Mehr Transparenz bei der Politikfinanzierung

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ID
20190400
Title
Mehr Transparenz bei der Politikfinanzierung
Description
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung der Staatspolitischen Kommission des Ständerates vom 25.10.2019</b></p><p><b>Kommission unterbreitet dem Rat Transparenz-Initiative mit indirektem Gegenvorschlag </b></p><p><b>Nach Durchführung der Vernehmlassung zu dem von ihr ausgearbeiteten indirekten Gegenentwurf zur Transparenz-Initiative hat die Staatspolitische Kommission (SPK) des Ständerates beschlossen, diesen dem Rat im Hinblick auf die Behandlung in der Wintersession zu unterbreiten</b>. </p><p>Die Kommission hat vom 7. Mai 2019 bis zum 28. August 2019 eine Vernehmlassung zu den vor ihr ausgearbeiteten Änderungen des Bundesgesetzes über die politischen Rechte durchgeführt (<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20190400">19.400</a> Pa.Iv. Mehr Transparenz in der Politikfinanzierung). Die Vorlage wurde unterschiedlich aufgenommen: 26 Teilnehmer äussern sich grundsätzlich positiv gegenüber der Vorlage, 18 Teilnehmer lehnen die Vorlage ab. Befürwortende Stellungnahmen gingen von 14 Kantonen, 5 Parteien (BDP, EVP, Grüne, GLP und SP) sowie von 7 übrigen Teilnehmern ein. Negativ äusserten sich 10 Kantone, 3 Parteien (CVP, FDP und SVP) sowie 5 weitere Teilnehmer. Zu den einzelnen Punkten der Vorlage finden sich in den Stellungnahmen Vorschläge, welche zu einem grossen Teil in unterschiedliche Richtungen gehen: Während z.B. etwa die eine Hälfte der Vernehmlassungsteilnehmer die Höhe der Schwellenwerte für die Offenlegungspflicht als richtig erachten, beurteilt die andere Hälfte diese als zu hoch.</p><p>Vor diesem Hintergrund hat sich die Kommission auf einzelne Präzisierungen in der Vorlage beschränkt und diese mit 8 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen zuhanden des Rates verabschiedet. Gemäss der Vorlage sollen die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien einmal im Jahr ihre Einnahmen sowie Zuwendungen im Wert von mehr als 25'000 Franken pro Zuwenderin oder Zuwender und Jahr offenlegen müssen. Des Weiteren müssen auch Beiträge derselben Höhe für Wahl- und Abstimmungskampagnen sowie für die Sammlung von Unterschriften für Volksinitiativen und Referenden offengelegt werden. Wer eine solche Kampagne führt oder Unterschriften sammelt und mehr als 250'000 Franken aufwendet, hat dies zu deklarieren. Eine Minderheit der Kommission spricht sich für tiefere Werte aus, wie dies auch zahlreiche Vernehmlassungsteilnehmer gefordert haben.</p><p>In der Vernehmlassung ebenfalls unterschiedlich beurteilt wurde die nachträglichen Offenlegungspflicht für die Mitglieder des Ständerates. Die Kommission hat schliesslich mit 6 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung entschieden, in Abweichung von der Vernehmlassungsvorlage, keine Offenlegungspflichten für Mitglieder des Ständerates vorzusehen. Obwohl das Verbot von Spenden aus dem Ausland in der Vernehmlassung ebenfalls umstritten war, hat die Kommission dieses in der Vorlage belassen, womit sie auch das Anliegen einer parlamentarischen Initiative von Ständerat Jean-René Fournier (<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20180423">18.423</a> Pa.Iv. Keine Eingriffe in die Schweizer Politik!) aufgenommen hat.