Zivilprozessordnung. Ă„nderung

Details

ID
20200026
Title
Zivilprozessordnung. Änderung
Description
Botschaft vom 26. Februar 2020 zur Änderung der Schweizerischen Zivilprozessordnung (Verbesserung der Praxistauglichkeit und der Rechtsdurchsetzung)
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 26.02.2020</b></p><p><b>Zivilprozessordnung: Zugang zum Gericht soll leichter werden </b></p><p><b>Die Schweizerische Zivilprozessordnung hat sich in der Praxis insgesamt bewährt. Mit punktuellen Anpassungen will der Bundesrat jedoch insbesondere Privaten und Unternehmen den Zugang zum Gericht erleichtern und damit die Rechtsdurchsetzung weiter verbessern. Dafür will er das Prozesskostenrecht anpassen. An seiner Sitzung vom 26. Februar 2020 hat der Bundesrat die Vernehmlassungsergebnisse zur Kenntnis genommen und die Botschaft zu Handen des Parlaments verabschiedet. Da die Vorschläge für eine Stärkung der kollektiven Rechtsdurchsetzung sehr umstritten waren, werden sie aus der Vorlage herausgelöst und separat behandelt. </b></p><p>Die seit dem 1. Januar 2011 geltende Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) hat sich insgesamt bewährt. Verbesserungspotential besteht nur punktuell, insbesondere in Bezug auf die Prozesskosten, die Möglichkeit der Verfahrenskoordination und auch den kollektiven Rechtsschutz. Zielsetzung und Stossrichtung des Vorentwurfs, den der Bundesrat in Erfüllung der Motion 14.4008 "Anpassung der Zivilprozessordnung" zur Eliminierung dieser festgestellten Schwachpunkte ausgearbeitet hat, sind in der Vernehmlassung von einer grossen Mehrheit ausdrücklich unterstützt worden.</p><p></p><p>Zugang zum Gericht erleichtern </p><p>Der Bundesrat hält entsprechend an den Grundzügen des Vorentwurfs fest. Demnach sollen die Gerichtskostenvorschüsse, die heute insbesondere für Angehörige des Mittelstandes eine faktische Zugangsschranke zum Gericht bedeuten, halbiert werden. Damit sollen künftig auch Personen, die nicht in den Genuss der unentgeltlichen Rechtspflege kommen, ihre Ansprüche einfacher gerichtlich geltend machen können. Gegenüber dem Vorentwurf sieht der Entwurf jedoch Ausnahmen von der Halbierung vor und trägt damit Bedenken aus der Vernehmlassung Rechnung.</p><p>Weiter soll die Liquidation der Prozesskosten neu geregelt werden. Diese sollen künftig grundsätzlich mit den geleisteten Vorschüssen der kostenpflichtigen Partei verrechnet werden; darüber hinaus wird ein Fehlbetrag nachgefordert oder ein Überschuss zurückerstattet. Damit tragen künftig nicht mehr die Parteien das Inkassorisiko der Gegenpartei, sondern der Staat. Bei der Justiz handelt es sich um eine essentielle Staatsaufgabe. Mit diesen beiden Anpassungen trägt der Bundesrat der vielstimmigen Kritik am geltenden Prozesskostenrecht Rechnung, ohne in die kantonale Tarifhoheit einzugreifen.</p><p></p><p>Rechtssicherheit verbessern </p><p>Weiter will der Bundesrat die Verfahrenskoordination vereinfachen und das bewährte Schlichtungsverfahren punktuell stärken. Das Familienverfahrensrecht soll neben den bereits im Vorentwurf vorgeschlagenen punktuellen Anpassungen in weiteren Punkten verbessert werden. Damit trägt der Bundesrat den entsprechenden Rückmeldungen aus der Vernehmlassung Rechnung. Zudem sollen wichtige Erkenntnisse der bundesgerichtlichen Rechtsprechung künftig gesetzlich verankert werden.</p><p>Mit den punktuellen Anpassungen sollen insbesondere die Rechtssicherheit und Rechtsklarheit im Privatrecht verbessert und damit die Anwenderfreundlichkeit der ZPO weiter verbessert werden.