Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren

Details

ID
20190475
Title
Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren
Description
InitialSituation
<p><b>Bericht der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats vom 3. Juli 2020 </b></p><p>Analysen der Wasserqualität in kleinen und mittleren Fliessgewässern weisen für Pestizide oft Überschreitungen ökotoxikologischer Grenzwerte nach, die unter anderem auf deren Anwendung in der Landwirtschaft zurückzuführen sind. Diese Überschreitungen können negative Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen und damit auf die Biodiversität haben. Auch die Qualität des Grundwassers ist beeinträchtigt, insbesondere durch Nitrat und durch Abbauprodukte von Pestiziden. Betroffen sind vor allem die Grundwasservorkommen im intensiv landwirtschaftlich genutzten und dicht besiedelten Mittelland. Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf will die Kommission diese wichtigen umwelt- und landwirtschaftspolitischen Themen verbindlich adressieren. </p><p>Die vorgeschlagene Neuregelung orientiert sich inhaltlich am Aktionsplan Pflanzenschutzmittel des Bundesrates und an dessen Fahrplan zur Risikoreduktion beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Die im Aktionsplan anvisierten Reduktionsziele sollen gesetzlich verankert werden, womit die Verbindlichkeit in der Umsetzung der Vorgaben deutlich erhöht wird: Bis 2027 sollen die mit Pflanzenschutzmitteln verbundenen Risiken für Oberflächengewässer, naturnahe Lebensräume und als Trinkwasser genutztes Grundwasser um 50 Prozent reduziert werden - falls Risiken weiterhin nicht annehmbar bleiben, kann der Bundesrat den weiteren Absenkpfad festlegen. </p><p>Als biologisch aktive Wirkstoffe werden Pestizide nicht nur in Pflanzenschutzmitteln, sondern auch in Biozidprodukten angewendet. Dementsprechend sollen auch die Risiken, die mit dem Einsatz von Biozidprodukten verbunden sind, vermindert werden. </p><p>Um sowohl Trinkwasser als auch Grundwasser ausreichend zu schützen, sieht die Kommission weiter vor, dass bei Grenzwertüberschreitungen die entsprechenden Zulassungen zu überprüfen sind; zudem will sie die Zuströmbereiche von Trinkwasserfassungen stärker schützen. </p><p>Der Gesetzesentwurf schafft die hierfür erforderlichen Grundlagen im Landwirtschafts- respektive im Chemikalien- und im Gewässerschutzgesetz. Die Neuregelung schliesst sämtliche Anwendungsbereiche ein, neben der Landwirtschaft also auch den Pestizideinsatz der öffentlichen Hand und Privater. </p><p>Die Kommission ist der Ansicht, mit ihrer Vorlage den Einsatz von Pestiziden restriktiver regeln und die beifolgenden Risiken für Mensch, Tier und Umwelt deutlich reduzieren zu können. Sie will damit einen Beitrag leisten für eine weiterhin uneingeschränkte Verfügbarkeit von qualitativ hochwertigem Trinkwasser sowie für einen besseren Schutz der Artenvielfalt in aquatischen Lebensräumen und der Biodiversität als Ganzes. </p><p><b></b></p><p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 19.08.2020</b></p><p><b>Der Bundesrat will schädliche Einflüsse durch Pflanzenschutzmittel weiter reduzieren </b></p><p><b>Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden soll weiter reduziert werden: Dieses Ziel verfolgt der Bundesrat unter anderem mit dem "Aktionsplan Pflanzenschutzmittel" sowie mit der Weiterentwicklung der Agrarpolitik ab 2022 (AP22+). Die Stossrichtung, welche die Parlamentarische Initiative "Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren" vorsieht, wird daher vom Bundesrat begrüsst, wie er am 19. August 2020 festhielt. </b></p><p>Die Parlamentarische Initiative "Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren" verlangt Massnahmen, um schädliche Einflüsse auf die Umwelt weiter zu reduzieren. Der Bundesrat verfolgt mit seinen bereits ergriffenen und weiteren vorgesehenen Massnahmen dasselbe Ziel. Auswirkungen des im September 2017 beschlossenen "Aktionsplan Pflanzenschutzmittel" sind bereits spürbar: die Menge der eingesetzten chemischen Pflanzenschutzmittel konnte verringert werden. Um weitere Fortschritte zu erzielen, sieht der Bundesrat entsprechende Massnahmen in der Agrarpolitik ab dem Jahr 2022 (AP22+) vor. Dass die landwirtschaftlichen Betriebe während der letzten Jahre ihren ökologischen Fussabdruck bereits verringern konnten, nimmt der Bundesrat positiv zur Kenntnis. </p><p>Dass auch die Parlamentarische Initiative den Schutz der Umwelt, als auch von Mensch und