Elektronische Verfahren im Steuerbereich. Bundesgesetz

Details

ID
20200051
Title
Elektronische Verfahren im Steuerbereich. Bundesgesetz
Description
Botschaft vom 20. Mai 2020 zum Bundesgesetz über elektronische Verfahren im Steuerbereich
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 20.05.2020</b></p><p><b>Der Bundesrat will Steuerverfahren komplett digitalisieren </b></p><p><b>Der Bundesrat will die Verpflichtung zur Unterzeichnung der elektronisch eingereichten Steuererklärung aufheben. Zudem möchte er in einzelnen Steuerbereichen eine Verpflichtung zur elektronischen Einreichung der Unterlagen einführen können. Der Bundesrat hat dazu an seiner Sitzung vom 20. Mai 2020 die Botschaft verabschiedet.</b></p><p>Im Bereich der vom Bund erhobenen Steuern (Verrechnungssteuer, Stempelabgaben, Mehrwertsteuer) sowie im Bereich der internationalen Amtshilfe soll der Bundesrat die betroffenen Personen zum elektronischen Verkehr mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) verpflichten können. An dieser Änderung hält der Bundesrat fest, obwohl sich in der Vernehmlassung drei Parteien (CVP, FDP.Die Liberalen, SVP) und sechs Organisationen dagegen ausgesprochen hatten.</p><p>Bestehende Möglichkeiten zur elektronischen Erledigung von Steuerpflichten werden schon heute rege genutzt. Die weitere Digitalisierung stellt für die Behörden wie auch für die Steuerpflichtigen eine Chance für eine effizientere und einfachere Handhabung von Geschäftsvorgängen dar. Diese Chance möchte der Bundesrat nutzen.</p><p>Zudem schlägt der Bundesrat vor, dass bei der elektronischen Einreichung von Eingaben (zum Beispiel der Steuererklärung) anstelle der Unterzeichnung eine elektronische Bestätigung der Angaben der steuerpflichtigen Person vorgesehen werden muss. Dies sowohl auf Kantons- wie auch auf Bundesebene.</p><p>Mit dieser Vorlage wird auch die überwiesene Motion Schmid (17.3371) umgesetzt, die fordert, dass bei elektronischer Einreichung der Steuererklärungen beziehungsweise des Antrags zur Rückerstattung der Verrechnungssteuer die Unterschriftspflicht aufgehoben wird.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 20. Mai 2020 zum Bundesgesetz über elektronische Verfahren im Steuerbereich
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über elektronische Verfahren im Steuerbereich
    Resolutions
    Date Council Text
    21.09.2020 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
    10.12.2020 2 Abweichung
    01.03.2021 1 Abweichung
    02.06.2021 2 Zustimmung
    18.06.2021 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    18.06.2021 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 21.09.2020</b></p><p><b>Nationalrat will elektronische Steuerverfahren voranbringen </b></p><p><b>Die Kantone sollen neben der Steuererklärung auf Papier auch rein elektronische Steuerverfahren anbieten müssen. Das verlangt der Nationalrat. Er hat am Montag eine Digitalisierungsvorlage des Bundesrats verschärft.</b></p><p>Das Gesetz hat zum Ziel, die elektronische Abwicklung von Steuerverfahren voranzubringen. Damit hatte nur die SVP ein Problem, unter anderem wegen der Datensicherheit und einem befürchteten Eingriff in die Hoheit der Kantone. Deren Antrag auf Nichteintreten scheiterte aber mit 148 zu 45 Stimmen. In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat das Bundesgesetz über elektronische Verfahren im Steuerbereich mit dem gleichen Stimmverhältnis an.</p><p>Zuvor hatte er jedoch erhebliche Anpassungen beschlossen. So möchte der Bundesrat die Kantone lediglich ermächtigen, die Steuerverfahren elektronisch abzuwickeln. Das genügt der Mehrheit des Nationalrats nicht: Die Kantone sollen elektronische Verfahren anbieten müssen. So sollen etwa Steuererklärungen digital unterzeichnet und Dokumente digital zugestellt werden können.</p><p></p><p>Rücksicht auf KMU</p><p>Es sei wichtig, dass die Steuerpflichtigen, welche das elektronische Verfahren nutzen möchten, dies auch tun könnten, sagte Kommissionssprecherin Daniela Schneeberger (FDP/BL). Entscheidend sei das Angebot, sagte Mitte-Sprecher Martin Landolt (BDP/GL).</p><p>Nicht einverstanden ist der Nationalrat hingegen mit dem Ansinnen, dass der Bundesrat elektronische Verfahren bei der Mehrwertsteuer oder der Stempelsteuer vorschreiben kann. Die bürgerliche Mehrheit hatte Bedenken, dass digitale Verfahren für einige Unternehmen problematisch sein könnten.</p><p>Einige KMU arbeiteten immer noch mit Papier, sagte Schneeberger. Mit Anreizen erreiche man mehr als mit Zwängen, erklärte Landolt. Finanzminister Ueli Maurer versicherte vergebens, dass die Vorschrift nicht überstürzt umgesetzt würde.</p><p></p><p>Einheitliche Formulare</p><p>Schliesslich beschloss der Nationalrat, dass für elektronische oder schriftliche Steuererklärungen in der ganzen Schweiz einheitliche Formulare und Datenformate verwendet werden müssen. Ziel ist eine Vereinfachung für Steuerpflichtige und Steuerberater.</p><p>Die übrigen Vorschläge des Bundesrats blieben unverändert.