</p><p></p><p>Kollektiven Rechtsschutz gesondert behandeln </p><p>Stark umstritten waren in der Vernehmlassung einzig die Vorschläge für eine Stärkung der kollektiven Rechtsdurchsetzung von Massen- und Streuschäden. Um den weitgehend unumstrittenen Teil nicht zu gefährden, hat der Bundesrat deshalb entschieden, die Frage des kollektiven Rechtsschutzes aus dieser Vorlage herauszulösen und separat zu behandeln. Mit der separaten Behandlung der Motion 13.3931 "Förderung und Ausbau der Instrumente der kollektiven Rechtsdurchsetzung" können die weiteren Entwicklungen sowie die parlamentarischen Arbeiten und Diskussionen berücksichtigt werden.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 26. Februar 2020 zur Änderung der Schweizerischen Zivilprozessordnung (Verbesserung der Praxistauglichkeit und der Rechtsdurchsetzung)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Schweizerische Zivilprozessordnung (Verbesserung der Praxistauglichkeit und der Rechtsdurchsetzung)
    Resolutions
    Date Council Text
    16.06.2021 2 Beschluss abweichend vom Entwurf
    10.05.2022 1 Abweichung
    12.09.2022 2 Abweichung
    12.12.2022 1 Abweichung
    27.02.2023 2 Abweichung
    06.03.2023 1 Abweichung
    15.03.2023 2 Beschluss gemäss Antrag der Einigungskonferenz
    15.03.2023 1 Beschluss gemäss Antrag der Einigungskonferenz
    17.03.2023 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    17.03.2023 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 16.06.2021</b></p><p><b>Ständerat schraubt in Zivilprozessordnung an Medienfreiheit</b></p><p><b>Der Ständerat hat die Zivilprozessordnung in einigen Punkten modernisiert. Er will, dass Zeuginnen und Zeugen künftig per Video angehört werden können. Und er senkte die Hürden für Massnahmen gegen missliebige Medienartikel.</b></p><p>Mit 39 zu 0 Stimmen hiess der Ständerat am Mittwoch als Erstrat die modernisierte Zivilprozessordnung gut. Nichts zu reden gab eine Neuerung, die seine Rechtskommission (RK-S) in die Vorlage eingefügt hat: Neu sollen in Zivilverfahren Zeuginnen und Zeugen über Video angehört werden können. Während der Corona-Pandemie habe man positive Erfahrungen mit dieser Form der Befragungen gemacht.</p><p>Ausgiebig zu reden gab eine umstrittene Bestimmung, die die Medienfreiheit tangiert. Gegen den Willen der Minderheit senkte der Ständerat die Hürde für gerichtlich erwirkte superprovisorische Verfügungen gegen Berichte in regelmässig erscheinenden Medien. Er entschied das mit 30 zu 12 Stimmen.</p><p>Heute kann ein Gericht einen Medienbericht stoppen, wenn dieser für die gesuchstellende Partei einen besonders schweren Nachteil verursachen kann. Dies darf aber nur angeordnet werden, wenn kein offensichtlicher Rechtfertigungsgrund vorliegt und die Massnahme nicht unverhältnismässig erscheint. Der Bundesrat will im Artikel präzisieren, dass der fragliche Medienbericht einen besonders schweren Nachteil verursachen kann oder verursacht.</p><p></p><p>Ein Wort gestrichen</p><p>Der Ständerat strich nun aber auf Antrag der Mehrheit das Wort "besonders". Damit reicht neben den anderen Kriterien ein "schwerer Nachteil" als Rechtfertigung für das Anordnen einer vorsorglichen Massnahme und somit das vorläufige Verhindern des Erscheinens eines Medienberichts.</p><p>Dass Medienverantwortliche nicht erbaut seien vom Antrag der Mehrheit, sei legitim, sagte Thomas Hefti (FDP/GL). Auf der anderen Seite stünden Rechtsverletzungen und widerrechtliche Angriffe auf Persönlichkeitsrechte. Da das Internet nichts vergesse, liessen sich Fehlinformationen nie mehr beseitigen, fand Daniel Jositsch (SP/ZH).</p><p>Beat Rieder (Mitte/VS) ergänzte, eine superprovisorische Verfügung durchzusetzen, sei heute nicht leicht. Im Sinne der Waffengleichheit zwischen Medien und Individuum sei die Anpassung geboten. "Ich hätte mir nicht im Traum vorstellen können, dass diese Änderung so viel Staub aufwirbelt", sagte er zu Berichten über die Pläne der Mehrheit.