StGB-Tatbestände mit Stalking ergänzen

Details

ID
20190433
Title
StGB-Tatbestände mit Stalking ergänzen
Description
InitialSituation
<h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates vom 23.02.2024</strong></h2><p class="Standard_d">Die Absicht der Kommission, Stalking als Tatbestand ins Strafgesetzbuch und ins Militärstrafgesetzbuch aufzunehmen, stiess in der Vernehmlassung auf grosse Zustimmung, was die Kommission bereits an ihrer Sitzung vom 16. und 17. November 2023 zur Kenntnis genommen hat (<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20190433">19.433</a>). Sie hat sich jetzt mit diversen Aspekten vertieft befasst, die im Vernehmlassungsverfahren von den Teilnehmenden aufgeworfen wurden, sich mit einer Ausnahme jedoch für die Beibehaltung der Version des Vorentwurfs entschieden. So hat sie mit 23 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung entschieden, den neuen Tatbestand als Antrags und nicht als Offizialdelikt auszugestalten, sofern das Delikt nicht Personen betrifft, die miteinander in einer Partnerschaft verbunden sind oder verbunden waren (nach dem Vorbild des Tatbestands von Art. 180 StGB). In der Gesamtabstimmung hat sie den Entwurf mit 22 zu 2 Stimmen angenommen.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 15.05.2024</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Im Strafgesetzbuch (StGB) soll ein eigenständiger Tatbestand der Nachstellung (oft als "Stalking" bezeichnet) eingeführt werden. Die Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) hat einen entsprechenden Entwurf erarbeitet. In seiner Stellungnahme vom 15. Mai 2024 anerkennt der Bundesrat das Bedürfnis, Nachstellung explizit unter Strafe zu stellen. Er warnt jedoch vor zu hohen Erwartungen an den neuen Tatbestand.</strong></p><p class="Standard_d">Nachstellung oder "Stalking" ist ein Verhalten, bei welchem der Täter oder die Täterin das Opfer beharrlich verfolgt, belästigt oder bedroht und es dadurch in seiner Freiheit, sein Leben zu gestalten, beschränkt. Bereits heute gibt es sowohl strafrechtliche als auch zivilrechtliche Möglichkeiten, um gegen die einzelnen Verhaltensweisen vorzugehen. Deshalb hat sich der Bundesrat bisher gegen die Einführung eines expliziten Tatbestands der Nachstellung im StGB ausgesprochen.</p><p class="Standard_d"><br>Neuer Tatbestand löst nicht alle Probleme &nbsp;</p><p class="Standard_d">Die RK-N hingegen will die Nachstellung explizit unter Strafe stellen und hatte einen entsprechenden Entwurf in die Vernehmlassung geschickt. Die Rückmeldungen aus der Vernehmlassung zeigen, dass der Vorschlag für einen eigenständigen Tatbestand mehrheitlich begrüsst wird. Eine eigene Bestimmung im StGB soll unmissverständlich zum Ausdruck bringen, dass Nachstellungen verboten sind. Der Bundesrat anerkennt dieses Bedürfnis. In seiner Stellungnahme vom 15. Mai 2024 warnt er allerdings vor zu hohen Erwartungen an den neuen Tatbestand.</p><p class="Standard_d">Insbesondere weil einzelne Handlungen für sich alleine strafrechtlich unproblematisch sein können, bleibt es auch mit einem eigenständigen Tatbestand schwierig zu beurteilen, ab wann das Opfer in strafbarer Weise in seiner Freiheit zur Lebensgestaltung beschränkt wird. Zudem macht der Bundesrat auf einen allfälligen Mehraufwand und höhere Kosten für die Strafverfolgung aufmerksam.</p><p class="Standard_d"><br>Bundesrat beantragt präzisere Formulierung</p><p class="Standard_d">Der Bundesrat erachtet es als notwendig, den Vorschlag der RK-N zu präzisieren. Er beantragt, im Gesetz explizit festzuhalten, dass eine Nachstellung erst dann vorliegt, wenn das Opfer auf unzumutbare Weise eingeschränkt wird. Mit diesem Erfordernis sollen verhältnismässig geringfügige Eingriffe in die Freiheit des Opfers von der Strafbarkeit ausgenommen werden.</p><p class="Standard_d">Als wichtig erachtet der Bundesrat den Vorschlag der RK-N, die Tat ausschliesslich auf Antrag des Opfers zu verfolgen. Nur das Opfer kann beurteilen, ob sein Sicherheits- oder Freiheitsgefühl beeinträchtigt ist. Ein Strafverfahren soll nicht gegen den Willen des Opfers eingeleitet werden können. Anders als im Entwurf der RK-N soll dies nach Ansicht des Bundesrats auch in Paarbeziehungen gelten.&nbsp;</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Resolutions