Tier ins Zentrum stellt, begrüsst der Bundesrat. Die formulierten Forderungen unterstützen seine bereits getroffenen Massnahmen. Der Bundesrat steht dem vorgeschlagenen Einbezug der Branchen positiv gegenüber. So werden Organisationen in die Verantwortung genommen, um selber zusätzliche Massnahmen zu ergreifen. Der Bundesrat anerkennt, dass die Umsetzung dieser Massnahmen eine Herausforderung für die Landwirtschaft darstellt. Nutzpflanzen müssen vor Krankheiten und Schädlingen geschützt werden, um die Produktion hochwertiger Nahrungsmittel in der Schweiz zu gewährleisten. </p><p>Des Weiteren unterstützt der Bundesrat auch die Offenlegungspflicht der Verkäufe von Pflanzenschutzmitteln und Biozidprodukten sowie die Einführung eines Informationssystems zur Erfassung der Anwendung. Damit wird es künftig möglich sein, auch für die Anwendungsbereiche ausserhalb der Landwirtschaft spezifische Risikoauswertungen zu machen. </p><p>Auch die vorgeschlagenen Anpassungen für die Verbesserung der Qualität des Grundwassers in Zusammenhang mit den Abbauprodukten der Pestizide begrüsst der Bundesrat. So soll die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und Biozidprodukten überprüft werden, wenn Überschreitungen im Rahmen der Grundwasserüberwachung festgestellt werden und wenn wiederholt und verbreitet Überschreitungen von ökotoxikologisch begründeten Grenzwerten in Oberflächengewässern festgestellt werden.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Resolutions
    Date Council Text
    30.08.2019 0 Beschluss, einen Erlassentwurf auszuarbeiten
    07.10.2019 0 Zustimmung
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Verminderung der Risiken durch den Einsatz von Pestiziden (Änderung des Chemikaliengesetzes, des Landwirtschaftsgesetzes und des Gewässerschutzgesetzes)
    Resolutions
    Date Council Text
    14.09.2020 2 Beschluss abweichend vom Entwurf
    10.12.2020 1 Abweichung
    03.03.2021 2 Abweichung
    04.03.2021 1 Abweichung
    09.03.2021 2 Abweichung
    16.03.2021 1 Abweichung
    18.03.2021 2 Beschluss gemäss Antrag der Einigungskonferenz
    18.03.2021 1 Beschluss gemäss Antrag der Einigungskonferenz
    19.03.2021 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    19.03.2021 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 14.09.2020</b></p><p><b>Ständerat will weniger Risiken mit Pestiziden und wählt eigenen Weg </b></p><p><b>Der Ständerat will weniger Risiken für das Trinkwasser wegen Pestiziden aus dem Pflanzenschutz. Die Trinkwasser-Initiative und auch die Pestizidverbots-Initiative lehnt er ab. Er hat stattdessen einen eigenen Weg mit einem Absenkpfad gewählt.</b></p><p>Ausgearbeitet hat den Gesetzesentwurf, der die Risiken des Einsatzes von Pestiziden reduzieren soll, die Wirtschaftskommission (WAK) des Ständerates. Formell ist dieser zwar kein indirekter Gegenvorschlag zur Trinkwasser-Initiative und zur Pestizidverbots-Initiative. Die WAK wollte aber die Kernanliegen der Volksbegehren erfüllen.</p><p>Der Ständerat stimmte der parlamentarischen Initiative der WAK weitgehend zu; er hiess den Vorschlag mit 36 zu 3 Stimmen aus der SVP und bei 3 Enthaltungen gut. Der Gesetzesvorschlag geht nun an den Nationalrat, der über die Initiativen bereits entschieden hat.</p><p></p><p>Risiken durch Pestizide halbieren</p><p>Kernpunkt der Vorlage ist, die mit dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verbundenen Risiken für Flüsse und Seen, naturnahe Lebensräume und als Trinkwasser genutztes Grundwasser bis 2027 um 50 Prozent zu reduzieren. Als Referenzwert dient das Mittel der Jahre 2012 bis 2015. Im Rat war dieser Vorschlag unbestritten.</p><p>Bei der Verminderung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln strich eine Minderheit um Hannes Germann (SVP/SH) die Möglichkeit einer Lenkungsabgabe für den Fall, dass die Ziele nicht erreicht werden. Die Mehrheit und der Bundesrat hätten diese Option aufnehmen wollen, zusammen mit der Möglichkeit, Genehmigungen für risikoreiche Wirkstoffe bei zu starker Gefährdung zu widerrufen.</p><p></p><p>Stärkerer Gewässerschutz</p><p>Weiter enthält die Vorlage eine Verstärkung des Gewässerschutzes. Entsprechend will der Ständerat das Gewässerschutzgesetz ergänzen. Die Zulassung einer Substanz soll auf den Prüfstand, wenn in Gewässern, aus denen Trinkwasser entnommen wird, sowie in Flüssen und Seen Grenzwerte für Biozide und Pflanzenschutzmittel wiederholt und verbreitet überschritten werden.