Voranschlag 2020. Nachtrag I

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ID
20200007
Title
Voranschlag 2020. Nachtrag I
Description
Botschaft vom 20. März 2020 über den Nachtrag I zum Voranschlag 2020
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 20.03.2020</b></p><p><b>Bundesrat verabschiedet Nachtrag I zum Voranschlag 2020 </b></p><p><b>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 20. März 2020 den Nachtrag I zum Voranschlag 2020 verabschiedet. Damit unterbreitet er dem Parlament zehn Nachtragskredite in Höhe von insgesamt 50,3 Millionen Franken. Zwei davon über insgesamt 14,5 Millionen Franken dienen dazu, wirtschaftliche Folgen für die KMU zu mildern, welche aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus entstanden sind. </b></p><p>Mit 28,3 Millionen Franken entfällt die grösste Aufstockung auf die Honorierung weiterer Bürgschaften für die schweizerische Hochseeschifffahrt. Es handelt sich dabei um verbürgte Bankdarlehen zur Finanzierung von zwei Hochseeschiffen. Beide Eigner sind nicht in der Lage, ihren vertraglichen Amortisationsverpflichtungen nachzukommen und es bestehen zudem erhebliche Amortisationsrückstände. Der Nachtragskredit ist notwendig, damit der Bund die in den Bürgschaftsverträgen eingegangenen Verpflichtungen rechtzeitig erfüllen kann.</p><p>Um die kurzfristigen wirtschaftlichen Folgen der Ausbreitung des Coronavirus zu mildern, hat der Bundesrat verschiedene Massnahmen beschlossen oder Aufträge zur raschen Überprüfung erteilt. Zwei Massnahmen sollen sofort umgesetzt werden. Dazu hat er zwei weitere Nachtragskredite genehmigt (siehe auch Medienmitteilung vom 13.03.2020). Für KMU in Liquiditätsengpässen soll erstens der Zugang zu Bürgschaften erleichtert werden. Hierfür beantragt der Bundesrat dem Parlament zusätzliche Mittel in Höhe von 10 Millionen Franken als Verwaltungskostenbeitrag für die Bürgschaftsorganisationen. Zweitens wird ein Nachtragskredit über 4,5 Millionen für die Exportförderung beantragt. Damit sollen Ausfälle im Zusammenhang mit Messeaktivitäten des offiziellen Exportförderers Switzerland Global Enterprise aufgefangen werden.</p><p>Mit dem Nachtrag I resultieren im Bundeshaushalt effektive Mehrausgaben von 44,0 Millionen Franken oder 0,06 Prozent der mit dem Voranschlag 2020 bewilligten Ausgaben. Dieser Wert liegt deutlich unter dem langjährigen Durchschnitt (2013-2019: 0,2 Prozent).</p><p></p><p>Finanzierung der Massnahmen im Zusammenhang mit Corona Auswirkungen auf den Bundeshaushalt:</p><p>Die Ausbreitung des Coronavirus wird in verschiedenen Bereichen Auswirkungen auf den Bundeshaushalt haben. So hat der Bundesrat bereits vergangene Woche verschiedene Massnahmen zur Unterstützung der Wirtschaft beschlossen. Diese sind teilweise im vorliegenden Nachtrag I enthalten. Die weiteren Massnahmen werden dem Parlament im Rahmen von Nachmeldungen, separaten Botschaften oder im Nachtrag II unterbreitet.</p><p></p><p>Zum finanziellen Handlungsspielraum:</p><p>Die Schuldenbremse ist für aussergewöhnliche Situationen flexibel ausgestaltet, so dass hohe zusätzliche Ausgaben getätigt werden können. Dank den tiefen Staatsschulden ist die Schweiz finanziell in einer guten Ausgangslage.</p><p></p><p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 20.03.2020</b></p><p><b>Coronavirus: Massnahmenpaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen </b></p><p><b>Der Bundesrat hat am 20. März 2020 zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Ausbreitung des Coronavirus ein umfassendes Massnahmenpaket in der Höhe von 32 Milliarden Franken beschlossen. Mit den bereits am 13. März beschlossenen Massnahmen sollen über 40 Milliarden Franken zur Verfügung stehen. Der nächste Schritt ist nun der Einbezug des Parlaments. Die Finanzdelegation der Eidgenössischen Räte (FinDel) wird anfangs nächster Woche darüber befinden. Ziel der auf verschiedene Zielgruppen ausgerichteten Massnahmen ist, die Beschäftigung zu erhalten, Löhne zu sichern und Selbständige aufzufangen. Auch im Kultur- und Sportbereich wurden Massnahmen ergriffen, um Konkurse zu verhindern und einschneidende finanziellen Folgen abzufedern. </b></p><p>Mit den neuen Massnahmen sollen Härtefälle soweit wie möglich vermieden und die betroffenen Personen und Branchen im Bedarfsfall möglichst unbürokratisch, gezielt und rasch unterstützt werden. </p><p></p><p>Überblick über die Massnahmen: </p><p>Liquiditätshilfen für Unternehmen </p><p>- Aufgrund der Schliessung von Betrieben sowie Nachfrageeinbrüchen verfügen zahlreiche Unternehmen trotz Kurzarbeitsentschädigung für ihre laufenden Kosten über immer weniger liquide Mittel. Mit einem Bündel von sich ergänzenden Massnahmen soll