Gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer. Volksinitiative

Details

ID
20210021
Title
Gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer. Volksinitiative
Description
Botschaft vom 5. März 2021 zur Volksinitiative «Gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer (Korrektur-Initiative)» und zum indirekten Gegenvorschlag (Änderung des Kriegsmaterialgesetzes)
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 05.03.2021</b></p><p><b>Bundesrat will Ausfuhrpraxis von Kriegsmaterial verschärfen </b></p><p><b>Der Bundesrat hat am 5. März 2021 die Botschaft zur Volksinitiative "Gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer (Korrektur-Initiative)" verabschiedet. Er empfiehlt die Initiative zur Ablehnung, stellt ihr aber einen indirekten Gegenvorschlag gegenüber. Damit unterstützt der Bundesrat die Stärkung der demokratischen Kontrolle im Bereich der Ausfuhr von Kriegsmaterial sowie eine Verschärfung der gängigen Bewilligungspraxis. </b></p><p>Die Initiantinnen und Initianten wollen die Bewilligungskriterien für Kriegsmaterialexporte nicht mehr auf Verordnungsebene, sondern auf Verfassungsstufe regeln. Somit müssten Volk und Stände über Anpassungen entscheiden. Auf diese Weise sollen Kriegsmaterialexporte in Bürgerkriegsländer verhindert werden. Zudem fordert die Initiative ein generelles Ausfuhrverbot von Kriegsmaterial in Länder, die Menschenrechte systematisch und schwerwiegend verletzen.</p><p></p><p>Initiative bedroht Landesinteressen</p><p>Die von der Initiative geforderte Verankerung der Bewilligungskriterien für Kriegsmaterialexporte auf Verfassungsstufe würde dem Bundesrat und dem Parlament die Kompetenz entziehen, die Bewilligungskriterien anzupassen. Das Parlament könnte nicht mehr für die Aufrechterhaltung der für die Schweiz wichtigen sicherheitsrelevanten Wirtschaftszweige sorgen, was im Kriegsmaterialgesetz verankert ist. Mit Annahme der Initiative würde die gesetzliche Spezialregelung für Ersatzteillieferungen infrage gestellt. So könnten Schweizer Firmen ihren vertraglichen Verpflichtungen gegenüber den ausländischen Käufern nicht in jedem Fall nachkommen, weil Ersatzteillieferungen unter Umständen ohne wichtigen Grund abgelehnt werden müssten. Dies könnte dem Ruf der Schweiz als verlässliche Wirtschaftspartnerin schaden. Insgesamt würden so die sicherheitsrelevanten Industrien im Land geschwächt.</p><p></p><p>Mehr demokratische Kontrolle</p><p>Bereits heute hat die Schweiz im europäischen Vergleich eine vergleichsweise strenge Bewilligungspraxis für Kriegsmaterialausfuhren. Sie ist in vielen Punkten restriktiver als diejenige anderer europäischer Länder. Dennoch hat der Bundesrat Verständnis für die Anliegen der Initiantinnen und Initianten. Mit seinem indirekten Gegenvorschlag will er die Bewilligungskriterien auf Gesetzesstufe verankern und so die demokratische Kontrolle stärken: Das Parlament könnte demnach die gesetzlichen Bewilligungskriterien anpassen. Mit dem fakultativen Referendum hätte das Stimmvolk das letzte Wort.</p><p>Zudem will der Gegenvorschlag die gängige Bewilligungspraxis verschärfen. Die heutige Regelung erlaubt Ausnahmen vom Ausfuhrverbot von Kriegsmaterial in Länder, die Menschenrechte systematisch und schwerwiegend verletzen. Der Gegenvorschlag sieht vor, diese von der Initiative kritisierte Ausnahmen ersatzlos zu streichen. Damit würde die Schweiz deutlich weitergehen als die Regelungen im internationalen Vertrag über den Waffenhandel oder die Weisungen der EU an ihre Mitgliedsstaaten. Ausfuhren in sogenannte Bürgerkriegsländer bleiben in jedem Fall ausgeschlossen. </p><p>Der Gegenvorschlag soll dem Bundesrat ermöglichen, bei ausserordentlichen Umständen innerhalb eines klar abgesteckten Rahmens von den gesetzlichen Bewilligungskriterien abzuweichen. Dies muss aber für die Wahrung der aussen- oder sicherheitspolitischen Interessen der Schweiz notwendig sein. Wichtig wird diese Möglichkeit der Güterabwägung beispielsweise dann, wenn Gegengeschäfte (Offset) aus einer Rüstungsbeschaffung durch die Schweizer Armee betroffen sind. </p><p>Schliesslich enthält der Gegenvorschlag eine Ausnahme für Kriegsmaterialausfuhren, die für Einsätze zugunsten des Friedens benötigt werden. Dies betrifft in erster Linie friedenserhaltende Operationen auf Basis eines Mandats der Vereinten Nationen oder der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE). </p><p>Mit der Streichung der Ausnahme für Länder, die Menschenrechte systematisch und schwerwiegend verletzen, der Verankerung der Bewilligungskriterien auf Gesetzesstufe und dem Ausschluss von Kriegsmaterialausfuhren in sogenannte Bürgerkriegsländer wird den drei Hauptanliegen des Initiativkomitees Rechnung getragen. Gleichzeitig erfüllt die Abweichungskompetenz für ausserordentliche Umstände ein zentrales Anliegen aus der Vernehmlassung.