Handlungsfähigkeit des Parlamentes in Krisensituationen verbessern

Details

ID
20200437
Title
Handlungsfähigkeit des Parlamentes in Krisensituationen verbessern
Description
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates vom 28.01.2022</b></p><p><b>Die Handlungsfähigkeit des Parlamentes soll auch in Krisensituationen jederzeit gewährleistet sein. Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates unterbreitet ihrem Rat deshalb eine Vorlage mit verschiedenen Änderungen des Parlamentsrechts, welche gewährleisten sollen, dass die Bundesversammlung und ihre Organe in Krisensituationen jederzeit tagen und ihr rechtliches Instrumentarium flexibel einsetzen können.</b></p><p>Auch wenn die Bundesversammlung einen unglücklichen Start in die Coronakrise erwischt hat (Abbruch der Frühjahrssession 2020, Einschränkung der Kommissionstätigkeit) so hat sich doch rasch wieder Tritt fassen können, indem die Kommissionen im April 2020 ihre Tätigkeiten aufnahmen und Anfang Mai 2020 die Räte sich zu einer ausserordentlichen Session versammelten. Die Krise hat gezeigt, dass die Bundesversammlung zwar über ein ausreichendes rechtliches Instrumentarium verfügt, welches sie auch zur Krisenbewältigung einsetzen kann. So kann die Bundesversammlung sowohl Massnahmen vom Bundesrat verlangen bzw. auf Massnahmen des Bundesrates einwirken, als auch selber Verordnungen und dringliche Bundesgesetze ausarbeiten. Der Bundesversammlung stehen beim möglichen Einsatz dieses vielfältigen Instrumentariums in erster Linie fehlende Ressourcen, teilweise träge Strukturen und fehlende Mehrheiten im Weg. Voraussetzung für die wirkungsvolle Nutzung der Instrumente ist deshalb, dass diese auch kurzfristig eingesetzt werden und die Bundesversammlung und ihre Organe tagen können. Die Kommission hat deshalb in Umsetzung ihrer Kommissionsinitiativen (<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20200437">20.437</a>/<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20200438">20.438</a>) einstimmig eine Vorlage mit entsprechenden Verbesserungen verabschiedet. Konkret werden folgende Vorschläge gemacht:</p><p>Es werden die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, dass die Räte notfalls auch virtuell tagen können, wenn ein physisches Zusammenkommen verunmöglicht ist. Ein physisches Zusammenkommen kann nicht nur durch Pandemien, sondern z.B. auch durch Naturkatastrophen verhindert werden. Handelt es sich um regionale Ereignisse, kann es sinnvoll sein, einzelne Ratsmitglieder mit technischen Mitteln zu den Verhandlungen der Räte zuzuschalten. Virtuell durchgeführte Sitzungen stellen aber immer nur die letzte Ausweichmöglichkeit dar, wenn es der Bundesversammlung ansonsten nicht möglich wäre, sich im Sinne von Artikel 148 als oberste Gewalt im Bunde in den politischen Entscheidungsprozess einzubringen. Ansonsten verlangt die Bundesverfassung ein physisches Versammeln der Ratsmitglieder.</p><p>Im Weiteren sollen ausserordentliche Session unter bestimmten Voraussetzungen "unverzüglich" einberufen werden, wenn dies ein Viertel der Mitglieder eines Rates oder der Bundesrat verlangt. Damit soll sichergestellt werden, dass das Parlament rasch agieren kann. Auch sollen die parlamentarischen Instrumente wie die Motion und die parlamentarische Initiative unter bestimmten Voraussetzungen rasch eingesetzt werden können, indem bestimmte Fristen verkürzt werden.