verhindert werden, dass grundsätzlich solvente Unternehmen in Schwierigkeiten geraten: Soforthilfe mittels verbürgten COVID-Überbrückungskrediten: Damit betroffene KMUs (Einzelunternehmen, Personengesellschaften, juristische Personen) Überbrückungskrediten von den Banken erhalten, wird der Bundesrat ein Garantieprogramm im Umfang von 20 Milliarden CHF aufgleisen. Dieses Programm soll auf bestehenden Strukturen der Bürgschaftsorganisationen aufbauen. Betroffene Unternehmen sollen rasch und unkompliziert Kreditbeträge bis zu 10 Prozent des Umsatzes oder maximal 20 Mio. CHF erhalten. Dabei sollen Beträge bis zu 0,5 Millionen CHF von den Banken sofort ausbezahlt werden und vom Bund zu 100 Prozent garantiert werden. Darüber hinaus gehende Beträge sollen vom Bund zu 85 Prozent garantiert werden und eine kurze Bankprüfung voraussetzen. Die Kreditbeträge bis zu 0,5 Millionen CHF dürften über 90 Prozent der von COVID betroffenen Unternehmen abdecken. Der Bundesrat rechnet damit, dass über dieses Gefäss Überbrückungskredite im Umfang von bis zu 20 Milliarden CHF vom Bund garantiert werden und wird den Eidgenössischen Räten einen entsprechenden dringlichen Verpflichtungskredit beantragen. Dieser wird der Finanzdelegation der Eidgenössischen Räte in den nächsten Tagen zur Genehmigung vorgelegt werden. Die nötigen Eckpunkte werden in einer Notverordnung festgelegt, die Mitte nächste Woche verabschiedet und veröffentlicht wird. Fragen von Betroffenen zu Modalitäten der Einreichung dieser Gesuche können erst ab dann beantwortet werden. </p><p>- Zahlungsaufschub bei Sozialversicherungsbeiträgen: Den von der Krise betroffenen Unternehmen kann ein vorübergehender, zinsloser Zahlungsaufschub für die Beiträge an die Sozialversicherungen (AHV/IV/EO/ALV) gewährt werden. Die Unternehmen haben zudem die Möglichkeit, die Höhe der regelmässigen Akontobeiträge an die AHV/IV/EO/ALV anpassen zu lassen, wenn die Summe ihrer Löhne wesentlich gesunken ist. Dasselbe gilt für Selbstständige, deren Umsätze eingebrochen sind. Zuständig für die Prüfung der Zahlungsaufschübe und der Reduktion der Akontobeiträge sind die AHV-Ausgleichskassen.</p><p>- Liquiditätspuffer im Steuerbereich und für Lieferanten des Bundes: Unternehmen sollen die Möglichkeit haben, die Zahlungsfristen zu erstrecken, ohne Verzugszins zahlen zu müssen. Aus diesem Grund wird für die Mehrwertsteuer, für Zölle, für besondere Verbrauchssteuern und für Lenkungsabgaben in der Zeit vom 21. März 2020 bis 31. Dezember 2020 der Zinssatz auf 0,0 Prozent gesenkt. Es werden in dieser Zeitspanne keine Verzugszinsen in Rechnung gestellt. Für die Direkte Bundessteuer gilt dieselbe Regelung ab dem 1. März 2020 bis zum 31. Dezember 2020. Schliesslich hat die Eidgenössische Finanzverwaltung die Verwaltungseinheiten des Bundes angewiesen, Kreditorenrechnungen rasch zu prüfen und so schnell wie möglich auszuzahlen, ohne Ausnützung der Zahlungsfristen. Damit wird die Liquidität der Lieferanten des Bundes gestärkt.</p><p>- Rechtsstillstand gemäss Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchkG): Vom 19. März bis und mit 4. April 2020 dürfen Schuldnerinnen und Schuldner in der ganzen Schweiz nicht betrieben werden. Den entsprechenden so genannten Rechtsstillstand im Betreibungswesen hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 18. März 2020 angeordnet.</p><p></p><p>Ausweitung und Vereinfachung Kurzarbeit </p><p>Das Instrument der Kurzarbeitsentschädigungen ermöglicht, vorübergehende Beschäftigungseinbrüche auszugleichen und die Arbeitsplätze zu erhalten. Durch die aktuelle wirtschaftliche Ausnahmesituation sind auch Personen, welche befristet, temporär oder in arbeitgeberähnlichen Anstellungen arbeiten sowie Personen, die in einem Lehrverhältnis stehen, stark betroffen. Deshalb sollen die Ansprüche auf Kurzarbeitsentschädigung ausgeweitet und die Beantragung vereinfacht werden: </p><p>- Neu kann die Kurzarbeitsentschädigung auch für Angestellte in befristeten Arbeitsverhältnissen und für Personen im Dienste einer Organisation für Temporärarbeit ausgerichtet werden. </p><p>- Neu soll der Arbeitsausfall auch für Personen, die in einem Lehrverhältnis stehen, anrechenbar werden. </p><p>- Ausserdem kann Kurzarbeitsentschädigung neu auch für arbeitgeberähnliche Angestellte ausgerichtet werden. Als arbeitgeberähnliche Angestellte gelten z.B. Gesellschafter einer Gmbh, welche als Angestellte gegen Entlohnung im Betrieb arbeiten. Personen, die im Betrieb des Ehegatten bzw. des eingetragenen Partners mitarbeiten, können nun auch von Kurzarbeitsentschädigungen profitieren. Sie sollen eine Pauschale von 3320.- Franken als Kurzarbeitsentschädigung für eine Vollzeitstelle geltend machen können.