Erwerbsersatz für direkt und indirekt betroffene Selbstständigerwerbende weiterführen

Details

ID
20203467
Title
Erwerbsersatz für direkt und indirekt betroffene Selbstständigerwerbende weiterführen
Description
InitialSituation
<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die COVID-19-Verordnung Erwerbsausfall dahingehend anzupassen, dass direkt und indirekt betroffene Selbstständigerwerbende über den 16. Mai 2020 hinaus (und bis spätestens 16. September 2020) anspruchsberechtigt bleiben, wenn sie nachweislich aufgrund der ausserordentlichen Situation einen Erwerbsausfall erleiden.</p><p>Eine Minderheit der Kommission (de Courten, Aeschi Thomas, Amaudruz, Glarner, Herzog Verena, Rösti, Schläpfer) beantragt, die Motion abzulehnen.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Resolutions
    Date Council Text
Proceedings
Updated
28.07.2023 14:27

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