</p><p></p><p>Medien zur Verantwortung ziehen</p><p>Namens der Minderheit sagte Carlo Sommaruga (SP/GE), es gebe keinen Rechtfertigungsgrund für die Anpassung. Wolle man etwas tun für den Schutz des Individuums, müssten statt der Änderung die Medien in Sachen Wahrheitsgehalt verstärkt zur Verantwortung gezogen werden können, sagte Hannes Germann (SVP/SH).</p><p>Es brauche eine fundierte Diskussion zu dieser Frage und nicht diese schnelle Änderung eines Artikels in der Zivilprozessordnung, doppelte Christian Levrat (SP/FR) nach. Auch Justizministerin Karin Keller-Sutter lehnte die Streichung ab.</p><p>Zu reden gaben auch die Sprachen, in denen zivile Verhandlungen an den Gerichten geführt werden sollen. Der Bundesrat wollte es den Kantonen überlassen, neben den Landessprachen Englisch zuzulassen. Das will der Ständerat aber nicht.</p><p></p><p>Mitwirkungsverweigerungsrecht enger gefasst</p><p>Landessprachen könnten so in den Hintergrund gedrängt werden. Sei das Englische erst einmal zugelassen, könnten sich andere Sprachgemeinschaften diskriminiert fühlen, sagte Thomas Hefti (FDP/GL). Beat Rieder befürchtete einen Wettbewerb unter den Kantonen bei der Einführung von englischsprachigen Gerichten.</p><p>Einige Kantone hätten diese Möglichkeit gewünscht, entgegnete Andrea Caroni (FDP/AR). Die Kantone hätten ja auch die Möglichkeit, den Gebrauch von Sprachen an ihren Gerichten zu begrenzen, ergänzte Lisa Mazzone (Grüne/GE).</p><p>Enger fassen als der Bundesrat will der Ständerat die Bestimmungen zum Mitwirkungsverweigerungsrecht für Unternehmensjuristinnen und -juristen. Generell soll dieses Recht sicherstellen, dass im Ausland tätige Schweizer Unternehmen die gleichen Verfahrensgarantien haben wie Unternehmen vor Ort, etwa in den USA.</p><p>Der Rat ergänzte, dass das Mitwirkungsverweigerungsrecht beiden Parteien zustehen muss und nur so genannten Handelsgesellschaften eingeräumt wird. Ruedi Noser (FDP/ZH) hätte die Formulierung des Bundesrates bevorzugt. Die Version der Mehrheit sei unklar. Nosers Antrag unterlag mit 13 gegen zu 28 Stimmen.</p><p></p><p>Zugang zu Gerichten erleichtern</p><p>Ziel der Reform der Zivilprozessordnung ist es, Privaten und Unternehmen der Zugang zu Gerichten zu erleichtern. Unter anderem soll er dafür das Prozesskostenrecht angepasst werden.</p><p>Zunächst hatte der Bundesrat auch eine Verbesserung der kollektiven Rechtsdurchsetzung in die Vorlage aufnehmen wollen. Die Vorschläge dazu waren in der Vernehmlassung aber sehr umstritten. Deshalb trennte der Bundesrat die Vorlage auf und legte den Räten zunächst die unumstrittenen Teile der Revision der Zivilprozessordnung vor.</p><p>Es sei schwierig, beim kollektiven Rechtsschutz eine Brücke zu bauen zwischen Befürwortern und Gegnern, sagte Justizministerin Karin Keller-Sutter. Wenn möglich, werde der Bundesrat bis Ende Jahr eine Vorlage präsentieren.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 10.05.2022</b></p><p><b>Parlament will missliebige Medienberichte einfacher verhindern</b></p><p><b>Bei der Modernisierung der Zivilprozessordnung hat das Parlament erste Pflöcke eingeschlagen. Einer davon betrifft missliebige Medienartikel: Sie können künftig einfacher mit einer superprovisorischen Verfügung verhindert werden als heute.</b></p><p>Mit 183 zu 1 Stimmen und zwei Enthaltungen hiess der Nationalrat am Dienstag die revidierte Schweizerische Zivilprozessordnung gut. Die Zivilprozessordnung müsse laienfreundlich sein, sagte Philipp Matthias Bregy (Mitte/VS) namens der Rechtskommission. Davon habe sich die Kommission bei ihren Anträgen leiten lassen.</p><p></p><p>Korrekturanträge gescheitert</p><p>Prozessieren werde für viele Rechtsuchende unerschwinglich bleiben, konstatierte Sibel Arslan (Grüne/BS). Die Linke und auch die SVP wollten mit Minderheitsanträgen Korrekturen anbringen, um die Kosten noch weiter zu senken, unterlagen aber durchwegs.