Gewährleistung der Ergänzungsleistungen ehemaliger Verdingkinder und Administrativversorgter

Details

ID
20190476
Title
Gewährleistung der Ergänzungsleistungen ehemaliger Verdingkinder und Administrativversorgter
Description
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates vom 29.10.2019</b></p><p>Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) setzt alles daran, dass den Opfern von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen bei den Ergänzungsleistungen rasch Gerechtigkeit widerfährt. Sie verabschiedete einen entsprechenden Erlassentwurf an ihren Rat. </p><p>Damit <b>Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen möglichst raschkeine Einbussen bei den Ergänzungsleistungen (EL)</b> hinnehmen müssen, weil sie eine Solidaritätszahlung erhalten haben, hatte die Kommission an der letzten Sitzung eine Kommissionsinitiative ergriffen (<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20190476">19.476</a><b></b>s). Nach erfolgter Zustimmung der Schwesterkommission hat sie einstimmig einen Erlassentwurf verabschiedet. Dieser sieht vor, dass Solidaritätsbeiträge bei der Berechnung der EL nicht als Vermögen oder Vermögenserträge gewertet werden. EL-Kürzungen, die in der Vergangenheit aufgrund der Anrechnung des Solidaritätsbeitrages erfolgt sind, sollen aufgehoben und den Betroffenen ein Betrag im Umfang der Kürzung zurückerstattet werden. Nach Wunsch der Kommission soll die Vorlage in der Wintersession nicht nur vom Ständerat, sondern auch vom Nationalrat behandelt und somit noch dieses Jahr verabschiedet werden.</p><p></p><p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 27.11.2019</b></p><p>Der Solidaritätsbeitrag für Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen oder Fremdplatzierungen soll bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen (EL) ausgeklammert werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. November beschlossen, dass dieser Beitrag als Geste der Wiedergutmachung des Unrechts den Opfern uneingeschränkt zu Gute kommen soll. Er unterstützt deshalb eine entsprechende parlamentarische Initiative. (...)</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Resolutions
    Date Council Text
    03.09.2019 0 Beschluss, einen Erlassentwurf auszuarbeiten
    17.10.2019 0 Zustimmung
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 (AFZFG) (Gewährleistung der Ergänzungsleistungen für Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981)
    Resolutions
    Date Council Text
    12.12.2019 2 Beschluss gemäss Entwurf
    16.12.2019 1 Zustimmung
    20.12.2019 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    20.12.2019 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 12.12.2019</b></p><p><b>Ständerat heisst Gesetzesänderung zu Verdingkindern gut </b></p><p>Der Solidaritätsbeitrag für Verdingkinder und andere Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen soll nicht zu einer Kürzung der Ergänzungsleistungen führen. Der Ständerat hat am Donnerstag eine Gesetzesänderung dazu oppositionslos angenommen.</p><p><b></b></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 16.12.2019</b></p><p><b>Parlament beseitigt Nachteile wegen Solidaritätsbeitrag </b></p><p>Der Solidaritätsbeitrag soll für Verdingkinder und andere Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen keine Nachteile mit sich bringen. Das Parlament hat eine Gesetzesänderung verabschiedet, die eine Kürzung der Ergänzungsleistungen verhindert.</p><p>Nach geltendem Recht werden die Ergänzungsleistungen (EL) gekürzt, wenn der Solidaritätsbeitrag von 25'000 Franken zusammen mit einem allfälligen Vermögen die Summe von 37'500 Franken übersteigt. Künftig werden nun die Solidaritätsbeiträge sowie Erträge daraus bei der Berechnung der EL ausgeklammert. Damit will das Parlament gewährleisten, dass sie den Opfern uneingeschränkt zu Gute kommen. Bereits erfolgte EL-Kürzungen werden zurückerstattet.</p><p>Nach dem Ständerat hat am Montag auch der Nationalrat der entsprechenden Gesetzesänderung einstimmig zugestimmt. Diese hatte die Sozialkommission des Ständerates (SGK) auf Basis einer parlamentarischen Initiative ausgearbeitet. Der Bundesrat befürwortete die Anpassung. Die Kürzung sei inkohärent, stellte Sozialminister Alain Berset fest.</p><p>Von den 9000 Personen, die ein Gesuch für einen Solidaritätsbeitrag gestellt haben, beziehen rund 830 Personen Ergänzungsleistungen. Von diesen sei nur ein kleiner Teil von den Kürzungen betroffen, sagte Kommissionssprecherin Verena Herzog (SVP/TG). Die Nachzahlungen würden auf 600'000 Franken geschätzt.</p>
Updated
10.04.2024 16:29

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