</p><p>Gerade in einer Krise braucht das Parlament starke und unabhängige Führungsorgane. Insbesondere müssen auch in Krisensituationen Infrastrukturen und personelle Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Hierfür ist heute die Verwaltungsdelegation zuständig, welcher die oberste Leitung der Parlamentsverwaltung obliegt. Dieses als Delegation der Ratsbüros konzipierte Organ soll durch eine Verwaltungskommission ersetzt werden, deren Mitglieder für vier Jahre gewählt sind und nicht gleichzeitig den Ratsbüros angehören. Somit entsteht eine grössere personelle Kontinuität in der Leitung der Parlamentsverwaltung, die personelle Verflechtung mit den für die Organisation der Arbeit der Räte zuständigen Büros wird geringer und letztere werden von Verwaltungsaufgaben entlastet.</p><p>Schliesslich soll der Bundesrat Entwürfe für sogenannte "Notverordnungen" den parlamentarischen Kommissionen immer zur Konsultation vorlegen müssen, damit diese eine Stellungnahme abgeben können.</p><p>Hingegen sah die Kommission keinen Handlungsbedarf in Bezug auf die richterliche Überprüfung von Notrecht. Sie sprach sich mit 19 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung gegen die abstrakte Normenkontrolle von Notverordnungen aus. Die Kontrolle von Notverordnungen des Bundesrates soll weiterhin dem Parlament obliegen, eine zusätzliche richterliche Kontrolle wäre in einem sinnvollen zeitlichen Rahmen kaum möglich und würde zu Rechtsunsicherheit führen.</p><p>Die <a href="https://www.parlament.ch/centers/documents/_layouts/15/DocIdRedir.aspx?ID=DOCID-1-10718">Vorlage </a>geht nun zur Stellungnahme an den Bundesrat. </p><p>Die wichtigsten beschlossenen Massnahmen sind zudem in einer Tabelle (<a href="https://www.parlament.ch/centers/documents/_layouts/15/DocIdRedir.aspx?ID=DOCID-1-10719">siehe Beilage</a>) zusammengestellt.</p><p></p><p><b>Stellungnahme des Bundesrates zu zwei parlamentarischen Initiativen zur Handlungsfähigkeit des Parlaments in Krisensituationen </b></p><p><b>Der Bundesrat verabschiedete an der Sitzung vom 16. Februar 2022 seine Stellungnahme zum Bericht der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates (SPK-N) zu den parlamentarische Initiativen 20.437 und 20.438 "Handlungsfähigkeit des Parlamentes in Krisensituationen verbessern / Nutzung der Notrechtskompetenzen und Kontrolle des bundesrätlichen Notrechts in Krisensituationen". Er ist mit den geforderten Änderungen weitgehend einverstanden. </b></p><p>Der Beginn der Covid-19-Pandemie in der Schweiz stellte das Parlament im Frühling 2020 vor organisatorische und rechtliche Herausforderungen. In der Folge verlangten die parlamentarischen Initiativen 20.437 und 20.438 eine Anpassung der rechtlichen Grundlagen, damit das Parlament auch in Krisensituationen handlungsfähig bleibt und seine Notrechtskompetenzen wahrnehmen kann. Der Bericht der staatspolitischen Kommission des Nationalrats (SPK-N) zu diesen parlamentarischen Initiativen sieht nun Änderungen im Parlamentsgesetz vor.</p><p>Die Änderungen betreffen das Zusammentreten von Kommissionen, die parlamentarischen Leitungsorgane, das Zusammentreten der Räte, die Nutzung parlamentarischer Instrumente und die Ausübung von Notrechtskompetenzen. Der Bundesrat äussert sich in seiner Stellungnahme nur zu jenen Vorschlägen der SPK-N und der Minderheiten in der Kommission, die den Bundesrat und die Bundesverwaltung sowie die Bundesgerichte betreffen. </p><p>Der Bundesrat kann grundsätzlich nachvollziehen, dass er in Krisensituationen seine Stellungnahme zu parlamentarischen Vorstössen zuhanden des Parlaments schneller abgeben soll; er ist mit der Verkürzung der dafür bestehenden Fristen darum weitgehend einverstanden. Er macht aber darauf aufmerksam, dass Bundesrat und Bundesverwaltung für eine fundierte Stellungnahme über ausreichend Zeit verfügen müssen, und ersucht daher das Parlament und seine Kommissionen, diesem Anliegen bei der Festlegung von Fristen Rechnung zu tragen. Wenn