Dringliche Ă„nderung des Luftfahrtgesetzes angesichts der Covid-19-Krise

Details

ID
20200039
Title
Dringliche Änderung des Luftfahrtgesetzes angesichts der Covid-19-Krise
Description
Botschaft vom 29. April 2020 zu einer dringlichen Änderung des Luftfahrtgesetzes angesichts der COVID-19-Krise
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 29.04.2020</b></p><p><b>Coronavirus: Bundesrat konkretisiert Unterstützung für Luftfahrtunternehmen </b></p><p><b>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. April 2020 entschieden, die Fluggesellschaften Swiss und Edelweiss bei der Überbrückung von Liquiditätsengpässen mit Garantien zu unterstützen. Für die Wiederaufnahme des Flugverkehrs sind die Fluggesellschaften auf die Dienstleistungen der flugnahen Betriebe an den Landesflughäfen angewiesen. Darum sollen auch diese Betriebe bei Bedarf Unterstützung erhalten, sofern die strengen Bedingungen des Bundes eingehalten werden können. Der Bundesrat beantragt dem Parlament Verpflichtungskredite von insgesamt knapp 1,9 Milliarden Franken. </b></p><p>Die Flugbewegungen auf den Schweizer Landesflughäfen sind fast vollständig zum Erliegen gekommen. Fluggesellschaften und flugnahen Betrieben im Bereich der Bodenabfertigung und Flugzeugwartung drohen Liquiditätsengpässe. Bei der Luftfahrtindustrie handelt es sich um eine volkswirtschaftlich kritische Infrastruktur: Eine länger andauernde Unterbrechung der internationalen Anbindung der Schweiz wäre mit substantiellen volkswirtschaftlichen Einbussen verbunden. An seiner Sitzung vom 8. April 2020 hat der Bundesrat deshalb beschlossen, Massnahmen zur Unterstützung der Luftfahrtbranche zu prüfen. Eine finanzielle Unterstützung erfolgt unter strengen Bedingungen.</p><p>Insbesondere müssen genügend Sicherheiten vorhanden sein. Die öffentliche Hand wird nur subsidiär tätig. In erster Linie sind die Unternehmen und deren Eigentümer gefordert, alle vertretbaren Massnahmen umzusetzen. Die vom Bund garantierten Mittel dürfen nur den schweizerischen Infrastrukturen dienen (keine Abflüsse an die Muttergesellschaften ins Ausland), und zukünftig erwirtschaftete Mittel sind prioritär zur Rückzahlung der Liquiditätshilfen zu verwenden (keine Dividenden oder konzerninterne Rückführungen oder Transfers, bis die Darlehen vollständig getilgt sind).</p><p>Die vertieften Abklärungen zeigen folgendes Bild:</p><p>- Der Liquiditätsbedarf von <b>Swiss und Edelweiss</b> wird bis Ende 2020 auf rund 1,5 Milliarden Franken geschätzt. Diese fehlende Liquidität soll in Anlehnung an die COVID-plus-Kredite durch ein Bankenkonsortium zur Verfügung gestellt werden. 85 Prozent der in Anspruch genommenen Mittel, maximal aber 1,275 Milliarden Franken, sollen durch Garantien des Bundes gesichert werden. Die am 8. April 2020 bekanntgegebenen Voraussetzungen für die Gewährung von Bundeshilfen können eingehalten werden. Eine Kapitalbeteiligung an der Swiss oder an Edelweiss wird nicht angestrebt, weil der Erfolg von Swiss und Edelweiss im Wesentlichen mit der starken Integration in die Lufthansa-Gruppe verbunden ist. Allerdings werden die Darlehen durch Aktien von Swiss und Edelweiss abgesichert.</p><p><b>- easyJet Switzerland</b> sollte den Liquiditätsbedarf durch seinen Mutterkonzern decken können. Die Voraussetzungen für ein subsidiäres Engagement des Bundes sind zum heutigen Zeitpunkt somit nicht gegeben. Mit einem Umsatzvolumen unter 500 Millionen Franken hat easyJet Switzerland zudem die Möglichkeit, einen COVID-Überbrückungskredit zu beantragen.