Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht. Änderung

Details

ID
20200034
Title
Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht. Änderung
Description
Botschaft vom 13. März 2020 zur Änderung des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht (Erbrecht)
InitialSituation
<h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 13.03.2020</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Internationales Erbrecht der Schweiz an die Rechtsentwicklung im Ausland anpassen</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Der Bundesrat will das internationale Erbrecht der Schweiz modernisieren und an die Rechtsentwicklung im Ausland anpassen. An seiner Sitzung vom 13. März 2020 hat er die Vernehmlassungsergebnisse zu einer entsprechenden Revision des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht (IPRG) zur Kenntnis genommen und die Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet. Der Entwurf vermindert das Risiko von Zuständigkeitskonflikten mit ausländischen Behörden, insbesondere im Verhältnis mit der EU.</strong></p><p class="Standard_d">Im Bereich des internationalen Erbrechts kommt es regelmässig zu Kompetenzkonflikten mit anderen Staaten und zu sich widersprechenden Entscheidungen. Die EU hat deshalb in der Europäischen Erbrechtsverordnung (EuErbVO) einheitliche Regeln darüber festgelegt, welcher Staat in einem grenzüberschreitenden Erbfall zuständig ist und welches Erbrecht anzuwenden ist. Die Verordnung regelt zudem die Anerkennung von ausländischen Rechtsakten. Sie gilt für alle Erbfälle, die sich in den EU-Mitgliedstaaten seit dem 17. August 2015 ereignet haben, mit Ausnahme von Dänemark, Irland und dem Vereinigten Königreich.</p><p class="Standard_d">Die mit der Europäischen Erbrechtsverordnung geschaffene Rechtsvereinheitlichung ermöglicht es der Schweiz, ihre Bestimmungen über das internationale Erbrecht besser auf die Rechtslage in Europa abzustimmen. Das Potenzial für Kompetenzkonflikte und sich widersprechende Entscheidungen kann dadurch in Bezug auf die meisten EU-Staaten minimiert und die Rechts- und Planungssicherheit der Bürgerinnen und Bürger erhöht werden.</p><p class="Standard_d">Die Vorschläge, die der Bundesrat hierzu gemacht hat, sind in der Vernehmlassung überwiegend positiv aufgenommen worden. Sein am 13. März 2020 verabschiedeter Entwurf enthält daher gegenüber dem Vorentwurf in den Grundzügen keine Änderungen. Um Kompetenzkonflikte zwischen den Behörden der involvierten Staaten und sich widersprechende Entscheidungen möglichst zu vermeiden, wird das schweizerische internationale Erbrecht in verschiedenen Punkten besser auf die Europäische Erbrechtsverordnung abgestimmt. Die Koordination bei den Entscheidungskompetenzen wird verbessert, indem insbesondere die Zuständigkeits- und Anerkennungsregeln angepasst werden. Wo hierfür kein Spielraum besteht, strebt der Entwurf zumindest eine Angleichung bei dem von den zuständigen Behörden angewendeten Erbrecht an.</p><p class="Standard_d">Die Revision trägt zudem verschiedenen Änderungs-, Ergänzungs- und Klarstellungsbedürfnissen Rechnung, die sich seit Inkrafttreten der Bestimmungen vor 30 Jahren in der Praxis und der Lehre ergeben haben. Schliesslich erweitert der Entwurf auch die Gestaltungsfreiheit der Bürgerinnen und Bürger in Bezug auf ihren Nachlass moderat.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 13. März 2020 zur Änderung des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht (Erbrecht)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht (IPRG)
    Resolutions
    Date Council Text
    15.06.2021 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
    15.12.2022 2 Abweichung
    16.03.2023 1 Abweichung
    12.09.2023 2 Abweichung
    06.12.2023 1 Abweichung
    12.12.2023 2 Zustimmung
    22.12.2023 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    22.12.2023 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<h4 class="SDA_Meldung_d">SDA Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 15.06.2021</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Nationalrat heisst Annäherung des Erbrechts an EU-Recht gut</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Der Nationalrat ist einverstanden damit, die Regeln für grenzüberschreitende Erbfälle dem EU-Recht anzunähern. Ziel ist es, dass in einem grenzüberschreitenden Erbfall nicht mehrere Behörden und Staaten tätig werden.</strong></p><p class="Standard_d">Die EU habe ihr Erbrecht in diesem Punkt angepasst, damit es nicht länger zu Zuständigkeitsproblemen komme, sagte Kommissionssprecher Philipp Matthias Bregy (Mitte/VS). Es gehe jetzt darum, dass sich die Schweiz dieser Regelung angleiche, sagte Bregy.</p><p class="Standard_d">Die Bevölkerung werde immer mobiler, sagte Justizministerin Karin Keller-Sutter. Ein grosser Teil habe mehrere Staatsbürgschaften oder verbringe einen Abschnitt des Lebens im Ausland. Es könne sein, dass bei einem Todesfall neben der Schweiz auch andere Staaten die Zuständigkeit im Erbfall für sich beanspruchen. Beispielsweise, wenn eine Frau nach ihrer Pensionierung in der Provence wohnt, dort verstirbt und in der Schweiz und der Provence Vermögen hat.</p><p class="Standard_d">Der Bundesrat will daher das internationale Privatrecht der Schweiz dem EU-Recht angleichen, um das Risiko von Kompetenzkonflikten zwischen verschiedenen Staaten und sich widersprechenden Entscheidungen zu minimieren. Der Nationalrat zeigte sich mit 137 zu 51 Stimmen einverstanden damit.