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 10.12.2020</b></p><p><b>Ständerat tritt bei elektronischen Steuerverfahren auf die Bremse </b></p><p><b>Bei der Einführung rein elektronischer Steuerverfahren schlägt der Ständerat ein weniger forsches Tempo an als der Nationalrat. Die Kantone sollen ab 2021 neben der Steuererklärung auf Papier auch jene übers Internet anbieten können. Eine Pflicht will die kleine Kammer ab dann aber noch nicht.</b></p><p>Der Ständerat ist am Donnerstag in verschiedenen Punkten des neuen Bundesgesetzes über elektronische Verfahren im Steuerbereich stillschweigend ihrer vorberatenden Kommission gefolgt, die sich praktisch durchgehend an die Vorlage des Bundesrats hielt. Die Digitalisierung im Steuerbereich werde grundsätzlich begrüsst, sagte Kommissionssprecher Erich Ettlin (CVP/OW). Die Umsetzung müsse aber schrittweise erfolgen.</p><p>Im Gegensatz zum Nationalrat will der Ständerat dem Bundesrat die Kompetenz über den Entscheid erteilen, ab wann genau elektronische Verfahren obligatorisch sein sollen. Betroffen wären etwa die Abrechnungen der Mehrwertsteuer und der Stempelsteuer.</p><p></p><p>"Wenn die Zeit reif ist"</p><p>Die Kommissionsmehrheit vertraue darauf, dass der Bundesrat zu einem geeigneten Zeitpunkt von seiner Befugnis Gebrauch machen werde, sagte Ettlin. "Dann nämlich, wenn die Zeit dafür reif ist." Finanzminister Ueli Maurer beteuerte, dass die neuen Vorschriften nicht überstürzt umgesetzt würden.</p><p>Ebenfalls im Einklang mit dem Bundesrat will der Ständerat die Kantone ab 2021 nur ermächtigen, nicht aber verpflichten, neben dem schriftlichen auch ein rein elektronisches Verfahren anzubieten. Bei der elektronischen Abgabe der Dokumente durch die Steuerbehörde an die Steuerpflichtigen benötigten einige Kantone noch mehr Zeit für Anpassungen, lautete der Tenor in der kleinen Kammer.</p><p></p><p>Zusammen mit den Kantonen</p><p>Überdies will der Ständerat vorerst schweizweit nur die Datenformate vereinheitlichen, noch nicht aber die Steuererklärungsformulare. Der Bundesrat solle hierzu die Datenformate in Zusammenarbeit mit den Kantonen bestimmen. Finanzminister Maurer dämpfte in der kleinen Kammer die Erwartungen: "Erwarten Sie nicht, dass alles bis ins letzte Detail vereinheitlicht wird."</p><p>In der Gesamtabstimmung nahm der Ständerat die Vorlage mit 41 zu 0 Stimmen an.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 01.03.2021</b></p><p><b>Nationalrat will Kantone zu E-Steuerverfahren verpflichten </b></p><p><b>Der Nationalrat will die Kantone verpflichten, neben dem schriftlichen auch ein rein elektronisches Verfahren anzubieten. Ständerat und Bundesrat wollen die Kantone nur dazu ermächtigen.</b></p><p>Es ist die letzte Differenz zwischen den Räten beim Bundesgesetz über elektronische Verfahren im Steuerbereich. Die grosse Kammer hielt am Montag an ihrem ursprünglichen Beschluss fest - mit 135 zu 51 Stimmen.</p><p>Angesichts der Tatsache, dass ab der Steuerperiode 2021 alle Kantone für die Einreichung der Steuererklärung das elektronische Verfahren anbieten werden, hielt die Mehrheit der grossen Kammer daran fest, die Möglichkeit elektronischer Verfahren verbindlich im Gesetz zu verankern. "Wir wollen keine halben, sondern ganze Schritte beim Thema Digitalisierung", sagte Jürg Grossen (GLP/BE).</p><p>Bei der elektronischen Abgabe der Dokumente durch die Steuerbehörde an die Steuerpflichtigen benötigten einige Kantone noch mehr Zeit für Anpassungen, lautete der Tenor der Minderheit, welche dem Ständerat folgen wollte. "Der Föderalismus muss respektiert werden", sagte SVP-Sprecher Thomas Aeschi (ZG).</p><p></p><p>Einheitliche Datenformate</p><p>Bei den beiden weiteren Differenzen folgte der Nationalrat oppositionslos dem Ständerat. So will das Parlament dem Bundesrat die Kompetenz über den Entscheid erteilen, ab wann genau elektronische Verfahren bei der Mehrwertsteuer und der Stempelsteuer obligatorisch sein sollen. Finanzminister Ueli Maurer beteuerte, dass die neuen Vorschriften nicht überstürzt umgesetzt würden.</p><p>Überdies will das Parlament vorerst schweizweit nur die Datenformate vereinheitlichen, noch nicht aber die Steuererklärungsformulare. Der Bundesrat solle hierzu die Datenformate in Zusammenarbeit mit den Kantonen bestimmen.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 02.06.2021</b></p><p>Die Kantone müssen ihren Steuerpflichtigen elektronische und schriftliche Steuerverfahren anbieten. Der Ständerat hat das Bundesgesetz über elektronische Verfahren im Steuerbereich bereinigt. Er entschied oppositionslos, sich dem Nationalrat anzuschliessen und die Kantone zum rein digitalen Verfahren zu verpflichten. Zuvor hatte er eine Kann-Formulierung bevorzugt. Die Kantone hätten demnach vom laufenden Jahr an elektronische Steuerzettel anbieten können, es aber nicht tun müssen. Sie sollten damit genügend Zeit haben für die Einführung der Neuerung. </p>
Updated
23.01.2024 20:57

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