die Kommissionen beider Räte eine gleichlautende Motion eine Woche vor Sessionsbeginn einreichen, sieht der Vorschlag der SPK-N überdies vor, dass der Bundesrat bis spätestens zur Beratung in dieser Session Antrag stellen muss, und zwar unabhängig davon, ob eine Krisensituation vorliegt oder nicht. Damit ist der Bundesrat nicht einverstanden. Eingereichte Motionen bedürfen in vielen Fällen umfangreicher Abklärungen durch die zuständigen Stellen in der Bundesverwaltung. Ausserhalb von Krisensituationen ist für den Bundesrat auch bei der Behandlung von gleichlautenden Kommissionsmotionen kein Mehrwert für die politische Entscheidfindung zu erkennen, wenn sie im abgekürzten Verfahren behandelt werden müssen. Es ist vielmehr zu befürchten, dass das Parlament gestützt auf unvollständige Grundlagen entscheiden muss.</p><p>Aus Sicht des Bundesrates hat sich die bestehende Regelung bewährt. Sie sieht vor, dass der Bundesrat seinen Antrag zu einer Kommissionsmotion, die weniger als einen Monat vor Beginn der nächsten ordentlichen Session eingereicht wird, spätestens bis zum Beginn der übernächsten Session stellt. Er beantragt die Streichung der Neuregelung für die Stellungnahme zu gleichlautenden Kommissionsmotionen. </p><p>Weiter kann der Bundesrat grundsätzlich nachvollziehen, dass Kommissionsmotionen zu Notverordnungen immer bereits in der nachfolgenden oder laufenden ordentlichen oder ausserordentlichen Session traktandiert werden sollen. Um die Motion prüfen und die Stellungnahme erstellen zu können, benötigen Bundesrat und Bundesverwaltung jedoch eine gewisse Zeit. Der Bundesrat beantragt daher, dass Kommissionsmotionen zu Notverordnungen nur dann in der laufenden ordentlichen oder ausserordentlichen Session behandelt werden, wenn sie am dritten Tag einer ordentlichen Session oder am ersten Tag einer ausserordentlichen Session eingereicht wurden.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Resolutions
    Date Council Text
    29.05.2020 0 Beschluss, einen Erlassentwurf auszuarbeiten
    25.06.2020 0 Zustimmung
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Bundesversammlung (Parlamentsgesetz, ParlG) (Verbesserungen der Funktionsweise des Parlamentes, insbesondere in Krisensituationen)
    Resolutions
    Date Council Text
    14.03.2022 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
    29.09.2022 2 Abweichung
    12.12.2022 1 Abweichung
    01.03.2023 2 Abweichung
    07.03.2023 1 Abweichung
    09.03.2023 2 Zustimmung
    17.03.2023 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    17.03.2023 1 Annahme in der Schlussabstimmung
  • Number
    2
    Text
    Verordnung der Bundesversammlung zum Parlamentsgesetz und über die Parlamentsverwaltung (Parlamentsverwaltungsverordnung, ParlVV) (Verbesserungen der Funktionsweise des Parlamentes, insbesondere in Krisensituationen)
    Resolutions
    Date Council Text
    14.03.2022 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
    29.09.2022 2 Abweichung
    12.12.2022 1 Abweichung
    01.03.2023 2 Abweichung
    07.03.2023 1 Zustimmung
    17.03.2023 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    17.03.2023 1 Annahme in der Schlussabstimmung
  • Number
    3
    Text
    Geschäftsreglement des Nationalrates (GRN) (Verbesserungen der Funktionsweise des Parlamentes, insbesondere in Krisensituationen)
    Resolutions
    Date Council Text
    14.03.2022 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
    18.03.2022 1 Annahme in der Schlussabstimmung
  • Number
    4
    Text
    Geschäftsreglement des Ständerates (GRS) (Einsetzung von Subkommissionen) (Entwurf der SPK-S vom 22.08.2022)
    Resolutions
    Date Council Text