</p><p>Zu reden gaben aber weniger die neuen Bestimmungen als eine Bestimmung zu superprovisorischen Verfügungen, um ungewünschte Medienberichte vorläufig zu verhindern. Heute kann ein Gericht einen Medienbericht stoppen, wenn dieser für die gesuchstellende Partei einen besonders schweren Nachteil verursachen kann.</p><p>Dies darf aber nur angeordnet werden, wenn kein offensichtlicher Rechtfertigungsgrund vorliegt und die Massnahme nicht unverhältnismässig erscheint. Der Bundesrat will im Artikel präzisieren, dass der fragliche Medienbericht einen besonders schweren Nachteil verursachen kann oder verursacht.</p><p></p><p>Betroffene im Fokus</p><p>Beide Räte strichen das Wort "besonders". Damit reicht neben den anderen Kriterien ein "schwerer Nachteil" als Rechtfertigung für das Anordnen einer vorsorglichen Massnahme. Der Nationalrat schloss sich dem Ständerat an. Es gehe um die Interessen der von den Berichten Betroffenen, argumentierten die Befürworter.</p><p>Bregy wehrte sich gegen den Vorwurf, die Kommission greife die Medienfreiheit an. Es gebe kein Recht, mit Sensationsgeschichten Existenzen zu zerstören, sagte Judith Bellaiche (GLP/ZH).</p><p>Rot-Grün hätte auf der Linie des Bundesrates bleiben wollen, unterlag aber mit 81 gegen 99 Stimmen. Raphaël Mahaim (Grüne/VD) und Min Li Marti (SP/ZH) sprachen von einem Angriff auf die Medienfreiheit. Einen Antrag aus der SP, den umstrittenen Artikel aus der Vorlage herauszulösen, lehnte der Rat ebenfalls ab.</p><p>Der Nationalrat will mit einem Pikettdienst an Gerichten vorsorglichen Rechtsschutz ausserhalb der Bürozeiten gewährleisten. Dies soll namentlich für Persönlichkeitsverletzungen gelten, aber auch bei häuslicher Gewalt und Familienrecht. Der Rat unterstützte mit 157 zu 25 Stimmen eine Motion der RK-N und stillschweigend ein Postulat der RK-N.</p><p></p><p>Englisch zulassen</p><p>Zu reden gaben auch die Sprachen in zivilen Verhandlungen. Der Bundesrat hätte es den Kantonen überlassen wollen, Englisch zuzulassen, wenn die Streitparteien einverstanden sind. Die Kantone sollten die Möglichkeit haben, internationale Handelsgerichte einzurichten, sagte Justizministerin Karin Keller-Sutter.</p><p>Das wollte der Ständerat aber nicht, um Landessprachen nicht in den Hintergrund zu drängen. Der Nationalrat baute nun eine Brücke, mit der sich auch Keller-Sutter einverstanden erklärte: Englisch will er unter gewissen Voraussetzungen zulassen, wenn der Kanton dies tut, und zwar für Handelsstreitigkeiten in einem internationalen Kontext.</p><p></p><p>Differenz zu Videoanhörungen</p><p>Den Beschluss des Ständerats, wonach Verhandlungen künftig per Video geführt werden können, übernahm der Nationalrat. Er ergänzte aber, dass nur dann nicht physisch verhandelt werden kann, wenn alle Parteien zugestimmt haben. Gerichte sollen elektronische Verhandlungen nicht aufgrund besonderer Umstände anordnen können.</p><p>Enger fassen als der Bundesrat will das Parlament die Bestimmungen zum Mitwirkungsverweigerungsrecht für Rechtsdienste von Unternehmen. Dies soll sicherstellen, dass im Ausland tätige Schweizer Unternehmen die gleichen Verfahrensgarantien haben wie Unternehmen vor Ort, etwa in den USA.</p><p>Der Ständerat will das Mitwirkungsverweigerungsrecht beiden Parteien zugestehen, und zwar für Handelsgesellschaften. Der Nationalrat folgte ihm zwar, strich aber die Gegenseitigkeit, um den Schutz nicht gleich wieder zunichtezumachen, wie Patricia von Falkenstein (LDP/BS) sagte.