Lissabonner Abkommen über Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben. Genehmigung

Details

ID
20200048
Title
Lissabonner Abkommen über Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben. Genehmigung
Description
Botschaft vom 5. Juni 2020 zur Genehmigung der Genfer Akte des Lissabonner Abkommens über Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben und zu ihrer Umsetzung (Änderung des Markenschutzgesetzes)
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 05.06.2020</b></p><p><b>Besserer internationaler Schutz für schweizerische geografische Angaben </b></p><p><b>Schweizer Produzenten sollen künftig geografische Angaben mit einem einfachen Verfahren in zahlreichen Staaten gleichzeitig zum Schutz anmelden können. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 5. Juni 2020 die Botschaft zur Genehmigung und Umsetzung (Änderung des Markenrechts) der Genfer Akte des Lissabonner Abkommens über Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben zuhanden des Parlaments verabschiedet. </b></p><p>Tête-de-Moine, Zuger bzw. Rigi Kirsch oder Swiss für Uhren: Das Prinzip der geschützten geografischen Angaben hat sich nachhaltig für die Wertschöpfungsketten von Qualitätsprodukten bewährt. In Zeiten zunehmender Marktliberalisierung soll es im internationalen Kontext noch stärker entwickelt werden.</p><p>Das Lissabonner Abkommen über den Schutz der Ursprungsbezeichnungen und ihre internationale Registrierung von 1958, dem die Schweiz nicht angehört, wird von der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) verwaltet. Das Abkommen wurde 2015 durch die Verabschiedung der Genfer Akte revidiert, die insbesondere die Erweiterung des Systems auf sämtliche geografischen Angaben (Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben) vorsieht. Die Genfer Akte ist ein eigenständiger völkerrechtlicher Vertrag und trat am 26. Februar 2020 nach dem Beitritt der Europäischen Union in Kraft.</p><p>Der Bundesrat beantragt den Beitritt der Schweiz zur Genfer Akte. Der Beitritt wird den Schweizer Begünstigten von Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben ermöglichen, in allen Mitgliedstaaten der Genfer Akte des Lissabonner Abkommens durch ein unkompliziertes und kostengünstiges internationales Eintragungsverfahren Schutz zu erhalten. Heute müssen Schweizer Produzenten für den Schutz ihrer geografischen Angabe in jedem Land einen separaten Antrag stellen.</p>
Objectives
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    Text
    Botschaft vom 5. Juni 2020 zur Genehmigung der Genfer Akte des Lissabonner Abkommens über Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben und zu ihrer Umsetzung (Änderung des Markenschutzgesetzes)
    Resolutions
    Date Council Text
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    0
    Text
    Genfer Akte des Lissabonner Abkommens über Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben
    Resolutions
    Date Council Text
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    0
    Text
    Gemeinsame Ausführungsordnung zum Lissabonner Abkommen über den Schutz der Ursprungsbezeichnungen und ihre internationale Registrierung und zur Genfer Akte des Lissabonner Abkommens über Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben
    Resolutions
    Date Council Text
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    1
    Text
    Bundesbeschluss über die Genehmigung der Genfer Akte des Lissabonner Abkommens über Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben und über ihre Umsetzung (Änderung des Markenschutzgesetzes)
    Resolutions
    Date Council Text
    08.09.2020 2 Beschluss gemäss Entwurf
    03.03.2021 1 Zustimmung
    19.03.2021 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    19.03.2021 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 08.09.2020</b></p><p><b>Ständerat will "Bündnerfleisch" und Co. besser schützen </b></p><p>Schweizer Produzenten sollen künftig geografische Angaben in ihren Produkten international einfacher schützen können. Der Ständerat hat am Dienstag einstimmig dem Beitritt zur Genfer Akte des Lissabonner Abkommen zugestimmt.</p><p>"Zuger Kirschtorte", "Bündnerfleisch" oder "Tête de Moine": Geografische Angaben in Schweizer Marken sollen künftig einfacher und in mehreren Staaten gleichzeitig geschützt werden können. Heute müssen Schweizer Produzenten für den Schutz ihrer geografischen Angabe in jedem Staat einen separaten Antrag stellen.</p><p>In Zeiten einer starken Marktliberalisierung seien Schweizer Marken noch stärker zu schützen, sagte Ständerat Hannes Germann (SVP/SH) für die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK). Alle schweizerischen geografischen Angaben wie "Swiss Watches" könnten so weitgehend geschützt werden. Das Verfahren sei unkompliziert und kostengünstig: Ein Antrag genüge für den Markenschutz in allen Mitgliedsstaaten des Abkommens.</p><p>Justizministerin Karin Keller-Sutter hielt fest, dass der Erfolg von Produkten mit geografischen Angaben auch im Ausland geschützt werden müsse. Die Qualität dieser Produkte sichere tausende Arbeitsplätze in der Schweiz.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 03.03.2021</b></p><p><b>Schutz von Namen wie "Zuger Kirschtorte" wird einfacher </b></p><p><b>Schweizer Produzenten können geografische Angaben zu ihren Produkten international künftig einfacher schützen lassen - zum Beispiel "Zuger Kirschtorte", "Bündnerfleisch" oder "Tête de Moine". Das Parlament hat dem entsprechenden Abkommen zugestimmt.</b></p><p>Nach dem Ständerat hat am Mittwoch auch der Nationalrat dem Beitritt zur Genfer Akte des Lissabonner Abkommen einstimmig zugestimmt. Damit sollen bei Schweizer Produkten die geographischen Angaben einfacher und in mehreren Staaten gleichzeitig geschützt werden können. Heute müssen Schweizer Produzenten für den Schutz ihrer geografischen Angabe in jedem Staat einen separaten Antrag stellen.</p><p>Mit diesem Instrument könnten die Schweizer Produkte einfach und kostengünstig geschützt werden, sagte Kommissionssprecherin Sandra Locher Benguerel (SP/GR). Auch Justizministerin Karin Keller-Sutter hielt fest, dass das neue System unkompliziert und günstig sei. Es entstünden dem Bund und Kantonen keine Kosten und es brauche keine Anpassungen am bestehenden System.</p>
Updated
10.04.2024 16:27

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