Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands. Genehmigung und Umsetzung der Notenaustausche zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnungen (EU) 2019/817 und 2019/ 818 zur Errichtung eines Rahmens für die Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen
Details
- ID
- 20200070
- Title
- Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands. Genehmigung und Umsetzung der Notenaustausche zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnungen (EU) 2019/817 und 2019/ 818 zur Errichtung eines Rahmens für die Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen
- Description
- Botschaft vom 2. September 2020 zur Genehmigung und Umsetzung der Notenaustausche zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnungen (EU) 2019/817 und (EU) 2019/818 zur Errichtung eines Rahmens für die Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands)
- InitialSituation
- <p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 02.09.2020</b></p><p><b>Mehr Sicherheit durch Verknüpfung von Informationssystemen </b></p><p><b>Mit der am 2. September 2020 verabschiedeten Botschaft an das Parlament will der Bundesrat die Sicherheit in der Schweiz verstärken und die Migrationssteuerung verbessern. Polizei-, Grenzkontroll- und Migrationsbehörden greifen europaweit auf zahlreiche Informationssysteme zu. Noch muss aber jedes System separat abgefragt werden. Mit der sogenannten Interoperabilität werden die Informationssysteme künftig vernetzt. So können die Informationen effizienter und gezielter genutzt werden. Für die zuständigen Behörden wird es damit beispielsweise einfacher, Personen zu identifizieren, die falsche Angaben zu ihrer Identität machen. </b></p><p><b>Das Wichtigste in Kürze:</b></p><p>- Mit der Interoperabilität sollen europaweite Informationssysteme vernetzt werden. So können die vorhandenen Informationen effizienter und gezielter genutzt werden.</p><p>- Dies verstärkt die Sicherheit in der Schweiz sowie im Schengen-Raum und verbessert die Migrationssteuerung.</p><p>- Es werden dabei keine zusätzlichen Daten erhoben, und auch die Zugriffsrechte der zuständigen Behörden zu den Informationssystemen werden nicht geändert.</p><p>Kriminelle Netzwerke sind in Europa über Grenzen hinweg aktiv, so etwa beim Drogenhandel, in der organisierten Kriminalität oder beim Menschenhandel. Die Antwort auf transnationale Kriminalität ist eine verstärkte Kooperation der Sicherheitsbehörden. Deshalb muss sichergestellt sein, dass Polizei-, Grenzkontroll- und Migrationsbehörden im Schengen-Raum jederzeit Zugriff auf die notwendigen Informationen aus allen anderen Schengen-Staaten haben.</p><p></p><p>Mehr Sicherheit in der Schweiz</p><p>Mit der Interoperabilität wird es künftig auch für die Schweizer Behörden möglich sein, über ein gemeinsames, europaweites Suchportal alle relevanten Daten in allen Schengen-Informationssystemen gleichzeitig miteinander abzugleichen. Es werden dafür keine zusätzlichen Daten erhoben und auch die Zugriffsrechte der zuständigen Behörden zu den Informationssystemen werden nicht geändert. Die Interoperabilität verstärkt die Sicherheit in der Schweiz wie auch im Schengen-Raum und dient insbesondere der Terrorismusbekämpfung.</p><p></p><p>Verknüpfung der Informationssysteme</p><p>Heute nutzen die Polizei-, Grenzkontroll- und Migrationsbehörden der Schengen-Staaten eine Vielzahl von Informationssystemen: Das Schengener Informationssystem (SIS) enthält unter anderem Informationen zu Personen, nach denen gefahndet wird oder die vermisst werden. Im Visa-Informationssystem (VIS) werden Informationen zu Visa gespeichert, die von den Schengen-Mitgliedstaaten ausgestellt worden sind. In der Eurodac-Datenbank werden die Fingerabdrücke aller Asylsuchenden und von illegal in den Schengen-Raum eingereisten Personen gespeichert. Dazu kommen in den nächsten Jahren das Einreise-Ausreisesystem (EES), mit dem Ein- und Ausreisen von Drittstaatenangehören in den Schengen-Raum gespeichert werden sowie das Europäische Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS), in welchem künftig Angaben zu Einreisebewilligungen für Drittstaatenangehörige, die kein Visum benötigen, verzeichnet werden. </p><p>Mit der Interoperabilität werden die verschiedenen Informationssysteme zusammen verknüpft. Damit können die vorhandenen Informationen mit einer einzigen Anfrage effizient