</p><p>Eine Minderheit der Kommission spricht sich gegen die Vorlage aus, welche ihrer Ansicht nach kaum mehr Transparenz, aber grosse Umsetzungsschwierigkeiten bringen wird.Während die Kommission solche Transparenzvorschriften auf Gesetzesstufe als sinnvoll erachtet, spricht sie sich dagegen aus, die Verfassung mit detaillierten Transparenzregeln zu überladen. Die am 10. Oktober 2017 eingereichte Volksinitiative "Für mehr Transparenz in der Politikfinanzierung (Transparenz-Initiative)" (<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20180070">18.070</a>) wird deshalb mit 8 zu 4 Stimmen zur Ablehnung empfohlen.Der Bericht über die <a href="https://www.parlament.ch/centers/documents/_layouts/15/DocIdRedir.aspx?ID=DOCID-1-9696">Ergebnisse der Vernehmlassung</a> sowie den <a href="https://www.parlament.ch/centers/documents/_layouts/15/DocIdRedir.aspx?ID=DOCID-1-9695">Bericht und den Erlassentwurf</a> zuhanden des Rates sind ab sofort verfügbar.</p><p></p><p><b>Stellungnahme des Bundesrates vom 27.11.2019</b></p><p>Der klare Entscheid der SPK-S für den indirekten Gegenvorschlag sowie die mehrheitlich befürwortenden Stellungnahmen im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens weisen darauf hin, dass ein Bedürfnis nach mehr Transparenz besteht. Die Entwicklungen auf kantonaler Ebene deuten ebenfalls auf einen Mentalitätswechsel hin. Der Bundesrat verschliesst sich deshalb einer nationalen Regelung im Bereich der Transparenz nicht, wenn dies dem mehrheitlichen Wunsch der der politischen Parteien entspricht. </p><p>Der Bundesrat stellt fest, dass der indirekte Gegenvorschlag im Vergleich zur Volksinitiative ausgewogener wäre und konkrete Antworten auf Fragen liefern würde, die von der Transparenz-Initiative offengelassen werden. Der Erlassentwurf sieht eine weniger weitgehende Offenlegungspflicht vor, namentlich was die Höhe der Schwellenwerte anbelangt. Ausserdem sind die zur Offenlegung verpflichteten natürlichen und juristischen Personen klarer definiert. Der indirekte Gegenvorschlag regelt ausschliesslich die Nationalratswahlen, sodass die Regelung der Ständeratswahlen in der Kompetenz der Kantone verbleibt. Er verhindert damit Schwierigkeiten bei der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen und nimmt eine klare Abgrenzung der Kompetenzen vor. Mit dem Vorbehalt der kantonalen Gesetzgebung (Art. 76k E-BPR) stellt er zudem klar, dass es den Kantonen freigestellt ist, weitergehende Vorschriften über die Offenlegung der Finanzierung von kantonalen politischen Akteurinnen und Akteuren bei der Ausübung der politischen Rechte auf Bundesebene vorzusehen. Kantonales Recht, das bereits solche Bestimmungen vorsieht, würde dementsprechend gültig bleiben. Schliesslich hält der Bundesrat fest, dass, ohne dies den Initiantinnen und Initianten vorwerfen zu können, eine Regelung auf Gesetzesstufe den nötigen Handlungsspielraum für allfällige künftige Änderungen böte, was bei der Schaffung einer neuen Verfassungsgrundlage weniger gut möglich wäre. </p><p>Wichtige Probleme bleiben jedoch bestehen. Insofern bleiben die in der Botschaft des Bundesrates geäusserten Vorbehalte relevant. </p><p>Der Bundesrat sieht unter anderem Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Gesetzes. Der Gegenvorschlag hätte sowohl für den Staat als auch für die betroffenen Parteien und Akteure einen hohen administrativen und finanziellen Zusatzaufwand zur Folge. Dies gilt insbesondere für die Phase vor einer Abstimmung oder einer Wahl. Ob die eingesetzten Mittel für eine Kampagne den Schwellenwert von 250 000 Franken tatsächlich überschritten haben, und die politischen Akteure demnach der Offenlegungspflicht unterstellt gewesen wären, dürfte zudem vor allem bei Wahlen oft erst nachträglich festgestellt werden können. Fraglich bleibt auch, wie man effektiv verhindern kann, dass beispielsweise durch die Stückelung von Spenden oder durch das Zwischenschalten von Drittpersonen die Offenlegungspflicht bei Zuwendungen umgangen wird. Angesichts dieser Ungewissheiten können die Erwartungen an die zu erreichende Transparenz nicht allzu hoch sein. Auch könnten mögliche oder vermeintliche Unregelmässigkeiten zu einer Anfechtung des Wahlergebnisses führen. </p><p>Nach Ansicht des Bundesrates sind am Erlassentwurf zudem einige Änderungen vorzunehmen, um ihn ausgewogener zu gestalten und dessen Umsetzung zu vereinfachen (...).</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Resolutions
