Covid-19-Geschäftsmietegesetz

Details

ID
20200076
Title
Covid-19-Geschäftsmietegesetz
Description
Botschaft vom 18. September 2020 zum Bundesgesetz über den Miet- und den Pachtzins während Betriebsschliessungen und Einschränkungen zur Bekämpfung des Coronavirus (Covid-19) (Covid-19-Geschäftsmietegesetz)
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 18.09.2020</b></p><p><b>Coronavirus: Bundesrat verabschiedet Botschaft zum Covid-19-Geschäftsmietegesetz </b></p><p><b>Der Bundesrat hat am 18. September 2020 die Botschaft zum Covid-19-Geschäftsmietegesetz verabschiedet und damit einen Auftrag des Parlaments erfüllt. Er verzichtet aber darauf, dem Parlament die Zustimmung zum Gesetzesentwurf zu beantragen. Die Vorlage sieht vor, dass Mieterinnen und Mieter, die im Frühjahr 2020 von einer Schliessung oder starken Einschränkung betroffen waren, für diese Periode 40 Prozent des Mietzinses bezahlen. 60 Prozent gehen zulasten der Vermieterinnen und Vermieter. Die Vorlage wurde in der Vernehmlassung kontrovers beurteilt. Es liegt nun am Parlament, über das Gesetzesvorhaben zu entscheiden. </b></p><p>National- und Ständerat hatten in der Sommersession 2020 zwei gleichlautenden Kommis- sionsmotionen zugestimmt, mit denen der Bundesrat beauftragt wurde, eine gesetzliche Regelung im Bereich der Geschäftsmieten vorzulegen. Die Vernehmlassung, die vom 1. Juli bis am 4. August 2020 durchgeführt wurde, ergab ein kontroverses Bild. Elf Kantone, zwei politische Parteien, und die Wirtschafts-, Vermieter- und Immobilienverbände lehnen den Gesetzesvorschlag ab. Zustimmung kam von acht Kantonen, von vier politischen Parteien, dem Schweizerischen Städteverband und von den Mieterorganisationen sowie von den Gastro- und von Berufsverbänden. Zu den einzelnen Bestimmungen gab es Kritik von beiden Seiten; Den einen geht die Vorlage zu weit, den anderen zu wenig weit. </p><p>Der Bundesrat passte die Gesetzesvorlage aufgrund der Rückmeldungen punktuell an; insgesamt orientiert sich das vorliegende Covid-19-Geschäftsmietegesetz eng am Wortlaut der beiden gleichlautenden Kommissionsmotionen: </p><p>- Die Adressaten des Gesetzes sind die Miet- und Pachtparteien von Betrieben und öffentlich zugänglichen Einrichtungen (bspw. Restaurants oder Coiffeursalons), die aufgrund von Artikel 6 Absatz 2 der COVID-19-Verordnung 2 geschlossen wurden oder von Gesundheitseinrichtungen, die aufgrund von Artikel 10a Absatz 2 der gleichen Verordnung ihre Tätigkeiten reduzieren mussten.</p><p>- Der Gesetzesentwurf legt fest, dass für die betroffenen Einrichtungen der Miet- oder Pachtzins für die Zeit der verordneten Schliessung 40 Prozent betragen soll. Bei Gesundheitseinrichtungen, die ihren Betrieb einschränken mussten, gilt dies für maximal zwei Monate.</p><p>- Die Regelung bezieht sich auf einen Nettomietzins, resp. Nettopachtzins von maximal 20'000 Franken pro Monat und Objekt. Bei einem Miet- oder Pachtzins zwischen 15'000 und 20'000 Franken sollen beide Mietparteien mit einer einseitigen schriftlichen Mitteilung auf die Gesetzesregelung verzichten können. Ausdrückliche Einigungen der Vertragsparteien sollen ihre Gültigkeit behalten.