Anpassung der Altersschwelle in der Bundesanwaltschaft

Details

ID
20200485
Title
Anpassung der Altersschwelle in der Bundesanwaltschaft
Description
InitialSituation
<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 17.03.2021</b></p><p><b>Ständerat für höhere Altersschwelle in der Bundesanwaltschaft </b></p><p><b>Der künftige Bundesanwalt oder die Bundesanwältin sowie deren Stellvertreter sollen bis zum 68. Altersjahr im Amt bleiben dürfen. Das will der Ständerat. Er begrüsst einen Antrag seiner Rechtskommission (RK-S).</b></p><p>Nach geltendem Recht müssen Bundesanwälte sowie ihre Stellvertreter am Ende des Jahres aus dem Amt ausscheiden, in dem sie ihren 64. respektive 65. Geburtstag feiern. Eidgenössische Richterinnen und Richter können hingegen bis 68 Jahre im Amt bleiben. In der Bundesverwaltung ist gar eine "Verlängerung" bis 70 Jahre möglich.</p><p>Seit dem Abgang von Michael Lauber ist die Stelle des Bundesanwalts nicht besetzt. Die zuständige parlamentarische Gerichtskommission (GK) hat nach zwei Ausschreibungen keine überzeugende Kandidatur gefunden. Sie will den Posten ein drittes Mal ausschreiben, zunächst aber den Entscheid des Parlaments zum Höchstalter abwarten.</p><p>Die RK-S, die die parlamentarische Initiative ausgearbeitet hatte, hält die Erhöhung für nötig, unabhängig von der zurzeit laufenden Suche nach einem neuen Bundesanwalt. Für ein so wichtiges Amt sei die heutige Altersgrenze nicht gerechtfertigt und die heutige Regelung diskriminiert in den Augen der RK-S die Geschlechter.</p><p>Die Schwesterkommission des Nationalrates, die RK-N, lehnte die höhere Altersschwelle allerdings mit knappem Mehr ab. Die Mehrheit sah keinen objektiven Grund für die höhere Alterslimite.</p><p>Die RK-N habe keine Kandidaten begünstigen wollen, der sich für das Amt des Bundesanwaltes beworben hatte, sagte Beat Rieder (CVP/VS), Präsident der RK-S. Eine solche Sonderregelung wolle indes auch die RK-S nicht.</p><p>Als Bundesanwalt beworben hatte sich unter anderen Thomas Würgler, der pensionierte frühere Kommandant der Zürcher Kantonspolizei. Er hatte seine Kandidatur Anfang Januar öffentlich gemacht, fiel aber nach der Anhörung der GK Anfang Jahr aus dem Rennen.</p><p>Der Ständerat gab der Initiative seiner Rechtskommission oppositionslos Folge.</p><p></p><p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 19.05.2021</b></p><p><b>Bundesanwältinnen und Bundesanwälte und ihre beiden Stellvertreterinnen oder Stellvertreter sollen bis zur Vollendung des 68. Lebensjahrs arbeiten können. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. Mai 2021 den entsprechenden Vorschlag der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates geprüft. Er beantragt dem Parlament, der Verordnungsanpassung zuzustimmen. Die Änderung soll per 1. Januar 2022 in Kraft treten.</b></p><p>Die Kommission für Rechtsfragen (RK-S) schlägt dem Parlament vor, die Altersschwelle für die Ämter der Bundesanwältinnen und Bundesanwälte und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter anzuheben. Gleich wie für Mitglieder der eidgenössischen Gerichte soll die Alterslimite für Frauen und Männer vereinheitlicht und auf 68 Jahre angehoben werden. Die RK-S erachtet die aktuelle Alterslimite (64 Jahre für Frauen und 65 Jahre für Männer) als überholt und diskriminierend und will mit deren Anpassung gleichzeitig den Kreis möglicher Bewerberinnen und Bewerber für die entsprechenden Ämter ausweiten.</p><p>Die Alterslimite ist in der Verordnung der Bundesversammlung über das Arbeitsverhältnis und die Besoldung des Bundesanwalts oder der Bundesanwältin sowie der Stellvertretenden Bundesanwälte oder Bundesanwältinnen vom 1. Oktober 2010 geregelt. Die RK-S schlägt die notwendigen Änderungen der Artikel 4 und 8 der genannten Verordnung und deren Inkrafttreten auf den 1. Januar 2022 vor.</p><p>Der Bundesrat konnte zum Vorschlag der RK-S Stellung nehmen. Er ist damit einverstanden und beantragt dem Parlament, den Änderungen zuzustimmen.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Resolutions