und gezielt abgefragt werden. So können beispielsweise Personen eindeutig identifiziert werden, selbst wenn sie in den verschiedenen Systemen unter falschen Identitäten verzeichnet sind oder Mehrfachidentitäten verwenden. Heute könnten Personen, gegen welche die Schweiz eine Einreisesperre verhängt hat und die in ihr Herkunftsland zurückgeschickt worden sind, mit einer falschen Identität wieder in den Schengen-Raum einreisen, obschon die Einreisesperre im SIS ausgeschrieben worden ist. Die dort gespeicherten Fingerabdrücke können derzeit nicht mit denjenigen im VIS abgeglichen werden. Mit der Verknüpfung der verschiedenen Systeme werden solche Mehrfachidentitäten einfacher erkannt. </p><p>Die Kosten für dieses Projekt belaufen sich auf 21 Millionen Franken. Sie sind Bestandteil eines Verpflichtungskredits für verschiedene aktuelle Vorhaben zur Weiterentwicklung von Informationssystemen des Schengen/Dublin-Besitzstands. Die Botschaft zum Verpflichtungskredit wurde am 11. Juni 2020 vom Parlament gutgeheissen. Um die Interoperabilität umzusetzen, sind Gesetzesanpassungen notwendig. Das Parlament wird voraussichtlich in der Wintersession 2020 und in der Frühjahrssession 2021 über die Botschaft zur Umsetzung der Interoperabilität beraten, die der Bundesrat nun verabschiedet hat. </p>
- Objectives
-
-
- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 2. September 2020 zur Genehmigung und Umsetzung der Notenaustausche zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnungen (EU) 2019/817 und (EU) 2019/818 zur Errichtung eines Rahmens für die Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands)
- Resolutions
-
Date Council Text
-
- Number
- 0
- Text
- Notenaustausch vom 19. Juni 2019 zwischen der Schweiz und der Europäischen Union betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) 2019/817 zur Errichtung eines Rahmens für die Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen in den Bereichen Grenzen und Visa und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 767/2008, (EU) 2016/399, (EU) 2017/2226, (EU) 2018/1240, (EU) 2018/1726 und (EU) 2018/1861, der Entscheidung 2004/512/EG und des Beschlusses 2008/633/JI (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)
- Resolutions
-
Date Council Text
-
- Number
- 0
- Text
- Notenaustausch vom 19. Juni 2019 zwischen der Schweiz und der Europäischen Union betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) 2019/818 zur Errichtung eines Rahmens für die Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen (polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit, Asyl und Migration) und zur Änderung der Verordnungen (EU) 2018/1726, (EU) 2018/1862 und (EU) 2019/816 (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)
- Resolutions
-
Date Council Text
-
- Number
- 1
- Text
- Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung der Notenaustausche zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnungen (EU) 2019/817 und (EU) 2019/ 818 zur Errichtung eines Rahmens für die Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands)
- Resolutions
-
Date Council Text 09.12.2020 1 Beschluss abweichend vom Entwurf 01.03.2021 2 Zustimmung 19.03.2021 2 Annahme in der Schlussabstimmung 19.03.2021 1 Annahme in der Schlussabstimmung
-
- Proceedings
- <p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 09.12.2020</b></p><p><b>Schweiz soll bei Vernetzung von Schengen-Datenbanken mitmachen </b></p><p><b>Die europäischen Behörden sollen künftig mit einem Mausklick alle Schengen- und Dublin-Datenbanken gleichzeitig abfragen können - auch in der Schweiz. Der Nationalrat hat die Vorlage des Bundesrats zur Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen deutlich angenommen. </b></p><p>57 Seiten umfasst die Vorlage zur Interoperabilität - genau eine Minderheit hatte der Nationalrat am Mittwoch zu beraten. </p><p>Mit der Vorlage will der Bundesrat zwei EU-Verordnungen zur Vernetzung von Datenbanken umsetzen. Eine zentrale Komponente der Interoperabilität ist das Europäische Suchportal ESP (European Search Portal). Dieses erlaubt es, mit einer Abfrage gleichzeitig mehrere EU-Informationssysteme zu konsultieren. Weiter gibt es einen gemeinsamen Dienst für den Abgleich biometrischer Daten, einen gemeinsamen Speicher für Identitätsdaten und einen Detektor für Mehrfachidentitäten. </p><p><b></b></p><p>Aus Gründen der