Voranschlag 2021. Nachtrag I

Details

ID
20210007
Title
Voranschlag 2021. Nachtrag I
Description
Botschaft vom 31. März 2021 über den Nachtrag I zum Voranschlag 2021
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 17.02.2021</b></p><p><b>Coronavirus: Bundesrat verabschiedet ausserordentlichen Nachtrag zum Voranschlag 2021 </b></p><p><b>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 17. Februar 2021 die Sonderbotschaft über den Nachtrag Ia zum Voranschlag 2021 verabschiedet. Damit unterbreitet er dem Parlament acht Nachtragskredite im Umfang von 14,3 Milliarden Franken für weitere Massnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie. Der grösste Teil wird als ausserordentlicher Zahlungsbedarf beantragt (13,2 Mrd.). </b></p><p>Das Parlament hat mit dem Beschluss zum Voranschlag 2021 vom 16. Dezember 2020 Ausgaben von 6,6 Milliarden zur Bewältigung der Corona-Pandemie beschlossen. Angesichts der im Januar 2021 vom Bundesrat beschlossenen Massnahmen sind allerdings zusätzliche Ausgaben zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen nötig. Sie entfallen grösstenteils auf die Härtefallmassnahmen für Unternehmen (6,3 Mrd.), die Kurzarbeitsentschädigung (6 Mrd.), die Kosten für Coronatests (989,8 Mio.) sowie den Erwerbsersatz (940 Mio.).</p><p>- Die <b>Härtefallmassnahmen</b> von Bund und Kantonen für Unternehmen belaufen sich gemäss geltendem Covid-19-Gesetz (SR 818.102) auf insgesamt 2,5 Milliarden. Der Bundesanteil von 1,932 Milliarden ist im Voranschlag 2021 bereits eingestellt. Mit der parallel ans Parlament verabschiedeten Botschaft zu einer Änderung des Covid-19-Gesetzes sollen die Mittel für Härtefallmassnahmen auf insgesamt 10 Milliarden aufgestockt werden können; der Bundesanteil soll auf 8,2 Milliarden ansteigen. Entsprechend wird ein Nachtragskredit im Umfang von 6,3 Milliarden nötig. </p><p>- Mit einem Beitrag an die Arbeitslosenversicherung (ALV) von 6 Milliarden soll der Bund auch im Jahr 2021 die Kosten für die ausbezahlten <b>Kurzarbeitsentschädigungen</b> (KAE) übernehmen. </p><p>- Der Bund übernimmt auf Grundlage der Covid-19-Verordnung 3 (SR 818.101.24) die Kosten von ambulant durchgeführten <b>Coronatests</b> bis Ende 2021. Dafür wird ein Nachtrag von 989,8 Millionen notwendig.</p><p>- In der Wintersession 2020 hat das Parlament die Vergabevoraussetzungen für den <b>Corona-Erwerbsersatz</b> weiter gelockert und insbesondere die Anspruchsvoraussetzungen für indirekt Betroffene gesenkt (Umsatzrückgang von 40 Prozent statt 55 %). Die für 2021 bewilligten Mittel von 2,2 Milliarden reichen für die Erweiterung der Leistung nicht aus, weshalb ein Nachtragskredit von 940 Millionen beantragt wird.</p><p>Zudem sind zur Bewältigung der Corona-Pandemie Aufstockungen im Eigenaufwand des Bundesamts für Gesundheit (BAG) und des Bundesamts für Statistik (BFS) sowie beim Gesundheitsschutz nötig. Schliesslich werden Mittel beantragt, um nachträglich auch durch Kantone oder Gemeinden geführte Kinderbetreuungsinstitutionen für entgangene Elternbeiträge während des Lockdowns im ersten Halbjahr 2020 zu entschädigen (Umsetzung der Motion 20.3917).</p><p>Sämtliche der vorliegenden Nachtragskredite dienen dazu, die Folgen der Corona-Pandemie zu mildern. Die grosse Mehrheit der Kredite wird daher als ausserordentlicher Zahlungsbedarf beantragt; deren Bewilligung durch das Parlament bedarf somit eines qualifizierten Mehrs (Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder beider Räte).