</p><p>Im Zuströmbereich von Trinkwasserfassungen will der Ständerat nur Pflanzenschutzmittel zulassen, deren Verwendung keine zu hohen Konzentrationen von Wirkstoffen und Abbauprodukten hinterlassen. Einen Minderheitsantrag, diesen Abschnitt zu streichen, lehnte er ab.</p><p>Eine emotionale Debatte entfachte sich hingegen um den Antrag der WAK zur Reduktion des Eintrags von Stickstoff und Phosphor aus der Landwirtschaft. Bis 2025 sollte er um 10 Prozent und bis 2030 um 20 Prozent zurückgehen. Referenzwert wäre das Mittel der Jahre 2014 bis 2016 gewesen.</p><p></p><p>Absenkung ohne Prozentsätze</p><p>Die WAK hatte diese Bestimmung aus der Agrarpolitik 22+ des Bundesrates herausgenommen und ganz zuletzt noch in ihre Vorlage eingefügt. Die Agrarpolitik 22+ selbst will sie sistieren - der Entscheid des Ständerates dazu steht noch aus.</p><p>Einige Ratsmitglieder kritisierten den fehlenden Zusammenhang für diese Bestimmung in der WAK-Vorlage. Beat Rieder (CVP/VS) sprach von einem "Schnellschuss", der zur Folge hätte, dass Schweizer Bauern rund 40'000 Stück Vieh weniger halten könnten.</p><p>Das Problem sei da, stellte hingegen Benedikt Würth (CVP/SG) fest und beantragte einen Absenkpfad ohne vorgeschriebene Prozentsätze. Die Rede ist von einer "angemessenen" Reduktion der Stickstoff- und Phosphorverluste bis 2030. Referenzwert sind die Jahre 2014 bis 2016.</p><p>Die Zahlen solle der Bundesrat festsetzen, ebenso die Methode für die Berechnung der Reduktionsziele. Dabei soll die Branche einbezogen werden. Diese Formulierung genehmigte der Ständerat mit Stichentscheid von Präsident Hans Stöckli (SP/BE).</p><p></p><p>Nein zu beiden Initiativen</p><p>Wie erwartet empfiehlt der Ständerat die beiden Volksinitiativen zur Ablehnung. Zur Volksinitiative "für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung - Keine Subventionen für den Pestizid- und den prophylaktischen Antibiotika-Einsatz" beschloss der Ständerat mit 29 zu 8 Stimmen bei 4 Enthaltungen ein Nein.</p><p>Die Initiative "für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide" lehnte der Ständerat mit 28 zu 9 Stimmen und bei ebenfalls 4 Enthaltungen ab.</p><p>Auch der Bundesrat empfiehlt ein Nein zu den Initiativen. Der Nationalrat sagte zur Trinkwasser-Initiative mit 130 zu 58 Stimmen Nein und zur Pestizidverbots-Initiative mit 131 zu 54 Stimmen.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 02.12.2020</b></p><p><b>Parlament will Pestizidrisiken für Wasser und Umwelt verringern </b></p><p><b>Der Nationalrat ist grundsätzlich einverstanden damit, die Risiken für das Trinkwasser durch Pestizide zu verringern. Er ist oppositionslos auf einen vom Ständerat verabschiedeten Gesetzesentwurf eingetreten und in den Details bisher meist dem Ständerat gefolgt.</b></p><p>Formell ist der von der ständerätlichen Wirtschaftskommission (WAK-S) ausgearbeitete Gesetzesentwurf zwar kein indirekter Gegenvorschlag zur Trinkwasser-Initiative und zur Pestizidverbots-Initiative. Er soll den Volksbegehren aber Wind aus den Segeln nehmen. Der Nationalrat konnte die Vorlage am Mittwoch aus Zeitgründen nicht zu Ende beraten.</p><p>Die Mehrheit der Wirtschaftskommission (WAK-N) will auf der Linie des Ständerats bleiben. Die Vorlage solle nicht überladen werden und vor der Abstimmung über die Initiativen verabschiedet werden, sagte Beat Walti (FDP/ZH). Bauernverbandspräsident Markus Ritter (CVP/SG) nannte die Vorlage einen pragmatischen Weg.</p><p></p><p>Rot-Grün für verbindlichere Regelungen</p><p>SP, Grüne und GLP wünschten sich mit Minderheitsanträgen griffigere und verbindlichere Bestimmungen. "Es geht ums Trinkwasser", sagte Jacqueline Badran (SP/ZH). "Wir subventionieren unsere eigene Umweltzerstörung", kritisierte Kathrin Bertschy (GLP/BE).</p><p>Die mit dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verbundenen Risiken für Flüsse und Seen, naturnahe Lebensräume und als Trinkwasser genutztes Grundwasser sollen gemäss Vorlage bis 2027 um 50 Prozent reduziert werden, dies gegenüber dem Mittel der Jahre 2012 bis 2015. Ist absehbar, dass das nicht gelingt, muss der Bundesrat handeln.</p><p>Gesenkt werden sollen auch die Nährstoffverluste der Landwirtschaft. Konkrete Reduktionsziele nennt die Vorlage aber nicht. Der Nationalrat hat sich hier dem Ständerat angeschlossen. Stickstoff und Phosphor müssen demnach bis 2030 im Vergleich zum Mittel von 2014 bis 2016 "angemessen reduziert" werden.