Sicherheit </p><p>In der Kriminalitätsbekämpfung und in der Migrationssteuerung stehe die Schweiz vor transnationalen Herausforderungen, argumentierte Doris Fiala (FDP/ZH) für die vorberatende Kommission. Dies mache eine enge Zusammenarbeit und einen zeitnahen Informationsaustausch mit den anderen Schengen-Staaten unabdingbar. </p><p>Bei den EU-Interoperabilitätsverordnungen handelt es sich um Weiterentwicklungen des Schengen-Rechts, zu deren Übernahme die Schweiz verpflichtet ist. Setzt sie die neuen EU-Regeln nicht um, riskiert sie die Beendigung der Zusammenarbeit im Sicherheits- und Asylbereich. Die Frist für die Umsetzung läuft am 21. Mai 2021 ab. </p><p>Bei dieser Vorlage handle es sich um eine automatische Rechtsübernahme, sagte Mauro Tuena (SVP/ZH) für seine Fraktion. "Das ist schwierig für die SVP. Aber weil es hier um die Sicherheit gehe und darum, Terrorangriffe zu vermeiden, werde eine Mehrheit der SVP-Fraktion der Vorlage zustimmen. </p><p><b></b></p><p>Festung Europa in der Kritik </p><p>Min Li Marti (SP/ZH) erklärte für ihre Fraktion, die SP habe sich in Vergangenheit immer zu Schengen/Dublin bekannt und werde auch dieser Vorlage zustimmen. "Die SP sieht aber auch, dass Europa immer mehr zu einer Festung wird." Die EU sei jedoch nicht als Festung, sondern aus einem Friedensgedanken entstanden. Der Schutz von Grund- und Menschenrechten dürfe nicht nur repressiv ausgelegt werden. Marti reichte deshalb den einzigen Minderheitsantrag zur Vorlage ein, der verlangte, dass der Diskriminierungsschutz explizit im Gesetz verankert wird. </p><p>Die Grünen enthielten sich der Stimme der Stimme bei dieser Vorlage. Wie Marionna Schlatter (ZH) erklärte, seien die kritischen Stimmen in der Vernehmlassung nicht berücksichtigt worden. Mit der Interoperabilität würden zwar keine neuen Daten erhoben, aber sie würden verbunden. "Der Hauptzweck bleibt, die Mauern der Festung Europas dicker zu machen." </p><p>Schliesslich wurde die Vorlage mit 156 zu 5 Stimmen bei 27 Enthaltungen der Grünen angenommen. Der Minderheitsantrag der SP wurde einzig von der Ratslinken unterstützt und mit 124 zu 64 Stimmen abgelehnt.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 01.03.2021</b></p><p><b>Schweiz macht bei Vernetzung von Schengen-Datenbanken mit </b></p><p><b>Die europäischen Behörden sollen künftig mit einem Mausklick alle Schengen- und Dublin-Datenbanken gleichzeitig abfragen können - auch in der Schweiz. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat die Vorlage des Bundesrats zur Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen angenommen.</b></p><p>Der Ständerat stimmte am Montag der Vorlage mit 42 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung zu. "Wir leben in einem 'hyper-vernetzten' Land", sagte Kommissionssprecher Charles Juillard (CVP/JU). Das Abkommen vereinfache den Zugang für die Behörden zu allen nötigen Daten. Ein Beitritt sei unumgänglich, etwa im Kampf gegen die Kriminalität.</p><p>Mit der Vorlage werden zwei EU-Verordnungen zur Vernetzung von Datenbanken umgesetzt. Eine zentrale Komponente der Interoperabilität ist das Europäische Suchportal ESP (European Search Portal). Dieses erlaubt es, mit einer Abfrage gleichzeitig mehrere EU-Informationssysteme zu konsultieren. Weiter gibt es einen gemeinsamen Dienst für den Abgleich biometrischer Daten, einen gemeinsamen Speicher für Identitätsdaten und einen Detektor für Mehrfachidentitäten.</p><p>Justizministerin Karin Keller-Sutter zitierte im Rat das Beispiel, dass der Attentäter am Berliner Weihnachtsmarkt mit 14 verschiedenen Alias-Namen als Asylsuchender registriert gewesen sei - und die Polizei habe den Mann unter weiteren Alias-Namen auf dem Radar gehabt. Mit dem Interoperabilitätsabkommen könnten künftig solche Daten sehr rasch ausgetauscht werden. Heute müssten zu viele Einzelabfragen getätigt werden, sagte Keller-Sutter.</p><p>Ein riesiger Datenpool solle dadurch nicht entstehen, es würden keine zusätzlichen Daten erhoben oder gespeichert, sagte Keller-Sutter. Bei den EU-Interoperabilitätsverordnungen handle es sich um Weiterentwicklungen des Schengen-Rechts. Zu deren Übernahme ist die Schweiz verpflichtet. Setzt sie die neuen EU-Regeln nicht um, riskiert sie die Beendigung der Zusammenarbeit im Sicherheits- und Asylbereich. Die Frist für die Umsetzung läuft am 21. Mai 2021 ab.</p>
- Updated
- 10.04.2024 16:06