Bearbeitung von Personendaten durch das EDA. Bundesgesetz

Details

ID
20200005
Title
Bearbeitung von Personendaten durch das EDA. Bundesgesetz
Description
Botschaft vom 15. Januar 2020 zum Bundesgesetz über die Bearbeitung von Personendaten durch das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten.
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 15.01.2020</b></p><p><b>Bearbeitung von Personendaten im EDA - Gesetzesentwurf vom Bundesrat genehmigt </b></p><p><b>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. Januar 2020 den Entwurf des Bundesgesetzes über die Bearbeitung von Personendaten im EDA genehmigt. Der Text erlaubt es, die Anforderungen des Bundesgesetzes vom 19. Juni 1992 über den Datenschutz (DSG) zu erfüllen und gleichzeitig den Entwicklungen auf organisationsinterner, technologischer und gesellschaftlicher Ebene Rechnung zu tragen. </b></p><p>Der Bundesrat hatte das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) beauftragt, eine Änderung des Bundesgesetzes vom 24. März 2000 über die Bearbeitung von Personendaten im EDA vorzubereiten, damit das EDA die für die Bereitstellung seiner Auslanddienstleistungen (konsularische Dienstleistungen, konsularischer Schutz) erforderlichen Personendaten von Auslandschweizerinnen und -schweizern sowie von Schweizerinnen und Schweizern, die sich im Ausland aufhalten, bearbeiten kann.</p><p>Um die Daten verarbeiten zu können, die das EDA zur Erfüllung aller seiner Aufgaben benötigt, musste der Gesetzestext vollständig revidiert werden. Dabei wurde auch den im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens vorgebrachten Anliegen Rechnung getragen.</p><p>Mit dieser Totalrevision wird jedoch keine Veränderung der Tätigkeiten des EDA angestrebt. Ziel ist es, über ein modernes Rechtsinstrument zu verfügen, das es erlaubt, den technologischen Entwicklungen Rechnung zu tragen und allfällige weitere Gesetzesänderungen soweit wie möglich zu vereinfachen. </p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 15. Januar 2020 zum Bundesgesetz über die Bearbeitung von Personendaten durch das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten.
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Bearbeitung von Personendaten durch das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten
    Resolutions
    Date Council Text
    21.09.2020 1 Beschluss gemäss Entwurf
    03.12.2020 2 Zustimmung
    18.12.2020 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    18.12.2020 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 21.09.2020</b></p><p>Das Aussendepartement (EDA) soll Personendaten von Auslandschweizerinnen und -schweizern bearbeiten dürfen. Der Nationalrat hat die entsprechende Gesetzesänderung einstimmig gutgeheissen. Insbesondere für die Bearbeitung besonders schützenswerter Daten fehlte bisher eine gesetzliche Grundlage. Dabei geht es etwa um medizinische Daten. Die Modernisierung erlaubt dem EDA weiterhin, Personendaten von Schweizerinnen und -schweizern zu bearbeiten, die im Ausland wohnhaft sind oder sich dort aufhalten.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 03.12.2020</b></p><p><b>Bearbeitung von Personendaten im EDA wird modernisiert </b></p><p>Das Aussendepartement (EDA) darf Personendaten von Auslandschweizerinnen und -schweizern künftig bearbeiten. Der Ständerat hat am Donnerstag als Zweitrat der entsprechenden Gesetzesänderung oppositionslos zugestimmt.</p>
Updated
10.04.2024 16:27

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