Administrative Erleichterungen und Entlastung des Bundeshaushalts. Bundesgesetz

Details

ID
20200067
Title
Administrative Erleichterungen und Entlastung des Bundeshaushalts. Bundesgesetz
Description
Botschaft vom 26. August 2020 zum Bundesgesetz über administrative Erleichterungen und die Entlastung des Bundeshaushalts
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 26.08.2020</b></p><p><b>Strukturelle Reformen: Gesetzesänderungen für sechs Massnahmen </b></p><p><b>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 26. August 2020 die Botschaft zum Bundesgesetz über administrative Erleichterungen und die Entlastung des Bundeshaushalts verabschiedet. Damit setzt er seine Bestrebungen fort, mit Optimierungen einen effizienten und effektiven Mitteleinsatz im Bundeshaushalt zu gewährleisten. Zahlreiche Massnahmen konnten bereits ohne Gesetzesänderung angegangen werden. Mit dieser Vorlage unterbreitet er dem Parlament sechs Vorhaben, die Gesetzesänderungen erfordern. Die gewichtigste Anpassung betrifft den Bahninfrastrukturfonds (BIF). </b></p><p>Der Bundesrat hat den gesetzlichen Auftrag, die Aufgaben des Bundes, deren Erfüllung und die Organisation der Bundesverwaltung regelmässig zu überprüfen. Im Sommer 2018 verabschiedete er ein Massnahmenpaket, mit dem die Effizienz gesteigert und Ausgabenbindungen gelockert werden sollen. Im September 2019 hat er die Vernehmlassung zu den vorliegenden Massnahmen eröffnet. Die Vorlage ist insgesamt auf breite Zustimmung gestossen. Deshalb unterbreitet er dem Parlament nun die vorliegende Botschaft.Neben Massnahmen zur Effizienzsteigerung im Hoch- und Tiefbau, in der Informatik und bei den Publikationen, mit denen Einsparungen von rund 50 Millionen Franken pro Jahr erzielt wurden, umfasste das Paket 36 weitere konkrete Vorhaben oder Prüfaufträge. Für die grosse Mehrzahl dieser Massnahmen besteht kein Gesetzgebungsbedarf. Im Rahmen der vorliegenden Botschaft geht der Bundesrat sechs Vorhaben an, die eine Änderung von Bundesgesetzen erfordern:</p><p>1. Änderung der Indexierung der Einlagen in den <b>BIF</b></p><p>2. Einführung von Pauschalen bei der Berechnung der Kostenbeteiligung für die <b>Post- und Fernmeldeüberwachung</b></p><p>3. Neuregelung der Finanzierung der <b>amtlichen Vermessung</b></p><p>4. Verpflichtung der für <b>Subventionen </b>zuständigen Behörden (Subventionsbehörden) zur Erstellung von schriftlichen Prüfkonzepten</p><p>5. Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Veranlagung der <b>Tabaksteuer </b>nach Ermessen </p><p>6. Aufhebung von Gesetzesgrundlagen für die Gewährung von Bürgschaften in der <b>Kultur- und Umweltpolitik</b></p><p>Die Massnahmen werden den Bundeshaushalt insgesamt entlasten. Das Ausmass der Entlastung ist indessen offen, da sie stark von der Entwicklung der Teuerung abhängt: So soll die Einlage in den BIF neu so ausgestaltet werden, dass sie nicht schneller wächst als die Einnahmen des Bundes. Für die Indexierung der Einlagen des Bundes und der Kantone in den BIF wird deshalb neu die Teuerung nach dem Landesindex für Konsumentenpreise (LIK) und nicht mehr der Bahnbau-Teuerungsindex (BTI) verwendet. Traditionsgemäss entwickelt sich der BTI schneller als der LIK. Allerdings hat sich die Wachstumsdifferenz in jüngster Zeit verkleinert. Der Bundesrat hatte im Vorfeld bewusst darauf verzichtet, ein Sparziel zu formulieren. Die strukturellen Reformen dienen nicht der kurzfristigen Entlastung des Bundeshaushalts. Ziel ist vielmehr, durch eine optimierte Aufgabenerfüllung einen effizienten und effektiven Mitteleinsatz zu gewährleisten und so mittel- und langfristig Spielraum zur Bewältigung prioritärer Bundesaufgaben zu schaffen. Der Bundesrat wird jährlich in der Botschaft zur Staatsrechnung über den Stand der Umsetzung der strukturellen Reformen berichten.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 26. August 2020 zum Bundesgesetz über administrative Erleichterungen und die Entlastung des Bundeshaushalts