    29.09.2022 2 Beschluss gemäss Entwurf
    30.09.2022 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><strong>Debatte im Nationalrat, 14.03.2022</strong></p><p><strong>Nationalrat will Online-Sitzungen des Parlaments ermöglichen</strong></p><p><strong>Das Bundesparlament soll künftig virtuell tagen können. Generell soll es in Krisenlagen mehr Einfluss nehmen können als dies zu Beginn der Pandemie der Fall war. Als Erstrat hat der Nationalrat am Montag entsprechenden Vorschlägen seiner Staatspolitischen Kommission (SPK-N) zugestimmt.</strong></p><p>Die grosse Kammer hiess drei Vorlagen zum Thema mit jeweils nur einer Gegenstimme gut. Zwei davon gehen an den Ständerat. Die dritte Vorlage betraf Änderungen des Geschäftsreglements des Nationalrats. Hier reicht die Zustimmung der grossen Kammer aus.</p><p>Hintergrund der neuen Regelungen sind die Ereignisse zu Beginn der Corona-Pandemie im Frühling 2020. Damals war die Frühjahrssession des Bundesparlaments abgebrochen worden, die Tätigkeit der Kommissionen wurde vorübergehend eingeschränkt.</p><p>&nbsp;</p><p>Virtuelle Ratssitzungen in Notlagen</p><p>Die Vorlagen gehen zurück auf zwei parlamentarische Initiativen der SPK-N. Nach deren Annahme in beiden Räten arbeitete die Kommission einen Entwurf aus. Konkret schlägt sie vor, dass die Räte in Situationen, in denen sie physisch nicht zusammentreten können, künftig auch virtuell tagen können sollen. Bei Ereignissen, die nur einzelne Regionen betreffen, etwa Naturkatastrophen, soll es möglich sein, einzelne Ratsmitglieder virtuell zuzuschalten. Ratssitzungen ausserhalb Berns sollen leichter möglich sein.</p><p>Neu sollen zudem ausserordentliche Sessionen unter bestimmten Voraussetzungen unverzüglich einberufen werden, sofern dies ein Viertel der Mitglieder der eidgenössischen Räte oder der Bundesrat verlangt. Vorgesehen ist auch eine Verkürzung der Fristen für die Behandlung, etwa bei Motionen oder parlamentarischen Initiativen. Dies, damit das Parlament rasch handeln kann, insbesondere, wenn es Änderungen an Verordnungen des Bundesrats will.</p><p>Weiter soll der Bundesrat Entwürfe für sogenannte "Notverordnungen" immer der zuständigen Parlamentskommission vorlegen müssen. Schliesslich sieht die Vorlage die Schaffung einer Verwaltungskommission als Führungsorgan des Parlaments vor. Diese soll die heutige Verwaltungsdelegation, die aus Mitgliedern der Ratsbüros besteht, ersetzen.</p><p>&nbsp;</p><p>Alle Fraktionen für Eintreten</p><p>Der Handlungsbedarf war in der Debatte unbestritten. Der Abbruch der Frühjahrssession 2020 sei höchst problematisch gewesen, sagte etwa Céline Widmer (SP/ZH). Zwar hätte es schon damals Möglichkeiten gegeben, anders zu handeln. Die geplanten Neuerungen seien jedoch sinnvoll.</p><p>Kurt Fluri (FDP/SO) gab in diesem Zusammenhang allerdings zu bedenken, auch ohne den Abbruch der Session hätte es keine Parlamentsentscheide zur Corona-Krise gegeben. Denn Anträge dazu hätten gefehlt, man hätte einfach das normale Sessionsprogramm abgearbeitet.</p><p>&nbsp;</p><p>"Hybride" Kommissionssitzungen umstritten</p><p>In der Detailberatung gaben Sitzungen von Kommissionen zu reden, in denen man sich von Rechts wegen nicht vertreten lassen kann, etwa bei der Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel). Es ging um die Frage, ob solche Sitzungen "hybrid" durchgeführt werden können sollten - ob sich also einzelne Mitglieder virtuell zuschalten können sollten.</p><p>Eine Minderheit um Jean-Luc Addor (SVP/VS) wollte dies nicht und machte Vertraulichkeitsgründe geltend. Der Rat folgte aber der Kommissionsmehrheit.