Betäubungsmittelgesetz. Änderung (Cannabisarzneimittel)

Details

ID
20200060
Title
Betäubungsmittelgesetz. Änderung (Cannabisarzneimittel)
Description
Botschaft vom 24. Juni 2020 zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (Cannabisarzneimittel)
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 24.06.2020</b></p><p><b>Bundesrat möchte Zugang zu Behandlungen mit Medizinalcannabis erleichtern </b></p><p><b>Der Bundesrat möchte den Zugang zu Behandlungen mit Medizinalcannabis erleichtern. An seiner Sitzung vom 24. Juni 2020 hat er die Botschaft über die Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG) zuhanden des Parlaments verabschiedet. Diese Änderung sieht vor, dass sich Patientinnen und Patienten Behandlungen auf Cannabisbasis direkt ärztlich verschreiben lassen können, ohne dass beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) eine Ausnahmebewilligung eingeholt werden muss. Die Verschreibungen werden jedoch überwacht. Nichts ändert sich hingegen bei Cannabis zu Genusszwecken, der verboten bleibt. </b></p><p>Tausende von Patientinnen und Patienten erhalten bereits heute Medizinalcannabis im Rahmen ihrer Behandlung. Davon betroffen sind vor allem Fälle von Krebs oder Multipler Sklerose, wo Cannabis die chronischen Schmerzen lindern kann. </p><p>Heute müssen Ärztinnen und Ärzte, die eine Behandlung mit Medizinalcannabis verschreiben möchten, in den meisten Fällen eine Ausnahmebewilligung beim BAG beantragen. Dieses Verfahren erschwert den Zugang zur Behandlung, verzögert die Aufnahme der Therapie und ist angesichts der steigenden Anzahl Gesuche nicht mehr zweckmässig. 2019 hat das BAG rund 3000 Bewilligungen erteilt. Neben der Komplexität des Verfahrens kommt hinzu, dass sich manche Patientinnen und Patienten direkt auf dem Cannabis-Schwarzmarkt versorgen. </p><p></p><p>Aufhebung des Verbots zur Verwendung von Medizinalcannabis</p><p>Um die Verwendung von Medizinalcannabis zu erleichtern, schlägt der Bundesrat vor, das aktuelle Verbot im Betäubungsmittelgesetz aufzuheben. Der Grundsatzentscheid zur Anwendung eines Arzneimittels auf Cannabisbasis wird zwischen Arzt oder Ärztin und Patient oder Patientin getroffen. Cannabis zu Genusszwecken ist hingegen weiterhin verboten. In der Vernehmlassung unterstützten sowohl die Kantone als auch die politischen Parteien und die betroffenen Kreise das Prinzip der Gesetzesänderung. </p><p></p><p>Anbau und Ausfuhr zugelassen</p><p>Der Anbau, die Verarbeitung und das Inverkehrbringen von Medizinalcannabis werden somit im Rahmen des von Swissmedic sichergestellten Zulassungs- und Kontrollsystems möglich. Dasselbe gilt für die Ausfuhr von Medizinalcannabis. Die gleichzeitige Anpassung des Landwirtschaftsrechts ermöglicht der Landwirtschaft, ebenfalls von der Aufhebung des Verbots zu profitieren. </p><p></p><p>Überwachung und Evaluation von den Kantonen gewünscht</p><p>Um die Entwicklung der Verwendung von Medizinalcannabis zu verfolgen und das Wissen über dessen Wirksamkeit zu vertiefen, werden über eine bestimmte Dauer systematisch Daten erhoben. Die behandelnden Ärztinnen und Ärzte werden somit verpflichtet, dem BAG Daten zu den Behandlungen auf Cannabisbasis und zur Verwendung von cannabishaltigen Arzneimitteln zu übermitteln. Diese Daten dienen einerseits als Grundlage für die wissenschaftliche Evaluation der Massnahmen dieser Revision und andererseits als Referenz für die Kantonsarzt- und Kantonsapothekerämter, für die verschreibenden Ärztinnen und Ärzte sowie für die klinische Forschung.<b></b></p><p></p><p>Prüfung der obligatorischen Vergütung </p><p>Die Frage nach der Vergütung der Behandlungen auf Cannabisbasis durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung wurde nicht im Rahmen dieser Gesetzesänderung behandelt und ist Gegenstand einer separaten Prüfung. Dabei soll insbesondere die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Behandlungen auf Cannabisbasis beurteilt werden. Lässt sich diese Wirksamkeit ausreichend nachweisen, kann eine Vergütung ins Auge gefasst werden. Der entsprechende Bericht liegt voraussichtlich 2021 vor.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 24. Juni 2020 zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (Cannabisarzneimittel)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe (Betäubungsmittelgesetz, BetmG)