</p><p>- Vermieterinnen und Vermieter sowie Verpächterinnen und Verpächter, die infolge von Miet- oder Pachtzinsausfällen in eine erhebliche wirtschaftliche Notlage geraten, sollen eine finanzielle Entschädigung durch den Bund beantragen können. Eine derartige wirtschaftliche Notlage liegt insbesondere vor, wenn die reine Kostenmiete angewendet wird oder wenn nachgewiesen werden kann, dass die finanzielle Einbusse die wirtschaftliche Existenz des Antragstellers bedroht. </p><p>Der Bundesrat hält an seiner bisherigen Position fest, dass ein Eingriff in die privatrechtlichen Beziehungen zwischen Mieterinnen und Mietern und Vermieterinnen und Vermietern zu vermeiden sind. Er verzichtet daher darauf, dem Parlament die Zustimmung zu diesem Gesetzesentwurf zu beantragen. Der Bundesrat wird in den kommenden Wochen einen Monitoringbericht zum Thema der Geschäftsmieten veröffentlichen. Dieser Bericht soll die Situation im Bereich der Geschäftsmieten darstellen und geht auf einen Entscheid des Bundesrates vom 8. April 2020 zurück. </p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 18. September 2020 zum Bundesgesetz über den Miet- und den Pachtzins während Betriebsschliessungen und Einschränkungen zur Bekämpfung des Coronavirus (Covid-19) (Covid-19-Geschäftsmietegesetz)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über den Miet- und den Pachtzins während Betriebsschliessungen und Einschränkungen zur Bekämpfung des Coronavirus (Covid-19) (Covid-19-Geschäftsmietegesetz)
    Resolutions
    Date Council Text
    29.10.2020 1 Eintreten
    30.11.2020 1 Ablehnung in der Gesamtabstimmung (= Nichteintreten)
    02.12.2020 2 Nichteintreten
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 29.10.2020</b></p><p><b>Nationalrat will Mieterlass für Betroffene von Corona-Schliessungen </b></p><p><b>Der Nationalrat will Geschäftsmietern, die während des Corona-Lockdown im Frühling schliessen mussten oder eingeschränkt waren, zu Hilfe eilen. Er ist am Donnerstag auf ein Gesetz für einen teilweisen Mieterlass mit 91 zu 89 Stimmen bei 4 Enthaltungen eingetreten.</b></p><p>Anders als in der vorberatenden Rechtskommission konnte sich die bürgerliche Mehrheit in der grossen Kammer nicht durchsetzen. Die Fraktionen von SVP, FDP stimmten zwar geschlossen für Nichteintreten auf die Vorlage. Das Zünglein an der Waage spielte aber die gespaltene Mitte-Fraktion, die einige wenige Ja-Stimmen mehr abgab als Nein-Stimmen. Zusammen mit den Stimmen der geschlossenen Linken sowie der Mehrheit der GLP ergab sich ein knappes Ja.</p><p>Bereits im Sommer war das Rennen knapp. Das Parlament überwies schliesslich zwei entsprechende Motionen an den Bundesrat. Die Regierung erarbeitete darauf - gegen ihren Willen - das sogenannte Covid-19-Geschäftsmietegesetz.</p><p></p><p>40 statt 100 Prozent zahlen</p><p>Dieses sieht vor, dass Mieterinnen und Mieter sowie Pächterinnen und Pächter, die im Frühjahr von einer Schliessung oder starken Einschränkung betroffen waren, für die Zeit vom 17. März bis 21. Juni 2020 nur 40 Prozent des Mietzinses bezahlen müssen. 60 Prozent gehen zulasten der Vermieterinnen und Vermieter.</p><p>Der teilweise Mieterlass gilt, wenn der monatliche Nettomietzins maximal 20'000 Franken beträgt. Vom Gesetz ausgenommen sind Fälle, bei denen sich die Vertragsparteien ausdrücklich und einvernehmlich einigen konnten oder bei denen vor Inkrafttreten des Gesetzes ein rechtskräftiger Gerichtsentscheid vorliegt. Bei einem Miet- oder Pachtzins zwischen 15'000 und 20'000 Franken sollen beide Parteien mit einer einseitigen schriftlichen Mitteilung auf den Erlass verzichten können.