    Date Council Text
    03.12.2020 0 Beschluss, einen Erlassentwurf auszuarbeiten
    14.01.2021 0 Keine Zustimmung
    17.03.2021 2 Folge gegeben
    26.03.2021 0 Zustimmung
  • Number
    1
    Text
    Verordnung der Bundesversammlung über das Arbeitsverhältnis und die Besoldung des Bundesanwalts oder der Bundesanwältin sowie der Stellvertretenden Bundesanwälte oder Bundesanwältinnen
    Resolutions
    Date Council Text
    10.06.2021 2 Beschluss gemäss Entwurf
    14.09.2021 1 Zustimmung
    01.10.2021 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    01.10.2021 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 10.06.2021</b></p><p><b>Altersgrenze für Bundesanwälte soll ab 2022 erhöht werden</b></p><p><b>Der Ständerat will die Erhöhung der Altersgrenze für Bundesanwältinnen und Bundesanwälte auf den 1. Januar 2022 in Kraft setzen. Der Ständerat ist am Donnerstag der Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) oppositionslos gefolgt.</b></p><p>Die Alterslimite für Bundesanwälte soll nach der Wahl des Nachfolgers oder der Nachfolgerin von Michael Lauber auf Anfang 2022 in Kraft gesetzt werden. Auf die neue Altersgrenze von 68 Jahren hatten sich die Rechtskommission bereits zuvor geeinigt. Es ging noch um das Einführungsdatum.</p><p>Nach geltendem Recht müssen Bundesanwälte mit 64 oder 65 Jahren ihr Amt abgeben. Eidgenössische Richterinnen und Richter können hingegen bis 68 Jahre im Amt bleiben.</p><p>Eingebracht hatte das Anliegen die Rechtskommission des Ständerats als parlamentarische Initiative. Der Ständerat gab dieser in der vergangenen Frühjahrssession oppositionslos Folge.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 14.09.2021</b></p><p><b>Altersschwelle für Bundesanwälte wird auf Anfang 2022 erhöht</b></p><p><b>Die Altersgrenze für Bundesanwältinnen und Bundesanwälte soll per Anfang 2022 auf 68 Jahre erhöht werden. Nach dem Ständerat hat am Dienstag auch der Nationalrat der Alterserhöhung zugestimmt.</b></p><p>"Es geht um die zweitletzte Episode der Saga neuer Bundesanwalt", sagte Christian Lüscher (FDP/GE) für die vorberatende Kommission. "Mit der Wahl des neuen Bundesanwalts ist die Saga dann abgeschlossen."</p><p>Der Nationalrat sprach sich schliesslich deutlich mit 146 zu 1 Stimme bei 2 Enthaltungen dafür aus, dass Bundesanwälte und deren Stellvertreter bis Ende des 68. Lebensjahrs im Amt bleiben dürfen. Der Ständerat hatte der Erhöhung der Altersgrenze bereits einstimmig zugestimmt. Das Geschäft ist bereit für die Schlussabstimmung.</p><p>Nach geltendem Recht müssen Bundesanwälte oder Bundesanwältinnen sowie ihre Stellvertreter am Ende des 64. oder 65. Altersjahrs aus dem Amt ausscheiden. Eidgenössische Richterinnen und Richter können hingegen bis 68 Jahre im Amt bleiben. In der Bundesverwaltung ist eine "Verlängerung" bis 70 Jahre möglich.</p><p>Eingebracht hatte das Anliegen die Rechtskommission des Ständerats (RK-S) als parlamentarische Initiative. Nicht zuletzt, weil sich die Suche nach einem neuen Bundesanwalt oder einer neuen Bundesanwältin schwierig gestaltete.</p><p>Die parlamentarische Gerichtskommission fand erst nach drei Ausschreibungen eine Kandidatur für die Nachfolge von Michael Lauber. Der 62-jährige Berner Polizeikommandant Stefan Blättler soll die Nachfolge Laubers antreten. Seit dessen Rücktritt vor einem Jahr ist die Stelle vakant. Die Wahl findet in der letzten Sessionswoche am 29. September statt.</p>
Updated
10.04.2024 15:58

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