Unterirdischer Gütertransport. Bundesgesetz

Details

ID
20200081
Title
Unterirdischer Gütertransport. Bundesgesetz
Description
Botschaft vom 28. Oktober 2020 zum Bundesgesetz über den unterirdischen Gütertransport
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 28.10.2020</b></p><p><b>Bundesrat verabschiedet die Botschaft für unterirdische Gütertransportanlagen </b></p><p><b>Der Bundesrat will mit dem Gesetz für unterirdische Gütertransportanlagen die Voraussetzungen schaffen, damit das Projekt Cargo sous terrain verwirklicht werden kann. Er hat an seiner Sitzung vom 28. Oktober 2020 die Botschaft an das Parlament verabschiedet. Das Gesetz stellt sicher, dass der Zugang zu den unterirdischen Anlagen allen zu den gleichen Bedigungen offensteht. </b></p><p>Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament ein Gesetz, das die Voraussetzungen regelt, unter denen das privatwirtschaftlich initiierte Projekt Cargo sous terrain bewilligt werden kann. Der Bund wird sich aber nicht an der Finanzierung von Bau und Betrieb entsprechender Anlagen beteiligen. Der Bund hält zudem weiterhin daran fest, dass über die gesamte Lebensdauer hinweg eine Schweizer Mehrheit an der Anlage sichergestellt werden muss.</p><p>Das Bewilligungsverfahren lehnt sich weitgehend an das Eisenbahngesetz (EBG) an. Die unterirdische Gütertransportanlage wird als eigenständiger Bereich in den Sachplan Verkehr aufgenommen. Die Betreiber unterstehen dem Grundsatz der Nichtdiskriminierung. Sie müssen ihre Transportpflicht wahrnehmen und den Zugang zu gleichen Bedingungen ermöglichen. </p><p>Das Konzept von Cargo sous terrain sieht einen unterirdischen dreispurigen Tunnel zwischen wichtigen Logistikzentren im Mittelland und in der Nordwestschweiz vor, der rund um die Uhr in Betrieb ist. Darin sollen Güter mit rund 30 Kilometern pro Stunde transportiert und an Zugangsstellen vollautomatisch mit Liften ins System eingespeist oder entnommen werden. Der Vollausbau soll ein Netz von 500 Kilometer umfassen und bis etwa 2045 abgeschlossen sein. Die Erstellungskosten werden auf 30 bis 35 Milliarden Franken geschätzt.</p><p>Die Investoren versprechen sich von der Realisierung von Cargo sous terrain einen grossen Nutzen. Direkt davon profitieren dürften insbesondere die Logistikbranche und die Bauindustrie. Der volkswirtschaftliche Nutzen für die öffentliche Hand und die Allgemeinheit ist geringer, besteht aber u.a. darin, dass die Verkehrsbelastung sowie Schadstoff- und Treibhausgasemissionen reduziert werden können.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 28. Oktober 2020 zum Bundesgesetz über den unterirdischen Gütertransport
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über den unterirdischen Gütertransport (UGüTG)
    Resolutions
    Date Council Text
    01.06.2021 2 Beschluss abweichend vom Entwurf
    20.09.2021 1 Abweichung
    28.09.2021 2 Abweichung
    30.09.2021 1 Abweichung
    29.11.2021 2 Abweichung
    30.11.2021 1 Zustimmung