</p><p></p><p>"Für viele überlebenswichtig"</p><p>Baptiste Hurni (SP/NE) hielt im Namen der Kommissionsminderheit eine flammende Rede für viele Beizer und weitere Geschäftsmieter im Land, die wegen der Corona-Pandemie in ihrer Existenz bedroht sind. "Das Gesetz ist für zahlreiche Unternehmen überlebenswichtig", sagte auch Ursula Schneider Schüttel (SP/FR). Viele Geschäftsmieter hätten noch keine Lösung für die Einnahmenausfälle im Frühling gefunden.</p><p>"Die Lage der KMU verschärft sich, eine Lösung ist dringender denn je", sagte Florence Brenzikofer (Grüne/BL). Eine faire Teilung der Mietlast sei im Interesse aller. Es brauche eine Bundeslösung, weil die Geschäfte vom Bund geschlossen worden seien.</p><p>"Laut der Gastrobranche stehen 100'000 Jobs auf dem Spiel", sagte Nik Gugger (EVP/ZH). Der mit dem Gesetz verbundene Eingriff in die Ansprüche der Vermieterschaft sei vor dem Hintergrund der schwierigen Lage vieler kleinerer und mittlerer Gewerbebetriebe angemessen, argumentierte Judith Bellaîche (GLP/ZH). Die Vorlage müsse nach Ansicht der Mehrheit der Grünliberalen im Detail aber noch verbessert werden.</p><p></p><p>"Niemand steht im Regen"</p><p>Philipp Matthias Bregy (CVP/VS) bezeichnete das Gesetz im Namen der Kommissionsmehrheit als "nicht verhältnismässig" und "nicht verfassungskonform". Ein Ja führe zu einer Ungleichbehandlung von Gewerbetreibenden und sei ein unzulässiger Eingriff in bestehende vertragliche Rechte. "Die Vermieter sind nicht immer die Reichen, die Mieter nicht immer die Armen", sagte Bregy.</p><p>Der Bund solle die arg gebeutelte Gastronomie vielmehr mit bestehenden Finanzhilfen unterstützen, argumentierte Pirmin Schwander (SVP/SZ). Er verwies auf verschiedene bestehende Corona-Wirtschaftshilfen wie die Covid-Kredite, die Kurzarbeit und die Erwerbsersatzentschädigung. "Niemand steht im Regen."</p><p>Die Gegner des Gesetzes verwiesen auf einen kürzlich erschienenen Bericht des Bundesrats, wonach derzeit wenige Hinweise für umfassende Schwierigkeiten bei Geschäftsmietern bestehen. "Viele Mieter und Vermieter haben sich gefunden - mit individuellen und für beide Seiten tragbaren Lösungen", sagte Christa Markwalder (FDP/BE). Das Gesetz schlage dagegen eine "willkürliche Pauschalregelung vor", die kein probates Mittel sei.</p><p></p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 30.11.2020</b></p><p><b>Nationalrat lehnt teilweisen Mieterlass für Geschäftsmieter ab </b></p><p><b>Noch im Sommer war das Parlament für einen Teilerlass von Geschäftsmieten während der ersten Corona-Welle. Ein halbes Jahr später ist die entsprechende Vorlage akut gefährdet. Der Nationalrat lehnte am Montag das Covid-Geschäftsmietegesetz in der Gesamtabstimmung ab.</b></p><p>Der Entscheid fiel mit 100 zu 87 Stimmen bei 7 Enthaltungen. Die grosse Kammer folgte damit ihrer vorberatenden Rechtskommission, welche bereits beantragt hatte, nicht auf die Vorlage einzutreten. Ende Oktober hatte der Nationalrat noch hauchdünn für Eintreten gestimmt. Nach der Detailberatung lehnte er die Vorlage nun aber ab.</p><p>Durchgesetzt hat sich eine Allianz aus SVP-, FDP-, der Mehrheit der Mitte-Fraktion und einigen GLP-Vertreterinnen und -Vertretern. Zu den Verlierern gehören die SP, die Grünen und die zur Mitte-Fraktion gehörende EVP.