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 5. März 2021 zur Volksinitiative «Gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer (Korrektur-Initiative)» und zum indirekten Gegenvorschlag (Änderung des Kriegsmaterialgesetzes)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über das Kriegsmaterial (Kriegsmaterialgesetz, KMG)
    Resolutions
    Date Council Text
    03.06.2021 2 Beschluss abweichend vom Entwurf
    15.09.2021 1 Zustimmung
    01.10.2021 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    01.10.2021 1 Annahme in der Schlussabstimmung
  • Number
    2
    Text
    Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer (Korrektur-Initiative)»
    Resolutions
    Date Council Text
    03.06.2021 2 Beschluss gemäss Entwurf
    15.09.2021 1 Zustimmung
    01.10.2021 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    01.10.2021 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    12.10.2021 1 Mit Erklärung vom 07.10.2021 gibt das Initiativkomitee der Bundeskanzlei davon Kenntnis, dass die Initiative mit der nötigen Mehrheit bedingt zurückgezogen worden ist (BBl 2021 2342).
    21.01.2022 1 Eintritt der Bedingung für den Rückzug (20.01.2022) (BBl 2022 146)
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 03.06.2021</b></p><p><b>Ständerat will die Kriterien für den Waffenexport im Gesetz regeln</b></p><p><b>Der Ständerat will in einem Gesetz regeln, unter welchen Bedingungen Kriegsmaterial exportiert werden darf. Er hat zudem den Gegenvorschlag des Bundesrats zur Korrekturinitiative verschärft und einen Artikel gestrichen, der es dem Bundesrat in Eigenregie erlauben würde, Ausnahmen vom Gesetz vorzusehen.</b></p><p>Der Ständerat hat am Donnerstag die Volksinitiative "Gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer (Korrekturinitiative)" mit 30 zu 13 Stimmen zur Ablehnung empfohlen, dies gegen die Stimmen von SP und Grünen.</p><p>Mit 30 zu 11 Stimmen sprach sich eine Mehrheit des Rats für den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrats aus. Die Vorlage wurde jedoch in einem Punkt deutlich verschärft.</p><p>Der Gegenvorschlag des Bundesrats sieht eine Ausnahmeklausel vor: Der Bundesrat soll weiterhin die Kompetenz haben, bei ausserordentlichen Umständen "zur Wahrung der aussen- oder sicherheitspolitischen Interessen des Landes" von den Bewilligungskriterien abzuweichen.</p><p></p><p>Knapper Entscheid</p><p>Mit einer Mehrheit bestehend aus Ständerätinnen und Ständeräten von Mitte, SP und Grüne hat der Ständerat diese Ausnahmeregelung nun aus dem Gegenvorschlag gestrichen - mit 22 zu 20 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Der Ständerat kommt damit einem zentralen Anliegen der Initianten entgegen.</p><p>Nur unter der Bedingung, dass die Ausnahmeregelung im Gegenentwurf gestrichen wird, zeigten sich die Initianten bereit, einen Rückzug der Volksinitiative zu prüfen.</p><p></p><p>Mitte, SP und Grüne setzen sich durch</p><p>Die Debatte im Ständerat konzentrierte sich dann schliesslich auch auf diesen Ausnahmeartikel. Die Luzerner Ständerätin Andrea Gmür-Schönenberger (Mitte) erklärte, dass es mit dem Ausnahme-Artikel "immer irgendwie möglich wäre, eine Ausnahme zu finden". Mit der Streichung werde die Verantwortung für den Kriegsmaterialexport von der Exekutive auf die Legislative verlagert. Dies wiederum würde Bundesrat und Verwaltung entlasten, meinte Gmür-Schönenberger.</p><p>SP-Ständerat Daniel Jositsch (ZH) sprach von einem "Schelmenstreich", weil mit dieser Ausnahme alles offen gelassen werde. "Dann lassen wir das mit dem Gegenentwurf lieber ganz sein", ergänzte er, "ausserordentliche Gründe finden sie immer".