    Date Council Text
    03.05.2019 0 Beschluss, einen Erlassentwurf auszuarbeiten
    03.05.2019 0 Beschluss, einen Erlassentwurf auszuarbeiten
    29.10.2019 0 Zustimmung
    29.10.2019 0 Zustimmung
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes vor Nachstellung (Änderung des Strafgesetzbuchs, des Militärstrafgesetzes und des Militärstrafprozesses)
    Resolutions
    Date Council Text
    06.06.2024 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
    16.12.2024 2 Abweichung
    10.03.2025 1 Abweichung
    02.06.2025 2 Abweichung
    10.06.2025 1 Abweichung
    16.06.2025 2 Abweichung
    18.06.2025 1 Beschluss gemäss Antrag der Einigungskonferenz
    19.06.2025 2 Beschluss gemäss Antrag der Einigungskonferenz
    20.06.2025 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    20.06.2025 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 06.06.2024</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Nationalrat stimmt für eigenen Straftatbestand gegen Stalking</strong><br><strong>Der Nationalrat will Opfer von Stalking besser schützen. Zu diesem Zweck möchte er einen eigenen Straftatbestand gegen Nachstellungen schaffen. Er hat am Donnerstag einer entsprechenden Gesetzesänderung zugestimmt.</strong></p><p class="Standard_d">In der Gesamtabstimmung nahm die grosse Kammer die Vorlage mit 151 zu 29 Stimmen bei neun Enthaltungen an. Das Geschäft geht an den Ständerat.</p><p class="Standard_d">Erarbeitet hat den Erlass zum Straftatbestand der Nachstellung die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats (RK-N). Wer jemanden beharrlich verfolgt, belästigt oder bedroht, und ihn dadurch in seiner Lebensgestaltungsfreiheit beschränkt, soll gemäss Entwurf mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden können.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Nichteintretensantrag ohne Chance</p><p class="Standard_d">Ein Antrag aus den Reihen der SVP, nicht auf die Vorlage einzutreten, fand keine Mehrheit. Manfred Bühler (SVP/BE) argumentierte ohne Erfolg, man solle sich bei der Strafverfolgung von Stalking auf das geltende Recht zu stützen.</p><p class="Standard_d">Auch seine eigene Fraktion folgte ihm nur teilweise, insgesamt 30 Ratsmitglieder waren für Nichteintreten. Die Strafverfolgung von Stalking sei schon heute möglich, sagte Bühler. Möglich mache dies unter anderem die Rechtsprechung des Bundesgerichts zum Tatbestand der Nötigung.</p><p class="Standard_d">Zudem werde die Schwelle zur Strafbarkeit zu tief angesetzt, so Bühler. Nicht jedes unangenehme Verhalten solle eine Angelegenheit für die Staatsanwaltschaft werden. Denn sonst würden die Strafverfolgungsbehörden überlastet.</p><p class="Standard_d">Die Mehrheit des Rates war aber der Ansicht, dies werde dem Charakter solcher Taten und dem Umstand, dass es um wiederholte Belästigungen gehe, nicht gerecht.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Zunehmend ein Problem</p><p class="Standard_d">Mit der zunehmenden Bedeutung der sozialen Medien hätten namentlich Fälle von Online-Belästigung stark zugenommen, sagte Philippe Nantermod (FDP/VS) namens der Kommission. Besonders betroffen seien Kinder und Jugendliche, mit gravierenden Folgen bis hin zum Suizid. Verurteilungen in diesem Zusammenhang seien heute selten. Der Handlungsbedarf sei klar.</p><p class="Standard_d">Maya Bally (Mitte/AG) kritisierte die bisherige Rechtslage zum Stalking: "Es musste immer zuerst etwas passieren, damit es zum Straftatbestand wurde." Sie betonte zudem, es gehe nur um Handlungen, die beharrlich erfolgten. Als Merkmale nannte sie Obsession, Intensität und Wiederholung.