</p><p></p><p>Bekannte Argumente</p><p>Die bürgerliche Mehrheit argumentierte, dass mit dem Gesetz rückwirkend in private Vertragsverhältnisse eingegriffen werde. Die nun vorliegende Lösung würde ausserdem zu Rechtsunsicherheit führen und der unterschiedlichen Betroffenheit der einzelnen Betriebe nicht Rechnung tragen.</p><p>"Privatrechtliche Angelegenheiten sollen privatrechtlich gelöst werden", sagte Pirmin Schwander (SVP/SZ). Christa Markwalder (FDP/BE) rief die Mietparteien stattdessen zu einer gütlichen Einigung auf. Philipp Matthias Bregy (CVP/VS) gab zu bedenken, dass Gastronomiebetriebe und andere KMU bald mit der Härtefallregelung im Covid-Gesetz geholfen werden könne.</p><p>Eine linke Minderheit empfahl das Gesetz zur Annahme. Sie bezeichnete die Vorlage als überlebenswichtig für zahlreiche Unternehmen - insbesondere in der Gastronomie. Das Gesetz bringe immerhin ein wenig Linderung für arg gebeutelte KMU, sagte Min Li Marti (SP/ZH). "Wir müssen die Existenzängste der Gewerbetreibenden ernst nehmen", hielt Florence Brenzikofer (Grüne/BL) fest.</p><p></p><p>Nichtige Änderungen</p><p>Die Vorlage des Bundesrats, welcher das Gesetz gegen seinen Willen ausarbeiten musste, sieht vor, dass Mieter und Pächter, die im Frühjahr von einer behördlichen Schliessung oder starken Einschränkung betroffen waren, für diese Zeit nur 40 Prozent des Mietzinses bezahlen müssen. 60 Prozent sollen zulasten der Vermieterinnen und Vermieter gehen.</p><p>Vor der Gesamtabstimmung hatte der Nationalrat verschiedene Änderungen an der Vorlage angebracht. So beschloss er, Mieterinnen und Mietern nicht 60, sondern nur 50 Prozent der geschuldeten Miete zu erlassen. Das Gesetz sollte zudem keine Anwendung finden, wenn die Parteien bereits eine Lösung gefunden haben.</p><p>Gleichzeitig weitete der Nationalrat den Geltungsbereich des Gesetzes aus. Laut der grossen Kammer sollte das Gesetz auch für die Zeit der nachfolgend ergangenen Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus anwendbar sein. Zudem sollte die Regelung auch dann gelten, wenn die Beeinträchtigung nicht durch Massnahmen des Bundes, sondern durch solche der Kantone oder der Gemeinden verursacht wurde.</p><p></p><p>Schwierige Ausgangslage</p><p>All diese Änderungen wurden schliesslich nichtig, weil die Vorlage am Schluss abgelehnt wurde. Verschiedene links-grüne Rednerinnen und Redner kritisierten die Nationalratskommission dafür, dass diese eine praktisch neue Vorlage gezimmert habe, die sie schliesslich doch ablehnte. Baptiste Hurni (SP/NE) sprach von einer "Perversität".</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 02.12.2020</b></p><p><b>Räte versenken Vorlage zu Corona-Mieterlass für Läden und Beizen </b></p><p><b>Betreiber von Restaurants, Läden und weiteren öffentlich zugänglichen Betrieben, die im Frühling wegen der Corona-Pandemie schliessen mussten oder eingeschränkt waren, erhalten keinen Teilerlass des Mietzinses. Das Parlament hat das Geschäftsmietegesetz versenkt.</b></p><p>Nach dem Nationalrat lehnte am Mittwoch auch der Ständerat die Vorlage ab - mit 30 zu 14 Stimmen. Wie in der vorberatenden Rechtskommission setzte sich eine bürgerliche Mehrheit von SVP-, FDP- und CVP-Vertreterinnen und Vertreter durch. Sie entschied, nicht einmal auf das Geschäft einzutreten.