Dringliche Ă„nderung des Epidemiengesetzes angesichts der COVID-19-Krise (Proximity-Tracing-System)

Details

ID
20200040
Title
Dringliche Änderung des Epidemiengesetzes angesichts der COVID-19-Krise (Proximity-Tracing-System)
Description
Botschaft vom 20. Mai 2020 zu einer dringlichen Änderung des Epidemiengesetzes im Zusammenhang mit dem Coronavirus (Proximity-Tracing-System)
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 20.05.2020</b></p><p>Der Bundesrat hat die gesetzliche Grundlage für die neue SwissCovid-App verabschiedet. Mit dem geänderten Epidemiengesetz erhält das BAG die Möglichkeit, ein Proximity-Tracing-System zu betreiben, mit dem die Weiterverbreitung des Virus eingedämmt werden kann. Die in der SwissCovid-App bearbeiteten Daten dienen alleine dem Zweck, die teilnehmenden Personen zu benachrichtigen, wenn sie möglicherweise dem Coronavirus ausgesetzt waren. Die App ergänzt das herkömmliche Contact Tracing der Kantone, also die Nachverfolgung und Unterbrechung der Infektionsketten. </p><p>Die Nutzung der App ist freiwillig und die Teilnahme oder Nicht-Teilnahme darf keine Benachteiligungen oder Vorteile zur Folge haben. Der Datenschutz ist jederzeit gewahrt. Die Daten werden dezentral gespeichert und das System erfasst keine Standortdaten. Die technischen Details und der Quellcode sind öffentlich. Der Bundesrat wird das System ausser Betrieb nehmen, sobald es für die Bekämpfung des Coronavirus nicht mehr erforderlich ist.</p><p>Die Vorlage soll vom Parlament in der Sommersession im Juni beraten werden. Stimmt es der Gesetzesänderung zu, kann die SwissCovid-App noch vor Ende Juni schweizweit eingeführt werden. In den kommenden Wochen wird die App in einer Pilotphase getestet. </p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 20. Mai 2020 zu einer dringlichen Änderung des Epidemiengesetzes im Zusammenhang mit dem Coronavirus (Proximity-Tracing-System)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen (Epidemiengesetz, EpG)
    Resolutions
    Date Council Text
    03.06.2020 2 Beschluss abweichend vom Entwurf
    08.06.2020 1 Zustimmung
    10.06.2020 2 Annahme der Dringlichkeitsklausel
    11.06.2020 1 Annahme der Dringlichkeitsklausel
    19.06.2020 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    19.06.2020 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 03.06.2020</b></p><p><b>Ständerat stimmt gesetzlicher Grundlage für Swiss-Covid-App zu </b></p><p><b>Der Ständerat gibt grundsätzlich grünes Licht für die vom Bund und den beiden ETH entwickelte Swiss-Covid-App. Er hat den entsprechenden Gesetzesentwurf nur geringfügig angepasst.</b></p><p>Damit die Proximity-Tracing-App spätestens Ende Juni breit lanciert werden kann, ist eine dringliche Änderung des Epidemiengesetzes notwendig. Der Bundesrat hat dem Parlament auf dessen Wunsch eine entsprechende Vorlage vorgelegt.</p><p>Die Rückverfolgung von Corona-Fällen per App soll unmittelbar nach der Verabschiedung durch die beiden Kammern regulär zum Einsatz kommen. Derzeit läuft eine Pilotphase mit der App.</p><p></p><p>Kostenlose Tests gefordert</p><p>Die kleine Kammer hat am Mittwoch die Gesetzesänderung mit 43 zu 1 Stimmen bei einer Enthaltung gutgeheissen. Diese geht nun mit drei Änderungen an den Nationalrat, der das Geschäft am kommenden Montag behandeln wird.