    Date Council Text
    21.01.2019 0 Beschluss, einen Erlassentwurf auszuarbeiten
    22.02.2019 0 Zustimmung
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die politischen Rechte (BPR) (Transparenz bei der Politikfinanzierung)
    Resolutions
    Date Council Text
    16.12.2019 2 Beschluss abweichend vom Entwurf
    17.09.2020 1 Nichteintreten
    17.12.2020 2 Abweichung
    03.03.2021 1 Abweichung
    31.05.2021 2 Abweichung
    10.06.2021 2 Beschluss gemäss Antrag der Einigungskonferenz
    15.06.2021 1 Beschluss gemäss Antrag der Einigungskonferenz
    18.06.2021 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    18.06.2021 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 16.12.2019</b></p><p><b>Ständerat will Politikfinanzierung transparenter gestalten </b></p><p><b>Der Ständerat will bei der Finanzierung von Parteien und Kampagnen in der Schweiz etwas Licht ins Dunkel bringen. Er hat am Montag einen indirekten Gegenvorschlag zur sogenannten Transparenzinitiative gutgeheissen. Das Volksbegehren geht ihm aber zu weit.</b></p><p>Mit 32 zu 12 Stimmen hat die kleine Kammer die Initiative "Für mehr Transparenz in der Politikfinanzierung" Volk und Ständen zur Ablehnung empfohlen. Sie folgte damit dem Bundesrat. Nur SP und Grüne stimmten dafür.</p><p>Das Volksbegehren fordert einen Paradigmenwechsel bei der Politikfinanzierung. Wer heute in der Schweiz den Parteien oder an Kampagnen Geld spendet, muss dies nicht offenlegen. Künftig soll das ab einem Betrag von 10'000 Franken obligatorisch sein. Zudem sollen auch Bilanz und Rechnung veröffentlicht werden müssen.</p><p></p><p>Regeln in Gesetz statt Verfassung</p><p>Wie die Regierung anerkennt auch eine Mehrheit im Ständerat das Bedürfnis nach mehr Transparenz. Sie möchte das aber auf dem Gesetzesweg regeln: Eine Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte soll der populären Initiative den Wind aus den Segeln nehmen.</p><p>Der von der Staatspolitischen Kommission des Ständerats (SPK) entworfene indirekte Gegenentwurf fand im Rat eine komfortable Mehrheit. Schliesslich stimmten 29 Mitglieder des Ständerats dafür, 13 dagegen, 2 enthielten sich der Stimme. Nicht einverstanden waren FDP und SVP, doch auch sie stimmten nicht geschlossen dagegen.</p><p>Die geplante Gesetzesänderung nimmt wichtige Anliegen der Initiative auf, geht aber nicht so weit wie die angedachten Verfassungsartikel. Die von den Initianten angedachten detaillierten Regelungen in der Bundesverfassung seien nicht angebracht, sagte Daniel Fässler (CVP/AI) im Namen der Kommission.</p><p></p><p>Caroni warnt vor "Scheintransparenz"</p><p>Die Debatte im Nationalrat verlief ohne grosse Emotionen. Selbst die Gegner des indirekten Gegenvorschlags hatten "Sympathien für die Stossrichtung", wie es Andrea Caroni (FDP/AR) sagte. Für ihn stimme aber die Balance zwischen Kosten und Nutzen nicht. Der Eingriff in die Privatsphäre mit der Offenlegung von politischer Gesinnung und finanziellen Möglichkeiten von Personen laufe ihm zuwider.</p><p>Caroni sprach von "Scheintransparenz" und erwähnte Deutschland und die USA als Negativbeispiele von strengeren Regeln. Dort sei das Vertrauen in die Politik kleiner geworden, seit "Politfinanzierungsskandale" die Öffentlichkeit erreicht hätten.</p><p></p><p>Bundesrat nimmt Anliegen ernst</p><p>Die Befürworter wiederum argumentierten, dass die Transparenz das Vertrauen in die Politik stärke. Das Sorgenbarometer der Bevölkerung zeige, dass Handlungsbedarf bestehe, sagte Christian Levrat (SP/FR). Parteikollege Paul Rechsteiner (SG) ergänzte: "Wer viel Geld in Parteien und Kampagnen investiert, soll dazu stehen."