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">SVP sieht keinen Handlungsbedarf</p><p class="Standard_d">Einzig die SVP-Fraktion stellte sich gegen die Anpassung. Es gebe keinen Handlungsbedarf, sagte SVP-Nationalrat Pirmin Schwander (SZ), denn materielle Widersprüche könnten damit keine gelöst werden. Zudem seien Kompetenzkonflikte im Erbrecht normal. Das sei auch in der Schweiz der Fall, wenn ein Verstorbener in verschiedenen Kantonen einen Nachlass hinterlasse. Da wolle auch jeder Kanton, dass der Nachlass im Kanton bleibe.</p><p class="Standard_d">Es sei nicht nötig, mit dieser Vorlage einfach die EU-Erbrechts-Regelungen zu übernehmen. Die SVP-Fraktion wollte nicht auf die Vorlage eintreten, kam aber mit 128 zu 50 Stimmen nicht durch.</p><p>&nbsp;</p><h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 15.12.2022</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Parlament heisst Annäherung des Erbrechts an EU-Recht gut</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Das Parlament ist einverstanden damit, die Regeln für grenzüberschreitende Erbfälle dem EU-Recht anzunähern. Ziel ist es, dass in einem grenzüberschreitenden Erbfall nicht mehrere Behörden und Staaten tätig werden.</strong></p><p class="Standard_d">Nach dem Nationalrat hat am Donnerstag auch der Ständerat den Änderungen im Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht zugestimmt. Um Kompetenzkonflikte zwischen den Behörden der involvierten Staaten und sich widersprechende Entscheidungen möglichst zu vermeiden, wird das schweizerische internationale Erbrecht in verschiedenen Punkten besser auf die Europäische Erbrechtsverordnung abgestimmt.</p><p class="Standard_d">Die Bevölkerung werde immer mobiler, sagte Justizministerin Karin Keller-Sutter. Ein grosser Teil habe mehrere Staatsbürgschaften oder verbringe einen Abschnitt des Lebens im Ausland. Es könne sein, dass bei einem Todesfall neben der Schweiz auch andere Staaten die Zuständigkeit im Erbfall für sich beanspruchen.</p><p class="Standard_d">Kommissionssprecher Thomas Hefti (FDP/GL) erwähnte ein fiktives Beispiel eines Mannes, der nach seiner Pensionierung in Galizien wohnt, dort verstirbt und in der Schweiz und in Spanien Vermögen hat. In solchen Fällen müsse klarer geregelt werden, welche Behörde für was zuständig ist.</p><p class="Standard_d">Auch wenn im Kern Einigkeit zwischen den Räten besteht, geht die Vorlage noch einmal an den Nationalrat. Der Ständerat hat verschiedene kleinere Anpassungen an der Vorlage vorgenommen.</p><p class="Standard_d">Beispielsweise beschloss er, dass Schweizerinnen und Schweizer mit mehreren Staatsangehörigkeiten bei einer Rechtswahl systematisch das schweizerische Recht wählen müssen. National- und Bundesrat wollen an der aktuellen Praxis festhalten, wonach eine Person mit zwei Staatsangehörigkeiten das anwendbare Recht wählen kann.</p><p>&nbsp;</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 16.03.2023</strong></h3><p class="Standard_d">Abweichung</p><p>&nbsp;</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d">Debatte im Ständerat, 12.09.2023</h3><p class="Standard_d">Abweichung</p><p>&nbsp;</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><span style="color:#221E1F;">Debatte im Nationalrat, 06.12.2023</span></h3><p class="Standard_d">Abweichung</p><p>&nbsp;</p><h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 12.12.2023</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Schweiz regelt grenzüberschreitende Erbfälle neu</strong><br><strong>Die Schweiz erhält neue gesetzliche Regeln für grenzüberschreitende Erbfälle und nähert die entsprechenden Bestimmungen dem EU-Recht an. Der Ständerat hat am Dienstag bei der Revision des Bundesgesetzes über das internationale Privatrecht die letzte Differenz zum Nationalrat ausgeräumt.</strong></p><p class="Standard_d">Ziel der Reform ist es, dass in grenzüberschreitenden Erbfällen nicht mehrere Behörden oder Staaten tätig werden. Dabei geht es unter anderem um Fälle, in denen jemand nach der Pensionierung ins Ausland zieht, dort stirbt und sowohl in der Schweiz als auch am letzten Wohnort Vermögen hinterlässt.</p><p class="Standard_d">Die Bevölkerung werde immer mobiler, begründete der Bundesrat in früheren Beratungen des Geschäfts die Revision. Ein grosser Teil habe mehrere Staatsbürgschaften oder verbringe einen Lebensabschnitt im Ausland.</p><p class="Standard_d">Umstritten war bei der Vorlage unter anderem der Umgang mit Fällen, in denen jemand per Testament oder Erbvertrag wählt, welches Recht zur Anwendung kommen soll. Der Ständerat wollte ursprünglich, das Schweizerinnen und Schweizer mit mehreren Staatsangehörigkeiten systematisch das Schweizer Recht wählen müssen. National- und Bundesrat wollten die Rechtswahl nicht einschränken.</p><p class="Standard_d">Zuletzt hatte der Nationalrat in der Sache einen Kompromissvorschlag gemacht: Demnach wird im Gesetz festgehalten, dass Schweizerinnen und Schweizer mit mehreren Staatsangehörigkeiten, die sich für ausländisches Recht entscheiden, die Pflichtteile gemäss Schweizer Recht nicht antasten dürfen.</p><p class="Standard_d">Der Ständerat erklärte sich am Dienstag mit dieser Lösung oppositionslos einverstanden.</p><h2 class="Titel_d">&nbsp;</h2>
Updated
26.03.2024 23:04

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