BVG. Anlage von Geldern aus dem Freizügigkeitsbereich der Auffangeinrichtung bei der Bundestresorerie
Details
- ID
- 20200056
- Title
- BVG. Anlage von Geldern aus dem Freizügigkeitsbereich der Auffangeinrichtung bei der Bundestresorerie
- Description
- Botschaft vom 1. Juli 2020 zur Änderung des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) (Anlage von Geldern aus dem Freizügigkeitsbereich der Auffangeinrichtung bei der Bundestresorerie)
- InitialSituation
- <p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 01.07.2020</b></p><p>Die Auffangeinrichtung BVG ist eine von den Sozialpartnern getragene Stiftung mit gesetzlichem Auftrag im Bereich der beruflichen Vorsorge. Sie hat unter anderem die Aufgabe, Freizügigkeitsguthaben von Personen zu verwalten, die nach der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses nicht in eine neue Pensionskasse überwiesen werden können. Die Corona-Pandemie stellt die Auffangeinrichtung vor besondere Herausforderungen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 1. Juli 2020 eine Botschaft für eine Gesetzesänderung verabschiedet, die es dem Bund erlaubt, für die Auffangeinrichtung bei Bedarf sehr rasch ein unverzinsliches Konto zu eröffnen. </p><p>Die Auffangeinrichtung BVG befindet sich aufgrund der pandemiebedingten Verwerfungen an den Börsen in einer schwierigen Situation. Sie muss trotz der Negativverzinsung durch die Schweizerische Nationalbank den Nominalwert der ihr anvertrauten Freizügigkeitsgelder garantieren (Pensionskassen-Guthaben, das eine versicherte Person beim Verlassen einer Pensionskasse "mitnimmt"). Ihr Deckungsgrad ist bereits von 108.7 Prozent Ende 2019 auf 105.85 Prozent Ende Mai 2020 gesunken, und ihre Schwierigkeiten könnten sich weiter verschärfen. Denn die Auffangeinrichtung ist verpflichtet, Freizügigkeitsguthaben anzunehmen und könnte daher mit einem deutlichen Zufluss von Geldern aufgrund der steigenden Arbeitslosigkeit konfrontiert sein. Dies senkt ihren Deckungsgrad. Auch kann die schwierige ökonomische Situation die Unsicherheiten an den Finanzmärkten weiter verschärfen.</p><p>Angesichts dieser Situation haben die Sozial- und Gesundheitskommissionen beider Parlamentskammern dem Bundesrat empfohlen, für die Auffangeinrichtung BVG bei der zentralen Tresorerie des Bundes oder bei der Schweizerischen Nationalbank rasch ein Konto zu schaffen, das nicht mit Negativzinsen belastet wird. Die dafür notwendige Gesetzesgrundlage im Gesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) schlägt der Bundesrat dem Parlament nun mit seiner Botschaft vor: Die Auffangeinrichtung soll Mittel aus dem Freizügigkeitsbereich zinslos bei der Bundestresorerie anlegen können, sofern ihr Deckungsgrad die Schwelle von 105 Prozent unterschreitet. Dieses Recht soll für drei Jahre gelten. In dieser Zeit soll eine langfristige Lösung vorbereitet werden. Geplant ist eine rasche Behandlung der Gesetzesanpassung, so dass das Parlament bereits im Herbst über die Vorlage befinden kann. </p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 1. Juli 2020 zur Änderung des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) (Anlage von Geldern aus dem Freizügigkeitsbereich der Auffangeinrichtung bei der Bundestresorerie)
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG)
- Resolutions
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Date Council Text 09.09.2020 2 Beschluss gemäss Entwurf 15.09.2020 1 Zustimmung 22.09.2020 2 Annahme der Dringlichkeitsklausel 23.09.2020 1 Annahme der Dringlichkeitsklausel 25.09.2020 2 Annahme in der Schlussabstimmung 25.09.2020 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 09.09.2020</b></p><p><b>Ständerat heisst Sicherheitsmassnahmen für Auffangeinrichtung gut </b></p><p><b>Die Auffangeinrichtung der zweiten Säule soll angesichts möglicher Schwierigkeiten wegen der Coronavirus-Pandemie besser abgesichert werden. Der Ständerat hat eine Änderung des BVG-Gesetzes gutgeheissen.</b></p><p>Der Bundesrat schlägt vor, dass die Stiftung Auffangeinrichtung bei Bedarf rasch ein unverzinsliches Konto im Umfang von bis zu 10 Milliarden Franken eröffnen kann. Damit soll sie pandemiebedingte Verwerfungen an den Finanzmärkten und einen krisenbedingten Zufluss von Geldern besser verkraften können.</p><p>Der Bundesrat legte die Gesetzesanpassung auf Empfehlung der Sozial- und Gesundheitskommissionen beider Räte vor. Der Ständerat hiess die Vorlage am Mittwoch mit 38 zu 0 Stimmen gut, auf einstimmigen Antrag seiner Sozialkommission (SGK). Nun ist der Nationalrat am Zug.</p><p>SGK-Präsident Paul Rechsteiner (SP/SG) hatte von "akutem Handlungsbedarf" gesprochen. Es gehe um einen ersten Schritt, weitere müssten folgen, sagte auch Damian Müller (FDP/LU).</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 15.09.2020</b></p><p><b>Parlament heisst Sicherheitsmassnahmen für Auffangeinrichtung gut </b></p><p><b>Die Auffangeinrichtung der zweiten Säule wird angesichts möglicher Schwierigkeiten wegen der Coronavirus-Pandemie besser abgesichert. Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat eine Änderung des BVG-Gesetzes gutgeheissen.</b></p><p>Der Ständerat hiess die Vorlage bereits vergangene Woche einstimmig gut. Der Nationalrat folgte dem am Dienstag oppositionslos. Nach der inhaltlichen Bereinigung können beide Räte noch über die Dringlichkeit abstimmen. </p><p>Mit dieser Änderung kann die Stiftung Auffangeinrichtung bei Bedarf rasch ein unverzinsliches Konto im Umfang von bis zu 10 Milliarden Franken eröffnen. So soll sie pandemiebedingte Verwerfungen an den Finanzmärkten und einen krisenbedingten Zufluss von Geldern besser verkraften können.</p><p>Die Auffangeinrichtung soll Mittel aus dem Freizügigkeitsbereich zinslos bei der Bundestresorerie anlegen können, sofern ihr Deckungsgrad die Schwelle von 105 Prozent unterschreitet. Dieser war innerhalb von fünf Monaten von 108,7 auf 105,85 Prozent Ende Mai 2020 gesunken.</p><p>Die dringliche Anpassung des Gesetzes über die berufliche Vorsorge soll vorerst für drei Jahre gelten. In dieser Zeit will der Bundesrat eine langfristige Lösung vorbereiten.</p>
- Updated
- 10.04.2024 16:30