</p><p>Justizministerin Karin Keller-Sutter gab zu bedenken, dass in der Bevölkerung ein Gesinnungswandel eingetreten sei. Deshalb habe der Bundesrat seine anfängliche Skepsis gegenüber eines indirekten Gegenvorschlags überdacht.</p><p>Die Kantone Tessin, Genf und Neuenburg kennen bereits kantonale Gesetze, welche die Parteien- und Kampagnenfinanzierung regeln. In den Kantonen Schwyz und Freiburg hat die Bevölkerung zudem entsprechende Volksinitiativen angenommen, die in Umsetzung sind.</p><p></p><p>Schwellenwert bei 25'000 Franken</p><p>Diese Entwicklungen nahm der Ständerat nun offenbar in seine Überlegungen auf. Der beschlossene indirekte Gegenvorschlag sieht vor, dass die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien einmal im Jahr ihre Einnahmen sowie Zuwendungen im Wert von mehr als 25'000 Franken pro Person und Jahr offenlegen müssen.</p><p>Eine Offenlegungspflicht soll auch für natürliche und juristische Personen gelten, die eine Wahl- oder Abstimmungskampagne führen. Der Schwellenwert für Aufwendungen soll bei 250'000 Franken liegen.</p><p>Offengelegt werden müssten insbesondere die Schlussrechnung über die Einnahmen und Zuwendungen über 25'000 Franken pro Person und Jahr. Ausgenommen von den Transparenzregeln sind Personen, die auf nationaler Ebene Unterschriften für ein Referendum oder eine Initiative sammeln.</p><p></p><p>Ausländisches Geld unwillkommen</p><p>Bei der Initiative liegen die Schwellenwerte bei 10'000 respektive 100'000 Franken. Dieser Vorschlag wurde im Ständerat mit 31 zu 12 Stimmen abgelehnt.</p><p>Dafür ging der Ständerat in einem anderen Punkt über den Initiativtext hinaus: Er will die Annahme von Geld aus dem Ausland und anonyme Zuwendungen verbieten - unabhängig vom Betrag. Diesen Entscheid fällte die kleine Kammer mit 25 zu 18 Stimmen. Die Initiative hat nur anonyme Zuwendungen im Visier.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 17.09.2020</b></p><p><b>Nationalrat lehnt Gegenvorschlag zur Transparenzinitiative ab </b></p><p><b>Der Nationalrat tut sich weiterhin schwer mit Regeln für die Parteienfinanzierung. Er hat am Donnerstag den indirekten Gegenvorschlag zur Transparenzinitiative mit 168 zu 18 Stimmen bei 9 Enthaltungen abgelehnt.</b></p><p>Den Gesetzesentwurf ausgearbeitet hat der Ständerat. Er will damit der Transparenzinitiative den Wind aus den Segeln nehmen. Die Vorlage beinhaltet, dass die Parteien im National- und Ständerat einmal im Jahr ihre Einnahmen und Spenden im Wert von mehr als 25'000 Franken pro Person offenlegen müssen.</p><p>Zudem sollen Einzelpersonen, die eine Wahlkampfkampagne führen, ihre Einnahmen und Ausgaben offenlegen müssen, wenn sie mehr als 250'000 Franken dafür ausgeben. Ständerätinnen und Ständeräte sollen hingegen nicht öffentlich bekannt machen müssen, wie viel Geld sie in den Wahlkampf investieren. Hier wollte der Rat nicht in die Kompetenz der Kantone eingreifen.</p><p></p><p>Verwässerter Gegenvorschlag</p><p>Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK) stand zwar grundsätzlich hinter dem Gegenvorschlag des Ständerats, wollte diesen aber in wesentlichen Punkten abschwächen. So wollte die Kommissionsmehrheit nicht, dass Namen einzelner Spender offengelegt werden müssen. Im Gegensatz zum Ständerat schlug die Kommission aber vor, dass die politischen Akteure neben ihren Einnahmen auch ihre Ausgaben offenlegen sollen. Erhaltene private Parteispenden wollte eine Mehrheit der Kommission nicht offenlegen, was wohl der grösste Unterschied zur ständerätlichen Vorlage war.</p><p>Grundsätzlich gegen einen indirekten Gegenvorschlag stellte sich bei der Eintretensdebatte einzig die SVP. Gregor Rutz (ZH) sprach von einer Absurdität, die kaum zu überbieten sei. "Sie wollen, dass sich alle auf die Unterhosen ausziehen müssen. Das Vertrauen in der Schweiz in die Politik ist nicht schlecht. Ich habe zudem noch nie von einem Fall von Korruption in der Schweizer Politik gehört."