</p><p></p><p>- Die bereits gesenkte Karenzfrist (Wartefrist) für Kurzarbeitsentschädigungen wird aufgehoben. Damit entfällt die Beteiligung der Arbeitgeber an den Arbeitsausfällen. </p><p>- Neu müssen Arbeitnehmer nicht mehr zuerst ihre Überstunden abbauen, bevor sie von Kurzarbeitsentschädigungen profitieren können. </p><p>- Im Bereich der Abwicklung der Gesuche sowie der Zahlungen von Kurzarbeit wurden ferner noch dringliche Vereinfachungen mit der Verabschiedung neuer Bestimmungen vorgenommen. Damit wird bspw. eine Bevorschussung von fälligen Lohnzahlungen via KAE möglich. </p><p></p><p>Entschädigung bei Erwerbsausfällen für Selbständige</p><p>Selbständig Erwerbende, die wegen behördlichen Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus Erwerbsausfälle erleiden, werden entschädigt, sofern nicht bereits eine Entschädigung oder Versicherungsleistung besteht. Eine Entschädigung ist für folgende Fälle vorgesehen: </p><p>- Schulschliessungen</p><p>- Ärztlich verordnete Quarantäne</p><p>- Schliessung eines selbstständig geführten öffentlich zugänglichen Betriebes</p><p>Die Regelung gilt auch für freischaffende Künstlerinnen und Künstler, die einen Erwerbsunterbruch erleiden, weil ihre Engagements wegen der Massnahmen gegen das Coronavirus annulliert werden oder weil sie einen eigenen Anlass absagen müssen. </p><p>Die Entschädigungen werden in Anlehnung an die Erwerbsersatzordnung geregelt und als Taggeld ausgerichtet. Dieses entspricht 80 Prozent des Einkommens und beträgt höchstens 196 Franken pro Tag. Die Anzahl Taggelder für Selbstständige in Quarantäne oder mit Betreuungsaufgaben ist auf 10, respektive 30 befristet. Die Prüfung des Anspruches und die Auszahlung der Leistung wird von den AHV-Ausgleichskassen vorgenommen.</p><p></p><p>Entschädigung bei Erwerbsausfällen für Angestellte</p><p>Anspruch auf eine Entschädigung haben Eltern, die ihre Erwerbsarbeit aufgrund von Schulschliessungen unterbrechen müssen, um ihre Kinder zu betreuen. Anspruch auf die Entschädigung gibt es ebenfalls bei einem Erwerbsunterbruch aufgrund von einer durch einen Arzt verordneten Quarantäne. Wie für die Selbstständigen werden die Erwerbsausfälle in Anlehnung an die Erwerbsersatzordnung (EO; Erwerbsersatz bei Dienstleistung oder Mutterschaft) geregelt und als Taggeld ausgerichtet. Dieses entspricht 80 Prozent des Einkommens und beträgt höchstens 196 Franken pro Tag. Die Entschädigung ist auf 10 Taggelder für Personen in Quarantänemassnahmen begrenzt.</p><p></p><p>Kulturbereich: 280 Millionen Franken Soforthilfe und Ausfallentschädigungen </p><p>Der Bundesrat will eine dauerhafte Schädigung der Schweizer Kulturlandschaft verhindern und die kulturelle Vielfalt der Schweiz erhalten. Mittels Soforthilfen und Entschädigungen sollen die wirtschaftlichen Auswirkungen des Veranstaltungsverbots auf den Kultursektor (Darstellende Künste, Design, Film, Visuelle Kunst, Literatur, Musik und Museen) abgefedert werden. Er stellt dafür in einem ersten Schritt 280 Millionen Franken als erste Tranche für zwei Monate zur Verfügung. Der Bund wird in diesen zwei Monaten die weitere Entwicklung zusammen mit den Kantonen und Kulturorganisationen verfolgen. Es sind folgende Massnahmen vorgesehen: </p><p>- Erstens stellt der Bund Mittel zur Verfügung, um Soforthilfen an Kulturunternehmen und Kulturschaffende zu leisten: Nicht gewinnorientierte Kulturunternehmen, zum Beispiel Stiftungen, können rückzahlbare zinslose Darlehen zur Sicherstellung ihrer Liquidität erhalten. Kulturschaffende können nicht rückzahlbare Nothilfen zur Deckung der unmittelbaren Lebenshaltungskosten beanspruchen, soweit diese nicht über die neue Entschädigung für Erwerbsausfall in Anlehnung an die Erwerbsersatzordnung sichergestellt ist. Die Abwicklung erfolgt über die Kantone (Kulturunternehmen) bzw. über Suisseculture Sociale (Kulturschaffende). </p><p>- Zweitens können Kulturunternehmen und Kulturschaffende bei den Kantonen um eine Entschädigung für den namentlich mit der Absage oder der Verschiebung von Veranstaltungen bzw. mit Betriebsschliessungen verbundenen finanziellen Schaden ersuchen. Die Ausfallentschädigung deckt höchstens 80 Prozent des finanziellen Schadens. Der Bund trägt die Hälfte der Kosten, welche die Kantone zusprechen. </p><p>- Drittens können Laien-Vereine in den Bereichen Musik und Theater mit einem finanziellen Beitrag für den mit der Absage oder Verschiebung von Veranstaltungen verbundenen finanziellen Schaden unterstützt werden.