</p><p>Der Ständerat hat beschlossen, kostenlose Corona-Tests für Personen zu ermöglichen, die eine Benachrichtigung der Swiss-Covid-App erhalten, weil sie sich zu lange nahe einer infizierten Person aufgehalten haben. Ein entsprechender Antrag von Damian Müller (FDP/LU) wurde mit 36 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen. Die vorberatende Kommission des Nationalrats empfiehlt ihrem Rat die gleiche Änderung.</p><p>Stillschweigend eingefügt hat der Ständerat die Ergänzung, wonach die App nachweislich aus dem veröffentlichten Quellcode erstellt worden sein muss. Zudem soll der Bundesrat die App nicht nur einstellen können, wenn es nicht mehr erforderlich ist, sondern auch, wenn sich das Hilfsmittel sich als ungenügend wirksam erweist. Auch dieser Entscheid fiel diskussionslos.</p><p></p><p>Offene Fragen diskutiert</p><p>Auf weitere Änderungen im Gesetz verzichtete die kleine Kammer. Die vorberatende Kommission appellierte aber im Vorfeld der Session an den Bundesrat, vor der Lancierung einige Unklarheiten auszuräumen.</p><p>So soll die Regierung eine Erwerbsausfallentschädigung für Personen prüfen, die sich aufgrund einer Benachrichtigung durch die App freiwillig in Quarantäne begeben. Gesundheitsminister Alain Berset sagte im Ständerat, dass sich jede Person mit einem positiven Corona-Test in Quarantäne begeben müsse und Erwerbsausfallentschädigung erhalte.</p><p></p><p>Überwachung ausgeschlossen</p><p>Insgesamt zeigte sich Kommissionspräsident Paul Rechsteiner (SP/SG) erfreut, dass der Bundesrat deren Empfehlungen bezüglich Freiwilligkeit, dezentraler Speicherung, Open Source und Diskriminierungsverbot gefolgt ist. Die App ist so konfiguriert, dass nicht gleichzeitig die Tracing-App und GPS aktiviert sein können. Somit werden keine Bewegungsdaten übermittelt. Eine Überwachung ist nicht möglich.</p><p>Wegen der Dringlichkeit wurde auf eine Vernehmlassung verzichtet. Rechtsteiner würdigte das rasche Handeln der Regierung und des Parlaments. Zwar könne in einer Krise nicht alles mit aller Gründlichkeit geprüft werden, es sei aber wichtig, dass breit abgestützte Entscheide getroffen würden.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 08.06.2020</b></p><p><b>Auch Nationalrat stimmt für baldigen Einsatz der Corona-Warn-App </b></p><p><b>Der reguläre Einsatz der Schweizer Corona-Warn-App rückt näher. Nach dem Ständerat hat am Montag auch der Nationalrat der gesetzlichen Grundlage zugestimmt. Nach den Schlussabstimmungen von Ende kommender Woche soll das technische Hilfsmittel zum Einsatz kommen.</b></p><p>Nicht überraschend gab es im Parlament kaum Fundamentalkritik an der Vorlage, schliesslich hatten die Räte an der ausserordentlichen Session Anfang Mai selbst eine gesetzliche Grundlage vor der breiten Lancierung der App gefordert.</p><p>Die Rückverfolgung von Corona-Fällen sei deshalb wichtig, weil es so schnell keinen Impfstoff gegen das Virus geben werde, sagte Nationalrat Benjamin Roduit (CVP/VS) im Namen der vorberatenden Kommission. Die vom Bund und den beiden ETH entwickelte Swiss-Covid-App könne helfen, die Ansteckungsketten zurückzuverfolgen sowie die Personen zu warnen, wenn sie längeren Kontakt zu einem oder einer Infizierten hatten.</p><p></p><p>Vergleich mit Orwells "1984"</p><p>Der Schweizer Ansatz stelle den Datenschutz ins Zentrum, sagte Kommissionssprecher Jörg Mäder (GLP/ZH). Selbst Technologie-Giganten wie Google oder Apple hätten das Schweizer Projekt gelobt. Es finde keine Überwachung statt. "Alle Daten bleiben auf dem persönlichen Gerät." Weder der Staat noch Unternehmen hätten Zugriff darauf.