</p><p>Weil alle anderen Parteien der Vorlage eine Chance geben wollten, trat der Nationalrat mit 136 zu 57 Stimmen bei einer Enthaltung auf die Vorlage ein.</p><p></p><p>Namen sollen genannt werden</p><p>In der Detailberatung zeigten sich die Parteien allerdings unzufrieden mit der Arbeit der vorberatenden Kommission.</p><p>So erklärte Irène Kälin (Grüne/AG): "Der vorliegende Gegenentwurf trug in seiner ursprünglichen Version des Ständerates der Wichtigkeit des Anliegens noch Rechnung, auch wenn er die Schwellenwerte für die Offenlegung von Spenden viel zu stark angehoben hat." Doch dann habe die Kommission den Gegenentwurf "zerpflückt und ihn bis zur Unkenntlichkeit verwässert", sodass die Vorlage den Namen "Transparenz bei der Politikfinanzierung" nicht mehr verdiene.</p><p>Die SP stellte zudem eine klare Bedingung für eine Zustimmung zum Geschäft: "Ohne eine Namensnennung von Spenderinnen und Spender ist dies kein Gegenvorschlag zur Transparenzinitiative. Da eine Mehrheit im Nationalrat die Anonymität von Spendern beibehalten will, wird die SP in der Gesamtabstimmung die Vorlage ablehnen."</p><p></p><p>"Administratives Monster"</p><p>Ähnliche Töne schlugen die Grünliberalen an: "Zur freien Meinungs- und Willensbildung bei Wahlen und Abstimmungen gehört es eben auch, dass man weiss, wer grössere Beträge für ein Anliegen gespendet hat," sagte Nationalrätin Corina Gredig (GLP/ZH). Und Marianne Binder Keller (CVP/AG) erklärte: "Das Ganze ist ein administratives Monster. Der Aufwand einer Kontrolle und der Ertrag stehen in keinem Verhältnis."</p><p>Einzig die FDP-Fraktion argumentierte für die Vorlage. "Wer den Zeitgeist verkennt, den bestraft das Leben. Transparenz schafft Vertrauen, das verlangt der Zeitgeist. Vordergründig trifft dies zu", sagte Doris Fiala (ZH). Die FDP plädiere aber dafür, keinen unbedachten Kniefall zu machen. Damit sprach sich Fiala indirekt für eine Abschwächung der Vorlage im Sinne der Kommissionsmehrheit aus.</p><p></p><p>Zurück an den Absender</p><p>In der Gesamtabstimmung stimmten einzig 17 Vertreterinnen und Vertreter der FDP und ein BDP-Mitglied noch für die Vorlage. Dies war zu erwarten gewesen, da in den einzelnen Abstimmungen alle Änderungsvorschläge der Kommissionsmehrheit angenommen wurden und kein einziger der Minderheitsanträge eine Chance hatte.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 17.12.2020</b></p><p><b>Ständerat hält an Gegenvorschlag zur Transparenzinitiative fest </b></p><p><b>Der Ständerat steht nach wie vor für mehr Transparenz bei der Politikfinanzierung ein. Mit einem indirekten Gegenvorschlag will er einer Volksinitiative Wind aus den Segeln nehmen. Bei der zweiten Beratung hat die kleine Kammer die Vorlage noch verschärft.</b></p><p>Die Volksinitiative "Für mehr Transparenz in der Politikfinanzierung (Transparenzinitiative)" verlangt, dass Spenden von mehr als 10'000 Franken für eine nationale politische Partei, einen Wahlkampf oder für nationale Abstimmungskampagnen öffentlich deklariert werden müssen und nicht mehr anonym getätigt werden dürfen.</p><p>Die Staatspolitische Kommission des Ständerats (SPK-S) hat dazu einen indirekten Gegenvorschlag ausgearbeitet. Sie sieht dafür Änderungen im Bundesgesetz über die politischen Rechte vor. Es sei weiterhin unbestritten, dass Handlungsbedarf bestehe, sagte Kommissionssprecher Daniel Fässler (CVP/AI) am Donnerstag.</p><p>"Das Stimmvolk soll eine Alternative zur Initiative bekommen", sagte Damian Müller (FDP/LU). Das Thema liege seit Jahren in der Luft, die Kritik aus dem Ausland sei laut. Bisher seien aber erst einige Kantone aktiv geworden, auf nationaler Ebene sei bisher nichts passiert. Das müsse sich ändern.