    Resolutions
    Date Council Text
    08.12.2020 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
    08.03.2021 2 Zustimmung
    19.03.2021 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    19.03.2021 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 08.12.2020</b></p><p><b>Medizinalcannabis soll einfacher verschrieben werden können </b></p><p><b>Wer auf Cannabisarzneimittel angewiesen ist, soll diese einfacher von der Ärztin oder dem Arzt beziehen können. Der Nationalrat ist als Erstrat dem Vorschlag des Bundesrats gefolgt und hat die entsprechende Änderung des Betäubungsmittelgesetzes gutgeheissen.</b></p><p>Ärztinnen und Ärzte sollen neu Cannabisarzneimittel direkt auf Rezept verschreiben können. Heute müssen sie vor einer Verschreibung eine Ausnahmebewilligung beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) einholen. Dass die heutige Regelung nicht mehr zeitgemäss ist, sei unbestritten, sagte Regine Sauter (FDP/ZH).</p><p>Mit dem Gesetz bleiben Ärztinnen und Ärzte jedoch verpflichtet, Behandlungen dem BAG zu melden. Der Nationalrat verlangte, dass beim Monitoring durch das BAG insbesondere auch Daten zu den Nebenwirkungen erhoben werden sollen. Cannabis sei noch immer auch ein Suchtmittel sei, sagte Jörg Mäder (GLP/ZH) für die vorberatende Kommission.</p><p></p><p>Kein Anbau im Garten, aber rauchen ist erlaubt</p><p>In der Gesetzesänderung geregelt wird auch der Anbau, die Herstellung, die Verarbeitung und der Handel von medizinisch genutztem Cannabis. Als Bewilligungsbehörde ist Swissmedic vorgesehen. Eine Minderheit um Léonore Porchet (Grüne/VD) schlug vor, dass Patientinnen und Patienten das für sie benötigte Cannabis mit einer Ausnahmebewilligung privat anbauen dürften. Der Antrag fand jedoch mit 124 zu 67 Stimmen keine Mehrheit. Unterstützung fand der Antrag neben den Grünen auch bei der SP.</p><p>Verena Herzog (SVP/TG) verlangte in ihrem Minderheitsantrag, dass Ärztinnen und Ärzte das Cannabis explizit nicht zum rauchen abgeben dürfen. Roland Fischer (GLP/LU) entgegnete, dass dies eine medizinische Frage sei, die nicht von Politikern beantwortet werden sollte, sondern von Ärzten. Herzog verlangte zudem, dass Patientinnen und Patienten ein Rezept auf sich tragen müssen, das sie bei Bedarf den Behörden vorweisen müssen. Beide Minderheitsanträge wurden deutlich abgelehnt.</p><p></p><p>Bundesrat klärt Kostenübernahme ab</p><p>Wer die Cannabisarzneimittel bezahlt, ist in dem Gesetz nicht geregelt. Dass die Kostenfrage nicht geklärt sei, schaffe eine Ungleichheit, sagte Mattea Meyer (SP/ZH). So könne heute nur eine Behandlung in Anspruch nehmen, wer auch das nötige Kleingeld habe. Auch die Grünen verlangten im Rat vom Bundesrat rasch eine Lösung bei der Finanzierung.</p><p>Gesundheitsminister Alain Berset sagte, es werde derzeit geprüft, wie wirksam und effizient Cannabistherapien seien. Je nachdem könnten die Therapien dann von den Krankenkassen übernommen werden. Der Bericht werde für das kommende Jahr erwartet.</p><p>Schlussendlich stimmte der Nationalrat mit 143 zu 33 Stimmen bei 15 Enthaltungen der Vorlage zu.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 08.03.2021</b></p><p><b>Medizinal-Cannabis kann künftig einfacher verschrieben werden </b></p><p><b>Wer auf Cannabis-Arzneimittel angewiesen ist, kann dieses künftig einfacher von der Ärztin oder dem Arzt beziehen. Das Parlament hat einer Änderung des Betäubungsmittelgesetzes zugestimmt.</b></p><p>Demnach können Ärztinnen und Ärzte Cannabis-Arzneimittel künftig direkt auf Rezept verschreiben. Sie bleiben verpflichtet, Behandlungen dem BAG zu melden. Heute müssen sie vor einer Verschreibung eine Ausnahmebewilligung beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) einholen. Das erschwert den Zugang für Patienten und verzögert die Therapie, wie Brigitte Häberli-Koller (CVP/TG) am Montag im Ständerat sagte.</p><p>Der Ständerat nahm die Gesetzesanpassung am Montag einstimmig an. Der Nationalrat stimmte bereits in der Wintersession zu. Er ergänzte gegenüber der bundesrätlichen Vorlage, dass beim Monitoring durch das BAG insbesondere auch Daten zu den Nebenwirkungen erhoben werden sollen. Der Ständerat ist mit diesem Zusatz einverstanden.</p>
Updated
10.04.2024 16:01

Back to List