    17.12.2021 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    17.12.2021 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 01.06.2021</b></p><p><b>Güter sollen in der Schweiz auch unterirdisch transportiert werden</b></p><p><b>In der Schweiz sollen Güter in Zukunft nicht nur auf den Strassen oder Bahnlinien transportiert werden, sondern auch unterirdisch per U-Bahn. Der Ständerat hat am Dienstag als Erstrat einem neuen Bundesgesetz zugestimmt, das dies ermöglichen soll.</b></p><p>Die Begeisterung für das Projekt war im Ständerat richtiggehend spürbar. "Es kommt selten vor, dass wir über so innovative Projekte im Parlament diskutieren können. Eigentlich werden ja visionäre Ideen in diesem Haus eher unterdrückt", sagte etwa Stefan Engler (Mitte/GR).</p><p>Auch Olivier Français (FDP/VD) sprach von einem "visionären Projekt", das vor allem auch noch "exzellent" sei. Als "historisch" bezeichnete das Grossprojekt Pirmin Bischof (Mitte/SO). "Schweizerinnen und Schweizer sind ja eigentlich pragmatisch", meinte er. Aber dieses Projekt sei nicht nur visionär, sondern auch bereits weit fortgeschritten. So solle in neun Jahren die erste Teilstrecke stehen.</p><p>Es liege im wirtschaftlichen Interesse der Schweiz, einen weiteren dritten Transportweg für Güter zu schaffen, sagte Hans Wicki (FDP/NW) für die vorberatende Kommission. Das neue Gesetz solle die Wettbewerbsfreiheit garantieren, um Innovationen zu ermöglichen.</p><p>Verkehrsministerin Simonetta Sommaruga freute diese Begeisterung im Ständerat. Mit den Rahmenbedingungen, die hier beschlossen würden, könne die Realisierung gefördert werden. "Es braucht mit der Einführung eines neuen Transportsystems in der Schweiz jedoch ein gutes Zusammenspiel mit Schiene und Strasse." Das Projekt "Cargo sous terrain" habe auch nicht vor, dass sich der Bund finanziell beteilige.</p><p>Das Projekt "Cargo sous terrain" (CST) ist ein Projekt von Mobiliar, SBB, Post, Swisscom, Coop und Migros. Sie wollen einen unterirdischen dreispurigen Tunnel zwischen wichtigen Logistikzentren im Mittelland und in der Nordwestschweiz bauen. Der Vollausbau soll ein Netz von 500 Kilometern umfassen. Das Projekt kostet bis zu 35 Milliarden Franken und soll bis 2045 abgeschlossen sein.</p><p>Das Projekt sieht vor, dass Güter rund um die Uhr mit rund 30 Kilometern pro Stunde transportiert werden können. Grösste Schweizer Aktionärin ist die Mobiliar. Aktien hält aber auch die Infrastrukturentwicklerin Meridiam aus Frankreich.</p><p>Die Investoren versprechen sich einen grossen Nutzen, insbesondere für die Logistikbranche und die Bauindustrie. Zudem sollen die Verkehrsbelastung auf der Strasse sowie Schadstoff- und Treibhausgasemissionen reduziert werden.</p><p></p><p>Bund und Kantone koordinieren</p><p>Der Bund wird sich nicht an der Finanzierung von Bau und Betrieb der Anlagen beteiligen. Im Gesetz werden jedoch Rahmenbedingungen festgelegt und dem Bund eine Koordinationsaufgabe zugeschrieben.</p><p>So muss etwa über die gesamte Lebensdauer hinweg eine Schweizer Eigentümermehrheit an den Anlagen sichergestellt werden.</p><p>Das Gesetz soll zudem sicherstellen, dass alle Kunden den gleichen Zugang zu den unterirdischen Transportmöglichkeiten erhalten. Letztlich sollen auch nicht mehrere unterirdische Gütertransportsysteme parallel zueinander verlaufen.</p><p>Für die Baubewilligung muss ein Plangenehmigungsverfahren mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden. Dieses Vorgehen entspricht jenem im Eisenbahngesetz.</p><p>Der Bund will für unterirdische Gütertransportbahnen zudem einen eigenen Sachplan führen. Für die Linienführung und die Hub-Standorte sind die Kantone im Rahmen der Richtpläne zuständig. