Verrechnungssteuergesetz. Ă„nderung (Too-big-to-fail-Instrumente)

Details

ID
20200079
Title
Verrechnungssteuergesetz. Änderung (Too-big-to-fail-Instrumente)
Description
Botschaft vom 28. Oktober 2020 zur Änderung des Verrechnungssteuergesetzes (Too-big-to-fail-Instrumente)
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 28.10.2020</b></p><p><b>Too-big-to-fail-Instrumente von Banken sollen weitere fünf Jahre von der Verrechnungssteuer ausgenommen sein </b></p><p><b>Um die Finanzstabilität zu erhalten, hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 28. Oktober 2020 beschlossen, die Zinsen von Too-big-to-fail-Instrumenten (TBTF) bis Ende 2026 von der Verrechnungssteuer zu befreien. Die Botschaft zu diesem Gesetz geht nun an das Parlament. </b></p><p>TBTF-Instrumente sind für Banken ein wichtiges Instrument, um die aufsichtsrechtlichen Eigenmittelvorgaben zu erfüllen. Das Parlament hat daher bereits die Zinsen von TBTF-Instrumenten bis Ende 2021 von der Verrechnungssteuer befreit. Mit der Verlängerung um weitere fünf Jahre will der Bundesrat die Finanzstabilität weiter stärken.</p><p>Mittelfristig ist nach Ansicht des Bundesrats einer umfassenderen Reform der Verrechnungssteuer (Stärkung des Fremdkapitalmarkts) der Vorzug zu geben. Dazu hat der Bundesrat bereits eine Vernehmlassung durchgeführt. Das Ergebnis ist kontrovers ausgefallen. Diese Reform wird damit nicht auf 2022 in Kraft treten können. Die längere Befreiung der TBTF-Instrumente von der Verrechnungssteuer ab 2022 bis Ende 2026 gibt den Banken Stabilität in dieser Frage. Dieses Vorgehen wurde von der Mehrzahl der Vernehmlassungsteilnehmenden begrüsst.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 28. Oktober 2020 zur Änderung des Verrechnungssteuergesetzes (Too-big-to-fail-Instrumente)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer (Verrechnungssteuergesetz, VStG) (Too-big-to-fail-Instrumente)
    Resolutions
    Date Council Text
    01.03.2021 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
    02.06.2021 2 Zustimmung
    18.06.2021 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    18.06.2021 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 01.03.2021</b></p><p><b>Weiter keine Verrechnungssteuer für "Too-big-to-fail"-Instrumente </b></p><p><b>Der Nationalrat ist einverstanden damit, Zinsen auf sogenannten "Too-big-to-fail"-Instrumenten (TBTF) von Banken weitere fünf Jahre lang von der Verrechnungssteuer auszunehmen. Er hat die entsprechende Gesetzesänderung am Montag mit 146 zu 0 Stimmen und bei 40 Enthaltungen gutgeheissen.</b></p><p>Die geltende Ausnahme der TBTF-Instrumente von der Verrechnungssteuer läuft Ende 2021 aus. Die längere Befreiung soll ab 2022 und bis 2026 gelten. Sie gebe den Banken Stabilität in dieser Frage, schrieb der Bundesrat zur Vorlage.</p><p>Die Mehrheit der Wirtschaftskommission (WAK-N) sah es gleich. Bis zur geplanten Reform der Verrechnungssteuer bleibe die Ausnahme nötig. Kritik kam von der SP: "Wir sind in Geiselhaft", konstatierte Jacqueline Badran (ZH) und sprach von Steuersubvention. Die SP widersetzte sich dem Vorhaben nicht, etliche Mitglieder der Fraktion enthielten sich aber der Stimme.</p><p>Die Präzisierung der WAK-N, das Gesetz per 1. Januar 2022 in Kraft zu setzen, falls Ende Oktober klar ist, dass kein Referendum zustande kommt, hiess der Rat oppositionslos gut.</p><p>TBTF-Instrumente sind laut Bundesrat für Banken ein wichtiges Instrument, um die aufsichtsrechtlichen Eigenmittelvorgaben zu erfüllen. Der Bundesrat würde nach eigenen Angaben mittelfristig eine umfassendere Reform der Verrechnungssteuer vorziehen. Eine Vernehmlassung dazu sei allerdings kontrovers ausgefallen, hielt er fest. Die Reform werde daher nicht auf 2022 in Kraft treten können.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 02.06.2021</b></p><p><b>Too-big-to-fail-Instrumente müssen weiterhin nicht besteuert werden</b></p><p><b>Banken müssen bis Ende 2026 keine Verrechnungssteuer auf Too-big-to-fail-Instrumente bezahlen. Wie zuvor der Nationalrat hat am Mittwoch auch der Ständerat einer Verlängerung der steuerlichen Befreiung beim Eigenkapital zugestimmt.</b></p><p>Der Entscheid im Ständerat fiel mit 31 zu 0 Stimmen. Die Verlängerung der steuerlichen Befreiung um weitere fünf Jahre war weitgehend unbestritten.</p><p>Die geltende Ausnahmeregelung läuft Ende 2021 aus. Der Bundesrat will den Banken mit der Steuerbefreiung mehr Flexibilität einräumen.</p><p>Der Nationalrat änderte die Vorlage des Bundesrats in einem Punkt ab. Die Verlängerung solle per 1. Januar 2022 in Kraft treten, falls Ende Oktober klar ist, dass kein Referendum zustande komme, ergänzte die grosse Kammer. Die Ausnahme solle so ohne Unterbruch fortgeführt werden. Der Ständerat folgte dieser Änderung.</p><p>2013 wurden die Too-big-to-fail-lnstrumente eingeführt - inklusive der Ausnahme für die Verrechnungssteuer. Grund war die Rettung der Grossbank UBS. Ziel der Vorgaben war es, dass systemrelevante Finanzinstitute ihr Eigenkapital erhöhen, um bei einem Ausfall nicht die ganze Volkswirtschaft zu gefährden.</p><p>UBS und Credit Suisse zählen seit 2016 zu den Banken, die "zu gross sind, um unterzugehen" (too big to fail). Die Banken müssen deshalb höhere Eigenmittel ausweisen. Seit 2019 gelten auch für inlandorientierte systemrelevante Banken (Postfinance, Raiffeisen und Zürcher Kantonalbank) Vorgaben.</p>
Updated
10.04.2024 16:08

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