Wehrpflichtersatzbefreiung nach Erfüllung der gesamten Dienstpflicht muss auch für Zivilschutz gelten

Details

ID
20200469
Title
Wehrpflichtersatzbefreiung nach Erfüllung der gesamten Dienstpflicht muss auch für Zivilschutz gelten
Description
InitialSituation
<p>Das Gesetz über die Wehrpflichtersatzabgabe soll in Artikel 4 Absatz 2bis wie folgt ergänzt werden:</p><p>"Von der Ersatzpflicht ist auch befreit, wer die gesamte Dienstpflicht nach Militär-, Zivilschutz- oder Zivildienstgesetzgebung erfüllt hat. [...]"</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Resolutions
    Date Council Text
    25.05.2021 0 Folge geben (Erstrat)
    02.09.2021 0 Zustimmung
    16.06.2023 1 Fristverlängerung
    16.06.2023 1 Bis Mitte 2025.
  • Number
    1
    Text
    Resolutions
    Date Council Text
Proceedings
<p><b>Medienmitteilung der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerates vom 03.09.2021</b></p><p>Mit 8 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen folgt die Kommission dem Beschluss des Nationalrates, der parlamentarischen Initiative <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20200469">20.469</a> Folge zu geben. Diese verlangt, dass Zivilschutzleistende nach Erfüllung der gesamten Dienstpflicht von der Wehrpflichtersatzabgabe befreit werden. Die Kommission bedauert, dass das geltende Recht - zulasten des Zivilschutzes - gegen die Gleichbehandlung der verschiedenen Dienstarten verstösst. Die SiK-N hat nun zur Umsetzung dieser Initiative einen Erlassentwurf auszuarbeiten. </p><p></p><p><b>Auskünfte</b></p><p>Pierre-Yves Breuleux, Kommissionssekretär,</p><p>058 322 92 43,</p><p><a href="mailto:sik.cps@parl.admin.ch">sik.cps@parl.admin.ch</a></p><p><a href="https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-sik">Sicherheitspolitische Kommission (SiK)</a></p>
Updated
04.09.2024 11:46

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