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über administrative Erleichterungen und die Entlastung des Bundeshaushalts
    Resolutions
    Date Council Text
    15.12.2020 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
    02.03.2021 2 Zustimmung
    19.03.2021 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    19.03.2021 1 Annahme in der Schlussabstimmung
  • Number
    2
    Text
    Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (Anpassung der gesetzlichen Grundlage zur Nutzung der Daten im Verarbeitungssystem des Dienstes ÜPF) (Entwurf der FK vom 11.11.2020)
    Resolutions
    Date Council Text
    15.12.2020 1 Rückweisung an die Kommission
    17.06.2021 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
    22.09.2021 2 Zustimmung
    01.10.2021 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    01.10.2021 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 15.12.2020</b></p><p><b>Nationalrat will Bundeskasse langfristig entlasten </b></p><p><b>Der Bundesrat schlägt dem Parlament strukturelle Reformen vor, um den Bundeshaushalt zu entlasten. Ein konkretes Sparziel formuliert er dabei nicht. Der Nationalrat hat dem entsprechenden Bundesgesetz am Dienstag als Erstrat oppositionslos zugestimmt. </b></p><p>Die Vorlage war sowohl in der Finanzkommission des Nationalrats (FK-N) als auch im Rat weitgehend unbestritten. Insgesamt geht es um rund drei Dutzend Massnahmen, wobei die meisten ohne Gesetzesänderung umgesetzt werden können. Sechs Massnahmen müssen vom Parlament beschlossen werden. </p><p>Die grösste Einsparung dürfte eine Änderung beim Bahninfrastrukturfonds (BIF) bringen. Die Einlagen in den Fonds sollen neu so ausgestaltet werden, dass sie nicht schneller wachsen als die Einnahmen des Bundes. </p><p>Für deren Indexierung soll neu die Teuerung nach dem Landesindex für Konsumentenpreise (LIK) und nicht mehr der rascher wachsende Bahnbau-Teuerungsindex (BTI) verwendet werden. Die Finanzierung von Betrieb, Substanzerhalt und Ausbau der Bahninfrastruktur sei nicht gefährdet, schreibt der Bundesrat in der Botschaft. </p><p><b></b></p><p>Dienst ÜPF unter der Lupe </p><p>Eine weitere Massnahme betrifft die Kostenbeteiligung für die Post- und Fernmeldeüberwachung in Strafverfahren. Diese wird von den Strafverfolgungsbehörden angeordnet und über den Dienst ÜPF durchgeführt. Heute entrichten die Strafverfolgungsbehörden Gebühren differenziert nach Auftragstyp und Überwachungsdauer. Künftig sollen Pauschalen erhoben werden. Diese will der Bundesrat schrittweise erhöhen. </p><p>Die beantragten Änderungen zum Dienst ÜPF gliederte der Nationalrat auf Antrag seiner Kommission in einen separaten Entwurf aus. Die zuständige Kommission soll diese Änderungen in einem datenschutzrechtlich heiklen Bereich so vertieft prüfen können - unabhängig von den übrigen Massnahmen.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 02.03.2021</b></p><p><b>Parlament verabschiedet strukturelle Reformen beim Bundeshaushalt </b></p><p><b>Das Parlament hat strukturelle Reformen verabschiedet, um den Bundeshaushalt zu entlasten. Mit den Gesetzesänderungen sollen Arbeitsabläufe beim Bund verbessert und die Effizienz gesteigert werden. Nach dem Nationalrat hat am Dienstag auch der Ständerat den Änderungen zugestimmt.</b></p><p>Die Vorlage des Bundesrats war sowohl in der Finanzkommission des Ständerats (FK-S) als auch im Rat unbestritten. Der Ständerat folgte einstimmig allen Änderungsanträgen des Nationalrats.</p><p>Bei der Vorlage des Bundesrats geht es um rund drei Dutzend Massnahmen zur Effizienzsteigerung und strukturellen Umformung des Bundeshaushalts, wobei die meisten Änderungen auf Verordnungsebene umgesetzt werden können. Sechs Massnahmen mussten vom Parlament beschlossen werden.