</p><p></p><p>Streichungsantrag der SVP</p><p>SP, Grüne und GLP hätten einen Absenkpfad für Stickstoff und Phosphor mit Zahlen und Fristen gewollt. Bis 2025 sollten die Verluste um 10 Prozent und bis 2030 um 20 Prozent zurückgehen, gegenüber dem Mittel der Jahre 2014 bis 2016. Diese Formulierung hatte schon der Ständerat abgelehnt, gleiches tat nun auch der Nationalrat.</p><p>Abgelehnt hat es der Nationalrat auch, bei der Reduktion von Stickstoff und Phosphor neben der Landwirtschaft auch die anderen Anwender und Verursacher zu berücksichtigen. Dies hatte Landwirt Martin Haab (SVP/ZH) beantragt.</p><p>Die SVP hätte den fraglichen Artikel streichen wollen, unterlag aber ebenfalls. Dieser sei durch ein "Buebetrickli" im Ständerat überhaupt in die Vorlage geraten, sagte Marcel Dettling (SVP/SZ). Die Vorlage drehe sich um Pestizide, hier aber gehe es um Nährstoffe.</p><p></p><p>Offenlegungspflicht</p><p>Zusätzlich aufgenommen hat der Nationalrat hingegen eine Offenlegungspflicht. Wer Dünger und Futtermittel in Verkehr bringt, muss dem Bund Daten zur Abgabe an Landwirtschaftsbetriebe melden. Dies soll darauf hinwirken, dass Mineraldünger durch Hofdünger ersetzt wird. Der Rat hiess einen entsprechenden Einzelantrag von Matthias Samuel Jauslin (FDP/AG) gut.</p><p>Die Vorlage der WAK-S beinhaltet Anpassungen im Chemikaliengesetz, im Landwirtschaftsgesetz und im Gewässerschutzgesetz. Die Änderungen in diesem dritten Gesetz konnte der Nationalrat am Mittwoch aus Zeitgründen nicht beraten.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 10.12.2020</b></p><p><b>Parlament will Pestizidrisiken für Wasser und Umwelt verringern </b></p><p><b>Das Parlament hat eine Vorlage grundsätzlich gutgeheissen, mit der die Risiken für das Trinkwasser durch Pestizide verringert werden soll. Der Nationalrat hat die Vorlage der Ständerates gutgeheissen und ist in den Details fast immer der kleinen Kammer gefolgt.</b></p><p>Formell ist der von der ständerätlichen Wirtschaftskommission (WAK-S) ausgearbeitete Gesetzesentwurf zwar kein indirekter Gegenvorschlag zur Trinkwasser-Initiative und zur Pestizidverbots-Initiative. Er soll den beiden Volksbegehren aber Wind aus den Segeln nehmen.</p><p>Der Nationalrat verabschiedete die Vorlage am Donnerstag mit 122 zu 57 Stimmen der SVP und einzelner Mitglieder der Mitte-Fraktion.16 Ratsmitglieder - die meisten davon aus der Mitte- und der FDP-Fraktion - enthielten sich. Die Debatte war zeitweise emotional.</p><p>Zuletzt gaben Änderungen im Gewässerschutzgesetz zu reden. Die Mehrheit der Wirtschaftskommission (WAK-N) hätte bei massgeblichen Grenzwerten für die Überprüfung einer Zulassung den fraglichen Wirkstoff und relevante Abbauprodukte in Betracht ziehen wollen. Im Text des Ständerates wollte sie das Wort "relevant" ergänzen.</p><p></p><p>Umstrittenes Wort "relevant"</p><p>Marcel Dettling (SVP/SZ) warnte, dass mit der strengeren Formulierung der kleinen Kammer die Schweiz weniger Lebensmittel produzieren könnte. In den Augen der Mehrheit ist dem Schutz des Trinkwassers so Genüge getan, weil Abbauprodukte, deren Auswirkungen zu wenig bekannt seien, als relevant betrachtet werden.</p><p>Eine rot-grüne Minderheit wollte dem Ständerat und dem Bundesrat folgen und setzte sich mit 103 zu 88 Stimmen durch, mit Hilfe der FDP und einzelnen Mitgliedern der Mitte-Fraktion. Sei der Wirkstoff erst einmal ins Grundwasser gelangt, sei es zu spät, sagte Beat Jans (SP/BS) und erinnerte an den Fall Chlorothalonil. Die Bauern müssten wissen, welche Wirkstoffe sie anwenden dürften.</p><p>Auch einen Einzelantrag von Matthias Samuel Jauslin (FDP/AG), den Kantonen vorzuschreiben, bis 2035 für den Trinkwasserschutz Zuströmbereiche von Grundwasserfassungen von öffentlichem Interesse zu bezeichnen, hiess der Rat gut, mit 105 zu 89 Stimmen. Der Ständerat hatte im Herbst eine Motion mit dem selben Anliegen angenommen, über die der Nationalrat noch zu befinden hat.</p><p></p><p>Nährstoffverluste senken</p><p>Wesentliche Entscheide hatte die grosse Kammer bereits vergangene Woche gefällt - und blieb weitgehend bei der Linie des Ständerates. Aus Zeitgründen konnte sie die Vorlage nicht zu Ende beraten. Die meisten Minderheitsanträge von SP, Grünen und GLP für verbindlichere und griffigere Bestimmungen drangen nicht durch.</p><p>Die mit dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verbundenen Risiken für Flüsse und Seen, naturnahe Lebensräume und als Trinkwasser genutztes Grundwasser sollen gemäss Vorlage bis 2027 um 50 Prozent reduziert werden, dies gegenüber dem Mittel der Jahre 2012 bis 2015. Ist absehbar, dass das nicht gelingt, muss der Bundesrat handeln.