</p><p></p><p>Kampagnen ab 50'000 Franken</p><p>Der Ständerat hielt daran fest, dass die im National- und im Ständerat vertretenen Parteien einmal im Jahr ihre Einnahmen und Spenden im Wert von mehr als 25'000 Franken pro Person offenlegen müssen. Ein Antrag der Linken, der verlangte, dem Initiativkomitee entgegenzukommen und den Betrag auf 10'000 Franken zu senken, wurde deutlich abgelehnt.</p><p>Dafür verschärfte die kleine Kammer die Vorlage in einem anderen Punkt. So soll der offenzulegende Aufwand für Kampagnen von 250'000 Franken auf 50'000 Franken gesenkt werden. Der Entscheid fiel mit 25 zu 15 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Die Initianten sehen hier einen Schwellenwert von 100'000 Franken vor. Damit baut der Ständerat eine Brücke, damit eine Mitte-Links-Allianz im Nationalrat dem Gesetz ebenfalls zustimmen könnte.</p><p></p><p>Nationalrat tut sich schwer</p><p>Die grosse Kammer hatte in der Herbstsession den indirekten Gegenvorschlag mit 168 zu 18 Stimmen bei 9 Enthaltungen abgelehnt. Nach einer Marathondebatte mit zahlreichen Änderungsbeschlüssen war am Schluss kaum noch jemand zufrieden mit der Vorlage. Der Linken ging der Gegenvorschlag zu wenig weit, der Rechten zu weit.</p><p>Das Geschäft geht nun zurück an den Nationalrat. Beschliesst er, nicht auf die Vorlage einzutreten, oder lehnt er den Gegenentwurf wiederum in der Gesamtabstimmung ab, ist das Geschäft erledigt. In diesem Fall käme die Volksinitiative ohne Gegenvorschlag zur Abstimmung.</p><p>Justizministerin Karin Keller-Sutter sagte im Namen des Bundesrats, dass Gesetzesänderungen angezeigt seien. Sie dämpfte jedoch die Erwartungen. Egal, wie die Vorlage am Schluss aussehe: "Es wird in der Praxis Umgehungsmöglichkeiten geben." Nichtsdestotrotz sei der Gegenvorschlag ein wichtiges Zeichen.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 03.03.2021</b></p><p><b>Nationalrat will mehr Transparenz bei Parteispenden </b></p><p><b>Der Nationalrat will nun doch ein Gesetz für mehr Transparenz bei der Politikfinanzierung. Er hat einem Gesetzesentwurf im zweiten Anlauf zugestimmt. Dabei hat der Nationalrat ein paar eigene Bestimmungen angebracht - etwa zur Transparenz bei Ständeräten.</b></p><p>Mit dem Gesetzesentwurf sollen die Urheber der Volksinitiative "Für mehr Transparenz in der Politikfinanzierung" dazu bewogen werden, ihre Initiative zurückzuziehen. "Diese Vorlage nimmt die Signale und das Bedürfnis nach mehr Transparenz in der Bevölkerung auf", sagte Kommissionssprecherin Corina Gredig (GLP/ZH). Der Rat stimmte dem zu und nahm die Vorlage am Mittwoch mit 113 zu 78 Stimmen bei 3 Enthaltungen an. Die Nein-Stimmen kamen von der SVP und einem grossen Teil der Mitte-Fraktion.</p><p>Das Kernstück der Vorlage ist die Höhe des Schwellenwerts, ab welchem Spenden an Parteien und Politikerinnen und Politiker künftig offengelegt werden müssen. Die Initianten wollen diese Schwelle bei 10'000 Franken festsetzen, die Staatspolitische Kommission des Ständerats (SPK-S), welche den Gegenentwurf ausgearbeitet hat, sieht eine Schwelle bei 25'000 Franken vor.</p><p></p><p>Kompromiss soll Wind aus Segeln nehmen</p><p>Der Zürcher FDP-Nationalrat Andri Silberschmidt konnte den Rat schliesslich zu einem Kompromiss-Wert von 15'000 Franken bewegen und hofft, dass dies die Initianten zu einem Rückzug bewegt, wie er sagte. Der Rat folgte seinem Vorschlag mit 118 zu 76 Stimmen.</p><p>Der Nationalrat sprach sich zudem dafür aus, dass - anders als von der Ständeratskommission vorgeschlagen -, auch Mitglieder des Ständerats ihre Wahlkampfbudgets offenlegen müssen. Weiter sollen Parteien zusätzlich offenlegen müssen, welche Beiträge sie von ihren Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern erhalten. Schliesslich spricht sich die grosse Kammer dafür aus, dass die Angaben stichprobenweise auf deren Richtigkeit kontrolliert werden.