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Vorstufe zu Gewalttaten</p><p class="Standard_d">Stalking sei verbreiteter als man denke, sagte Tamara Funiciello (SP/BE). Und Opfer fühlten sich oft alleine gelassen, weil die einzelnen Handlungen von Tätern als solche oft nicht strafbar seien: "Es ist erlaubt, in einem Auto zu sitzen, es ist erlaubt, jemanden anzurufen." Stalking sei oft eine Vorstufe zu Gewaltdelikten, argumentierte Beat Flach (GLP/AG): "Das dürfen wir nicht zulassen."</p><p class="Standard_d">Zwei Punkte waren in der Debatte umstritten. Der Bundesrat und eine SVP-Minderheit der Rechtskommission wollten die Strafbarkeit auf Fälle beschränken, in denen Opfer auf unzumutbare Weise eingeschränkt werden. Der Rat wollte von einer solchen Einschränkung allerdings nichts wissen.</p><p class="Standard_d">Der Zusatz im Gesetzestext wäre unklar und würde suggerieren, dass eine gewisse Einschränkung zu tolerieren sei, kritisierte Sibel Arslan (Grüne/BS) als zweite Kommissionssprecherin. Es gehe aber gerade darum, dass solche Nachstellungen immer unzumutbar seien.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Bundesrat war anfänglich skeptisch</p><p class="Standard_d">Zudem wollten die Landesregierung und eine SVP-Minderheit, dass Nachstellung in allen Fällen nur auf Antrag hin verfolgt wird. Der Rat votierte aber dafür, bei Stalking in Paarbeziehungen eine Verfolgung von Amtes wegen vorzusehen. So hatte es die Kommissionsmehrheit beantragt.</p><p class="Standard_d">Verschiedene Rednerinnen verwiesen darauf, dass Stalking oft mit häuslicher Gewalt in Zusammenhang stehe und etwa bei einfacher Körperverletzung die gleiche Regelung gelte.</p><p class="Standard_d">Der Bundesrat war ursprünglich skeptisch gegenüber einem Stalking-Straftatbestand, beantragte aber Eintreten. Die Vernehmlassung habe gezeigt, dass das Bedürfnis danach gross sei, sagte Justizminister Beat Jans.</p><p class="Standard_d">Jans warnte aber vor überzogenen Erwartungen. Es sei mit Beweisproblemen zu rechnen. Zudem werde es einige Zeit dauern, bis die neuen Rechtsbegriffe in der Praxis hinreichend klar seien.</p><p>&nbsp;</p><p>SDA-Meldung</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 16.12.2024</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Parlament befürwortet eigenen Straftatbestand gegen Stalking</strong><br><strong>Das Parlament will Opfer von Stalking besser schützen. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat der Schaffung eines eigenen Straftatbestandes gegen Nachstellungen zugestimmt. In zwei wichtigen Punkten wich er jedoch vom Beschluss der grossen Kammer ab.</strong></p><p class="Standard_d">In der Gesamtabstimmung nahm der Ständerat die Gesetzesänderung mit 32 zu 7 Stimmen bei einer Enthaltung an. Als Nächstes muss sich der Nationalrat erneut mit der Sache befassen.</p><p class="Standard_d">Erarbeitet hat den Erlass zum Straftatbestand der Nachstellung die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats (RK-N). Wer jemanden beharrlich verfolgt, belästigt oder bedroht, und ihn dadurch in seiner Lebensgestaltungsfreiheit beschränkt, soll gemäss ihrem Entwurf mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden können.</p><p class="Standard_d">Der Ständerat möchte diese Definition ändern. Demnach soll es ausreichen, dass eine Verhaltensweise geeignet ist, jemanden in seiner Lebensgestaltungsfreiheit zu beschränken. Der Nachweis, dass beim Opfer diese Wirkung tatsächlich erzielt wird, wäre für eine Bestrafung nicht vonnöten.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Verfahren nur bei Anzeige</p><p class="Standard_d">Die vorberatende Ständeratskommission war der Ansicht, Täter und Täterinnen sollten nicht von der besonderen Resilienz des Opfers profitieren können.</p><p class="Standard_d">Anders als der Nationalrat möchte der Ständerat, dass Stalking nur auf Antrag des Opfers hin strafrechtlich verfolgt wird. Die gleiche Haltung vertritt auch der Bundesrat. Es solle nicht gegen den Willen eines Opfers ein Verfahren eingeleitet werden, argumentierte die Landesregierung.