</p><p></p><p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 31.03.2021</b></p><p><b>Bundesrat verabschiedet Nachtrag I zum Voranschlag 2021 </b></p><p><b>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 31. März 2021 den ersten ordentlichen Nachtrag zum Budget 2021 verabschiedet. Er unterbreitet dem Parlament 11 Nachtragskredite im Umfang von 2,6 Milliarden Franken. Es handelt sich grösstenteils um weitere Massnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie, vor allem im Zusammenhang mit der Ausweitung der Teststrategie. Die Hälfte der zusätzlichen Mittel wird kompensiert. Die effektiven Mehrausgaben belaufen sich auf 1,3 Milliarden Franken. </b></p><p>Bundesrat und Parlament haben bisher für das Jahr 2021 Ausgaben von 21,4 Milliarden zur Bewältigung der Corona-Pandemie beschlossen; 6,6 Milliarden mit dem Voranschlag 2021 und 14,8 Milliarden mit dem ausserordentlichen Nachtrag Ia. Unter Einschluss des vorliegenden Nachtrags I steigt der Gesamtbetrag auf 22,9 Milliarden (inkl. Kreditübertragungen und Kompensationen).</p><p>2,4 Milliarden stehen im Zusammenhang mit den Coronavirus-Tests. Das Parlament hat dafür bereits 1279 Millionen im ordentlichen Budget 2021 bewilligt. Für die Ausweitung der Teststrategie werden zusätzliche 1154 Millionen benötigt. Angesichts der Gesamthöhe des Mittelbedarfs sollen nun sämtliche Testkosten gemäss Schuldenbremse ausserordentlich geführt werden, auch die bereits gesprochenen Mittel. Daher werden insgesamt 2433 Millionen beantragt, wobei die bereits gesprochenen 1279 Millionen mit dem ordentlichen Kredit kompensiert werden. </p><p>Mit der Testoffensive fallen bei den Kantonen zusätzliche Aufgaben an. Zum Aufbau der Infrastruktur für die wiederholte Testung der Bevölkerung sollen die Kantone mit einer Anschubfinanzierung von 64 Millionen unterstützt werden. Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stehen auch die Nachträge für den touristischen Verkehr (25 Mio.) und für Zivilschutzeinsätze (9 Mio.). Die Abklärungen für den vom Parlament beschlossenen Schutzschirm für Veranstaltungen laufen noch. Die benötigten Mittel werden dem Parlament mit einer Nachmeldung zum vorliegenden Nachtrag I beantragt.</p><p>Die weiteren Nachtragskredite stehen nicht im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und betreffen die europäischen Satellitennavigationsprogramme (5,6 Mio.), den Finanzausgleich (5,2 Mio.) und die Hochseeschifffahrt (3 Mio.). Im Eigenbereich des Bundes sollen zudem die Mittel für die Gesamterneuerung und Modernisierung der IKT-Anwendungen bei der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) um 17 Millionen aufgestockt werden.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 31. März 2021 über den Nachtrag I zum Voranschlag 2021
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 17. Februar 2021 über den Nachtrag Ia zum Voranschlag 2021
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss I über den Nachtrag Ia zum Voranschlag 2021
    Resolutions
    Date Council Text
    04.03.2021 2 Beschluss abweichend vom Entwurf
    08.03.2021 1 Abweichung
    10.03.2021 2 Zustimmung
  • Number
    2
    Text
    Bundesbeschluss II über den Nachtrag I zum Voranschlag 2021
    Resolutions
    Date Council Text
    02.06.2021 2 Beschluss gemäss Entwurf
    07.06.2021 1 Zustimmung
Proceedings
<p>Entwurf 1</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 04.03.2021</b></p><p><b>Ständerat bewilligt Nachtragskredite in Milliardenhöhe </b></p><p><b>Der Ständerat will zur Bewältigung der Corona-Pandemie weitere 14,975 Milliarden Franken an Bundesgeldern zur Verfügung stellen. Er hat am Donnerstag entsprechende Nachtragskredite zum Budget 2021 bewilligt.</b></p><p>Dabei fallen die Erhöhung des Bundesbetrags für die kantonalen Härtefallmassnahmen (6,9 Milliarden Franken) und der Beitrag an die Arbeitslosenversicherung zur Deckung der Kurzarbeitsentschädigung im Jahr 2021 (6 Milliarden Franken) am meisten ins Gewicht.</p><p>Die Kredite waren sowohl in der vorberatenden Finanzkommission (FK-S) als auch im Rat weitgehend unbestritten. Zusätzliche 50 Millionen Franken sieht die kleine Kammer zugunsten des Nachwuchs- und Breitensports vor - das ist eine Folge zu den Änderungen im Covid-Gesetz.