</p><p>- Die für die Aufrechterhaltung der internationalen Anbindung der Schweiz notwendigen flugnahen Betriebe wie <b>Swissport International, Gategroup und SR Technics</b> sind weltweit tätig und mehrheitlich im Besitz asiatischer Investoren. Die aktuellen Unternehmensstrukturen von Swissport und Gategroup lassen eine finanzielle Unterstützung des Bundes nach den festgelegten Bedingungen noch nicht zu. Bei SR Technics könnten die notwendigen Sicherheiten für allfällige Darlehen grundsätzlich aufgebracht werden. Damit die Wiederaufnahme des Flugbetriebs durch den Ausfall eines systemkritischen Unternehmens nicht beeinträchtigt wird, sollen unter der operativen Führung der Landesflughäfen Auffangstrukturen vorbereitet werden. Deren konkrete Ausgestaltung und die finanzielle Lastenteilung muss in Gesprächen mit den Flughäfen und Standortkantonen noch konkretisiert werden. Der Mittelbedarf für allfällige Massnahmen zur Unterstützung der für die Schweiz kritischen Teile der flugnahen Betriebe wird auf rund 600 Millionen Franken geschätzt. </p><p>Der Bundesrat beantragt den Eidgenössischen Räten Verpflichtungskredite von insgesamt 1,875 Milliarden Franken: 1,275 Milliarden Franken zur Sicherung der Darlehen an Schweizer Fluggesellschaften und 600 Millionen Franken zur Unterstützung von flugnahen Betrieben an den Landesflughäfen. Die Verpflichtungskredite entsprechen der Obergrenze des finanziellen Engagements des Bundes. Im Gegensatz zu den Garantien zu Gunsten der Fluggesellschaften könnte bei den flugnahen Betrieben schon bald ein Bedarf nach direkter finanzieller Unterstützung in Form von Darlehen oder im Falle von Auffangstrukturen auch in Form von Beteiligungen entstehen. Damit der Bund gegebenenfalls rasch reagieren kann, beantragt der Bundesrat mit dem Verpflichtungskredit gleichzeitig einen Nachtragskredit von 600 Millionen Franken.Erst nach Bewilligung der Verpflichtungskredite durch das Parlament werden die nötigen Verträge mit den beteiligten Parteien (Banken, Fluggesellschaften) abgeschlossen. </p><p></p><p>Dringliche Anpassung des Luftfahrtgesetzes</p><p>Gemäss aktuellem Luftfahrtgesetz kann der Bund der schweizerischen Luftfahrt an den Betrieb regelmässig beflogener Linien Beiträge oder Darlehen gewähren. Der Bund kann sich an Flugplatz- oder Luftverkehrsunternehmungen beteiligen, wenn dies im allgemeinen Interesse liegt. Eine Unterstützung der flugnahen Betriebe ist aktuell nicht möglich. Mit einer Anpassung des Luftfahrtgesetzes soll diese Rechtsgrundlage geschaffen werden. Um bei Bedarf rasch reagieren zu können, soll die erforderliche Gesetzesänderung vom Parlament in der Sondersession vom 4.-8. Mai 2020 im dringlichen Verfahren beraten werden.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 29. April 2020 zu einer dringlichen Änderung des Luftfahrtgesetzes angesichts der COVID-19-Krise
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Luftfahrt (Luftfahrtgesetz, LFG)
    Resolutions
    Date Council Text
    04.05.2020 2 Beschluss gemäss Entwurf
    05.05.2020 1 Abweichung
    05.05.2020 2 Abweichung
    05.05.2020 1 Zustimmung
    06.05.2020 2 Annahme der Dringlichkeitsklausel
    06.05.2020 1 Annahme der Dringlichkeitsklausel
