StGB-Tatbestände mit Stalking ergänzen

Details

ID
20190433
Title
StGB-Tatbestände mit Stalking ergänzen
Description
InitialSituation
<h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates vom 03.05.2019</strong></h2><p class="Standard_d">Anders als der Bundesrat ist die Kommission der Ansicht, dass das als "Stalking" bezeichnete Verhalten von den bestehenden Straftatbeständen des Strafgesetzbuches nicht ausreichend erfasst wird. Sie hat deshalb an einer früheren Sitzung die Verwaltung mit der Erstellung eines <a href="https://www.parlament.ch/centers/documents/_layouts/15/DocIdRedir.aspx?ID=DOCID-1-9349">Aussprachepapiers </a>beauftragt und dieses an ihrer Sitzung zur Kenntnis genommen. Im Anschluss daran hat sich die Kommission mit 16 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung für eine Kommissionsinitiative (<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20190433">19.433</a>) ausgesprochen, welche die Tatbestände der Drohung (Art. 180 StGB) und Nötigung (Art. 181 StGB) dahingehend ergänzen möchte, dass Verhaltensweisen wie Auflauern, mehrmaliges Belästigen oder Nachstellen künftig im Strafgesetzbuch explizit genannt werden. Die entsprechende Erarbeitung eines Gesetzesentwurfs bedarf noch der Zustimmung der Schwesterkommission.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Resolutions
    Date Council Text
    03.05.2019 0 Beschluss, einen Erlassentwurf auszuarbeiten
    29.10.2019 0 Zustimmung
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes vor Nachstellung (Änderung des Strafgesetzbuchs, des Militärstrafgesetzes und des Militärstrafprozesses)
    Resolutions
    Date Council Text
Proceedings
<h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates vom 17.11.2023</strong></h2><p class="Standard_d">Die Kommission hat erfreut zur Kenntnis genommen, dass die Einführung einer Strafnorm zum Stalking von fast allen Teilnehmenden der Vernehmlassung im Grundsatz begrüsst wird (<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20190433">19.433</a>). Sie hat festgestellt, dass in der Vernehmlassung zum Teil wichtige Fragen zum Erlasstext aufgeworfen wurden, wie etwa die genaue Formulierung der Tathandlung oder die Ausgestaltung des Delikts als sogenanntes Erfolgsdelikt (vgl. den <a href="https://www.parlament.ch/centers/documents/_layouts/15/DocIdRedir.aspx?ID=DOCID-1-11823">Bericht</a> über das Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens vom 25. Oktober 2023). Sie wird im nächsten Quartal ihre Arbeiten weiterführen und hofft, dem Nationalrat für die Sommersession 2024 einen Entwurf unterbreiten zu können.</p><p>&nbsp;</p><h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates vom 23.02.2024</strong></h2><p>Die Absicht der Kommission, Stalking als Tatbestand ins Strafgesetzbuch und ins Militärstrafgesetzbuch aufzunehmen, stiess in der Vernehmlassung auf grosse Zustimmung, was die Kommission bereits an ihrer Sitzung vom 16. und 17. November 2023 zur Kenntnis genommen hat (<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20190433">19.433</a>). Sie hat sich jetzt mit diversen Aspekten vertieft befasst, die im Vernehmlassungsverfahren von den Teilnehmenden aufgeworfen wurden, sich mit einer Ausnahme jedoch für die Beibehaltung der Version des Vorentwurfs entschieden. So hat sie mit 23 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung entschieden, den neuen Tatbestand als Antrags und nicht als Offizialdelikt auszugestalten, sofern das Delikt nicht Personen betrifft, die miteinander in einer Partnerschaft verbunden sind oder verbunden waren (nach dem Vorbild des Tatbestands von Art. 180 StGB). In der Gesamtabstimmung hat sie den Entwurf mit 22 zu 2 Stimmen angenommen. Nach der Genehmigung des ergänzten erläuternden Berichts wird die Vorlage noch während der kommenden Frühjahrssession publiziert und dem Bundesrat zur Stellungnahme unterbreitet. Der Nationalrat wird sie voraussichtlich in der Sommersession 2024 beraten.</p><p>&nbsp;</p><h2 class="Titel_d"><strong>Auskünfte</strong></h2><p class="Auskünfte_d">Simone Peter, Kommissionssekretärin,</p><p class="Auskünfte_d">058 322 97 47,</p><p class="Auskünfte_d"><a href="mailto:rk.caj@parl.admin.ch">rk.caj@parl.admin.ch</a></p><p class="Auskünfte_d"><a href="https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-rk">Kommission für Rechtsfragen (RK)</a></p>
Updated
16.04.2024 09:27

Back to List