Kollektivanlagengesetz. Limited Qualified Investor Fund (L-QIF)

Details

ID
20200062
Title
Kollektivanlagengesetz. Limited Qualified Investor Fund (L-QIF)
Description
Botschaft vom 19. August 2020 zur Änderung des Kollektivanlagengesetzes (Limited Qualified Investor Fund; L-QIF)
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 19.08.2020</b></p><p><b>Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Änderung des Kollektivanlagengesetzes </b></p><p><b>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. August 2020 die Botschaft zur Änderung des Kollektivanlagengesetzes verabschiedet. Damit will er in der Schweiz eine Fondskategorie schaffen, die qualifizierten Anlegerinnen und Anlegern eine Alternative zu ähnlichen ausländischen Produkten bietet. Die Massnahme soll die Wettbewerbsfähigkeit des Fondsplatzes Schweiz stärken. </b></p><p>Mit der Vorlage werden gewisse kollektive Kapitalanlagen von der Bewilligungs- und Genehmigungspflicht durch die Aufsichtsbehörde befreit. Bedingung dafür ist, dass sie ausschliesslich qualifizierten Anlegerinnen und Anlegern und nicht dem breiten Publikum offenstehen. Zudem sind sie von Instituten zu verwalten, die durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) beaufsichtigt werden. Derartige kollektive Kapitalanlagen werden als "Limited Qualified Investor Funds" (L-QIF) bezeichnet. Diese neue Fondskategorie soll dafür sorgen, dass künftig vermehrt kollektive Kapitalanlagen in der Schweiz aufgelegt werden und ein grösserer Teil der Wertschöpfungskette in der Schweiz verbleibt.</p><p>Die Bestimmungen des Kollektivanlagengesetzes gelten grundsätzlich auch für den L-QIF. Auch muss sich der L-QIF prüfen lassen. Für den L-QIF kommen allerdings spezifische Anlagevorschriften zur Anwendung. Diese sind mit Blick auf das Ziel der Innovationsförderung und den beschränkten Anlegerkreis allerdings sehr offen ausgestaltet. Die Tatsache, dass der L-QIF nur qualifizierten Anlegerinnen und Anlegern offensteht, trägt zudem dem Anlegerschutz Rechnung.</p><p>Das Parlament wird sich voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2020 erstmals mit der Vorlage befassen. Deren Inkrafttreten ist frühestens per Anfang 2022 zu erwarten.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 19. August 2020 zur Änderung des Kollektivanlagengesetzes (Limited Qualified Investor Fund; L-QIF)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen (Kollektivanlagengesetz, KAG)
    Resolutions
    Date Council Text
    09.06.2021 2 Beschluss abweichend vom Entwurf
    09.12.2021 1 Abweichung
    13.12.2021 2 Abweichung
    14.12.2021 1 Zustimmung
    17.12.2021 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    17.12.2021 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 09.06.2021</b></p><p><b>Ständerat gibt grünes Licht für neue Fonds-Kategorie</b></p><p><b>Mit dem sogenannten "Limited Qualified Investor Fund" soll eine Fondskategorie geschaffen werden, die qualifizierten Anlegern eine Alternative zu ähnlichen ausländischen Produkten bietet. Der Ständerat hat die entsprechende Änderung des Kollektivanlagengesetzes am Mittwoch als Erstrat ohne Gegenstimme gutgeheissen.</b></p><p>Die neue Fondskategorie soll den Fondsplatz Schweiz und dessen Wettbewerbsfähigkeit stärken. Weiter soll der sogenannte Limited Qualified Infestor Fund (L-QIF) qualifizierten Anlegerinnen und Anlegern grössere Flexibilität und mehr Innovationen ermöglichen. Als qualifizierte Anleger gelten unter anderen Banken, Vermögensverwaltungen oder Pensionskassen. Dem breiten Publikum soll der neue Fonds nicht zur Verfügung stehen.