</p><p>Gesenkt werden sollen auch die Nährstoffverluste der Landwirtschaft. Konkrete Reduktionsziele nennt die Vorlage aber nicht. Der Nationalrat hat sich hier dem Ständerat angeschlossen. Stickstoff und Phosphor müssen demnach bis 2030 im Vergleich zum Mittel von 2014 bis 2016 "angemessen reduziert" werden.</p><p>SP, Grüne und GLP hätten einen Absenkpfad für Stickstoff und Phosphor mit Zahlen und Fristen gewollt. Bis 2025 sollten die Verluste um 10 Prozent und bis 2030 um 20 Prozent zurückgehen, gegenüber dem Mittel von 2014 bis 2016. Diese Formulierung hatte schon der Ständerat abgelehnt, gleiches tat der Nationalrat.</p><p>Abgelehnt hat es der Nationalrat auch, bei der Reduktion von Stickstoff und Phosphor neben der Landwirtschaft auch die anderen Anwender und Verursacher zu berücksichtigen. Dies hatte Landwirt Martin Haab (SVP/ZH) beantragt.</p><p></p><p>Offenlegungspflicht</p><p>Zusätzlich aufgenommen hat die grosse Kammer aber eine Offenlegungspflicht. Wer Dünger und Futtermittel in Verkehr bringt, muss dem Bund Daten zur Abgabe an Landwirtschaftsbetriebe melden. Dies soll darauf hinwirken, dass Mineraldünger durch Hofdünger ersetzt wird. Der Rat hiess einen entsprechenden Einzelantrag von Matthias Samuel Jauslin (FDP/AG) gut.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 03.03.2021</b></p><p><b>Noch umstrittene Punkte in der Vorlage zum Trinkwasserschutz </b></p><p><b>Auf die Grundzüge der Vorlage zur Verminderung von Pestizid-Risiken für das Trinkwasser haben sich die Räte bereits geeinigt. Noch umstritten ist aber unter anderem, ob die Kantone mehr Grundwasserfassungen als heute benennen müssen, damit diese besser geschützt werden können.</b></p><p>Der Nationalrat will den Kantonen vorschreiben, bis 2035 für den Trinkwasserschutz Zuströmbereiche von Grundwasserfassungen von öffentlichem Interesse zu bezeichnen. Die Pflicht würde gelten, wenn die Fassungen regionale Bedeutung haben oder in ihrer Umgebung Tätigkeiten ausgeführt werden, die das Wasser verschmutzen können.</p><p></p><p>Umstrittenes Vorgehen</p><p>Umstritten ist nicht der Vorschlag, sondern das Vorgehen - der Ständerat nahm im Herbst eine Motion mit demselben Anliegen an. Am Mittwoch wollte die Mehrheit der Wirtschaftskommission (WAK-S) die Passage nicht in die Vorlage aufnehmen, ohne die Kantone und betroffene Kreise angehört zu haben. Auch der Bundesrat plädiert für diesen Weg.</p><p>Die von Roberto Zanetti (SP/SO) angeführte Minderheit hingegen wollte das Verfahren abkürzen und dem Nationalrat folgen, um keine Zeit zu verlieren. Auf eine Vernehmlassung könne verzichtet werden, da die Interessierten sich bereits geäussert hätten, sagte Zanetti im Rat. Die Minderheit unterlag aber mit 14 zu 26 Stimmen.</p><p>Nicht ganz einverstanden ist der Ständerat auch mit der Offenlegungspflicht. Wer Dünger und Futtermittel in Verkehr bringt, müsste gemäss einem Entscheid des Nationalrats dem Bund Daten zur Abgabe an Bauern melden. Wer meldepflichtig ist, entscheidet der Bundesrat. Das soll darauf hinwirken, dass Mineraldünger durch Hofdünger ersetzt wird.</p><p></p><p>Umstrittene Futter-Offenlegung</p><p>Namentlich die Erfassung des Futters störte die kleine Kammer. Beat Rieder (CVP/VS) schlug als Kompromiss vor, beim Futter auf die Offenlegungspflicht zu verzichten. Unmut über eine zusätzliche administrative Belastung der Bauern äusserten auch andere Votanten.</p><p>Beim Hofdünger gebe es das vorgesehene System bereits, entgegnete Maya Graf (Grüne/BL). Ohne Einbezug der Futtermittel sei eine Bilanz nicht möglich, betonte auch Bundespräsident Guy Parmelin.</p><p>Rieders Einzelantrag obsiegte nach ausgiebiger Diskussion mit 23 zu 22 Stimmen. Einen Antrag von Werner Salzmann (SVP/BE), den Passus ganz aus der Vorlage zu streichen, lehnte der Rat aber ab.</p><p></p><p>Grundzüge stehen bereits</p><p>Die Vorlage, mit der die Risiken für das Trinkwasser durch Pestizide verringert werden sollen, hat in den Räten zu teilweise emotionalen Diskussionen geführt. Die Grundzüge stehen aber bereits.</p><p>Die mit dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verbundenen Risiken für Flüsse und Seen, naturnahe Lebensräume und als Trinkwasser genutztes Grundwasser müssen bis 2027 um 50 Prozent reduziert werden, gegenüber dem Mittel der Jahre 2012 bis 2015. Ist absehbar, dass das nicht gelingt, muss der Bundesrat handeln.