</p><p class="Standard_d">Der Nationalrat hatte sich in der Sommersession dafür ausgesprochen, bei Stalking in Paarbeziehungen eine Verfolgung von Amtes wegen vorzusehen. Verschiedene Rednerinnen verwiesen damals darauf, dass Stalking oft mit häuslicher Gewalt in Zusammenhang stehe und etwa bei einfacher Körperverletzung die gleiche Regelung gelte.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Rolle der sozialen Medien</p><p class="Standard_d">Aufgrund der schnellen Entwicklung der sozialen Medien habe Stalking in den letzten Jahren zugenommen, sagte Céline Vara (Grüne/NE) namens der vorberatenden Kommission. Betroffen seien häufig Jugendliche, aber auch Frauen. Das heutige Strafrecht spiegle die Rolle, die hierbei die Beharrlichkeit der Täter oder Täterinnen spiele, nicht wider.</p><p class="Standard_d">Eine Minderheit der Ständeratskommission bestehend aus Pirmin Schwander (SVP/SZ) und Daniel Jositsch (SP/ZH) beantragte erfolglos Nichteintreten auf die Vorlage.</p><p class="Standard_d">Die entscheidende Frage sei, ob ein neuer Straftatbestand den Opferschutz tatsächlich verbessere, sagte Schwander. Die Erfahrungen im Ausland gäben auf diese Frage keine eindeutige Antwort.</p><p class="Standard_d">Schwander gab ausserdem zu bedenken, die Definition von Stalking sei relativ offen. Im Einzelfall würden Gerichte auch bei Annahme der Vorlage zu entscheiden haben, ob heute schon bestehende Tatbestände wie etwa Nötigung erfüllt seien. Die bestehende gesetzliche Grundlage zur Verfolgung von Stalking reiche darum aus.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Zweifel an Wirkung</p><p class="Standard_d">"Stalking ist mühsam, niemand hilft einem", sagte Jositsch. Auch er selbst habe schon entsprechende Erfahrungen gemacht. Der Zürcher Ständerat warnte aber vor Aktivismus: "Ich kann ihnen garantieren, dass das nichts nützt", sagte er mit Bezug auf die Stalking-Vorlage.</p><p class="Standard_d">Jositsch gab zudem zu bedenken, dass das Zivilrecht schon heute Annäherungs- und Kontaktverbote zulasse. Hier müsse man ansetzen und ermöglichen, dass die Polizei sofort eingreifen könne. Der SP-Politiker kritisierte, das Strafrecht sei in derartigen Fällen zu langsam. In der konkreten Situation helfe es niemandem, eine Anzeige machen zu können, auf die nach anderthalb Jahren vielleicht ein Urteil folge.</p><p class="Standard_d">Der Bundesrat war ursprünglich skeptisch gegenüber einem Stalking-Straftatbestand, beantragte aber Eintreten. Die Vernehmlassung habe gezeigt, dass das Bedürfnis danach gross sei, sagte Justizminister Beat Jans. Mit dem neuen Gesetz könne sich auch eine eigene Rechtsprechung zur Nachstellung entwickeln, was positiv sei. Jans warnte jedoch vor zu hohen Erwartungen an die neue Strafnorm. Die Beweisführung in derartigen Fällen werde schwierig bleiben.</p><p>&nbsp;</p><p>SDA-Meldung</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 10.03.2025</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Räte uneins über Straftatbestand gegen Stalking</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Die Räte sind uneins über die genaue Ausgestaltung des neuen Straftatbestandes gegen Stalking. Der Nationalrat will bei Nachstellungen in Paarbeziehungen nach wie vor eine Strafverfolgung von Amtes wegen.</strong></p><p class="Standard_d">Mit 123 zu 62 Stimmen bei drei Enthaltungen beharrte die grosse Kammer am Montag auf ihrer Position. Ihr Beschluss sieht vor, dass Stalking zwar grundsätzlich nur auf Antrag hin verfolgt wird. Sie will aber eine Ausnahme, wenn Täter und Opfer in einer Beziehung sind, und während einer Frist von einem Jahr nach der Trennung.</p><p class="Standard_d">Die Mehrheit des Rates argumentierte, dass Stalking oft mit häuslicher Gewalt in Zusammenhang stehe und etwa bei einfacher Körperverletzung die gleiche Regelung gelte. Opfer würden häufig unter Druck gesetzt, keine Anzeige zu erstatten.