</p><p>Das neue Finanzprodukt soll dazu führen, dass Geschäfte vermehrt aus dem Ausland in die Schweiz zurückgeholt werden können und die Wertschöpfungskette grösstenteils in der Schweiz verbleibt. Damit könne die Schweiz zu Luxemburg aufschliessen, sagte Kommissionssprecher Ruedi Noser (FDP/ZH). Dort sei das Produkt seit 2016 erfolgreich im Einsatz. Auch viele Anleger aus der Schweiz würden es nutzen.</p><p></p><p>Maurer: Angemessene Deregulierung</p><p>Schweizer Anleger sollten dafür aber nicht mehr ins Ausland gehen müssen, erklärte Finanzminister Ueli Maurer. Es handle sich bei der Vorlage um eine "angemessene Deregulierung".</p><p>Gewisse Kapitalanlagen sollen zudem von der Bewilligungs- und Genehmigungspflicht durch die Aufsichtsbehörde befreit werden. Die Verwaltung muss über Institute erfolgen, die durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) beaufsichtigt werden.</p><p>Der Rat beschloss auf Antrag seiner Kommission weiter, dass die jederzeitige Rückgabe bei offenen kollektiven Kapitalanlagen länger als fünf Jahre ausgesetzt werden können soll. Finanzminister Ueli Maurer meldete Bedenken dazu an, weil die etablierten Regelungen bezüglich geschlossener und offener Fonds so verwässert werde.</p><p>Private Personen, die Immobilien besitzen, sollen vom Fonds ausgeschlossen werden. So will man Steuerschlupflöcher verhindern, wie Finanzminister Maurer betonte. Der Rat hiess einen entsprechenden Antrag seiner Kommission ebenfalls gut.</p><p>In der Schlussabstimmung passierte die Vorlage mit 41 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 09.12.2021</b></p><p><b>Parlament gibt grundsätzlich grünes Licht für neue Fondskategorie</b></p><p><b>Mit dem sogenannten "Limited Qualified Investor Fund" soll eine Fondskategorie geschaffen werden, die qualifizierten Anlegern eine Alternative zu ähnlichen ausländischen Produkten bietet. Damit ist das Parlament einverstanden. Offen bleiben nur noch Details.</b></p><p>Der Nationalrat hat die entsprechende Änderung des Kollektivanlagengesetzes am Donnerstag als Zweitrat gutgeheissen - mit 116 zu 67 Stimmen bei 9 Enthaltungen.</p><p>Die neue Fondskategorie soll den Fondsplatz Schweiz und dessen Wettbewerbsfähigkeit stärken. Weiter soll der sogenannte Limited Qualified Infestor Fund (L-QIF) qualifizierten Anlegerinnen und Anlegern grössere Flexibilität und mehr Innovationen ermöglichen. Als qualifizierte Anleger gelten unter anderen Banken, Vermögensverwaltungen oder Pensionskassen. Dem breiten Publikum soll der neue Fonds nicht zur Verfügung stehen.</p><p></p><p>"Gleich lange Spiesse schaffen"</p><p>Das neue Finanzprodukt soll dazu führen, dass Geschäfte vermehrt aus dem Ausland in die Schweiz zurückgeholt werden können und die Wertschöpfungskette grösstenteils in der Schweiz verbleibt. Damit könne die Schweiz zu Luxemburg aufschliessen, sagte Kommissionssprecher Martin Landolt (Mitte/GL). Dort sei das Produkt seit 2016 erfolgreich im Einsatz. Auch viele Anleger aus der Schweiz würden es nutzen.</p><p>Schweizer Anleger sollten dafür aber nicht mehr ins Ausland gehen müssen, erklärte Finanzminister Ueli Maurer. Es handle sich bei der Vorlage um eine "angemessene Deregulierung". Damit würden Arbeitsplätze in die Schweiz geschaffen. Pensionskassen und andere qualifizierte Anleger investierten bereits heute in ausländische L-QIF. "Wir müssen nun gleich lange Spiesse schaffen."