Parlamentsangehörige. Flugreisen vermeiden, Reisen per Bahn

Details

ID
20190407
Title
Parlamentsangehörige. Flugreisen vermeiden, Reisen per Bahn
Description
InitialSituation
<p><b>Bericht des Büros des Nationalrates vom 19. August 2021</b></p><p>Am 7. März 2019 wurden die pa. iv. 19.407 Töngi. Parlamentsangehörige. Flugreisen vermeiden, Reisen per Bahn und die pa. iv. 19.408 Töngi. Bundesangestellte. Flugreisen vermeiden, Reisen per Bahn eingereicht. Die beiden parlamentarischen Initiativen verlangen, dass Reisen von Ratsmitgliedern bzw. Bundesangestellten bis zu einer Reisezeit von acht Stunden aus Gründen des Klimaschutzes per Bahn zu erfolgen haben. Kurzstreckenflüge sollen damit auf ein Minimum beschränkt werden. Der Bundesrat hat per 1. Juli 2020 in einer Verordnung für die Bundesangestellten festgelegt, dass Dienstreisen mit einer Reisezeit von bis zu sechs Stunden mit der Bahn erfolgen müssen. Flugreisen sollen für Bundesangestellte in Zukunft nur bewilligt werden, wenn die Reisezeit mit dem Zug mindestens sechs Stunden dauert oder eine zusätzliche Übernachtung erfordert. Die Räte haben der parlamentarischen Initiative 19.407, welche die Ratsmitglieder betrifft, Folge geben. Das Büro schlägt vor, in der Verordnung zum Parlamentsressourcengesetz (VPRG) für die Ratsmitglieder eine analoge Regelung, wie sie für die Bundesangestellten gilt, festzulegen. Flugreisen werden demnach von den Parlamentsdiensten nur organisiert, wenn die Flugreisezeit kürzer ist als die Bahnreisezeit und die Bahnreise mindestens 6 Stunden beträgt, oder wenn die Bahnreise eine zusätzliche Übernachtung erfordert. </p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Resolutions
    Date Council Text
    15.11.2019 0 Folge geben (Erstrat)
    14.02.2020 0 Zustimmung
  • Number
    1
    Text
    Verordnung der Bundesversammlung Entwurf zum Parlamentsressourcengesetz (VPRG)
    Resolutions
    Date Council Text
    21.09.2021 1 Beschluss gemäss Entwurf
    06.12.2021 2 Zustimmung
    17.12.2021 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    17.12.2021 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 21.09.2021</b></p><p><b>Nationalrat will strengere Flugreiseregeln für Parlamentsmitglieder</b></p><p><b>Der Nationalrat will neue Regeln zur Verwendung der Verkehrsmittel für Reisen von Parlamentsmitgliedern etablieren. Nur wenn die Zugreise länger als sechs Stunden dauert oder eine zusätzliche Übernachtung notwendig ist, soll ein Flugticket bezahlt werden.</b></p><p>Die grosse Kammer hat am Dienstag einer entsprechenden Vorlage mit 114 zu 64 Stimmen bei 5 Enthaltungen zugestimmt. Angestossen wurde die Verordnungsänderung mit einer parlamentarischen Initiative von Michael Töngi (Grüne/LU), der beide Ratsbüros Folge gaben. In der grossen Kammer stimmten die SVP- und ein Teil der FDP-Fraktion gegen die Vorlage.</p><p>Die anderen Fraktionen stimmten den neuen Regeln zu. Grundsätzlich sollen künftig vom Bund bezahlte Reisen von Parlamentarierinnen und Parlamentariern und Parlamentskommissionen bis zu einer Reisezeit von sechs Stunden per Bahn zu erfolgen haben. Heute bestehen keine Vorschriften zur Verwendung der Verkehrsmittel.</p><p>Die Mehrheit argumentierte mit ökologischen Argumenten. Eine Bahnreise sei einer Flugreise vorzuziehen, da der Ausstoss klimaschädlicher Emissionen bedeutend tiefer liege, lautete der Tenor. Ein Grossteil der Flugreisen seien Kurzstreckenflüge und könnten vermieden werden.</p><p>Wer trotzdem ins Flugzeug steigen will, müsste gemäss geänderter Verordnung der Bundesversammlung zum Parlamentsressourcengesetz selber für die Kosten aufkommen. Stimmt auch der Ständerat der Vorlage zu, unterliegen Parlamentarier und Parlamentarierinnen den gleichen Regeln wie Mitarbeitende der Bundesverwaltung. Auch sie dürfen erst ab einer Bahnreisezeit von über sechs Stunden ins Flugzeug steigen.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 06.12.2021</b></p><p><b>Parlament will neue Regeln für Flugreisen von Parlamentsmitgliedern</b></p><p><b>Mitglieder von National- und Ständerat erhalten Kosten für dienstliche Reisen per Flugzeug künftig nur noch unter bestimmten Bedingungen zurückerstattet. Als Zweitrat hat am Montag der Ständerat einer entsprechenden Vorlage zugestimmt.</b></p><p>Der Entscheid der kleinen Kammer fiel mit 29 Ja- zu 9 Nein-Stimmen bei einer Enthaltung. Das Geschäft ist bereit für die Schlussabstimmung.</p><p>Damit wird ein Flugticket in Zukunft nur noch vom Bund bezahlt, wenn die Zugreise länger als sechs Stunden dauert oder durch den Verzicht aufs Fliegen eine zusätzliche Übernachtung notwendig wäre.</p><p>Bis anhin gab es keine Bestimmungen zur Verwendung von Verkehrsmitteln durch Parlamentarierinnen und Parlamentarier. Mit dem Entscheid vom Montag unterliegen diese künftig den gleichen Regeln wie Mitarbeitende der Bundesverwaltung.</p>
Updated
10.04.2024 16:36

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