AVIG. Zusatzfinanzierung der Arbeitslosenversicherung

Details

ID
20200057
Title
AVIG. Zusatzfinanzierung der Arbeitslosenversicherung
Description
Botschaft vom 12. August 2020 zur Änderung des Bundesgesetzes über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (AVIG) – Zusatzfinanzierung der Arbeitslosenversicherung
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 12.08.2020</b></p><p><b>Coronavirus: Bundesrat verabschiedet Zusatzfinanzierung der Arbeitslosenversicherung zuhanden des Parlaments </b></p><p><b>Die Arbeitslosenversicherung (ALV) spürt die wirtschaftlichen Auswirkungen der Covid-19-Epidemie seit März 2020 stark. Der Bund soll sie deshalb mit mehreren Milliarden Franken zusätzlich unterstützen. Am 12. August 2020 hat der Bundesrat die dafür notwendige Anpassung im Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG) zur dringlichen Behandlung durch das Parlament verabschiedet. </b></p><p>Die Covid-19-Krise hat bei der ALV zu Ausgaben für die Kurzarbeitsentschädigung in bisher unbekanntem Ausmass geführt. Die Effekte der Covid-19-Krise auf die Finanzen der ALV sind stark negativ und wirken noch einige Zeit nach.</p><p>Die ALV kennt eine Schuldenbremse. Würde sich die ALV bis Ende Jahr mit mehr als 8 Milliarden Franken verschulden, müssten 2021 die Lohnbeiträge um bis zu 0,3 Prozentpunkte auf 2,5 Prozent erhöht werden. Um dies zu vermeiden, soll die ALV für 2020 durch den Bund zusätzlich mit bis zu 14,2 Milliarden Franken unterstützt werden. Weiter soll die Grundlage geschaffen werden, damit der Bund die ALV auch 2021 ausserordentlich unterstützen kann, sollte sich der Schuldenstand aufgrund der arbeitsmarktlichen Folgen von Covid-19 erneut massiv erhöhen.</p><p>Die vorgeschlagene Gesetzesänderung wurde am 1. Juli 2020 in eine verkürzte Vernehmlassung geschickt. Beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO sind dazu 41 Stellungnahmen eingetroffen. Alle Teilnehmenden der Vernehmlassung unterstützen die vorgeschlagene Gesetzesanpassung. </p><p>Der Gesetzesentwurf wird nun dem Parlament für die dringliche Behandlung während der Herbstsession 2020 überwiesen. Die Inkraftsetzung ist nach der parlamentarischen Beratung geplant. </p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 12. August 2020 zur Änderung des Bundesgesetzes über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (AVIG) – Zusatzfinanzierung der Arbeitslosenversicherung
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (Arbeitslosenversicherungsgesetz, AVIG) (Zusatzfinanzierung Arbeitslosenversicherung)
    Resolutions
    Date Council Text
    07.09.2020 1 Beschluss gemäss Entwurf
    14.09.2020 2 Zustimmung
    21.09.2020 1 Annahme der Dringlichkeitsklausel
    22.09.2020 2 Annahme der Dringlichkeitsklausel
    25.09.2020 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    25.09.2020 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 07.09.2020</b></p><p><b>Bund soll Arbeitslosenversicherung finanziell unterstützen können </b></p><p><b>Die Ausweitung der Kurzarbeitsentschädigung in der Corona-Krise treibt die Kosten für die Arbeitslosenversicherung (ALV) in die Höhe. Das Parlament bewilligte dafür im Juni 14,2 Milliarden Franken. Am Montag hat der Nationalrat die gesetzliche Grundlage für die Zusatzfinanzierung gutgeheissen.</b></p><p>Der Entscheid fiel einstimmig. Der ausserordentliche Bundesbeitrag soll verhindern, dass der Ausgleichsfonds der ALV Ende 2020 die Schuldenobergrenze von 8 Milliarden Franken erreicht. Dadurch würde die Schuldenbremse ausgelöst, was eine Erhöhung der Lohnbeiträge um bis zu 0,3 Prozentpunkte ab 2021 zur Folge hätte. Es herrscht breite Einigkeit darüber, dass das die wirtschaftliche Krise noch vertiefen würde.</p><p>Die Zusatzfinanzierung ist schon beschlossen, sie steht der ALV aber erst zur Verfügung, wenn es dafür eine gesetzliche Grundlage gibt. Mit der nun vom Nationalrat genehmigten Vorlage wird auch gleich die rechtliche Grundlage geschaffen, damit der Bund die Arbeitslosenversicherung nötigenfalls auch 2021 ausserordentlich unterstützen könnte.</p><p>Die Vorlage geht nun an den Ständerat. Das Gesetz soll dringlich in Kraft gesetzt werden. Die Abstimmung darüber findet erst statt, wenn sich die Räte inhaltlich geeinigt haben.</p><p>In einem ersten Schritt hatten die Räte schon im Mai 6 Milliarden Franken zusätzlich für die ALV bewilligt. Diese erste Tranche stützte der Bundesrat direkt auf Notrecht, ein spezielles Gesetz war dafür nicht notwendig.</p><p></p><p>Lösung für Ehegatten</p><p>Der Nationalrat hat zudem eine Motion seiner Gesundheitskommission angenommen, die im Sinne einer Härtefallregelung Kurzarbeitsentschädigung für im Betrieb mitarbeitende Ehegatten des Arbeitgebers verlangt. Eine solche Regelung hat vorübergehend gegolten. Sie ist aber schon im Juni ausgelaufen.</p><p>Volkswirtschaftsminister Guy Parmelin verwies auf die hohen Kosten und das Missbrauchsrisiko. Er erinnerte auch daran, dass der Bundesrat mit den Kantonen nach einer Lösung für Härtefälle diskutiert. Der Nationalrat stimmte der Motion trotzdem mit 100 zu 77 Stimmen bei 8 Enthaltungen zu.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 14.09.2020</b></p><p><b>Bund kann Arbeitslosenversicherung finanziell unterstützen </b></p><p>Wegen der Corona-Krise sind die Kosten für Kurzarbeitsentschädigungen in die Höhe geschnellt. Um diese zu decken, bewilligte das Parlament im Juni 14,2 Milliarden Franken für die Arbeitslosenversicherung (ALV). Nach dem Nationalrat hat am Montag auch der Ständerat die gesetzliche Grundlage für die Zusatzfinanzierung gutgeheissen.</p><p>Der Entscheid fiel in beiden Räten einstimmig.</p>
Updated
10.04.2024 16:25

Back to List