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) wird als koordinierende Stelle fungieren.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 20.09.2021</b></p><p><b>Güter sollen in der Schweiz auch unterirdisch transportiert werden</b></p><p><b>In der Schweiz sollen Güter in Zukunft nicht nur auf den Strassen oder Bahnlinien transportiert werden, sondern auch unterirdisch. Der Nationalrat hat am Montag als Zweitrat dem entsprechenden neuen Bundesgesetz deutlich zugestimmt.</b></p><p>Die grosse Kammer hiess die Vorlage mit 137 zu 34 Stimmen bei 15 Enthaltungen gut. Das Gesetz geht zur Bereinigung der letzten Differenzen zurück an den Ständerat.</p><p>Umstritten ist noch, ob die Kommission für den Eisenbahnverkehr (Railcom) für Streitigkeiten zur diskriminierungsfreien Berechnung des Preises zuständig sein soll, und wie unterirdische Veränderungen an den Anlagen veröffentlicht werden sollen. Auch die Sicherheiten bei einer allfälligen Einstellung des Betriebs und einem Rückbau sind noch nicht abschliessend geregelt.</p><p>Mit dem Gesetz will der Bundesrat sicherstellen, dass alle Interessierten gleiche Bedingungen haben beim Zugang zu den unterirdischen Anlagen. Es regelt die Voraussetzungen, unter denen das privatwirtschaftlich aufgegleiste Projekt "Cargo sous terrain" (CST) bewilligt werden kann. Eine Mitfinanzierung durch den Bund ist nicht vorgesehen.</p><p><b></b></p><p>35 Milliarden für 500 Kilometer</p><p>CST ist ein Projekt von Mobiliar, SBB, Post, Swisscom, Coop und Migros. Sie wollen einen unterirdischen dreispurigen Tunnel zwischen wichtigen Logistikzentren im Mittelland und in der Nordwestschweiz bauen. Der Vollausbau soll ein Netz von 500 Kilometern umfassen. Das Projekt kostet bis zu 35 Milliarden Franken und soll bis 2045 abgeschlossen sein.</p><p>Die Investoren versprechen sich einen grossen Nutzen, insbesondere für die Logistikbranche und die Bauindustrie. Zudem sollen die Verkehrsbelastung auf der Strasse sowie Schadstoff- und Treibhausgasemissionen reduziert werden.</p><p><b></b></p><p>"Keinesfalls unterirdisch"</p><p>Die vorberatende Kommission habe die private Initiative etwas weniger enthusiastisch aufgenommen als der Ständerat, erklärte deren Berichterstatterin Katja Christ (GLP/BS). Fragezeichen habe es insbesondere zur Wirtschaftlichkeit und Umsetzbarkeit gegeben. Die Kommission wolle dem Projekt aber nicht im Wege stehen, die Idee sei "keinesfalls unterirdisch". Es brauche Innovation, um den künftigen Mehrverkehr zu bewältigen.</p><p>Eintreten auf die Vorlage war im Nationalrat trotz einiger Bedenken parteiübergreifend unbestritten. Er hoffe, dass es sich nicht um ein Luftschloss handle, sagte Transportunternehmer Benjamin Giezendanner (SVP/AG). Er persönlich glaube nicht daran, aber seine Fraktion wolle den Initianten den Schritt ermöglichen.</p><p>Wenn man das Projekt über den Fokus auf die Röhren im Boden hinaus denke, täten sich neue Möglichkeiten auf für ein logistisches Gesamtkonzept. Es sei eine Chance, die Warenströme neu zu denken, erklärte Barbara Schaffner (GLP/ZH). Ein Mehrwert ergebe sich erst in Verbindung mit der City-Logistik, hieb Michael Töngi (Grüne/LU) in die gleiche Kerbe. In den Städten gebe es ein echtes Problem mit Lieferwagen. Wenn das Projekt hier etwas bündeln könne, dann sei es ein guter Schritt.