</p><p>Man habe mit der Vorlage versucht, Prozesse und Abläufe zu überprüfen und zu verbessern, sagte Finanzminister Ueli Maurer. Die Einsparungen beliefen sich bei diesen Anpassungen auf einen tiefen Betrag. Die Überprüfung der Prozesse führe jedoch zu einer Entlastung der Verwaltung. Dadurch könne das Wachstum der Verwaltung gebremst werden, was wiederum zu Einsparungen führe.</p><p></p><p>Entwurf 2</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 17.06.2021</b></p><p><b>Nationalrat beschliesst Gesetzesgrundlage für Analysesystem</b></p><p><b>Der Nationalrat hat am Donnerstag als Erstrat Gesetzesänderungen zugestimmt, die die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs regeln. Vorgaben zu einem zentralen Daten-Analysesystem, die bisher auf Verordnungsstufe geregelt waren, werden im Gesetz verankert.</b></p><p>Die Änderung des Gesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) gehörte ursprünglich zu einer Sammelvorlage mit dem Titel "Administrative Erleichterungen und Entlastung des Bundeshaushalts". Die BÜPF-Änderung wurde aber vom Nationalrat im Dezember 2020 in eine separate Vorlage ausgegliedert.</p><p><b></b></p><p>Vertiefte Abklärungen</p><p>Die übrigen Teile der Vorlage beschlossen die Räte bereits in der Winter- und Frühjahrssession. Mit den Gesetzesänderungen sollen Arbeitsabläufe beim Bund verbessert und die Effizienz gesteigert werden.</p><p>Mit der Abtrennung sollte die zuständige Fernmeldekommission (KVF-N) Gelegenheit erhalten, die Änderungen im BÜPF vertieft zu prüfen. Sie betreffen das zentrale Daten-Auswertungssystem.</p><p>Die Mehrheit der (KVF-N) kam nun zum Schluss, dass die Teilrevision die Rechtsstaatlichkeit verbessere. Es werden gesetzliche Grundlagen für die Behörden geschaffen, die bisher lediglich auf Verordnungsstufe geregelt waren. Der Nationalrat hiess die Teilvorlage am Donnerstag mit 105 zu 80 Stimmen gut.</p><p>Eine Minderheit - SP, Grüne und GLP - wollte die Vorlage an den Bundesrat zurückweisen und verlangte eine Zusatzbotschaft, setzte sich aber nicht durch. Jon Pult (SP/GR) fragte, was der Zweck der Gesetzesrevision sei, zumal in einem rechtssensiblen Bereich. "Die Vorlage hat ein Glaubwürdigkeitsproblem."</p><p><b></b></p><p>Mehr Sicherheit schaffen</p><p>"Für die GLP bleibt die Katze im Sack", doppelte Barbara Schaffner (GLP/ZH) nach. Aline Trede (Grüne/BE) sprach von einem "ziemlich gut getarnten Ausbau" der Analysefunktion.</p><p>Gregor Rutz (SVP/ZH) hingegen forderte, nicht "Gespenster zu sehen, wo keine sind". Philipp Matthias Bregy (Mitte/VS) ergänzte, es gehe darum, vorhandene Daten besser aufzuwerten, Dinge einfacher zu machen und damit mehr Sicherheit zu schaffen. "Und das hat Sparpotenzial."</p><p>Justizministerin Karin Keller-Sutter führte aus, dass nichts Neues eingeführt werde. Analysiert werden dürften nur Daten aus Überwachungen, die ein Zwangsmassnahmengericht genehmigt habe.</p><p>Mit der Vorlage solle eine seit mehreren Jahren bestehende gesetzgeberische Pendenz erledigt werden, sagte Keller-Sutter. Es gebe auch einen finanziellen Aspekt. Die Kantone könnten, anstatt eigene Analysesysteme zu nutzen, auf das zentrale System zugreifen.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 22.09.2021</b></p><p>Das Parlament regelt zwei Artikel zur Analysefunktion im Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs BÜPFS neu im Gesetz und nicht mehr in Verordnungen. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat den Gesetzesänderungen zugestimmt. Wie Justizministerin Karin Keller-Sutter erklärte, gehe es nicht darum, eine neue Funktionalität einzuführen, sondern eine gesetzgeberische Pendenz zu bereinigen. Die Vorlage habe auch einen finanziellen Aspekt. So könnten die Kantone anstatt eigene Analysesysteme zu nutzen, auf das zentrale System zugreifen. Der Entscheid fiel im Ständerat mit 38 zu 0 Stimmen. </p>
Updated
10.04.2024 16:08

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