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 08.03.2021</b></p><p>Der Nationalrat hat Nachtragskrediten im Umfang von mehr als 14 Milliarden Franken im Zusammenhang mit der Corona-Krise bewilligt. Mehr als 6,3 Milliarden Franken sind für kantonale Härtefallmassnahmen vorgesehen. </p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 10.03.2021</b></p><p><b>Parlament bewilligt Nachtragskredite in Milliardenhöhe </b></p><p><b>Das Parlament will zur Bewältigung der Corona-Pandemie weitere 14,375 Milliarden Franken an Bundesgeldern zur Verfügung stellen. Nach dem Nationalrat hat am Mittwoch auch der Ständerat entsprechende Nachtragskredite zum Budget 2021 bewilligt.</b></p><p>Dabei fallen die Erhöhung des Bundesbetrags für die kantonalen Härtefallmassnahmen (6,3 Milliarden Franken) und der Beitrag an die Arbeitslosenversicherung zur Deckung der Kurzarbeitsentschädigung im Jahr 2021 (6 Milliarden Franken) am meisten ins Gewicht.</p><p>Die Kredite waren sowohl in der vorberatenden Finanzkommissionen als auch in den Räten weitgehend unbestritten.</p><p></p><p>Entwurf 2</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 02.06.2021</b></p><p>Der Ständerat elf Nachtragskrediten und zwei Nachmeldungen zugestimmt, vor allem für Massnahmen im Zusammenhang mit dem Coronavirus. Die zusätzlichen Mittel von insgesamt 2,6 Milliarden Franken wurden insbesondere wegen der Ausweitung der Teststrategie notwendig. Der erste ordentliche Nachtrag zum Voranschlag 2021 und die Nachmeldungen wurden einstimmig beschlossen. </p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 07.06.2021</b></p><p><b>Nationalrat spricht 3,8 Milliarden Franken für Corona-Massnahmen</b></p><p><b>Der Nationalrat hat am Montag elf Nachtragskrediten und drei Nachmeldungen zum Voranschlag 2021 gutgeheissen. Das Geld wird vor allem für Massnahmen im Zusammenhang mit dem Coronavirus benötigt.</b></p><p>2,56 Milliarden Franken umfassen die elf Nachtragskredite insgesamt. Bei den drei Nachmeldungen geht es um 1,2 Milliarden Franken.</p><p>Den letzten Nachtragskredit reichte der Bundesrat erst am 2. Juni ein. Deshalb musste der Nationalrat über einen höheren Betrag befinden als der Ständerat, der das Geschäft vergangene Woche beraten hatte. Der Ständerat hatte 2,4 Milliarden Franken bewilligt.</p><p>Bei dem zusätzlichen Geld handelt es sich zum grössten Teil um Ausgaben im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. So werden 2,4 Milliarden Franken für die "Testoffensive" benötigt. Angesichts der Gesamthöhe des Mittelbedarfs werden sämtliche Testkosten gemäss Schuldenbremse ausserordentlich geführt.</p><p><b></b></p><p>Nicht mehr und nicht weniger</p><p>Der Rat hatte über eine ganze Reihe von Minderheitsanträgen zu entscheiden, die alle deutlich abgelehnt wurden.</p><p>So beantragte eine Minderheit um SP-Nationalrätin Claudia Friedl (SG), den Beitrag der Schweiz an die globale Initiative "Access to Covid-19 Tools (ACT) Accelerator" deutlich zu erhöhen. Mit dieser Initiative soll die globale Entwicklung, Herstellung und gerechte Verteilung von Covid-19-Tests, -Behandlungsmethoden und -Impfstoffen gefördert werden. "Niemand ist sicher, bis alle sicher sind", sagte Friedl.</p><p>Ebenfalls chancenlos war der Antrag, dass die Ausgaben für die globale Initiative im Budget des Aussendepartements EDA kompensiert werden soll.</p><p>Die SVP wollte den Kantonen keine weitere Anschubfinanzierung für serielle Tests gewähren. Bei den Tests seien die Kantone in der Pflicht - und nicht der Bund, hiess es. "Die Kantone haben es zudem verpasst, ihre Pflichtlager anzulegen", sagte SVP-Nationalrat Pirmin Schwander (SZ). Der Bund sei in die Bresche gesprungen. Die Kantone und Gemeinden müssten sich nun wieder an den Pandemie-Ausgaben beteiligen.</p><p>Die SVP-Fraktion wollte auch keine weiteren 600 Millionen Franken für die Beschaffung zusätzlicher Impfdosen bewilligen. Der Bund könne die Finanzierung der Impfstoffe nicht zu lange übernehmen, weil die Kosten sonst explodieren würden, argumentierte Sandra Sollberger (SVP/BL).</p><p>Die elf Nachtragskredite sind mit dem Entscheid des Nationalrats erledigt. Die Nachmeldungen gehen an den Ständerat.</p>
Updated
10.04.2024 16:00

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