</p><p></p><p>Sport: 100 Millionen Franken für Sportorganisationen</p><p>Im Sport stehen die Clubs, Verbände und Organisatoren vor existentiellen Problemen, weil Veranstaltungen im Breiten- wie im Leistungssport oder etwa der Meisterschaftsbetrieb abgesagt werden müssen. Damit die Sportlandschaft Schweiz nicht massiv in ihren Strukturen geschädigt wird, stellt der Bundesrat folgende finanzielle Abfederungen bereit:</p><p>- 50 Millionen Franken als rückzahlbare Darlehen zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen für Organisationen, die entweder in einer Liga des Schweizer Sports mit überwiegend professionellem Spielbetrieb tätig sind oder Wettkämpfe für den professionellen Leistungssport durchführen.</p><p>- 50 Millionen Franken als Subventionen im Fall existenzieller Bedrohung für Organisationen, die auf dem Ehrenamt basieren und hauptsächlich den Breitensport fördern.</p><p>Mit der Unterstützung soll eine Pflicht von Ligen und Verbänden verbunden sein, Massnahmen zur Liquidität für Krisenfälle zu ergreifen. Diese Pflicht wird in der jährlichen Leistungsvereinbarung zwischen Bund und Swiss Olympic verankert.</p><p>Im Weiteren können mit der heute verabschiedeten Verordnung, die befristet für sechs Monate gilt, in den Sportförderprogrammen Jugend+Sport und Erwachsenensport Unterbrüche von Aus- und Weiterbildungen kulant behandelt werden. Dasselbe gilt für das Sportstudium an der Eidgenössischen Hochschule für Sport in Magglingen.</p><p></p><p>Tourismus und Regionalpolitik</p><p>Im Rahmen der tourismuspolitischen Förderinstrumente werden bereits seit Februar 2020 Sofortmassnahmen umgesetzt. Im Vordergrund stehen Informations- und Beratungsaktivitäten sowie Massnahmen zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen. Der Bund verstärkt seine Unterstützung, indem er auf die Rückzahlung des Restbestandes des Ende 2019 ausgelaufenen Zusatzdarlehens an die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit SGH verzichtet. Damit stehen der SGH zusätzliche 5.5 Millionen Franken für Darlehen zur rückwirkenden Finanzierung von Investitionen von Beherbergungsbetrieben, welche diese in den vergangenen zwei Jahren aus dem Cash-Flow finanziert haben, zur Verfügung.</p><p>Im Rahmen der Regionalpolitik sind zurzeit Bundesdarlehen in der Höhe von rund 530 Mio. Franken in Projekte investiert, davon rund 60 Prozent im Tourismusbereich. Die Administration der Bundesdarlehen ist gesetzlich den Kantonen übertragen. Um die Liquidität der Darlehensnehmer zu stärken, erlaubt der Bund den Kantonen, die Stundungsmöglichkeiten flexibler zu handhaben. Dadurch kann kurzfristig insbesondere auch der Bergbahnsektor unterstützt werden, da hier die Amortisationen oft nach der Wintersaison fällig sind.</p><p></p><p>Weitere Massnahmen im Bereich des Arbeitsgesetzes:</p><p>Spitäler und Kliniken sind in der aktuellen Situation besonders stark gefordert. Es ist ihnen aufgrund des ausserordentlichen Arbeitsanfalls und der knappen Personalressourcen nicht möglich, das Personal so einzusetzen, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Daher wird ihnen bei den Arbeits- und Ruhezeiten soweit möglich Flexibilität gegeben. Oberstes Ziel ist es aber weiterhin, dafür zu sorgen, dass die Ärztinnen und Ärzte, die Pflegefachpersonen, die Fachangestellten und alle weiteren Personen, welche ihren wertvollen und engagierten Beitrag zur Bewältigung dieser ausserordentlichen Situation leisten, genügend geschützt sind. </p><p></p><p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 03.04.2020</b></p><p><b>Bundesrat erhöht Bürgschaftsvolumen für Liquiditätshilfe auf 40 Milliarden </b></p><p><b>An seiner Sitzung vom 3. April 2020 hat der Bundesrat beschlossen, das Bürgschaftsprogramm für COVID-Überbrückungskredite aufzustocken. Aufgrund der grossen Nachfrage beantragt er dem Parlament, den bestehenden Verpflichtungskredit um 20 Milliarden auf insgesamt 40 Milliarden Franken zu erhöhen. </b></p><p>Die ersten Tage haben gezeigt, dass die COVID-Überbrückungskredite einem grossen Bedürfnis entsprechen und dass die unbürokratische und rasche Abwicklung über Banken und Postfinance gut funktioniert. So konnten per 2. April 2020 76'034 Kreditvereinbarungen mit einem geschätzten Volumen von insgesamt 14,3 Milliarden Franken abgeschlossen werden.</p><p>Wegen dieser hohen Nachfrage dürfte das vom Bund garantierte Bürgschaftsvolumen von 20 Milliarden Franken in den nächsten Tagen überschritten werden. Darum beantragt der Bundesrat den Eidgenössischen Räten eine Aufstockung des Verpflichtungskredits und damit eine Erhöhung des maximalen Bürgschaftsvolumens von 20 Milliarden auf insgesamt 40 Milliarden Franken. 10 Milliarden davon werden der Finanzdelegation, die am 7. April 2020 tagt, als dringlich beantragt.