</p><p>Die neue Fondskategorie benötigt keine Bewilligung der Finanzmarktaufsicht. Die Verwaltung muss aber über Institute erfolgen, die durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) beaufsichtigt werden. Verletzen sie ihre Pflichten, drohen aufsichtsrechtliche Massnahmen.</p><p></p><p>Linke sprechen von "Blackbox"</p><p>Grundsätzliche Bedenken zur Vorlage äusserte nur die Ratslinke. Schon in der Vernehmlassung war die Vorlage bei der SP und Konsumentenschutzorganisationen auf Ablehnung gestossen. Sie argumentierten, solche Fonds enthielten für Privatpersonen und für Vorsorgeeinrichtungen zu hohe Risiken.</p><p>Das Instrument sei eine Blackbox, sagte Regula Rytz (Grüne/BE). "Sogar die meisten Finanzexperten verstehen nur Bahnhof." Innovation werde mit Deregulierung gleichgesetzt. Was eine fehlende Aufsicht bedeuten könne, habe die Finanzkrise gezeigt.</p><p>Neben dem Nichteintretensantrag war auch ein Rückweisungsantrag von Jacqueline Badran (SP/ZH) chancenlos. Sie wollte im Rahmen der Revision zusätzlich die gesetzliche Grundlage schaffen, sodass sich L-QIF neu auch für die Finanzierung von Start-ups eignen. Die bürgerliche Mehrheit sah jedoch keinen Handlungsbedarf.</p><p></p><p>Wenige Streitpunkte</p><p>In der Detailberatung folgte die grosse Kammer mehrheitlich dem Ständerat. Es gibt nur zwei nennenswerte Differenzen.</p><p>So soll nach Ansicht des Nationalrats die jederzeitige Rückgabe bei offenen kollektiven Kapitalanlagen nicht länger als fünf Jahre ausgesetzt werden können. Finanzminister Ueli Maurer meldete Bedenken zum Entscheid des Ständerats an, weil die etablierten Regelungen bezüglich geschlossener und offener Fonds so verwässert würden. Die Mehrheit der grossen Kammer folgte dem Finanzminister.</p><p>Ausserdem beschloss der Nationalrat, dass - im Rahmen der Schwellenwerte des Finanzinstitutsgesetzes - auch Vermögensverwalter L-QIF verwalten können sollen.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 13.12.2021</b></p><p><b>Differenzen bei neuer Fondskategorie noch nicht alle ausgeräumt</b></p><p><b>Der Ständerat hat am Montag an seinem Entscheid festgehalten, wonach nur professionelle Anleger die neuen "Limited Qualified Investor Fund" (L-QIF) emittieren können. Damit geht das Geschäft zurück an den Nationalrat.</b></p><p>Dieser hatte in seiner ersten Beratung nämlich beschlossen, dass im Rahmen der Schwellenwerte des Finanzinstitutsgesetzes auch Vermögensverwalter diese sogenannten L-QIF verwalten können sollen.</p><p>Nach Anhörung der Verwaltung schlug die Kommission des Ständerates nun einen Kompromiss vor. Damit wäre der Entschied des Nationalrates zwar übernommen worden. Gleichzeitig hätte der Bundesrat mit einem Artikel-Zusatz aber die Möglichkeit erhalten, für Vermögensverwalter strengere Anforderungen vorzusehen.</p><p>Finanzminister Ueli Maurer appellierte an den Ständerat, bei seinem ersten, strengeren Entschluss zu bleiben und die Fonds auf professionelle Anleger zu begrenzen. Er sei zuversichtlich, dass der Nationalrat auch darauf einzustimmen sei. Eine Mehrheit von 30 zu 12 Stimmen folgte dieser Argumentation.</p><p></p><p>Weitere Differenz ausgeräumt</p><p>Uneinig waren sich die Räte noch in einem weiteren Punkt gewesen: Der Ständerat hatte zuvor entschieden, dass die jederzeitige Rückgabe bei offenen kollektiven Kapitalanlagen länger als fünf Jahre ausgesetzt werden können.