</p><p>Gesenkt werden sollen auch die Nährstoffverluste der Landwirtschaft. Konkrete Reduktionsziele nennt die Vorlage aber nicht. Der Nationalrat hat sich hier dem Ständerat angeschlossen. Stickstoff und Phosphor müssen demnach bis 2030 im Vergleich zum Mittel von 2014 bis 2016 "angemessen reduziert" werden.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 04.03.2021</b></p><p><b>Noch zwei offene Punkte in der Vorlage zum Trinkwasserschutz </b></p><p><b>In der Vorlage zur Verminderung von Pestizid-Risiken für das Trinkwasser bleiben zwei Punkte umstritten. Noch nicht einig sind sich die Räte zunächst, wie weit die Offenlegungspflicht für Dünger- und Futterlieferungen gehen soll. Diese soll Grundlage sein für die Erstellung von Nährstoffbilanzen.</b></p><p>Der Nationalrat will eine Offenlegungspflicht für Dünger und für an Landwirtschaftsbetriebe gelieferte Futtermittel. Er hat dies am Donnerstag mit 105 zu 89 Stimmen bestätigt.</p><p>Der Ständerat hatte die Futtermittel aus der Bestimmung gestrichen. Eine bürgerliche Minderheit im Nationalrat hätte nachziehen wollen. Ihr Sprecher Leo Müller (CVP/LU) kritisierte, dass der Passus nicht breit abgestützt sei. Futtermittel landeten in Form von Mist auf den Feldern, entgegnete Kilian Baumann (Grüne/BE) namens der Mehrheit.</p><p>Wer die Lieferungen deklarieren muss, entscheidet gemäss dem Vorschlag des Nationalrates der Bundesrat. Laut Landwirtschaftsminister Guy Parmelin würden die Lieferanten mit der Offenlegungspflicht betraut.</p><p>Bestanden hat der Nationalrat auch auf der Pflicht für die Kantone, zusätzliche Zuströmbereiche für Grundwasserfassungen zu benennen. Er hielt auf Antrag einer Minderheit mit 102 zu 93 Stimmen an dieser zweiten Differenz fest. Der Ständerat wollte den Passus bisher nicht in der Vorlage, weil er ein Verfahren mit Vernehmlassung bevorzugt.</p><p>Die Pflicht zur Bestimmung weiterer Zuströmbereiche soll eine Grundlage sein für einen besseren Schutz des Trinkwassers. Gelten soll sie sie für Fassungen von regionaler Bedeutung und auch, wenn in der Umgebung einer Grundwasserfassung Tätigkeiten ausgeführt werden, die das Wasser verschmutzen könnten.</p><p>Ohne zu wissen, wo gefährdete Gebiete lägen, sei ein Schutz des Trinkwassers nicht möglich, sagte Minderheiten-Sprecherin Jacqueline Badran (SP/ZH). Aus einer Vernehmlassung wäre nichts Neues zu erwarten, aber es ginge Zeit verloren, doppelte Kathrin Bertschy (GLP/BE) nach.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 09.03.2021</b></p><p><b>Noch zwei offene Punkte in der Vorlage zum Trinkwasserschutz </b></p><p><b>In der Vorlage zur Verminderung von Pestizid-Risiken für das Trinkwasser sind nach wie vor zwei Punkte offen. Es sind die Offenlegungspflicht für Nährstofflieferungen und die Bestimmung von Zuströmbereichen für mehr Grundwasserfassungen als heute.</b></p><p>Transparenz über die Lieferungen von Futter und Dünger an Bauernbetriebe soll die Grundlage sein für die Erstellung von Nährstoffbilanzen. Der Ständerat will nun - auf Antrag einer Minderheit - Dünger und Kraftfutter erfassen. Der Nationalrat hingegen will neben Dünger alles Futter einbeziehen.</p><p></p><p>Streit um Futter-Erfassung</p><p>Die Mehrheit der Wirtschaftskommission (WAK-S) hätte dem Nationalrat folgen wollen, unterlag am Dienstag aber mit 21 gegen 23 Stimmen. Sie war der Ansicht, dass die Emissionen im Zusammenhang mit Tieren erfasst werden müssten, damit die Bestimmung glaubwürdig sei.</p><p>Wer die Lieferungen melden muss, soll gemäss Gesetzesentwurf der Bundesrat entscheiden. Laut Landwirtschaftsminister Guy Parmelin würden die Lieferanten mit der Offenlegungspflicht betraut.</p><p>Bei seiner Version geblieben ist der Ständerat beim zweiten strittigen Punkt, der Pflicht für die Kantone, zusätzliche Zuströmbereiche für Grundwasserfassungen zu benennen. Mit dem Anliegen ist er zwar einverstanden.</p><p>Er will es aber nicht ohne Vernehmlassung in die zur Diskussion stehende Vorlage aufnehmen. Auch der Bundesrat unterstützt den Weg über eine Vernehmlassung.</p><p></p><p>Umstrittene Zuströmbereiche</p><p>Eine rot-grüne Minderheit hätte die fraglichen Bestimmungen beibehalten und sich dem Nationalrat anschliessen wollen. Damit könne Zeit gewonnen werden, sagte Roberto Zanetti (SP/SO) dazu. Sie unterlag mit 26 zu 16 Stimmen.</p><p>Die Pflicht zur Bestimmung weiterer Zuströmbereiche soll eine Grundlage sein für einen besseren Schutz des Trinkwassers. Gelten soll sie für Fassungen von regionaler Bedeutung und auch, wenn in der Umgebung einer Grundwasserfassung Tätigkeiten ausgeführt werden, die das Wasser verschmutzen könnten.