</p><p>Der Bundesrat geht grundsätzlich davon aus, dass die Hilfskredite nicht missbraucht werden. Die unbürokratische Kreditvergabe birgt jedoch ein gewisses Missbrauchspotenzial. Dem will der Bundesrat entschieden entgegentreten. Er hat heute die zuständigen Departemente mit der raschen Umsetzung eines Konzepts zur Missbrauchsbekämpfung beauftragt. Dieses enthält insbesondere folgende Massnahmen:</p><p>- Die zentrale Stelle der Bürgschaftsorganisationen überprüft sämtliche COVID-19-Kreditvereinbarungen auf Einhaltung elementarer Voraussetzungen sowie auf Mehrfachbeanspruchung von Krediten. Zu Unrecht oder mehrfach beantragte Kredite werden rasch rückgängig gemacht.</p><p>- Darüber hinaus erfolgt eine systematische Überprüfung der COVID-19-Kredite mittels Verknüpfung von Mehrwertsteuer- und anderen Daten, um unter anderem die von den Unternehmen gemachten Umsatzangaben zu überprüfen und auffallende Abweichungen zu verfolgen.</p><p>- Ferner wurde das EFD beauftragt, dem Bundesrat umgehend mögliche Optionen zur Verschärfung der Straf- und/oder Haftungsbestimmungen in der Solidarbürgschaftsverordnung zu unterbreiten. Neben den kreditbeantragenden Unternehmen sollen auch deren zuständigen Organe und damit die dahinterstehenden natürlichen Personen belangt werden können.</p><p>Der Bundesrat hat am 20. März 2020 ein umfassendes Massnahmenpaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie vorgestellt. Seit dem 26. März 2020 stellen Banken und Postfinance betroffenen Unternehmen mit Überbrückungskrediten Liquidität zur Verfügung, damit sie trotz Corona-bedingten Umsatzeinbussen ihre laufenden Fixkosten decken können. Der Bund sichert Kredite bis 500'000 Franken zu 100 Prozent und Kredite zwischen 500'000 Franken und 20 Millionen Franken zu 85 Prozent ab. Das Instrument hilft nach Auffassung des Bundesrates den kleinen und mittleren Unternehmen zielgerichtet, diese schwierige Phase ohne à-fonds-perdu-Beiträge des Bundes zu überstehen. Unternehmen, die einen Bedarf an Liquidität haben, können diese beziehen und das entsprechende Darlehen über 5 Jahre zurückzahlen.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 20. März 2020 über den Nachtrag I zum Voranschlag 2020
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss Ia über den Nachtrag I zum Voranschlag 2020
    Resolutions
    Date Council Text
    04.05.2020 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
    05.05.2020 2 Abweichung
    05.05.2020 1 Abweichung
    06.05.2020 2 Abweichung
    06.05.2020 1 Abweichung
    06.05.2020 2 Zustimmung
  • Number
    2
    Text
    Bundesbeschluss II über die Entnahmen aus dem Bahninfrastrukturfonds für das Jahr 2020
    Resolutions
    Date Council Text
    05.05.2020 1 Beschluss gemäss Entwurf
    05.05.2020 2 Zustimmung
  • Number
    3
    Text
    Bundesbeschluss III über die Finanzierung der Modernisierung und Digitalisierung der Eidgenössischen Zollverwaltung (Programm DaziT)
    Resolutions
    Date Council Text
    05.05.2020 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
    05.05.2020 2 Zustimmung
  • Number
    4
    Text
    Bundesbeschluss Ib über die Planungsgrössen im Nachtrag I zum Voranschlag 2020
    Resolutions
    Date Council Text
    04.05.2020 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
    05.05.2020 2 Abweichung
    05.05.2020 1 Abweichung
    06.05.2020 2 Abweichung
    06.05.2020 1 Abweichung
    06.05.2020 2 Zustimmung
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 04.05.2020</b></p><p><b>Nationalrat bewilligt rund 57 Milliarden Franken für Corona-Krise </b></p><p><b>Am ersten Tag der ausserordentlichen Session hat der Nationalrat Kredite im Umfang von rund 57 Millionen Franken genehmigt. Er folgte dabei den Anträgen des Bundesrats. Das Geld wird zur Bewältigung der Corona-Krise verwendet.</b></p><p>Einen grossen Teil davon hat die Finanzdelegation bereits als Vorschuss genehmigt. Das Gesetz schreibt aber vor, dass das Parlament die Kredite nachträglich genehmigen muss. Das hat der Nationalrat ohne nennenswerte Opposition getan. Obwohl einzelne Elemente des Pakets kritisiert worden sind, stellten die Fraktionen dem Bundesrat doch insgesamt gute Noten aus.</p><p>40 Milliarden Franken sind zur Sicherung von Überbrückungskrediten für KMU vorgesehen. Dieser Verpflichtungskredit war im Nationalrat unbestritten, ebenso die Freigabe einer Milliarde Franken für Bürgschaften, die schon dieses Jahr fällig werden könnten.</p><p></p><p>Arbeitslosenversicherung in Nöten</p><p>Unbestritten waren auch die 6 Milliarden Franken, die der Bundesrat für die Arbeitslosenversicherung beantragt hat. Mit dem Geld und einer zusätzlichen Verschuldung werden die Kosten der Kurzarbeitsentschädigungen gedeckt. Schon jetzt steht fest, dass der Betrag nicht ausreichen wird: Laut Finanzminister Ueli Maurer benötigt die Arbeitslosenversicherung bis zu 18 Milliarden Franken zusätzlich.