</p><p>Nur SVP-Vertreter äusserten grosse Skepsis gegenüber des sogenannten Proximity-Tracing-Systems. "Wir installieren ein vom Staat betriebenes Informationssystem", sagte Thomas de Courten (SVP/BL). Bewegungen, Aufenthaltsorte und Aufenthaltsdauer würden aufzeichnet. "Das klingt für mich ziemlich nach George Orwells '1984'".</p><p>Parteikollege Andreas Glarner (AG) dagegen sprach wie die Sprecher anderer Fraktionen von einer einfachen, unkomplizierten und guten Lösung. Verschiedene Redner hoben die Freiwilligkeit, die dezentrale Speicherung, die Löschung der Daten sowie die Befristung des Gesetzes hervor. Diese Eckpfeiler seien wichtig.</p><p></p><p>"Digitales Vorzeigeprojekt"</p><p>Die App soll das klassische Contact Tracing der Kantone ergänzen. Sie sei keine Wunderwaffe, aber ein nützliches Hilfsmittel, sagte Flavia Wasserfallen (SP/BE). Die Lockerungen gingen einher mit Massnahmen wie dem Einsatz der App, hielt Lorenz Hess (BDP/BE) fest. "Der Nutzen überwiegt das Risiko bei weitem."</p><p>Laut Andri Silberschmidt (FDP/ZH) ist die App "schon fast ein digitales Vorzeigeprojekt". Die App habe das Potenzial, den weltweiten Standard zu setzen, sagte Judith Bellaïche (GLP/ZH). "Die Schweizer Wissenschaftler haben eine bemerkenswerte Arbeit abgeliefert."</p><p>Manuela Weichelt-Picard (Grüne/ZG) forderte den Bund auf, weitere Unklarheiten der Bevölkerung auszuräumen. So solle die Regierung eine Erwerbsausfallentschädigung für Personen prüfen, die sich aufgrund einer Benachrichtigung durch die App freiwillig in Quarantäne begeben. "Wenn nur wenige Menschen die App nutzen, wird diese nichts nützen."</p><p></p><p>Aktuell 60'000 Downloads</p><p>Gesundheitsminister Alain Berset sagte im Nationalrat, dass sich jede Person mit einer App-Warnung mit einem Arzt in Verbindung setzen sollte. Dieser entscheide dann, ob ein Test sinnvoll wäre. Fällt ein Corona-Test positiv auf, müsse sich die Person isolieren. Sie erhielte dann eine Erwerbsausfallentschädigung. Auch Personen, die von den Behörden in Quarantäne geschickt würden, hätten Anspruch darauf.</p><p>Insgesamt zeigten die ersten Rückmeldungen von Benutzern der App ein überwiegend positives Bild, sagte Berset. Aktuell nutzten rund 60'000 Personen die Swiss-Covid-App.</p><p></p><p>Kostenloses Testen nach Warnung</p><p>Damit die Proximity-Tracing-App Ende Juni breit lanciert werden kann, muss die dringliche Änderung des Epidemiengesetzes noch die Schlussabstimmung überstehen. Der Ständerat hatte der Vorlage vergangene Woche in der Gesamtabstimmung mit nur einer Gegenstimme zugestimmt, der Nationalrat hiess das Geschäft am Montag mit 156 zu 22 Stimmen bei 13 Enthaltungen gut.</p><p>Das Parlament nahm nur wenige Änderungen am Entwurf des Bundesrats vor. Personen sollen sich etwa kostenlos testen lassen können, wenn sie eine Benachrichtigung der Swiss-Covid-App erhalten, weil sie sich zu lange nahe einer infizierten Person aufgehalten haben.</p><p>Zudem soll der Bundesrat die App nicht nur einstellen können, wenn es nicht mehr erforderlich ist, sondern auch, wenn sich das Hilfsmittel sich als ungenügend wirksam erweist. Diese Entscheide fielen diskussionslos.</p>
Updated
10.04.2024 16:25

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