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 12.09.2022</b></p><p><b>Parlament will Prozesse auf Englisch ermöglichen</b></p><p><b>Die Kantone sollen nach dem Willen des Parlaments die Durchführung von bestimmten Zivilprozessen auf Englisch oder in einer anderen Landessprache gesetzlich erlauben können. Der Ständerat ist bei der Revision der Zivilprozessordnung am Montag auf die Linie des Nationalrats eingeschwenkt.</b></p><p>Mit 24 zu 20 Stimmen bei einer Enthaltung folgte der Ständerat am Montag dem Antrag einer knappen Mehrheit seiner Kommission für Rechtsfragen (RK-S).</p><p>Weil noch Differenzen bestehen, geht das Geschäft zurück an den Nationalrat. Dabei geht es unter anderem darum, welche Folgen falsche Rechtsmittelbelehrungen haben sollen, und um Fristen.</p><p>Die Befürworterinnen und Befürworter der Neuregelung bei den Verfahrenssprachen waren der Ansicht, mehr Flexibilität bei den Sprachen bei Handelsstreitigkeiten in einem internationalen Kontext diene der wirtschaftlichen Attraktivität der Schweiz.</p><p>Es gehe lediglich um Fälle, in denen alle Prozessparteien einverstanden seien und die Kantone eine solche Regelung wollten, sagte Philippe Bauer (FDP/NE) namens der Kommission.</p><p></p><p>"Internationaler Wettbewerb"</p><p>Es bestehe ein internationaler Wettbewerb, wer sich als Standort für Prozesse empfehlen könne, gab Daniel Jositsch (SP/ZH) zu bedenken. Kantone wie Zürich oder Genf hätten daher ein erhebliches Interesse an Prozessen in englischer Sprache.</p><p>Die gegnerische Seite dagegen sah den Zusammenhalt der Schweiz gefährdet und wollte am ursprünglichen Beschluss der kleinen Kammer festhalten, wonach Prozesse in der jeweiligen Landessprache durchzuführen seien.</p><p>Beat Rieder (Mitte/VS) warnte in der Debatte vor einer zusätzlichen Belastung der Gerichte. Sollten einzelne Kantone Verfahren auf Englisch zulassen, würden andere unter Druck geraten, dies ebenfalls zu tun.</p><p>Daniel Fässler (Mitte/AI) entgegnete, für die Standortwahl von Unternehmen seien ganz andere Faktoren entscheidend. Die Bestimmung sei unnötig. Isabelle Chassot (Mitte/FR) sagte, die Sprachenfrage und eine mögliche Aufweichung des Territorialitätsprinzips seien vielerorts politisch heikel. Hans Stöckli (SP/BE) gab zu bedenken, dass es sich offene Fragen stellten, falls Urteile weitergezogen würden.</p><p>Justizministerin Karin Keller-Sutter widersprach namens des Bundesrats, derartigen Befürchtungen sei bereits Rechnung getragen worden.</p><p></p><p><b>Debatte im Nationalrat, 12.12.2022</b></p><p>Abweichung</p><p></p><p><b>Debatte im Ständerat, 27.02.2023</b></p><p>Abweichung</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 06.03.2023</b></p><p><b>Weiterhin Differenzen bei Modernisierung des Zivilprozessrechts</b></p><p><b>Die Einigungskonferenz muss sich mit der Reform der Zivilprozessordnung befassen. Der Nationalrat hat am Montag auch bei der dritten Beratung des Geschäfts an mehreren Differenzen zum Ständerat festgehalten.</b></p><p>Uneins sind die Räte unter anderem weiterhin über Regeln zum Einbringen neuer Beweismittel.</p><p>Dagegen müssen Richterinnen und Richter im Hauptverfahren auch künftig nicht in den Ausstand treten, wenn sie zuvor in einem Rechtsstreit an einem Schlichtungsverfahren teilgenommen haben. Der Nationalrat ist in der Frage auf die Linie des Ständerats eingeschwenkt - knapp mit 95 zu 93 Stimmen bei drei Enthaltungen.</p><p>Der Nationalrat war ursprünglich für eine Ausstandspflicht, weil sonst Zweifel an der Unparteilichkeit von Richtern entstehen könnten. Verfahrensbeteiligte legten in der Schlichtung nicht alle Karten auf den Tisch, wenn danach der selbe Richter urteile, hiess es in der Debatte von verschiedener Seite.</p><p></p><p>Warnung vor Überlastung</p><p>Die Mehrheit des Ständerats lehnte eine solche Bestimmung von Anfang an ab. Sie fürchtete eine Überlastung der Gerichte namentlich in kleineren Kantonen. Zudem war sie der Ansicht, die bestehenden Regeln zur richterlichen Unabhängigkeit genügten.