</p><p>Für Erwerbsersatz für Selbstständige genehmigte der Nationalrat insgesamt 5,3 Millionen Franken, für die Beschaffung von Medikamenten, Masken und anderem Sanitätsmaterial knapp 2,6 Milliarden Franken. Die SVP beantragte erfolglos, diesen Kredit um rund 600 Millionen Franken zu kürzen, dafür aber die gleichen Stückzahlen zu kaufen. Auch für die Kürzung der Nothilfe im Kulturbereich, die die SVP verlangte, gab es im Nationalrat keine Mehrheit.</p><p>Zu reden gab die Staatshilfe für die Luftfahrt. Der Nationalrat ist einverstanden damit, Airlines mit 1,275 Milliarden Franken zu unterstützen, flugnahe Betriebe mit 600 Millionen Franken. Er verband die Staatshilfe aber mit zusätzlichen Umwelt- und Sozialauflagen. Weitergehende Forderungen aus dem links-grünen Lager scheiterten.</p><p></p><p>Geld für Kitas</p><p>Im Gegensatz zum Bundesrat sieht der Nationalrat auch Handlungsbedarf bei der familienergänzenden Kinderbetreuung. Auf Antrag seiner Finanzkommission bewilligte er dafür 100 Millionen Franken. Nach Ansicht des Bundesrats ist das Sache der Kantone. Im Ständerat steht eine Unterstützung im Umfang von 65 Millionen Franken zur Diskussion.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 05.05.2020</b></p><p><b>Parlament stockt Milliarden für Corona-Nothilfe auf </b></p><p><b>Mehr als 57 Milliarden Franken hat der Bundesrat dem Parlament zur Bewältigung der Corona-Krise beantragt. National- und Ständerat haben diese Kredite ungekürzt bewilligt. Differenzen gibt es nur noch darüber, um wie viel aufgestockt werden soll.</b></p><p>Anders als der Bundesrat wollen die Räte Krippen und Kitas unterstützen. Der Nationalrat beschloss, dafür 100 Millionen Franken auszugeben, um die Hälfte der Kosten der Kantone zu tragen. Der Ständerat entschied jedoch, mit 65 Millionen Franken lediglich einen Drittel zu tragen.</p><p>In der zweiten Beratungsrunde ist der Nationalrat am Dienstag mit 107 zu 84 Stimmen auf den tieferen Betrag eingeschwenkt.</p><p></p><p>Geld für Tourismus</p><p>Mehr Geld als der Nationalrat will der Ständerat für den Tourismus ausgeben: Mit 27 Millionen Franken sollen die ausbleibenden Beiträge von Hotels, Seilbahnen oder Tourismusdestinationen ausgeglichen werden. Das Geld soll an die Tourismuspartner von Schweiz Tourismus ausbezahlt werden. Mit 40 Millionen Franken will der Ständerat eine weitere Marketingkampagne zur Belebung der Nachfrage und zur Förderung des Tourismusangebots finanzieren.</p><p>Mit den 40 Millionen Franken ist der Nationalrat einverstanden. Das Geld müsse rasch fliessen, um eine Katastrophe für den Schweizer Tourismus zu verhindern, sagte Kommissionssprecher Olivier Feller (FDP/VD). Der Nationalrat knüpft daran aber die Bedingung, dass damit ein nachhaltiger Tourismus gefördert wird. Die 27 Millionen hat er gestrichen, weil davon auch Grossunternehmen profitieren würden.</p><p></p><p>Umstrittene Lösung für Geschäftsmieten</p><p>Ebenfalls gestrichen hat der Nationalrat 50 Millionen Franken, mit welchen der Ständerat seine Lösung des Problems der Geschäftsmieten finanzieren wollte. Dabei hätte der Bund einen Teil der Miete von grösseren Betrieben übernommen. Der Nationalrat hatte sich gegen das Konzept ausgesprochen, folgerichtig strich er nun auch den entsprechenden Kredit.</p><p>Gescheitert ist auch der Antrag, lediglich 20 Millionen für einen Härtefallfonds zu bewilligen. Ein solcher ist Teil des Konzepts des Nationalrats, der einen teilweisen Mieterlass für Geschäftsmieten verlangt. Der Härtefallfonds soll Vermietern zugute kommen.</p><p>Weitere Differenzen gibt es zu den Bedingungen für die Luftfahrt-Hilfe. Der Nationalrat hält daran fest, dass die Airlines den Reisebüros bis am 30. September das Geld für nicht durchgeführte Flüge zurückerstatten müssen. Der Ständerat hatte das abgelehnt.</p><p>Einverstanden ist der Nationalrat damit, dass die Unterstützung nur fliessen soll, wenn sich die Airlines im Fall von Stellenstreichungen zu sozialverträglichen Lösungen verpflichten. Fallen gelassen hat er im Gegenzug die Forderung nach Umschulungsplänen.</p><p></p><p>Milliarden-Kredite nicht umstritten</p><p>Der Ständerat wird die verbleibenden Differenzen am Mittwochmorgen behandeln. Über alle weiteren Kredite haben sich die Räte bereits geeinigt. 40 Milliarden Franken sind für die Sicherung von Überbrückungskrediten für KMU vorgesehen, 6 Milliarden Franken für Kurzarbeitsentschädigung, 5,3 Milliarden für Erwerbsersatz für Selbständige und fast 2,6 Milliarden Franken für Sanitätsmaterial und Medikamente.