</p><p></p><p>Sorge um Demokratie und Milizsystem</p><p>Noch in der Herbstsession hatte die grosse Kammer die Vorlage zu mehr Transparenz in der Parteifinanzierung abgelehnt. Das Geschäft scheiterte, weil es den Linken zu wenig, den Bürgerlichen zu weit ging. Gegenüber dem abgelehnten Vorschlag seien aber zahlreiche Verbesserungen vorgenommen worden, hiess es etwa seitens der Linken und Grünen. Mit diesem Vorschlag erhalte die Transparenz in der Politikfinanzierung eine zweite Chance. Anders sah dies die Mitte-Fraktion, die deswegen die Vorlage grösstenteils ablehnte.</p><p>Im Rat wurden aber auch Sorgen um das Milizsystem geäussert, vor allem seitens der SVP. So sagte etwa Michaël Buffat (SVP/VD), dass mit der Vorlage eine Bürokratie aufgebaut werde, welche die Demokratie erschwere. Zudem würde der Bevölkerung Sand in die Augen gestreut, sagte Martina Bircher (SVP/AG). Es sei immer möglich, die Transparenz mit einer Stückelung der Spenden zu umgehen. Mit der Vorlage werde das Milizsystem zu Grabe getragen.</p><p></p><p>Bundesrat: Stimmung hat sich geändert</p><p>Auch der Bundesrat befürchtet einen hohen administrativen Aufwand, wie Justizministerin Karin Keller-Sutter sagte. Es habe aber ein Mentalitätswandel stattgefunden. Seit Einreichen der Transparenzinitiative hätten diverse Kantone Transparenzregeln eingeführt, in anderen Kantonen seien entsprechende Vorstösse und Unterschriftensammlungen hängig, sagte Keller-Sutter. Diese Stimmung nehme der Bundesrat auf.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 31.05.2021</b></p><p><b>Parlament einigt sich auf Transparenzregeln bei Parteispenden </b></p><p><b>Das Parlament will eine transparentere Politikfinanzierung. Ab einer Höhe von 15'000 Franken müssen Beiträge an Parteien und Komitees künftig offengelegt werden. Der Ständerat hat sich am Montag oppositionslos diesem Vorschlag des Nationalrats angeschlossen.</b></p><p>Neben der Festlegung auf diesen Betrag hat sich die kleine Kammer ebenfalls stillschweigend dafür ausgesprochen, dass die Offenlegungspflicht der Spenden mit Stichkontrollen überprüft wird. Unbestritten war auch, dass Parteien offenzulegen haben, welche Mandatsträgerinnen und Mandatsträger mit Parteigeldern unterstützt werden.</p><p>Gestritten wird noch um die Frage, ob die Offenlegungspflicht auch für die Mitglieder des Ständerats gelten soll. "Eine unterschiedliche Praxis zwischen National- und Ständerat wäre der Öffentlichkeit schwierig zu erklären", gab Kommissionssprecher Daniel Fässler (Mitte/AI) zu bedenken. Thomas Hefti (FDP/GL) konterte im Namen einer starken Kommissionsminderheit, dass Ständeratswahlen klar die Sache der Kantone sei und sich der Bund hier nicht einzumischen habe.</p><p>Schliesslich sprach sich die kleine Kammer mit 25 zu 19 Stimmen dagegen aus, die Wahlkampfbudgets von gewählten Ständerätinnen und Ständeräten ebenfalls dem Gesetz zu unterstellen. Der Nationalrat entscheidet noch in dieser Woche über diese Differenz.</p><p></p><p>Kernpunkte bereinigt</p><p>Ansonsten sind die Differenzen im Bundesgesetz über die politischen Rechte ausgeräumt. Der Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Für mehr Transparenz in der Politikfinanzierung (Transparenzinitiative)" ist auf der Zielgeraden.</p><p>Neben der Offenlegung von Parteispenden müssen künftig auch Kampagnengelder transparenter ausgewiesen werden. Das Parlament stimmte für einen Schwellenwert von 50'000 Franken, ab dem der Aufwand offengelegt werden muss. Die Initianten sehen hier einen Schwellenwert von 100'000 Franken vor.