Soziale Sicherheit. Abkommen mit Bosnien und Herzegowina

Details

ID
20200047
Title
Soziale Sicherheit. Abkommen mit Bosnien und Herzegowina
Description
Botschaft vom 5. Juni 2020 zur Genehmigung des Abkommens zwischen der Schweiz und Bosnien und Herzegowina über soziale Sicherheit
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 05.06.2020</b></p><p><b>Botschaft für neues Sozialversicherungsabkommen mit Bosnien und Herzegowina </b></p><p><b>Die sozialversicherungsrechtlichen Beziehungen der Schweiz zu Bosnien und Herzegowina sollen mit dem neuen Abkommen aktualisiert werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 5. Juni 2020 die Botschaft zu diesem Vertrag zuhanden des Parlaments verabschiedet. Das Abkommen koordiniert insbesondere die Alters-, Hinterlassenen- und Invaliditätsvorsorge sowie die Unfallversicherung der Vertragsstaaten und regelt die Auszahlung von Renten ins Ausland. </b></p><p>Der Bundesrat hat die Botschaft zur Genehmigung des Abkommens über soziale Sicherheit zwischen der Schweiz und Bosnien und Herzegowina ans Parlament überwiesen. Mit diesem neuen Abkommen wird die Koordinierung der Sozialversicherungen zwischen der Schweiz und dem Nachfolgestaat Jugoslawiens aktualisiert. Es löst das zurzeit noch angewendete Abkommen mit dem ehemaligen Jugoslawien ab. Dieses Abkommen wird ausser Kraft treten, da Bosnien und Herzegowina der letzte Nachfolgestaat Jugoslawiens ist, mit dem die Schweiz ein neues Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat.</p><p>Inhaltlich entspricht das Abkommen den anderen von der Schweiz abgeschlossenen Sozialversicherungsabkommen und richtet sich nach den internationalen Standards zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit. Es koordiniert neben der Alters-, Hinterlassenen- und Invaliditätsvorsorge auch die Unfallversicherung der Vertragsstaaten, in der Schweiz also die AHV und IV sowie die UV, um mögliche Nachteile oder Diskriminierungen der Angehörigen beider Staaten zu vermeiden. Entsprechend gewährleistet das Abkommen eine weitgehende Gleichbehandlung der Versicherten und regelt die Auszahlung von Renten ins Ausland. Es enthält zudem eine Grundlage für die Bekämpfung von Missbräuchen.</p><p>Das Abkommen wurde unter den Vertragsstaaten ausgehandelt und am 1. Oktober 2018 unterzeichnet. Damit es in Kraft treten kann, muss es zunächst von den Parlamenten der Vertragsstaaten genehmigt werden.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 5. Juni 2020 zur Genehmigung des Abkommens zwischen der Schweiz und Bosnien und Herzegowina über soziale Sicherheit
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    0
    Text
    Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und Bosnien und Herzegowina über Soziale Sicherheit
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über die Genehmigung des Abkommens zwischen der Schweiz und Bosnien und Herzegowina über soziale Sicherheit
    Resolutions
    Date Council Text
    08.12.2020 1 Beschluss gemäss Entwurf
    08.03.2021 2 Zustimmung
    19.03.2021 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    19.03.2021 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 08.12.2020</b></p><p><b>Nationalrat genehmigt Sozialversicherungsabkommen mit Bosnien </b></p><p><b>Im Herbst 2018 unterzeichnete die Schweiz mit Bosnien und Herzegowina ein neues Sozialversicherungsabkommen, das unter anderem die Auszahlung von Renten ins Ausland regelt. Am Dienstag hat der Nationalrat das Abkommen als Erstrat genehmigt - mit 137 zu 51 Stimmen bei einer Enthaltung.</b></p><p>Das Schweizer und das bosnische Parlament müssen das neue Abkommen genehmigen, damit es in Kraft treten kann. Mit dem Vertrag würden die Alters-, Hinterlassenen- und Invaliditätsvorsorge sowie die Unfallversicherung der Vertragsstaaten koordiniert, sagte Sozialminister Alain Berset im Nationalrat.</p><p>Das Abkommen soll die zurzeit noch angewendeten Vereinbarungen mit dem ehemaligen Jugoslawien ablösen. Bosnien und Herzegowina ist einer der Nachfolgestaaten Jugoslawiens.</p><p>Inhaltlich entspricht das Abkommen laut dem Bundesrat den anderen von der Schweiz abgeschlossenen Sozialversicherungsabkommen. Es richte sich nach den internationalen Standards zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit. Ziel sei es, mögliche Nachteile oder Diskriminierungen der Angehörigen beider Staaten zu vermeiden.</p><p>Entsprechend soll das Abkommen eine weitgehende Gleichbehandlung der Versicherten gewährleisten und die Auszahlung von Renten ins Ausland regeln. Es enthält laut dem Bundesrat zudem eine Grundlage für die Bekämpfung von Missbräuchen.</p><p>Opposition gegen das Abkommen gab es einzig von der SVP-Fraktion. Es lebten lediglich 815 Schweizer in Bosnien, dagegen 29'000 Bosnier in der Schweiz, sagte Thomas Aeschi (ZG). Er sprach von einem "krassen Missverhältnis". Die Schweizerinnen und Schweizer zahlten ein, die Bosnierinnen und Bosnier profitierten.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 08.03.2021</b></p><p><b>Parlament genehmigt Sozialversicherungsabkommen mit Bosnien </b></p><p>Das Parlament sagt Ja zum neuen Sozialversicherungsabkommen mit Bosnien und Herzegowina, das unter anderem die Auszahlung von Renten im Ausland regelt. Der Ständerat stimmte am Montag als Zweitrat zu.</p><p>Er genehmigte das Abkommen mit 39 zu 0 Stimmen und ohne Enthaltung. </p>
Updated
10.04.2024 16:26

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