</p><p><b></b></p><p>Immer in Schweizer Hand</p><p>Unbestritten blieb im Nationalrat in der Detailberatung, dass über die gesamte Lebensdauer hinweg eine Schweizer Eigentümermehrheit an den Anlagen sichergestellt werden muss. Das Gesetz legt weiter fest, dass alle Kunden den gleichen Zugang zu den unterirdischen Transportmöglichkeiten erhalten.</p><p>Für die Baubewilligung muss ein Plangenehmigungsverfahren mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden. Dieses Vorgehen entspricht jenem im Eisenbahngesetz. Als Privileg erhalten die Initianten ein Enteignungsrecht. Anträge von Philipp Matthias Bregy (Mitte/VS), die die Rechte der Grundeigentümer besser schützen wollten, scheiterten allesamt.</p><p>Abgelehnt hat der Rat auch die explizite Aufnahme der Forderung von SP und Grünen nach einer ausschliesslichen Verwendung von zertifiziertem erneuerbaren Strom für den Betrieb des Netzes. Die Ratsmehrheit vertraute dem entsprechenden Versprechen der Initianten.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 28.09.2021</b></p><p><b>Güter sollen in der Schweiz auch unterirdisch transportiert werden</b></p><p><b>In der Schweiz sollen Güter in Zukunft nicht nur auf den Strassen oder Bahnlinien transportiert werden, sondern auch unterirdisch. Der Ständerat hat am Dienstag die meisten Differenzen im entsprechenden Bundesgesetz bereinigt.</b></p><p>Offen zwischen den Räten bleibt noch die Frage zum Vorgehen bei Enteignungen, wenn Interessen von bundesnahen Betrieben tangiert sind. Hier hielt der Ständerat an der Streichung des vom Nationalrat eingefügten Passus fest. Die grosse Kammer wollte, dass erst enteignet werden kann, wenn die Interessen des Bundes oder von bundesnahen Unternehmungen, im Wesentlichen die SBB, nicht tangiert sind.</p><p>Bundesrätin Simonetta Sommaruga legte dar, dass die Abwägung der öffentlichen Interessen bereits im Plangenehmigungsverfahren geregelt sei und somit auf jeden Fall gemacht werden müsse. Anschliessend beschloss der Ständerat mit 27 zu 13 Stimmen, an der Streichung des Passus festzuhalten.</p><p></p><p>Railcom entscheidet auch in Preisfragen</p><p>In der Frage, ob die Kommission für den Eisenbahnverkehr (Railcom) für Streitigkeiten zur diskriminierungsfreien Berechnung des Preises zuständig sein soll, unterbreitet der Ständerat dem Nationalrat einen Kompromissvorschlag. Wenn das Unternehmen seine Kalkulation nicht offenlegen muss, soll die Railcom auch über Preisstreitigkeiten entscheiden können.</p><p>Die Railcom müsse auch Entscheide fällen können, ob wirklich alle gleich viel bezahlen für die gleiche Leistung. Dafür müsse die Kommission nicht wissen, wie gerechnet worden sei, sagte Verkehrsministerin Sommaruga. Insofern sei der Vorschlag des Ständerats ein sinnvolles Entgegenkommen.</p><p>Geklärt ist die Frage, wie unterirdische Veränderungen an den Anlagen veröffentlicht werden sollen. Auch die Sicherheiten bei einer allfälligen Einstellung des Betriebs und einem Rückbau sind nun abschliessend geregelt.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 30.09.2021</b></p><p><b>Gesetzliche Grundlage für unterirdischen Gütertransport vertagt</b></p><p><b>Die gesetzliche Grundlage für den unterirdischen Gütertransport kann frühestens in der nächsten Session bereinigt werden. Der Nationalrat schwenkte am Donnerstag nur bei einer von zwei noch offenen Differenzen auf die Lösung des Ständerats ein.