Geschäftsbericht 2020 des Bundesgerichtes

Details

ID
20210002
Title
Geschäftsbericht 2020 des Bundesgerichtes
Description
Geschäftsbericht 2020 des Bundesgerichts vom 18. Februar 2021
InitialSituation
<p><b>Gemeinsame Medienmitteilung des Bundesgerichts, des Bundesstrafgerichts, des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundespatentgerichts vom 22.03.2021</b></p><p><b>Geschäftsberichte der eidgenössischen Gerichte</b></p><p>Am Montag haben das Bundesgericht, das Bundesstrafgericht, das Bundesverwaltungsgericht und das Bundespatentgericht ihre Geschäftsberichte des Jahres 2020 veröffentlicht. </p><p>Beim <b>Bundesgericht </b>erreichten die Eingänge fast den Höchststand von 2017. Die Zahl der erledigten Verfahren entspricht in etwa derjenigen der Vorjahre. Das Bundesgericht bemühte sich, trotz der Covid-19-Pandemie keine weiteren Pendenzen anwachsen zu lassen. Das <b>Bundesstrafgericht </b>verzeichnete trotz der Covid-19-Pandemie im Vergleich zum Durchschnitt der letzten fünf Jahre einen konstanten Geschäftsgang. In der Beschwerdekammer gingen die Eingänge gegenüber dem Vorjahr leicht zurück, bei der Berufungskammer wurden mehr Fälle anhängig gemacht. Die Zahl der neu eingereichten Beschwerden beim <b>Bundesverwaltungsgericht </b>war leicht tiefer als im Vorjahr, ebenso die Anzahl der Erledigungen. Die Digitalisierung des Rechtsprechungs - betriebs wurde vorangetrieben. Beim <b>Bundespatentgericht </b>ist die Zahl der Eingänge gegenüber dem Vorjahr praktisch gleich geblieben. Erledigt wurden 17 Verfahren, die Pendenzen erhöhten sich leicht.</p><p>Detaillierte Angaben zu den Geschäftsberichten können den beiliegenden Pressemitteilungen der einzelnen Gerichte entnommen werden.</p><p></p><p><b>Pressemitteilung des Bundesgerichts zu seinem Geschäftsbericht 2020</b></p><p>2020 gingen beim Bundesgericht 8024 neue Beschwerden ein (Vorjahr 7881). Erledigt hat es 7863 Fälle (Vorjahr 7942). 14,3 Prozent der Beschwerden wurden gutgeheissen. Die durchschnittliche Prozessdauer betrug 146 Tage (Vorjahr 140). 2863 pendente Fälle (Vorjahr 2702) wurden auf das Folgejahr übertragen. Das Bundesgericht bemühte sich, trotz der Covid-19-Pandemie keine weiteren Pendenzen anwachsen zu lassen.</p><p>Zur Entlastung der Strafrechtlichen Abteilung beschloss das Gericht, ab 2021 eine Richterstelle von Luzern nach Lausanne zu transferieren. Die Zweite sozialrechtliche Abteilung in Luzern weist somit nur noch vier Mitglieder auf. Das Bundesgerichtsreglement wurde in dem Sinne ergänzt, dass bei Grundsatzentscheidungen der Zweiten sozialrechtlichen Abteilung im Turnus ein Mitglied der Ersten sozialrechtlichen Abteilung mitwirkt.</p><p>Die Revision des Bundesgerichtsgesetzes (BGG), mit welcher das Bundesgericht nachhaltig hätte entlastet und Rechtsschutzlücken hätten geschlossen werden sollen, ist im Berichtsjahr im Parlament gescheitert; der Nationalrat folgte dem Beschluss des Ständerates vom Vorjahr, auf die Revision des BGG nicht einzutreten. Das Bundesgericht erachtet die Situation als kritisch im Hinblick auf die Erfüllung seiner ihm von der Verfassung zugedachten Aufgabe. Es hat im Rahmen seiner eigenen Möglichkeiten beschlossen, eine Neuorganisation der Abteilungen an die Hand zu nehmen. Diese Massnahme wird jedoch nicht genügen; zusätzliche Mittel werden ebenfalls notwendig sein.</p><p>Gemäss einem ständerätlichen Postulat soll der Bundesrat beauftragt werden, in einem Bericht darzulegen, wie das BGG modernisiert werden kann, um die Belastung des Bundesgerichts und den Rechtsschutz zu optimieren.