</p><p></p><p>Initianten bereit für Rückzug</p><p>Am Mittwoch debattiert der Nationalrat noch über die Initiative. Wie der Bundesrat und der Ständerat will seine vorberatende Kommission das Volksbegehren Volk und Ständen zur Ablehnung empfehlen. Die vom Parlament erarbeiteten Transparenzvorschriften auf Gesetzesstufe sind laut einer Mehrheit einer allzu detaillierten Regelung auf Verfassungsstufe, wie sie von der Volksinitiative vorgeschlagen wird, vorzuziehen.</p><p>Jedoch dürfte die Diskussion darüber nur noch Makulatur sein. Der Trägerverein der Transparenzinitiative hatte bereits zu einem früheren Zeitpunkt den bedingten Rückzug angekündigt, sollten die Schwelle von 15'000 Franken und die Stichprobenkontrolle von National- und Ständerat unterstützt werden. Dieses Kriterium ist nun erfüllt. "Dem Rückzug der Initiative sollte nichts mehr im Wege stehen", sagte Kommissionssprecher Fässler.</p><p>Die Initiative verlangt unter anderem, dass Spenden von mehr als 10'000 Franken für eine Partei, einen Wahlkampf oder für Abstimmungskampagnen öffentlich deklariert werden müssen. Heute ist dies anonym möglich.</p><p>Dafür geht der Gegenvorschlag in einem anderen Punkt über den Initiativtext hinaus: Er verbietet die Annahme von Geld aus dem Ausland und anonyme Zuwendungen - unabhängig vom Betrag. Die Initiative hat nur anonyme Zuwendungen im Visier.</p><p></p><p><b>Debatte im Nationalrat, 02.06.2021</b></p><p>Differenzbereinigung</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 10.06.2021</b></p><p><b>Parlament will Transparenzpflicht auch für gewählte Ständeräte</b></p><p><b>Die neuen Transparenzregeln bei der Politikfinanzierung werden auch für Mitglieder des Ständerats gelten. Die kleine Kammer hat am Donnerstag nachgegeben und die letzte Differenz beim Gegenvorschlag zur Transparenzinitiative ausgeräumt.</b></p><p>Der Nationalrat hatte bei seiner letzten Beratungsrunde daran festgehalten, dass die neuen Transparenzregeln bei Parteispenden auch für Mitglieder des Ständerats gelten sollen. Der Ständerat lehnte das bisher ab. Nun ist er aber dem Antrag der Einigungskonferenz gefolgt, die sich für die Variante des Nationalrats entschieden hat.</p><p>Die kleine Kammer stimmte schliesslich mit 31 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen für eine Offenlegungspflicht für Ständerätinnen und Ständeräte. Am kommenden Dienstag befindet noch der Nationalrat über den Antrag der Einigungskonferenz. Ein Ja ist Formsache. Am Ende der Session dürften die Räte die Vorlage definitiv verabschieden.</p><p></p><p>Mit Verfassung vereinbar</p><p>Eine unterschiedliche Praxis zwischen National- und Ständerat wäre der Öffentlichkeit schwierig zu erklären, war von Befürwortern der Transparenzpflicht für Ständerätinnen und Ständerate mehrfach zu hören. Die Transparenzregeln würden zudem nur für gewählte Mitglieder des Ständerats gelten und erst nachdem sie ihr Amt angetreten haben.</p><p>Die Gegner konterten jeweils, dass Ständeratswahlen Sache der Kantone seien und sich der Bund hier nicht einzumischen habe. Justizministerin Karin Keller-Sutter hielt fest, dass die Regelung mit der Bundesverfassung vereinbar wäre. Am Schluss setzten sich die Befürworter durch.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 15.06.2021</b></p><p>Künftig müssen sich sowohl die Mitglieder des Nationalrats als auch des Ständerats an die neuen Transparenzregeln bei der Politikfinanzierung halten. Anders als der Nationalrat wollte der Ständerat bislang, dass seine Mitglieder davon ausgenommen sind. Nach dem Vorschlag der Einigungskonferenz sind aber beide Räte damit einverstanden. Der Nationalrat hat dem Vorschlag der Einigungskonferenz zugestimmt. Die übrigen Eckpunkte waren bereits früher geregelt worden </p><p></p><p><b>Siehe auch </b><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20180070">18.070</a> Für mehr Transparenz in der Politikfinanzierung (Transparenz-Initiative). Volksinitiative</p>
Updated
23.01.2024 21:14

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