</p><p>Maurer hatte im Nationalrat Bedenken zum Entscheid des Ständerats angemeldet, weil die etablierten Regelungen bezüglich geschlossener und offener Fonds so verwässert würden. Die Mehrheit der grossen Kammer war dem Finanzminister gefolgt. Und nun stimmte auch der Ständerat dieser Version zu.</p><p></p><p>"Gleich lange Spiesse schaffen"</p><p>Mit dem sogenannten "Limited Qualified Investor Fund" soll eine Fondskategorie geschaffen werden, die qualifizierten Anlegern eine Alternative zu ähnlichen ausländischen Produkten bietet. Sie soll den Fondsplatz Schweiz und dessen Wettbewerbsfähigkeit stärken.</p><p>Weiter soll der L-QIF qualifizierten Anlegerinnen und Anlegern grössere Flexibilität und mehr Innovationen ermöglichen. Als qualifizierte Anleger gelten unter anderen Banken, Vermögensverwaltungen oder Pensionskassen. Dem breiten Publikum soll der neue Fonds nicht zur Verfügung stehen.</p><p>Die neue Fondskategorie benötigt keine Bewilligung der Finanzmarktaufsicht. Die Verwaltung muss aber über Institute erfolgen, die durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) beaufsichtigt werden. Verletzen sie ihre Pflichten, drohen aufsichtsrechtliche Massnahmen.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 14.12.2021</b></p><p><b>Parlament einigt sich auf Regeln für neue Fondskategorie</b></p><p><b>Mit dem sogenannten "Limited Qualified Investor Fund" (L-QIF) soll eine neue Fondskategorie geschaffen werden, die qualifizierten Anlegern eine Alternative zu ähnlichen ausländischen Produkten bietet. Das Parlament hat nun die rechtlichen Grundlagen dazu bereinigt.</b></p><p>Die neue Fondskategorie soll den Fondsplatz Schweiz und dessen Wettbewerbsfähigkeit stärken. Weiter soll der L-QIF qualifizierten Anlegerinnen und Anlegern grössere Flexibilität und mehr Innovationen ermöglichen. Als qualifizierte Anleger gelten unter anderen Banken oder Pensionskassen. Dem breiten Publikum soll der neue Fonds nicht zur Verfügung stehen.</p><p>Der Nationalrat folgte am Dienstag bei der letzten zuvor noch offenen Differenz dem Ständerat. Demnach können nur professionelle Anleger die neuen L-QIF emittieren. Bundesrat und Ständerat konnten den Nationalrat schliesslich davon überzeugen, dass Vermögensverwalter von der Fondskategorie ausgeschlossen sein sollen.</p><p>Die Vorlage zur Änderung des Kollektivanlagengesetzes ist damit bereit für die Schlussabstimmung.</p><p></p><p>Ohne Bewilligung der Finma</p><p>Das neue Finanzprodukt soll dazu führen, dass Geschäfte vermehrt aus dem Ausland in die Schweiz zurückgeholt werden können und die Wertschöpfungskette grösstenteils in der Schweiz verbleibt. In Luxemburg ist das Produkt seit 2016 erfolgreich im Einsatz. Auch viele Anleger aus der Schweiz nutzen es.</p><p>Die neue Fondskategorie benötigt keine Bewilligung der Finanzmarktaufsicht. Die Verwaltung muss aber über Institute erfolgen, die durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) beaufsichtigt werden. Verletzen sie ihre Pflichten, drohen aufsichtsrechtliche Massnahmen.</p><p>Grundsätzliche Bedenken zur Vorlage äusserte nur die Ratslinke. Schon in der Vernehmlassung war die Vorlage bei der SP und Konsumentenschutzorganisationen auf Ablehnung gestossen. Sie argumentierten, solche Fonds enthielten für Privatpersonen und für Vorsorgeeinrichtungen zu hohe Risiken. Innovation werde mit Deregulierung gleichgesetzt. Was eine fehlende Aufsicht bedeuten könne, habe die Finanzkrise gezeigt.</p>
Updated
10.04.2024 15:51

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