</b></p><p>Strittig bleibt weiterhin die Frage zum Vorgehen bei Enteignungen, wenn Interessen von bundesnahen Betrieben tangiert sind. Die grosse Kammer beharrte mit 115 zu 69 Stimmen bei 3 Enthaltungen darauf, dass erst enteignet werden kann, wenn die Interessen des Bundes oder von bundesnahen Unternehmungen, im Wesentlichen den SBB, nicht tangiert sind.</p><p>Kommissionssprecher Kurt Fluri (FDP/SO), die Mitte und die Grünliberalen setzten sich erfolglos dafür ein, den Passus mit dem Sonderschutz zu streichen. Das Enteignungsverfahren komme ohnehin zur Anwendung, die Bundesinteressen würden im Enteignungsrecht geschützt wie auch im Plangenehmigungsverfahren geprüft, betonte auch Verkehrsministerin Simonetta Sommaruga.</p><p>Wenn man einem privaten Unternehmen wie "Cargo sous terrain" so weitreichende Privilegien zugestehe, dann müsse man zugleich die öffentlichen Interessen wasserdicht sichern, sagte Jon Pult (SP/GR). In einem Interessenkonflikt müssten die Interessen von bundesnahen Betrieben in jedem Fall Vorrang haben.</p><p><b></b></p><p>Einigung zu Preisstreitigkeiten</p><p>Geeinigt haben sich die Räte in der Frage, ob die Kommission für den Eisenbahnverkehr (Railcom) für Streitigkeiten zur diskriminierungsfreien Berechnung des Preises zuständig sein soll oder nicht. Der Nationalrat folgte dem Kompromissvorschlag des Ständerats. Wenn das Unternehmen seine private Kalkulation nicht offenlegen muss, soll die Railcom auch über Preisstreitigkeiten entscheiden können.</p><p>Mit dem Bundesgesetz will der Bundesrat sicherstellen, dass alle Interessierten gleiche Bedingungen haben beim Zugang zu den unterirdischen Anlagen. Es regelt die Voraussetzungen, unter denen das privatwirtschaftlich aufgegleiste Projekt "Cargo sous terrain" (CST) bewilligt werden kann. Eine Mitfinanzierung durch den Bund ist nicht vorgesehen.</p><p>CST ist ein Projekt von Mobiliar, SBB, Post, Swisscom, Coop und Migros. Sie wollen einen unterirdischen dreispurigen Tunnel zwischen wichtigen Logistikzentren im Mittelland und in der Nordwestschweiz bauen. Der Vollausbau soll ein Netz von 500 Kilometern umfassen. Das Projekt kostet bis zu 35 Milliarden Franken und soll bis 2045 abgeschlossen sein.</p><p><b></b></p><p>Schweizer Eigentümermehrheit</p><p>Unbestritten blieb in den Räten, dass über die gesamte Lebensdauer hinweg eine Schweizer Eigentümermehrheit an den Anlagen sichergestellt werden muss. Das Gesetz legt weiter fest, dass alle Kunden den gleichen Zugang zu den unterirdischen Transportmöglichkeiten erhalten.</p><p>Für die Baubewilligung muss ein Plangenehmigungsverfahren mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden. Dieses Vorgehen entspricht jenem im Eisenbahngesetz.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 29.11.2021</b></p><p><b>Kein Sonderschutz für bundesnahe Betriebe bei Enteignungen</b></p><p><b>Der Ständerat will nach wie vor keinen Sonderschutz für bundesnahe Betriebe bei Enteignungen für den unterirdischen Gütertransport. Er hält damit an der letzten Differenz bei der entsprechenden gesetzlichen Grundlage fest. Am Dienstag ist der Nationalrat wieder am Zug.</b></p><p>Der Ständerat folgte am Montag mit seinem Festhalten an der Version des Bundesrates seiner vorberatenden Kommission. Diese hatte mit 9 zu 3 Stimmen beschlossen, dass es diesen Sonderschutz nicht brauche.