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 16.03.2021</b></p><p><b>Ein offener Punkt beim Gesetz für weniger Risiken durch Pestizide </b></p><p><b>Das Parlament will mit dem Einsatz von Pestiziden verbundene Risiken mit neuen Vorschriften vermindern. Drei Monate vor der Abstimmung über die Trinkwasser- und die Pestizidverbotsinitiative bleibt immer noch eine Differenz zwischen den Räten.</b></p><p>Der Nationalrat räumte am Dienstag nur eine von zwei offenen Differenzen aus. Bei der Offenlegungspflicht für Nährstofflieferungen an Landwirtschaftsbetriebe schwenkte er auf den Kompromissvorschlag des Ständerates um. Während der Nationalrat zunächst Futtermittel und Dünger erfassen wollte, wollte sich der Ständerat auf Dünger und später auf Dünger und Kraftfutter beschränken.</p><p>Letztere Bestimmung wurde nun auch - äusserst knapp mit Stichentscheid des Präsidenten - vom Nationalrat übernommen - mit 98 zu 97 Stimmen bei einer Enthaltung. Anträge, die auf der Variante des Nationalrats beharren wollten oder den Passus ganz aus dem Gesetz streichen wollten, scheiterten. Auch der Bundesrat hätte lieber die Variante des Nationalrats gehabt, wie Landwirtschaftsminister Guy Parmelin im Rat betonte.</p><p></p><p>SDA-Meldung, 18.03.2021</p><p><b>Räte bereinigen Gesetz für weniger Risiken durch Pestizide </b></p><p><b>Das Parlament will mit dem Einsatz von Pestiziden verbundene Risiken mit neuen Vorschriften vermindern. Drei Monate vor der Abstimmung über die Trinkwasser- und die Pestizidverbotsinitiative haben die Räte ihre Vorlage bereinigt, mit einem Vorschlag der Einigungskonferenz.</b></p><p>Diese hatte beim letzten umstrittenen Punkt die Version des Ständerats beantragt. Demnach enthält die Vorlage keine Verpflichtung für die Kantone, bis 2035 zusätzliche Zuströmbereiche von Grundwasserfassungen zu bezeichnen.</p><p></p><p>Vernehmlassung zu zusätzlichen Wasserfassungen</p><p>In der Sache waren sich die Kammern zwar einig: Zusätzliche Zuströmbereiche sollen für den besseren Schutz des Grundwassers ausgeschieden werden. Ziel ist es, dass einsickernde Stoffe weniger Grundwasser und damit weniger Trinkwasser belasten.</p><p>Umstritten war aber das Vorgehen. Der Nationalrat wollte, um keine Zeit zu verlieren, diese Bestimmung gleich in die Vorlage aufnehmen. Der Ständerat wünschte ein separates Verfahren mit einer Vernehmlassung und wollte deshalb die Bestimmung nicht in der Vorlage haben. Dies beantragte nun auch die Einigungskonferenz.</p><p>Der Nationalrat hiess deren Antrag schliesslich mit 179 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen gut. Der Entscheid im Ständerat fiel mit 38 zu 3 Stimmen.</p><p></p><p>Munition für den Abstimmungskampf</p><p>Formell ist die Vorlage zwar kein indirekter Gegenvorschlag zur Trinkwasser- und zur Pestizidverbotsinitiative, über die am 13. Juni abgestimmt wird. Die Bestimmungen, die in beiden Räten zuweilen emotional diskutiert wurden, sollen den zwei Volksbegehren aber Wind aus den Segeln nehmen.</p><p>Vorgeschrieben wird neu, dass die mit dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verbundenen Risiken für Flüsse und Seen, naturnahe Lebensräume und als Trinkwasser genutztes Grundwasser reduziert werden sollen - gemäss Vorlage bis 2027 um 50 Prozent, dies gegenüber dem Mittel der Jahre 2012 bis 2015. Ist absehbar, dass das nicht gelingt, muss der Bundesrat handeln.</p><p></p><p>Ohne Zielwerte</p><p>Gesenkt werden sollen zudem die Nährstoffverluste der Landwirtschaft. Konkrete Reduktionsziele enthält die Vorlage aber nicht. Der Nationalrat hat sich hier dem Ständerat angeschlossen. Stickstoff und Phosphor müssen demnach bis 2030 im Vergleich zum Mittel von 2014 bis 2016 "angemessen reduziert" werden.</p><p>SP, Grüne und GLP hätten einen Absenkpfad für Stickstoff und Phosphor mit Zahlen und Fristen gewollt, unterlagen aber in beiden Räten. Bis 2025 sollten die Verluste um 10 Prozent und bis 2030 um 20 Prozent zurückgehen, gegenüber dem Mittel von 2014 bis 2016.</p><p>Weiter enthält die Vorlage eine Offenlegungspflicht für Nährstofflieferungen an Landwirtschaftsbetriebe. Erfasst werden dabei Dünger Kraftfutter beschränken. So legten es die Räte in mehreren Beratungsrunden und zuletzt mit Stichentscheid von Nationalratspräsident Andreas Aebi (SVP/BE) fest.