</p><p>Mit der Revision des Enteignungsgesetzes hat das Parlament dem Bundesgericht eine neue Aufgabe übertragen, die für die Belastung des Bundesgerichts von erheblicher Bedeutung ist. Seit dem 1. Januar 2021 ist das Bundesgericht zuständig für die Wahl der rund 150 Mitglieder der eidgenössischen Schätzungskommissionen und zur Regelung des für einen Teil von ihnen vorgesehenen hauptamtlichen Anstellungsverhältnisses.</p><p>Die zwei im Februar 2018 im Gerichtsgebäude in Lausanne heruntergefallenen Kalksteinplatten vor den Gerichtssälen machten weitreichende Abklärungen und Sicherungsmassen notwendig, welche die Nutzung des Gebäudes auch im Berichtsjahr erheblich beeinträchtigten. Das Gebäude steht dem Gericht nunmehr wieder uneingeschränkt zur Verfügung, nachdem die Arbeiten abgeschlossen und die Baugerüste Mitte Dezember entfernt werden konnten.</p><p>Die Arbeitsbedingungen am Bundesgericht wurden mehrfach den Vorschriften des Bundes zum Coronavirus angepasst, um optimale Voraussetzungen zur Erledigung der Gerichtsfälle und der Verwaltungsgeschäfte zu schaffen. Namentlich wurde die Heimarbeit gefördert und ein Sonderstab eingesetzt, um die Quarantäne- und Hygienevorschriften durchzusetzen.</p><p>Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) fällte im Berichtsjahr 294 Entscheidungen betreffend die Schweiz. Es ergingen 14 Urteile. Der EGMR stellte in sechs Fällen mindestens eine Verletzung der Konvention durch die Schweiz fest.</p><p></p><p>Geschäftsbericht: <a href="https://www.bger.ch/files/live/sites/bger/files/pdf/Publikationen/GB/BGer/de/Geschaeftsbericht_2020.pdf">Link</a></p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Geschäftsbericht 2020 des Bundesgerichts vom 18. Februar 2021
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über die Geschäftsführung des Bundesgerichts im Jahre 2020
    Resolutions
    Date Council Text
    10.06.2021 2 Beschluss gemäss Entwurf
    10.06.2021 1 Zustimmung
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im National- und Ständerat, 10.06.2021</b></p><p><b>Parlament genehmigt Geschäftsbericht 2020 des Bundesgerichts</b></p><p><b>Die Räte haben am Donnerstag den Geschäftsbericht des Bundesgerichts für 2020 genehmigt. Bundesgerichtspräsidentin Martha Niquille forderte, dass die Überarbeitung des Bundesgerichtsgesetzes (BGG) wieder aufgenommen werden solle. Andernfalls werde das Gericht weiterhin überlastet sein.</b></p><p>Nach dem Scheitern des Bundesgerichtsgesetzes im Parlament habe das Gericht im Rahmen seiner Möglichkeiten seine Kapazitäten selbst angepasst, berichtete Manuela Weichelt (Grüne/ZG) namens der Geschäftsprüfungskommission (GKP-N) des Nationalrats.</p><p>"Es ist sehr erfreulich, dass unsere Gerichte auch im Pandemiejahr sehr gut gearbeitet haben", sagte SP-Ständerat Hans Stöckli (BE) namens der Schwesterkommission im Ständerat.</p><p>Anwesend in den Ratsdebatten war Martha Niquille, die Präsidentin des Bundesgerichts. Im Ständerat verlangte sie, dass wenigstens die unbestrittenen Punkte bei der Revision des Bundesgerichtsgesetzes (BGG) wieder aufgenommen werden sollten. Etwa soll es laut Niquille bei Bussen unter 500 Franken nicht mehr möglich sein, beim Bundesgericht Beschwerde einzureichen.</p><p>National- und Ständerat waren im vergangenen Jahr nicht auf die Revision eingetreten. Die Revision hätte es erlaubt, das Gericht zu entlasten.</p><p>"Wenn man wirklich eine Entlastung des Bundesgerichts will, muss der Zugang zum Gericht eingeschränkt werden", sagte sie. Dies sei ein politischer Entscheid, der getroffen werden müsse. "Sonst werden wir immer überlastet sein." Und das Gericht werde nicht darum herumkommen, mehr Mittel zu beantragen.</p>
Updated
10.04.2024 16:02

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