    06.05.2020 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    06.05.2020 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 04.05.2020</b></p><p><b>Coronavirus-Session: Ständerat stimmt gesetzlicher Grundlage für Luftfahrt-Hilfe zu </b></p><p><b>Damit der Bund neben den Airlines Swiss und Edelweiss auch flugnahe Betriebe auf den Landesflughäfen unterstützen kann, braucht es eine neue gesetzliche Grundlage. Der Ständerat befürwortet die Anpassung des Luftfahrtgesetzes deutlich - ohne strenge Klimaauflagen.</b></p><p>Mit 39 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen nahm die kleine Kammer am Montag die dringliche Gesetzesänderung in der Gesamtabstimmung an. Der Nationalrat behandelt die Vorlage am Dienstag. Bereits am Montag diskutierte die grosse Kammer den entsprechenden Verpflichtungs- sowie den Nachtragskredit von jeweils 600 Millionen Franken. Über diese stimmt dann der Ständerat am Dienstag ab.</p><p>Bereits klar ist: Die kleine Kammer ist deutlich der Auffassung, dass nebst den Schweizer Fluggesellschaften auch die flugnahen Betriebe unterstützt werden sollen. Auch die bundesrätlichen Bedingungen, etwa dass das gesprochene Geld in der Schweiz bleibt, hält die kleine Kammer für angebracht. Zudem müssten künftig erwirtschaftete Mittel prioritär zur Rückzahlung der Kredite verwendet werden.</p><p></p><p>Im Grundsatz unbestritten</p><p>"Wir wollen keine staatlichen Hilfen ins Blaue hinaus", machte Hansjörg Knecht (SVP/AG) klar. Der Bund solle nur subsidiär tätig werden. Die Hilfe der öffentlichen Hand rechtfertige sich nur durch die hohe wirtschaftliche Bedeutung der Luftfahrtindustrie für die Schweiz. Die Rückholaktionen sowie der Import von Sanitätsmaterial hätten gezeigt, wie wichtig die Infrastruktur sei.</p><p>Stefan Engler (CVP/GR) sagte im Namen der Verkehrskommission, dass der gesetzgeberische Handlungsbedarf anerkannt sei. Es gehe um einen wichtigen Teil der kritischen Infrastruktur.</p><p></p><p>Alte Zöpfe überwinden</p><p>Im Ständerat lagen zwei Minderheitsanträge der Grünen vor, die Gewährung der Unterstützung für die Fluggesellschaften an ökologische Bedingungen zu knüpfen. Einerseits sollte der Bund nur Beiträge sprechen, wenn die betroffenen Airlines auf Flüge zwischen den Landesflughäfen verzichten, zwischen denen eine Zugverbindung mit einer Fahrtzeit von weniger als drei Stunden besteht.</p><p>Andererseits müssten die Airlines die Staatshilfen dann zurückzahlen, wenn deren Anzahl der Luftbewegungen 80 Prozent des Vorkrisenniveaus erreichen. Der Bund könnte in begründeten Fällen von einer Rückzahlungsverpflichtung absehen oder andere Modalitäten vereinbaren, wenn wichtige volkswirtschaftliche oder ökologische Gründe es rechtfertigen.</p><p>Es könne nicht sein, "dass wir eine Rückkehr zum Stand vor der Krise finanzieren", sagte Mathias Zopfi (Grüne/GL). Er wolle keine Geschäftsmodelle aus der Vergangenheit stützen. "Der Bund ist keine Vollkaskoversicherung."</p><p></p><p>Anliegen nicht vom Tisch</p><p>Beide Minderheitsanträge wurden deutlich abgelehnt - mit 28 zu 13 bei 4 Enthaltungen respektive 31 zu 7 Stimmen bei 7 Enthaltungen. "Beide stehen in keinem direkten Zusammenhang mit der Covid-Krise", sagte Kommissionssprecher Engler. Der Verhandlungsspielraum des Bundesrats würde zu stark eingeschränkt.</p><p>Engler verwies überdies darauf, dass die Verkehrskommission die von der ständerätlichen Finanzkommission eingebrachten Auflagen begrüsse. Diese will beispielsweise die Freigabe der Kredite an die Bedingung knüpfen, dass in der künftigen standortpolitischen Zusammenarbeit mit den Flugverkehrsunternehmen die Klimaziele des Bundesrates kontrolliert und weiterentwickelt werden.