</p><p>1,875 Milliarden Franken haben die Räte zur Unterstützung der Luftfahrtindustrie bewilligt. Dabei gaben vor allem die Auflagen zu Reden. Hinzu kommen Nothilfe für Sport und Kultur. Insgesamt summieren sich die Kredite auf mehr als 57 Milliarden Franken.</p><p>Die Finanzdelegation hat einen grossen Teil der Kredite bereits als Vorschuss genehmigt, ein beträchtlicher Betrag ist auch schon ausgegeben oder zumindest verpflichtet. Das Gesetz schreibt aber vor, dass das Parlament die Kredite nachträglich genehmigen muss.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte in National- und Ständerat, 06.05.2020</b></p><p><b>Räte bereinigen letzte Details zu Corona-Milliardenkrediten </b></p><p><b>National- und Ständerat haben am Mittwoch die letzten Differenzen zu den Milliardenkrediten zur Bewältigung der Corona-Krise bereinigt. Zuletzt ging es noch um Kinderbetreuung, Tourismus und Geschäftsmieten.</b></p><p>Schon am Dienstagabend konnte der Streit um den Kredit zur Unterstützung von Kinderkrippen und Kitas beigelegt werden. Der Nationalrat, der dafür zunächst 100 Millionen Franken einsetzen wollte, gab nach und willigte in einen Kredit von 65 Millionen Franken ein. Damit soll ein Drittel der Kosten der Kantone gedeckt werden. Die Ausfälle belaufen sich auf geschätzte 200 Millionen Franken.</p><p></p><p>Millionen für Tourismus</p><p>Länger liess die Einigung im Bereich Tourismus auf sich warten. Der Bundesrat hatte für die Branche keine besondere Unterstützung vorgesehen. Der Ständerat aber bewilligte dafür 67 Millionen Franken. Der Nationalrat willigte jedoch nur in einen Kredit von 40 Millionen Franken ein. Mit dem Geld sollen Kampagnen finanziert werden, um die Nachfrage anzukurbeln.</p><p>Der Nationalrat blieb über drei Beratungsrunden hinweg hart, am Mittwochabend gab der Ständerat dann nach: Der von der Corona-Krise hart getroffene Tourismus wird mit 40 Millionen Franken unterstützt. Der Nationalrat setzte auch die Bedingung durch, dass mit dem Geld nachhaltiger Tourismus gefördert werden soll.</p><p>Schliesslich strich der Ständerat auch noch einen Kredit von 20 Millionen Franken aus der Vorlage. Der Betrag war zur Finanzierung eines Konzepts vorgesehen, mit dem das Problem der Geschäftsmieten gelöst werden sollte. Auf ein solches konnten sich die Räte nicht einigen, daher war auch der Kredit obsolet.</p><p></p><p>Kaum umstrittene Milliarden</p><p>Damit ist die Corona-Kreditvorlage bereinigt. Diese hat einen Umfang von gut 57 Milliarden Franken. 40 Milliarden Franken sind für die Sicherung von Überbrückungskrediten für KMU vorgesehen, 6 Milliarden Franken für Kurzarbeitsentschädigung, 5,3 Milliarden Franken für Erwerbsersatz für Selbstständige und fast 2,6 Milliarden Franken für Sanitätsmaterial und Medikamente.</p><p>Die Kredite waren weitgehend unbestritten. Gestritten wurde nur über verhältnismässig kleine Beträge. Am heftigsten tobte die Debatte um die Staatshilfe für die Luftfahrt. Das ökologische Lager in den Räten versuchte, diese zu verhindern oder zumindest an strenge Bedingungen zu knüpfen. Die Anträge hatten ebenso wenig Erfolg wie jene der SVP, die bei der Kultur und beim Sanitätsmaterial kürzen wollte.</p><p>Trotz der enormen Beträge dürfte die Corona-Krise damit nicht bewältigt sein. Finanzminister Ueli Maurer kündigte bereits weiteren Finanzbedarf insbesondere für die Arbeitslosenversicherung an. Diese dürfte nach seiner Schätzung im laufenden Jahr mindestens weitere 15 Milliarden Franken benötigen.</p><p></p><p>KREDITE</p><p>Das rund 57 Milliarden Franken schwere Corona-Kreditpaket haben die Räte ohne Kürzungen bewilligt. Für Kitas und den Tourismus beschlossen sie zusätzliche Ausgaben.</p><p>BÜRGSCHAFTEN (40 Milliarden Franken): Der Bund unterstützt KMU, indem er Darlehen bis zu 20 Millionen Franken verbürgt. Dafür sind 40 Milliarden Franken vorgesehen. National- und Ständerat haben dem Verpflichtungskredit zugestimmt. Eine Milliarde haben sie bereits zur Deckung fälliger Bürgschaften freigegeben. Die vom Bundesrat festgelegten Bedingungen für Überbrückungskredite bleiben unverändert. Den Unternehmen bleiben fünf Jahre, die Kredite zurückzuzahlen. Der Zins bei Krediten bis 500'000 Franken bleibt nur im ersten Jahr bei 0 Prozent fixiert. Die Räte haben überdies entschieden, dass die Kredite während der gesamten Dauer der Solidarbürgschaft nicht als Fremdkapital berücksichtigt werden.