</p><p class="Standard_d">Der Ständerat hatte sich in der Wintersession gegen eine solche Ausnahme ausgesprochen. Auch der Bundesrat war dieser Ansicht. "Es sollte dem Täter nicht möglich sein, das Opfer in ein Strafverfahren zu drängen, das dieses gar nicht will", sagte Justizminister Beat Jans. Er konnte sich im Rat aber ebenso wenig durchsetzen wie eine Minderheit der vorberatenden Kommission, die sich in der Sache dem Ständerat anschliessen wollte. Die kleine Kammer muss sich nun nochmals mit der Sache befassen.</p><p class="Standard_d">Bei der zweiten verbliebenen Differenz schloss sich der Nationalrat hingegen dem Ständerat an. Gemäss dem ursprünglichen Entwurf der Rechtskommission des Nationalrats sollte bestraft werden können, wer jemanden beharrlich verfolgt, belästigt oder bedroht, und ihn dadurch in seiner Lebensgestaltungsfreiheit beschränkt.</p><p class="Standard_d">Gemäss dem Beschluss beider Kammern soll es nun aber ausreichen, dass eine Verhaltensweise geeignet ist, jemanden erheblich in seiner Lebensgestaltungsfreiheit zu beschränken. Der Nachweis, dass beim Opfer diese Wirkung tatsächlich erzielt wird, ist für eine Bestrafung nicht vonnöten.</p><p class="Standard_d">Täter und Täterinnen sollten nicht von der besonderen Resilienz eines Opfers profitieren können, hatte in der Ständeratsdebatte im Dezember eine Mehrheit argumentiert. Diese Ansicht setzte sich am Montag auch im Nationalrat durch.</p><p class="Standard_d">Die Schaffung des Straftatbestands als solche stand nicht mehr zur Debatte. Beide Räte hatten dem Vorhaben bereits in der ersten Beratungsrunde zugestimmt.</p><p>&nbsp;</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 02.06.2025</strong></h3><p class="Standard_d">Abweichung</p><p>&nbsp;</p><p>SDA-Meldung</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 10.06.2025</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Tauziehen um Straftatbestand gegen Stalking geht weiter</strong><br><strong>Nationalrat und Ständerat ringen weiter um die genaue Ausgestaltung des neuen Straftatbestandes gegen Stalking. Die grosse Kammer will weiterhin, dass Nachstellungen in Paarbeziehungen von Amtes wegen verfolgt werden.</strong></p><p class="Standard_d">Äusserst knapp mit 90 zu 89 Stimmen bei fünf Enthaltungen beharrte der Nationalrat in der dritten Beratungsrunde am Dienstag auf seiner Position. Er folgte damit dem Antrag der Mehrheit seiner Rechtskommission. Nun muss sich der Ständerat ein weiteres Mal mit der Sache befassen.</p><p class="Standard_d">Die Schaffung des Straftatbestands an und für sich stand am Dienstag nicht mehr zur Debatte. Beide Räte hatten dem Vorhaben bereits im vergangenen Jahr zugestimmt.</p><p class="Standard_d">Gemäss Gesetzestext soll mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Busse bestraft werden, wer jemanden auf eine Weise beharrlich verfolgt, belästigt oder bedroht, die geeignet ist, die betroffene Person erheblich in ihrer Lebensgestaltungsfreiheit zu beschränken. Der Nachweis, dass beim Opfer diese Wirkung tatsächlich erzielt wird, ist für eine Bestrafung nicht vonnöten.</p><p class="Standard_d">Beat Flach (GLP/AG) wollte, dass sich der Rat dem Ständerat anschliesst. Er wandte namens einer Kommissionsminderheit vergebens ein, eine Ausgestaltung des Straftatbestands als Offizialdelikt sei auch im Ausnahmefall problematisch. Denn ein Verfahren führe auch dazu, dass sich Opfer und Täter wieder begegnen müssten. Dies könne belastend sein.</p><p class="Standard_d">Unterstützung erhielt Flach von einer Mehrheit der Mitte-Fraktion. Der Ständerat werde in der Sache kaum einlenken, sagte Maya Bally (Mitte/AG).</p><p class="Standard_d">"Es sollte nicht möglich sein, dass unabhängig vom Willen des Opfers ein Strafverfahren in Gang gesetzt werden kann", sagte auch Justizminister Beat Jans. Ohnehin seien die Behörden für eine erfolgreiche Strafverfolgung auf die Kooperation der Opfer angewiesen.