</p><p>Keine Chance hatte ferner ein Antrag von Carlo Sommaruga (SP/GE), wonach der Bundesrat verpflichtet worden wäre, alle Landesflughäfen bei der Ausrichtung von Staatshilfen gleichzubehandeln und dabei beispielsweise das internationale Genf zu berücksichtigen. Für die Mehrheit erfüllt der Bundesrat dieses Anliegen bereits.</p><p></p><p>Verhandlungen stehen noch bevor</p><p>Laut Verkehrsministerin Simonetta Sommaruga haben verschiedene flugnahe Betriebe an allen drei Landesflughäfen Gesuche um Staatshilfen eingereicht - namentlich Swissport, SR Technics und Gategroup. Diese Unternehmen sind mehrheitlich in der Hand ausländischer Investoren.</p><p>Die aktuellen Unternehmensstrukturen von Swissport und Gategroup liessen derzeit eine finanzielle Unterstützung des Bundes nach den festgelegten Bedingungen noch nicht zu, schrieb der Bundesrat vergangene Woche. Bei SR Technics könnten die notwendigen Sicherheiten für allfällige Darlehen dagegen grundsätzlich aufgebracht werden.</p><p>Die Flugbewegungen auf den Schweizer Landesflughäfen sind seit Beginn der Corona-Krise um mehr als 95 Prozent zurückgegangen, weshalb vielerorts Liquiditätsengpässe drohen. Die Finanzkommissionen von National- und Ständerat beantragen, Krediten in Höhe von insgesamt 1,875 Milliarden Franken zuzustimmen. Erst nach Bewilligung der Verpflichtungskredite durch das Parlament werden die nötigen Verträge mit den beteiligten Parteien (Banken, Fluggesellschaften) abgeschlossen.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte in National- und Ständerat, 05.05.2020 </b></p><p><b>Parlament schafft Grundlage für Staatshilfen für flugnahe Betriebe </b></p><p><b>Damit der Bund neben den Airlines Swiss und Edelweiss auch flugnahe Betriebe auf den Landesflughäfen unterstützen kann, braucht es eine neue gesetzliche Grundlage. Diese hat das Parlament nun geschaffen. Strenge Klimaauflagen fanden keine Mehrheit.</b></p><p>Am Montag hatte der Nationalrat die Kredite für die Luftfahrt-Staatshilfen genehmigt. Er war einverstanden damit, Airlines mit 1,275 Milliarden Franken zu unterstützen, flugnahe Betriebe mit 600 Millionen Franken. Er verband die Staatshilfen aber mit zusätzlichen Umwelt- und Sozialauflagen. Weitergehende Forderungen aus dem links-grünen Lager scheiterten.</p><p>Am Dienstag ging es in der grossen Kammer um die Rechtsgrundlage für die Unterstützung von flugnahen Betrieben, also um die Basis für die gesprochenen 600 Millionen Franken für Unternehmen der Fracht- und Gepäckabwicklung, des Unterhalts und der Verpflegung an den Landesflughäfen. Die aktuelle rechtliche Grundlage im Luftfahrtgesetz reicht dafür nicht aus. Der Ständerat hatte am Montag der dringlichen Gesetzesrevision ohne Änderungen deutlich zugestimmt.</p><p></p><p>Kritische Infrastruktur sichern</p><p>Das tat am Dienstag auch der Nationalrat. In der Gesamtabstimmung nahm er das Gesetz mit 133 zu 60 Stimmen bei 3 Enthaltungen an. Wenn am Mittwoch beide Räte der Dringlichkeitsklausel zustimmen sowie die Vorlage in der Schlussabstimmung verabschieden, tritt die Revision am Donnerstag in Kraft und gilt - falls nicht erfolgreich ein Referendum dagegen ergriffen wird - bis Ende 2025.