</p><p>KURZARBEIT (6 Milliarden Franken): Um Stellen zu retten, hat der Bundesrat den Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung ausgeweitet. Inzwischen sind fast 2 Millionen Gesuche eingereicht worden. Der Bundesrat hat 6 Milliarden Franken für den Fonds der Arbeitslosenversicherung (ALV) beantragt. National- und Ständerat haben den Kredit bewilligt. Zusätzlich darf sich die ALV mit bis zu 8 Milliarden Franken verschulden. Laut Finanzminister Ueli Maurer werden diese Beträge nicht ausreichen. Nach seinen Angaben dürfte die ALV dieses Jahr weitere 15 bis 18 Milliarden Franken benötigen. Unternehmen, die Kurzarbeit anmelden, dürfen weiterhin Dividenden ausschütten. Ein Dividendenverbot ist im Ständerat deutlich gescheitert.</p><p>ERWERBSERSATZ (5,3 Milliarden Franken): Für den Erwerbsersatz für Selbstständigerwerbende hatte der Bundesrat insgesamt 5,3 Milliarden Franken beantragt. National- und Ständerat haben den Kredit bewilligt.</p><p>SANITÄTSMATERIAL UND MEDIKAMENTE (2,58 Milliarden Franken): In mehreren Tranchen hatte der Bundesrat insgesamt mehr als 2,58 Milliarden Franken für die Beschaffung von Masken, Operationsschürzen und anderem Schutzmaterial, Beatmungsgeräten, Defibrillatoren, Testkits, Medikamenten und Impfstoff beantragt. National- und Ständerat haben den Kredit bewilligt. Der Ständerat verlangt, dass der Bund die Pflichtlager für Medikamente und Impfstoffe ausweitet und eine verstärkte Produktion im Inland ins Auge fasst. Der Nationalrat hat die Motion noch nicht behandelt.</p><p>LUFTFAHRT (1,875 Milliarden Franken): Um die Luftfahrtindustrie zu unterstützen hatte der Bundesrat insgesamt 1,875 Milliarden Franken beantragt: 1,275 Milliarden Franken zur Sicherung von Darlehen an die Airlines Swiss und Edelweiss und 600 Millionen Franken zur Unterstützung von flugnahen Betrieben. National- und Ständerat haben den Kredit bewilligt. Der Bundesrat will die Auszahlung an Bedingungen knüpfen, insbesondere zur Verwendung der Gelder und zum Standort. National- und Ständerat haben zusätzliche Umwelt- und Sozialauflagen beschlossen. Für die Unterstützung von flugnahen Betriebe ist eine Anpassung des Luftfahrtgesetzes nötig. Beide Räte haben dieser dringlichen Änderung zugestimmt. Die Revision tritt bereits am Donnerstag in Kraft. Das Parlament hat auch damit zusätzliche Bedingungen verbunden: So muss der Bundesrat die Voraussetzungen für eine Bundesbeteiligung regeln. Bei Finanzhilfen an ausländisch dominierte Unternehmen muss sich der Bund durch Beteiligungsrechte oder andere Sicherheitsmassnahmen absichern.</p><p>KULTUR (280 Millionen Franken): 100 Millionen Franken sind als Soforthilfe für nicht gewinnorientierte Kulturunternehmen vorgesehen, 25 Millionen für Kulturschaffende. 145 Millionen Franken sollen für Ausfallentschädigungen eingesetzt werden, 10 Millionen Franken für Musik- und Theatervereine im Laienbereich. National- und Ständerat haben den Kredit bewilligt.</p><p>SPORT (100 Millionen Franken): Organisationen im Profisport bekommen vom Bundesamt für Sport Darlehen zu Vorzugsbedingungen. Zudem erhalten Vereine, die Sportveranstaltungen organisieren, nicht rückzahlbare Geldleistungen. Für die beiden Bereiche sind je 50 Millionen Franken vorgesehen. National- und Ständerat haben den Kredit bewilligt.</p><p>KITAS (65 Millionen Franken): Anders als der Bundesrat sehen National- und Ständerat Handlungsbedarf bei der familienergänzenden Kinderbetreuung. Sie haben der Regierung den Auftrag erteilt, diese zu unterstützen. Die durch das Coronavirus bedingten Ausfälle belaufen sich auf geschätzte 200 Millionen Franken. Davon soll der Bund einen Drittel tragen. Die Räte haben bereits den dafür nötigen Kredit von 65 Millionen Franken genehmigt.</p><p>TOURISMUS (40 Millionen Franken): Der Ständerat wollte den Tourismus mit 67 Millionen Franken unterstützen. Der Nationalrat willigte nur in 40 Millionen Franken ein, um Kampagnen zu finanzieren. Er setzte sich damit durch, ebenso mit der Bedingung, dass mit dem Geld nur nachhaltige Tourismusangebote gefördert werden.</p><p>BEVÖLKERUNGSSCHUTZ (23,4 Millionen Franken): In der Corona-Krise kommt auch der Zivilschutz zum Einsatz. Der Bundesrat hat den Kantonen ein maximales Kontingent von 840'000 Diensttagen zur Verfügung gestellt. Bei einer Tagespauschalen von 27.50 Franken kommen Kosten von 23,4 Millionen Franken zusammen. National- und Ständerat haben den Kredit bewilligt.</p><p>AUSSERORDENTLICHE SESSION (4,1 Millionen Franken): Die ausserordentliche Session schlägt mit zusätzlich 3,7 Millionen Franken zu Buche. Für zusätzliche Sitzungsgelder sind 400'000 Franken nötig. National- und Ständerat haben die Kredite bewilligt.</p><p>BEIHILFEN VIEHWIRTSCHAFT (3 Millionen Franken): Weil Restaurants geschlossen sind, wird derzeit weniger Fleisch verkauft. Um einen Zusammenbruch der Preise zu verhindern, unterstützt der Bund die Einlagerung von Fleisch mit 3 Millionen Franken. National- und Ständerat haben den Kredit bewilligt.</p>
Updated
10.04.2024 16:18

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