</p><p>&nbsp;</p><p>Keine stärkere Rolle für die Judikative</p><p>Abgelehnt wurden zudem zwei Minderheitsanträge der Linken. Diese forderte einerseits, dass ein Drittel der Mitglieder einer Kommission eine ausserordentliche Sitzung des jeweiligen Gremiums verlangen können sollten.</p><p>Zudem sollte das Bundesverwaltungsgericht Notverordnungen des Bundesrats und des Parlaments in Krisensituationen auch abstrakt überprüfen können - also bereits dann, wenn es noch keine konkrete Anwendung gibt, gegen die man gerichtlich vorgehen könnte.</p><p>Ohne Erfolg verwies Balthasar Glättli (Grüne/ZH) auf die Einschränkungen der Grundrechte zu Beginn der Pandemie. Er warnte zudem vor möglichen "worst case"-Szenarien, etwa die Absage von Wahlen in Krisensituationen. Genau für solche Fälle gebe es die Gewaltentrennung.</p><p>Der Bundesrat hatte sich mit den Vorschlägen der SPK-N weitgehend einverstanden erklärt. Vorbehalte meldete er hinsichtlich der Verkürzung von Fristen zur Beantwortung von Vorstössen an - insbesondere, weil im Falle gleichlautender Kommissionsmotionen auch in "normalen" Zeiten eine kürzere Frist gälte. Die Bundesverwaltung und die Landesregierung benötigten für eine fundierte Stellungnahme ausreichend Zeit.</p><p>&nbsp;</p><p>SDA-Meldung</p><p><strong>Debatte im Ständerat, 29.09.2022</strong></p><p><strong>Das Parlament will sich selbst für Krisen rüsten</strong></p><p><strong>Das Bundesparlament soll in künftigen Krisenlagen virtuell tagen und generell mehr Einfluss nehmen können. Der Ständerat hat als Zweitrat im Grundsatz entsprechenden Vorschlägen aus dem Nationalrat zugestimmt.</strong></p><p>Er hiess die Vorlage, die die Staatspolitischen Kommission des Nationalrats (SPK-N) mit zwei Initiativen angestossen hatte, am Donnerstag mit 39 zu 4 Stimmen gut. Sie geht zurück in den Nationalrat.</p><p>&nbsp;</p><p>Parlament soll online tagen können</p><p>Die Räte sollen, wenn sie wie zum Beginn der Coronavirus-Pandemie nicht zusammentreten können, online tagen können. Bei regionalen Ereignissen - etwa Naturkatastrophen - soll es möglich sein, einzelne Rätinnen und Räte virtuell zuzuschalten. Sitzungen ausserhalb von Bern sollen leichter möglich werden.</p><p>Online tagen können sollen auch die vorberatenden Kommissionen. Voraussetzung ist, dass die Mitglieder physisch nicht zusammenkommen können und dringende Entscheide zu fällen sind. Ausserdem müssen der Präsident oder die Präsidentin der Kommission und die Mehrheit der Mitglieder der Online-Sitzung zugestimmt haben.</p><p>Wahlen in der Vereinigten Bundesversammlung sollen aber nicht möglich sein, wenn das Parlament virtuell tagt. Im Ständerat hätte eine Mehrheit der Staatspolitischen Kommission (SPK-S) dies eigentlich ermöglichen wollen. Ihren Antrag lehnte der Rat aber ab und entschied, dem Nationalrat zu folgen.</p><p>&nbsp;</p><p>Kürzere Behandlungsfristen</p><p>In Notlagen will das Parlament seine Einflussnahme sicherstellen. Neu vorgesehen ist eine Verkürzung der Behandlungsfristen für Kommissionsmotionen. Das Parlament soll rasch eingreifen können - etwa, wenn es Änderungen an Verordnungen des Bundesrats will.</p><p>Bundeskanzler Walter Thurnherr beantragte erfolglos, auf kürzere Behandlungsfristen für gleich lautende Kommissionsmotionen aus beiden Kammern zu verzichten. Der Bundesrat brauche Zeit für Konsultationen und Abklärungen, bevor er antworte, sagte er dazu.</p><p>Nichts wissen will der Ständerat davon, auch Motionen einzelner Ratsmitglieder für dringlich zu erklären. Der Zweitrat und der Bundesrat würden so ja nicht verpflichtet, schnell zu handeln, sagte Andrea Caroni (FDP/AR) namens der Mehrheit. Um in Krisen handeln zu können, sei die Kommissionsmotion das geeignete Instrument.