</p><p class="Standard_d">Jessica Jaccoud (SP/VD) verwies dagegen darauf, dass bei Körperverletzungen und Drohungen im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt die selbe Regelung gelte, wie sie der Nationalrat beim Stalking wolle. Auch Raphaël Mahaim (Grüne/VD) kritisierte aus dem gleichen Grund die Lösung des Ständerats als inkonsequent.</p><p class="Standard_d">Auch Patricia von Falkenstein (LDP/BS) sagte namens der freisinnigen Fraktion, viele Opfer schafften es wegen des auf ihnen lastenden Drucks nicht, selbst Anzeige zu erstatten. Eine Verfolgung von Amtes wegen mache klar, dass es sich bei Stalking um Gewalt handle.</p><p>&nbsp;</p><p>SDA-Meldung</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 16.06.2025</strong></h3><p><strong>Tauziehen um Stalking-Straftatbestand geht in Einigungskonferenz</strong><br><strong>Die genaue Ausgestaltung des neuen Straftatbestands des Stalkings wird zum Fall für die Einigungskonferenz der eidgenössischen Räte. Der Ständerat hat am Montag an seiner Forderung festgehalten, dass Nachstellungen in Paarbeziehungen nicht von Amtes wegen verfolgt werden sollten.</strong></p><p>Er argumentiert wie der Bundesrat, dass in solchen Fällen kein Verfahren gegen den Willen eines Opfers eingeleitet werden soll. Ein Verfahren führe auch dazu, dass sich Opfer und Täter wieder begegnen müssten. Dies könne belastend sein.</p><p>Eine Mehrheit des Nationalrats findet hingegen, auch bei einfacher Körperverletzung werde eine Strafverfolgung von Amtes wegen eingeleitet. Das solle auch bei Stalking so sein. Opfer würden häufig unter Druck gesetzt, keine Anzeige zu erstatten.</p><p>Mit dem Entscheid des Ständerats haben beide Räte je dreimal über die Vorlage beraten und sind sich nicht einig geworden. Deshalb kommt nun die Einigungskonferenz zum Zug, welche aus je dreizehn Mitgliedern der beiden Kammern besteht. Sie erhält den Auftrag, einen Einigungsantrag vorzulegen, der die Differenz bereinigt.</p><p>Lehnt einer der Räte den Einigungsantrag ab, gilt die ganze Vorlage als nicht zustande gekommen und wird von der Liste der Geschäfte gestrichen.</p><p>Ganz knapp, nämlich mit 90 zu 89 Stimmen, hielt der Nationalrat am 10. Juni bei der dritten Beratung der Vorlage an seiner Haltung bei der Verfolgung von Stalking in Paarbeziehungen fest. Der Ständerat folgte am Montag diskussionslos einem Antrag seiner vorberatenden Rechtskommission, welche beantragt hatte, an der Differenz zum Nationalrat festzuhalten.</p><p>&nbsp;</p><p>Im Grundsatz unbestritten</p><p>Die Schaffung eines neuen Straftatbestands für die Nachstellung von Personen stand in den eidgenössischen Räten schon länger nicht mehr zur Debatte. Beide Räte hatten dem Vorhaben bereits im vergangenen Jahr zugestimmt.</p><p>Gemäss Gesetzestext soll mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Busse bestraft werden, wer jemanden auf eine Weise beharrlich verfolgt, belästigt oder bedroht, die geeignet ist, die betroffene Person erheblich in ihrer Lebensgestaltungsfreiheit zu beschränken.</p><p>Erarbeitet hat den Erlass zum Straftatbestand der Nachstellung die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats (RK-N).</p><p>&nbsp;</p><p>SDA-Meldung</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 18.06.2025</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Vorlage zu Straftatbestand gegen Stalking fast unter Dach und Fach</strong><br><strong>Stalking wird in der Schweiz aller Voraussicht nach künftig nur auf Antrag hin strafrechtlich verfolgt. Dies gilt auch für Nachstellungen in Paarbeziehungen. Der Nationalrat ist am Mittwoch auf die Linie des Ständerats eingeschwenkt und hat einen entsprechenden Antrag der Einigungskonferenz angenommen.</strong></p><p class="Standard_d">Der Nationalrat fällte seinen Entscheid ohne Gegenantrag. Der Ständerat berät den Antrag am Nachmittag. Seine Zustimmung ist so gut wie sicher, hat er sich doch bei der letzten verbliebenen Differenz bei der Vorlage zum neuen Stalking-Straftatbestand durchgesetzt.