</p><p>Kommissionssprecher Hans Wicki (FDP/NW) bezeichnete den Zusatz des Nationalrates als unnötig. Ein solcher führe lediglich zu Auslegungsproblemen und einer Bevorzugung von bundesnahen Betrieben. Ein solches Privileg verzerre zudem den Wettbewerb.</p><p>"Gut gemeint, aber der falsche Ort", würdigte Stefan Engler (Mitte/GR) den Zusatz des Nationalrats. Die entsprechenden Abwägungen bei einer möglichen Enteignung würden von den Kantonen in der Sach- und Richtplanung vorgenommen.</p><p>Auch Verkehrsministerin Simonetta Sommaruga verwies auf das Plangenehmigungsverfahren, das die Interessen des Service public schütze. "Das Enteignungsrecht ist dafür nicht der richtige Hebel", sagte sie.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 30.11.2021</b></p><p><b>Parlament bereinigt Gesetz für unterirdischen Güterverkehr</b></p><p><b>Die gesetzliche Grundlage für die Bewilligung des privatwirtschaftlich aufgegleisten Projekts "Cargo sous terrain" (CST) steht. Der Nationalrat hat am Dienstag die letzte Differenz mit dem Ständerat bereinigt und verzichtet auf einen Sonderschutz für bundesnahe Betriebe bei Enteignungen.</b></p><p>Die grosse Kammer hat sich mit 99 zu 85 Stimmen bei einer Enthaltung der Minderheit ihrer Kommission angeschlossen und ist auf die Lösung des Ständerates eingeschwenkt. Das Geschäft ist damit bereit für die Schlussabstimmung.</p><p></p><p>Im Namen der letztlich siegreichen Kommissionsminderheit erinnerte Kurt Fluri (FDP/SO) das Plenum noch einmal dran, dass die beabsichtigte Unterstützung für Bundesbetriebe bei Enteignungen "ins Leere läuft". Die Voraussetzungen des Enteignungsgesetzes seien ohnehin gegeben. Eine Sonderbehandlung biete insbesondere den SBB einen nicht sachgerechten Wettbewerbsvorteil.</p><p></p><p>Auch Verkehrsministerin Simonetta Sommaruga verwies wie schon am Montag im Ständerat auf das Plangenehmigungsverfahren, das die Interessen des Service public schütze. "Das Enteignungsrecht ist dafür nicht der richtige Hebel", hatte sie erklärt.</p><p></p><p>Mit dem Bundesgesetz will der Bundesrat sicherstellen, dass alle Interessierten gleiche Bedingungen haben beim Zugang zu den unterirdischen Anlagen. Es regelt die Voraussetzungen, unter denen das privatwirtschaftlich aufgegleiste Projekt "Cargo sous terrain" (CST) bewilligt werden kann. Eine Mitfinanzierung durch den Bund ist nicht vorgesehen.</p><p></p><p>Vollausbau umfasst 500 Kilometer</p><p>CST ist ein Projekt von Mobiliar, SBB, Post, Swisscom, Coop und Migros. Sie wollen einen unterirdischen dreispurigen Tunnel zwischen wichtigen Logistikzentren im Mittelland und in der Nordwestschweiz bauen. Der Vollausbau soll ein Netz von 500 Kilometern umfassen. Das Projekt kostet bis zu 35 Milliarden Franken und soll bis 2045 abgeschlossen sein.</p><p></p><p>Unbestritten war in den Räten, dass über die gesamte Lebensdauer hinweg eine Schweizer Eigentümermehrheit an den Anlagen sichergestellt werden muss. Das Gesetz legt weiter fest, dass alle Kunden den gleichen Zugang zu den unterirdischen Transportmöglichkeiten erhalten.</p><p></p><p>Für die Baubewilligung muss ein Plangenehmigungsverfahren mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden. Dieses Vorgehen entspricht jenem im Eisenbahngesetz.</p>
Updated
10.04.2024 16:06

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