</p><p>Kommissionssprecher Christian Wasserfallen (FDP/BE) machte die links-grünen Kritiker darauf aufmerksam, dass die zu unterstützenden Betriebe systemrelevanten Charakter hätten. Rund 70 Prozent der Schweizer Unternehmen seien angewiesen auf die Luftfracht, die Wertschöpfung des Sektors betrage 30 Milliarden Franken.</p><p>Der Bundesrat stehe zudem für marktkonforme Zinsen ein, sagte Wasserfallen. Die Regierung werde "peinlich genau darauf achten, dass Gelder nicht an Mutterkonzerne im Ausland abfliessen". Die Räte sollten keine Differenzen entstehen lassen, die nicht unbedingt nötig seien.</p><p></p><p>Ähnliche Debatte wie am Vortag</p><p>Die bürgerliche Mehrheit wies weiter darauf hin, dass es bei der Vorlage nicht um den Klimaschutz gehe. Thomas Hurter (SVP/SH), Pilot und Präsident des Luftfahrtverbands Aerosuisse, kritisierte, dass die Linken per Notrecht ihre politischen Ziele durchzusetzen versuchten. Das sei unrühmlich.</p><p>Das sah das links-grüne Lager anders. So entwickelte sich eine zweistündige Diskussion, die der vom Vortag sehr ähnelte - auch punkto Ausgang. Alle Minderheitsanträge von Grünen und SP, die im Gesetz klima- und sozialpolitische Bedingungen verankern wollten, scheiterten.</p><p>Gefordert wurden beispielsweise ein Verbot von gewerbsmässigen Inlandflügen, CO2-ärmere Flugzeuge, zusätzliche Sozialauflagen oder Hürden für den Ausbau von Flughäfen - vieles "Copy-paste-Anträge vom Vortag", wie es Barbara Schaffner (GLP/ZH) ausdrückte.</p><p></p><p>"Wurde nicht gewählt, um abzunicken"</p><p>Eine Minderheit um Marionna Schlatter (Grüne/ZH) wollte nicht auf das Gesetz eintreten. Die Vorlage hätte in der kurzen Zeit nicht anständig vorberaten werden können. "Ich wurde nicht gewählt, um abzunicken, sondern um kritisch zu sein und zu hinterfragen."</p><p>Die SP machte klar, dass sie nicht prinzipiell gegen eine Unterstützung der Luftfahrtindustrie sei. Doch: "Es wäre jetzt die Chance, im Gesetz verbindliche soziale und klimapolitische Bedingungen zu verankern", sagte Jon Pult (SP/GR).</p><p></p><p>Zwei erfolgreiche Anträge</p><p>Das Parlament verlangt, dass der Bundesrat "unter Berücksichtigung angemessener Sicherheiten" die Voraussetzungen für eine Bundesbeteiligung regelt. Es nahm einen entsprechenden Antrag der GLP-Nationalrätin Katja Christ (BS) an.</p><p>Erfolgreich war zudem ein Antrag der Mitte-Fraktion, der die Gewährung von Finanzhilfen an ausländisch dominierte Unternehmen an Bedingungen knüpfen will. Der Bund muss sich demnach durch Beteiligungsrechte im gleichem Umfang oder gleichwertige Sicherheitsmassnahmen absichern.</p><p></p><p>Steuergelder in der Schweiz verwenden</p><p>"Wir sind nicht bereit, Steuergelder in den Rachen maroder chinesischer Unternehmen zu stossen", sagte Philipp Matthias Bregy (CVP/VS). Er verstehe nicht, weshalb der Bundesrat seine mündlichen Versprechungen nicht ins Gesetz schreiben wolle. Eine Mehrheit im Nationalrat folgte ihm, am Nachmittag auch der Ständerat.</p><p>Verkehrsministerin Simonetta Sommaruga wiederholte in der grossen Kammer, dass der Bund nur Gelder zur Sicherstellung der Dienstleistungen in der Schweiz ausgeben werde. Bei ausländisch dominierten Unternehmen werde sich der Bund gegebenenfalls an Auffanggesellschaften beteiligen. Swissport, Gategroup und SR Technics sind in chinesischer Hand.</p><p>Langfristig müsse hinterfragt werden, weshalb immer mehr systemrelevante Unternehmen ausländischen Unternehmen gehörten, sagte Sommaruga. "Das ist ein Gedanke für die Zukunft."</p>
Updated
23.01.2024 21:00

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