</p><p class="Standard_d">Die Mehrheit der kleinen Kammer argumentierte wie der Bundesrat, dass auch bei Stalking in Paarbeziehungen kein Verfahren gegen den Willen des Opfers eingeleitet werden solle. Ein Verfahren führe auch dazu, dass sich Opfer und Täter wieder begegnen müssten. Dies könne belastend sein.</p><p class="Standard_d">Eine Mehrheit des Nationalrats wollte in derartigen Fällen ursprünglich eine Strafverfolgung von Amtes wegen. In Fällen häuslicher Gewalt sei einfache Körperverletzung heute ein Offizialdelikt, gab sie zu bedenken. Dasselbe solle auch beim Stalking gelten, denn Opfer würden von ihrem Peiniger häufig unter Druck gesetzt, keine Strafanzeige einzureichen.</p><p class="Standard_d">Die Schaffung eines neuen Straftatbestands als solche stand in den eidgenössischen Räten schon länger nicht mehr zur Debatte. Beide Räte hatten dem Vorhaben bereits im vergangenen Jahr zugestimmt.</p><p class="Standard_d">Gemäss Gesetzestext wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Busse bestraft, wer jemanden auf eine Weise beharrlich verfolgt, belästigt oder bedroht, die geeignet ist, die betroffene Person erheblich in ihrer Lebensgestaltungsfreiheit zu beschränken.</p><p class="Standard_d">Mit dem neuen Straftatbestand werde eine Lücke geschlossen, betonte Sibel Arslan (Grüne/BS) namens der vorberatenden Nationalratskommission. Auch Justizminister Beat Jans sprach im Nationalrat von einem wichtigen Signal. Er kündigte an, der Bundesrat werde die neue Bestimmung so schnell wie möglich in Kraft setzen. "Das Ziel ist erst erreicht, wenn diese Form der Belästigung zurückgeht."</p><p>&nbsp;</p><p>SDA-Meldung</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 19.06.2025</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Vorlage zu Stalking als Straftatbestand ist bereinigt</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Stalking wird in der Schweiz künftig nur auf Antrag hin strafrechtlich verfolgt. Dies gilt auch für Nachstellungen in Paarbeziehungen. Beide Räte haben nun einen entsprechenden Antrag der Einigungskonferenz angenommen.</strong></p><p class="Standard_d">Der Ständerat bereinigte am Donnerstag die Vorlage mit 40 zu 0 Stimmen. Der Nationalrat hatte bereits am Vortag zugestimmt.</p><p class="Standard_d">Zunächst hatte er dies am Mittwochvormittag ohne Abstimmung getan, dann am Nachmittag 115 zu 46 Stimmen bei einer Enthaltung - nachdem sich herausgestellt hatte, dass das Gesetz eine Abstimmung vorschreibt. Die Nein-Stimmen kamen aus der SVP-Fraktion. Das Geschäft ist bereit für die Schlussabstimmung.</p><p class="Standard_d">Damit setzte sich bei der letzten noch offenen Differenz der Ständerat durch. Die Mehrheit der kleinen Kammer argumentierte wie der Bundesrat, dass auch bei Stalking in Paarbeziehungen kein Verfahren gegen den Willen des Opfers eingeleitet werden solle. Ein Verfahren führe auch dazu, dass sich Opfer und Täter wieder begegnen müssten. Dies könne belastend sein.</p><p class="Standard_d">Eine Mehrheit des Nationalrats wollte in derartigen Fällen ursprünglich eine Strafverfolgung von Amtes wegen. In Fällen häuslicher Gewalt sei einfache Körperverletzung heute ein Offizialdelikt, gab sie zu bedenken. Dasselbe solle auch beim Stalking gelten, denn Opfer würden von ihrem Peiniger häufig unter Druck gesetzt, keine Strafanzeige einzureichen.</p><p class="Standard_d">Die Schaffung eines neuen Straftatbestands als solche stand schon länger nicht mehr zur Debatte. Beide Räte hatten dem Vorhaben bereits im vergangenen Jahr zugestimmt.</p><p class="Standard_d">Gemäss Gesetzestext wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Busse bestraft, wer jemanden auf eine Weise beharrlich verfolgt, belästigt oder bedroht, die geeignet ist, die betroffene Person erheblich in ihrer Lebensgestaltungsfreiheit zu beschränken.</p>
Updated
24.11.2025 14:40

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