</p><p>Noch im Sommer hatten die Räte zwei gleichlautende Motionen für einen Teilerlass der Geschäftsmieten knapp angenommen. Geplant war, dass Betreiber von Läden und Beizen für die Zeit des Lockdown in der ersten Corona-Welle nur 40 Prozent des Mietzinses hätten bezahlen sollen. 60 Prozent hätten die Vermieter tragen müssen.</p><p>Damals war die Mitte-Fraktion gespalten. Ein halbes Jahr später lehnt sie nun das vom Bundesrat gegen seinen Willen ausgearbeitete Gesetz ab. Der Nationalrat sagte am Montag mit 100 zu 87 Stimmen bei 7 Enthaltungen Nein zum Covid-19-Geschäftsmietegesetz. Zuvor hatte eine SP/Grüne/EVP-Allianz erfolglos einen Kompromissvorschlag eingebracht, wonach Mieterinnen und Mietern ein Mieterlass von nur 50 Prozent zugestanden hätte.</p><p></p><p>Leere Versprechen</p><p>Neue Argumente für oder gegen den Mieterlass waren am Mittwoch in der kleinen Kammer nicht zu hören. Die Debatte bewegte sich entlang der bekannten Konfliktlinien.</p><p>Die bürgerliche Mehrheit argumentierte, dass mit dem Gesetz rückwirkend in private Vertragsverhältnisse eingegriffen werde. Der Zwangserlass von Geschäftsmieten würde ausserdem zu Rechtsunsicherheit führen und der unterschiedlichen Betroffenheit der einzelnen Betriebe nicht Rechnung tragen.</p><p>Kommissionspräsident Beat Rieder (CVP/VS) wies im Namen der Mehrheit zudem darauf hin, dass die Regelung für viele Betriebe eindeutig zu spät käme. Eine schnelle Inkraftsetzung des Gesetzes sei in Anbetracht eines wahrscheinlichen Referendums "wohl illusorisch". Thomas Minder (parteilos/SH) fügte an, dass viele Vermieter "clever genug" seien, ihren Mietern freiwillige Mieterlasse zu geben, weil sie in der aktuellen Zeit kaum Nachmieter finden würden.</p><p>Der Bundesrat hielt von Anfang an nichts vom Teilerlass von Geschäftsmieten. Wirtschaftsminister Guy Parmelin verwies auf einen kürzlich erschienenen Bericht, wonach nur wenige Hinweise für umfassende Schwierigkeiten bei Geschäftsmietern bestehen. Es seien "überraschend zahlreiche Einigungen über Mietpreissenkungen zwischen den Mietparteien" getroffen worden, heisst es darin. Die Regierung sehe sich deshalb darin bestätigt, nicht in die privatrechtlichen Beziehungen zwischen Mieterinnen und Mietern und Vermieterinnen und Vermietern einzugreifen.</p><p></p><p>"Peanuts" für grosse Vermieter</p><p>In beiden Kammern empfahl schliesslich nur noch eine linke Minderheit das Gesetz zur Annahme. Sie bezeichnete die Vorlage als überlebenswichtig für zahlreiche Unternehmen - insbesondere in der Gastronomie. Der mit dem Gesetz verbundene Eingriff in die Ansprüche der Vermieterschaft erscheine ihr vor dem Hintergrund der schwierigen Lage vieler kleinerer und mittlerer Gewerbebetriebe als angemessen.</p><p>Laut Carlo Sommaruga (SP/GE), Präsident des Mieterinnen- und Mieterverbands Schweiz, wären Mieterlasse für die grossen Immobilienvermieter "Peanuts", die diese problemlos stemmen könnten. Davon profitierten unter anderem zahlreiche kleinere Mieter, die mit einem Mieterlass womöglich einen Konkurs verhindern könnten.</p><p>Nach dem Nein zum Geschäftsmietegesetz können von der Corona-Krise stark betroffene Unternehmen dennoch auf Geld von Bund und Kantonen hoffen. Das Parlament debattiert derzeit über die Ausweitung der Härtefallregelung im Covid-19-Gesetz. Der Nationalrat beschloss am Montag, dass mehr Unternehmen von der Härtefallregel profitieren sollen.</p>
Updated
10.04.2024 16:05

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