</p><p>Eine Minderheit um Thomas Minder (parteilos/SH) hätte dringliche Motionen von einzelnen Ratsmitgliedern gewünscht. Voraussetzung für eine solche Motion hätten von mindestens der Hälfte des Rates, dem der Autorin oder der Autor angehört, unterschrieben werden müssen.</p><p>&nbsp;</p><p>Gegen neues Leitungsorgan</p><p>Im Gegensatz zum Nationalrat erachtet es der Ständerat als nicht notwendig, eine Verwaltungskommission als neues Organ für die oberste Leitung der Parlamentsverwaltung zu schaffen. Er will an der heutigen Verwaltungsdelegation festhalten und eine Revisionsstelle schaffen, die direkt der Verwaltungsdelegation unterstellt ist.</p><p>&nbsp;</p><p><strong>Debatte im Nationalrat, 12.12.2022</strong></p><p>Abweichung</p><p>&nbsp;</p><p><strong>Debatte im Ständerat, 01.03.2023</strong></p><p>Abweichung</p><p>&nbsp;</p><p><strong>Debatte im Nationalrat, 07.03.2023</strong></p><p>Abweichung</p><p>&nbsp;</p><p>SDA-Meldung</p><p><strong>Debatte im Ständerat, 09.03.2023</strong></p><p><strong>Das Parlament will sich selbst für Krisen rüsten</strong></p><p><strong>Das Bundesparlament soll in künftigen Krisenlagen virtuell tagen und generell mehr Einfluss nehmen können. Das haben die Räte übereinstimmend beschlossen.</strong></p><p>Der Ständerat bereinigte am Donnerstag die letzte Differenz in der Vorlage, die die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N) mit zwei Initiativen angestossen hatte. Das Geschäft ist damit bereit für die Schlussabstimmungen.</p><p>&nbsp;</p><p>Parlament soll online tagen können</p><p>Die Räte sollen, wenn sie wie zum Beginn der Coronavirus-Pandemie im März 2020 nicht physisch zusammentreten können, online tagen können. Bei regionalen Ereignissen - etwa Naturkatastrophen - soll es möglich sein, einzelne Ratsmitglieder virtuell zuzuschalten. Sitzungen ausserhalb von Bern sollen leichter möglich werden.</p><p>Online tagen können gemäss dem Entscheid künftig auch vorberatende Kommissionen. Voraussetzung ist, dass die Mitglieder nicht zusammenkommen können und dringende Entscheide zu fällen sind. Ausserdem müssen der Präsident oder die Präsidentin der Kommission und die Mehrheit der Mitglieder der Online-Sitzung zugestimmt haben.</p><p>Wahlen sollen aber nicht möglich sein, wenn das Parlament virtuell tagt. Im Ständerat hätte eine Mehrheit der Staatspolitischen Kommission (SPK-S) dies eigentlich ermöglichen wollen. Ihren Antrag lehnte der Rat aber ab und entschied, dem Nationalrat zu folgen.</p><p>&nbsp;</p><p>Umstrittene Verwaltungskommission</p><p>In Notlagen will das Parlament seine Einflussnahme sicherstellen. Die Räte beschlossen gegen den Antrag von Bundeskanzler Walter Thurnherr verkürzte Behandlungsfristen für Kommissionsmotionen. Das Parlament soll rasch eingreifen können - etwa, wenn es Änderungen an Verordnungen des Bundesrats will.</p><p>Bis zuletzt umstritten war, ob eine Verwaltungskommission als neues Organ für die oberste Leitung der Parlamentsverwaltung geschaffen werden sollte. Der Nationalrat wollte dies. Der Ständerat aber wollte darauf verzichten und setzte sich durch. Die SPK-N habe eingelenkt, weil sie das Anliegen in Ruhe prüfen wolle, sagte Kommissionssprecher Gregor Rutz (SVP/ZH).</p><p>Die Schaffung einer vom Ständerat vorgeschlagenen internen Revisionsstelle, die direkt der Verwaltungsdelegation unterstellt ist, lehnte wiederum der Nationalrat ab. In diesem Punkt setzte sich schliesslich die grosse Kammer durch.</p><p>&nbsp;</p><p class="Standard_d"><strong>Siehe auch:&nbsp;</strong></p><p><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20230471">23.471</a> Stärkung der Kontinuität und der Unabhängigkeit der obersten Leitung der Parlamentsverwaltung</p><p>&nbsp;</p>
Updated
10.04.2024 16:25

Back to List