</p><p>Wesentliche Neuerungen standen schon bereits vor Beginn der Frühjahrssession fest. Eine davon betrifft missliebige Medienartikel: Sie können künftig einfacher mit einer superprovisorischen Verfügung verhindert werden als heute.</p><p>Es reicht künftig neben den anderen Kriterien ein "schwerer Nachteil" als Rechtfertigung für das Anordnen einer vorsorglichen Massnahme. Bislang musste dafür geltend gemacht werde, bei Publikation eines Berichts entstünde ein "besonders schwerer Nachteil".</p><p>Ebenfalls bereits klar ist, dass Verhandlungen in Zukunft per Videoschaltund durchgeführt werden können sollen. Bei Handelsstreitigkeiten in einem internationalen Kontext soll zudem künftig unter bestimmten Voraussetzungen auf Englisch verhandelt werden können.</p><p>Mit der Reform der Zivilprozessordnung sollen nach dem Willen des Bundesrats Private und Unternehmen einen leichteren Zugang zu Gerichten erhalten. Unter anderem soll dafür das Prozesskostenrecht angepasst werden.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Stände- und Nationalrat, 15.03.2023</b></p><p><b>Modernisierung des Zivilprozessrechts unter Dach und Fach</b></p><p><b>Die Publikation missliebiger Medienartikel kann in der Schweiz künftig einfacher mit rechtlichen Mitteln gestoppt werden. Zudem können in Zivilprozessen Zeuginnen und Zeugen neu per Videoschalte angehört werden. Das sieht das neue Zivilprozessrecht vor.</b></p><p>Beide Räte haben am Mittwoch dem Antrag der Einigungskonferenz zur Modernisierung des Zivilprozessrechts zugestimmt. Sie räumten damit die letzten Differenzen aus.</p><p>Offen waren zuletzt noch 13 Punkte - viele betrafen untergeordnete Fragen. Bei den Regeln für das Einbringen neuer Beweise schlossen die Räte einen Kompromiss, der gegenüber heute eine Lockerung bringt.</p><p>Der Ständerat nahm den Antrag der Einigungskonferenz mit 36 zu 0 Stimmen an, der Nationalrat mit 160 zu 0 Stimmen bei 23 Enthaltungen. Das Geschäft ist damit bereit für die Schlussabstimmung.</p><p></p><p>Tiefere Hürden für vorsorgliche Massnahmen</p><p>Über die Hauptpunkte der Reform hatten sich die Räte schon früher geeinigt. Einer davon sorgte wegen seiner Bedeutung für die Medienfreiheit für Schlagzeilen.</p><p>Heute kann ein Gericht einen Medienbericht stoppen, wenn dieser für die gesuchstellende Partei einen besonders schweren Nachteil verursachen kann. Dies darf aber nur angeordnet werden, wenn kein offensichtlicher Rechtfertigungsgrund vorliegt und die Massnahme nicht unverhältnismässig erscheint.</p><p>Künftig reicht künftig neben den anderen Kriterien ein "schwerer Nachteil" als Rechtfertigung, damit eine superprovisorische Verfügung erlassen wird.</p><p>Grössere Änderungen gibt es auch in zwei weiteren Punkten: Neu sollen in Zivilverfahren Zeuginnen und Zeugen über Video angehört werden können, sofern dem alle Parteien zustimmen. Während der Corona-Pandemie habe man positive Erfahrungen mit dieser Form der Befragungen gemacht, lautete der Tenor im Parlament.</p><p></p><p>Prozesse auf Englisch</p><p>Ausserdem können Verhandlungen zu Handelsstreitigkeiten in einem internationalen Kontext auf Englisch oder in einer anderen Landessprache als der am Verhandlungsort üblichen durchgeführt werden. Voraussetzung ist, dass der betreffende Kanton dies zulässt.</p><p>Mit der Reform der Zivilprozessordnung sollen nach dem Willen des Bundesrats Private und Unternehmen einen leichteren Zugang zu Gerichten erhalten. Ein oft gehörtes Stichwort in den Ratsdebatten war "Laienfreundlichkeit". Unter anderem wird dafür das Prozesskostenrecht angepasst.</p>
Updated
10.04.2024 16:12

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