</p><p>Ausgearbeitet hat das Gesetz über die Verminderung der Risiken durch den Einsatz von Pestiziden die Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S). Die Vorlage beinhaltet Anpassungen im Chemikaliengesetz, im Landwirtschaftsgesetz und im Gewässerschutzgesetz.</p><p></p><p><b>Medienmitteilung der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates vom 15.11.2022</b></p><p>Die Kommission hat vier Motionen zum Thema Versorgungssicherheit in der Landwirtschaft beraten, die der Ständerat in der Herbstsession 2022 angenommen hatte. Die Motion Salzmann (<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20223606">22.3606</a>) verlangt vom Bundesrat Massnahmen zur Verbesserung der Versorgungssicherheit und wird mit 14 zu 11 Stimmen zur Ablehnung beantragt, da der Nationalrat in der Herbstsession bereits eine gleichlautende Motion der SVP-Fraktion (<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20223576">22.3576</a>) abgelehnt hatte. </p><p>Die Motion Gapany (<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20223795">22.3795</a>) wie auch die ähnlich lautenden Motionen Chiesa (<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20223567">22.3567</a>) und Rieder (<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20223610">22.3610</a>) wollen hingegen Beschlüsse zu Nährstoffverlusten und Biodiversitätsförderflächen aus dem Verordnungspaket der parlamentarischen Initiative "Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren" (<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20190475">19.475</a>) aufschieben oder aufheben. Die Motion Chiesa findet mit ihrer Forderung, die Einführung eines Anteils von 3,5 Prozent an Biodiversitätsflächen auf offenen Ackerflächen zu verschieben, keine Mehrheit (11 Ja zu 14 Nein). Die Motion Rieder, die einen gänzlichen Verzicht auf besagte 3,5 Prozent verlangt, beantragt die WAK-N hingegen zur Annahme (13 Ja zu 12 Nein). Eine Mehrheit der Kommission befürwortet zwar Biodiversität, findet aber, dass diese angesichts der aktuellen globalen Ernährungslage nicht zulasten ertragreicher Ackerflächen gefördert werden soll. Eine Minderheit ist der Auffassung, dass ein Anteil von 3,5 Prozent Biodiversitätsfläche vertretbar sei, da die Schweiz bis anhin keine Versorgungsengpässe erlebt habe und die Versorgungssicherheit nicht mit dem Selbstversorgungsgrad gleichzusetzen sei. Auch die Motion Gapany beantragt die Kommission ihrem Rat mit 15 zu 10 Stimmen zur Annahme. Für die Kommissionsmehrheit ist eine Reduktion der Nährstoffverluste beim Stickstoff um 20 Prozent bis 2030 nicht umsetzbar, was auch aus der Vernehmlassung so hervorgegangen sei. Eine Minderheit will jedoch an den 20 Prozent festhalten, da man ansonsten die in den "Umweltziele Landwirtschaft" anvisierte Reduktion um 30 Prozent noch deutlicher verpassen werde.</p><p></p><p><b>Medienmitteilung der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates vom 31.01.2023</b></p><p>Der Kommission lagen noch rund fünfzehn Anträge vor, die Beschlüsse des Ständerats anzupassen oder zu ergänzen. Sie fanden nicht zuletzt vor dem Hintergrund des von der Kommission angestrebten etappenweisen Vorgehens für die Weiterentwicklung der Agrarpolitik keine Mehrheit. Die WAK-N sprach sich daher mit klarem Mehr dagegen aus, die Ausrichtung der Verkäsungszulage (Art. 38) oder von Versorgungssicherheitsbeiträgen (Art. 72) an strengere Bedingungen zu knüpfen oder Marktentlastungsmassnahmen für Fleisch (Art. 50) oder Eier (Art. 52) ganz aufzuheben. Aus Sicht einer Minderheit verzerren diese Instrumente den Wettbewerb und sind biodiversitätsschädigend. Die Mehrheit will weitere Ökologisierungsmassnahmen jedoch nicht im Rahmen der aktuellen Reform diskutieren. Zuerst soll die Wirkung der sich in Umsetzung befindlichen parlamentarischen Initiative <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20190475">19.475</a> überprüft werden. In diesem Sinn lehnt es die Kommission mit 15 zu 10 Stimmen ebenfalls ab, über die Beschlüsse des Ständerats hinausgehende Anpassungen am System der Direktzahlungen vorzusehen und z.B. den ökologischen Leistungsnachweis (Art. 70a Abs. 2) oder die Versorgungssicherheitsbeiträge (Art. 72) anzupassen. </p><p></p><p><b>Auskünfte</b></p><p>Katrin Marti, Kommissionssekretärin, </p><p>058 322 94 72,</p><p><a href="mailto:wak.cer@parl.admin.ch">wak.cer@parl.admin.ch</a></p><p><a href="https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-wak">Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK)</a></p>
Updated
10.04.2024 16:13

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