</p><p>Waffenexporte würden ethische Fragen aufwerfen, die die Bevölkerung beschäftigten, sagte die Genfer Ständerätin Lisa Mazzone (Grüne). Es stellten sich aber bei den Waffenexporten nicht nur ethische Fragen, sondern auch demokratische. Mit der Ausnahmeregelung im Gegenentwurf gebe es keine "demokratischen Kontrolle" beim Kriegsmaterialexport, weil das letzte Wort beim Bundesrat bleibe.</p><p></p><p>Parmelin: Bundesrat braucht Spielraum</p><p>Werner Salzmann (SVP/BE) entgegnete, dass ein Gegenentwurf auch kompromissfähig sein müsse. Selbst dem Gegenvorschlag des Bundesrats mit der Ausnahmeregelung könne er "nur zähneknirschend" zustimmen. Mit dem Gegenvorschlag werde der Bundesrat zu stark in seinem Handlungsspielraum eingeschränkt, argumentierte er. "Dies hat der Bundesrat realisiert, und deshalb hat er auch diesen einen Artikel eingeführt, der ihm diesen Spielraum wieder einräumt", ergänzte er.</p><p>"Auch die Blaulicht-Einsätze der Polizei oder der Ambulanz sind nicht bis ins letzte Detail geregelt", sagte Thierry Burkart (FDP/AG), und argumentierte gegen die Streichung der Ausnahmeklausel. Diese Klausel bedeute aber nicht, "dass alle anderen Regelungen nicht mehr gültig sind", ergänzte er.</p><p>Bundespräsident Guy Parmelin erklärte schliesslich, der Bundesrat müsse auf aktuelle Veränderungen reagieren können. "Die tatsächliche Frage, die sich stellt, ist, wie man auf die Veränderungen der internationalen Sicherheitslage angemessen und rasch reagieren will, wenn diese Ausnahmeregelung gestrichen wird", sagte er.</p><p>Gegen den Willen von Bundesrat, FDP und SVP wurde die Ausnahmeklausel schliesslich gestrichen.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 13.09.2021</b></p><p><b>Rückzug der Korrekturinitiative dürfte wohl vom Tisch sein</b></p><p><b>Beim Export von Kriegsmaterial soll der Bundesrat in Ausnahmefällen autonom Entscheidungen treffen können. Anders als zuvor der Ständerat, hat eine Mehrheit im Nationalrat am Montag signalisiert, eine Ausnahmeregelung für den Bundesrat wieder in die Vorlage aufnehmen zu wollen. Ein Rückzug der Korrekturinitiative dürfte damit vom Tisch sein.</b></p><p>Ganze 38 Rednerinnen und Redner haben am Montagabend im Nationalrat zu den Bedingungen für den Export von Kriegsmaterial Stellung genommen. Nicht dazu zählen die Kommissionssprecher und Fraktionssprecherinnen. Entsprechend lange dauerte die Debatte, deren Fortsetzung schliesslich auf Mittwoch verschoben werden musste.</p><p>Anders als man wegen der vielen Wortmeldungen meinen könnte, waren die Mehrheitsverhältnisse eigentlich schnell klar.</p><p></p><p>Bürgerliche gegen die Initiative</p><p>Für die Volksinitiative "Gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer (Korrekturinitiative)" sprachen sich die Fraktionen von SP, Grünen und Grünliberalen aus. Ausserdem warb die EVP, die mit ihren zwei Sitzen der Mitte-Fraktion angehört, für ein Ja.</p><p>Die Initiative verlangt, dass Kriegsmaterial nur noch in demokratische Staaten exportiert werden darf. Darüber hinaus sollen keine Waffen mehr an Staaten verkauft werden, in denen Menschenrechte systematisch und schwerwiegend verletzt werden. Ausnahmen soll es keine mehr geben. Die entsprechenden Kriterien sollen auf Verfassungsstufe gehoben werden. Heute sind die Exportkriterien in der Kriegsmaterialverordnung festgehalten.</p><p>Die Schweizer Industrie sei mit dieser Initiative in keiner Art und Weise gefährdet, sagte etwa Beat Flach (GLP/AG). Es gehe darum, zu einer "moralischen und damit einer unserem Land entsprechenden" Exportpolitik zurückzufinden.</p><p>Sprecher der bürgerlichen Mehrheit, bestehend aus Mitte-Partei, FDP und SVP, lehnten in ihren Voten die Initiative deutlich ab.</p><p>Auch der Ständerat hatte die Volksinitiative in der Sommersession deutlich abgelehnt - gegen die Stimmen von SP und Grünen.</p><p></p><p>Handlungsspielraum für den Bundesrat</p><p>Der Gegenvorschlag des Bundesrats wurde im Ständerat jedoch in einem Punkt deutlich verschärft. Der Ständerat strich denjenigen Artikel, der es dem Bundesrat in Eigenregie erlauben würde, Ausnahmen vom Gesetz vorzusehen. Der Entscheid im Ständerat fiel allerdings knapp aus - mit 22 zu 20 Stimmen bei 2 Enthaltungen.</p><p>Die Initianten kündigten daraufhin an, die Initiative zurückzuziehen, sollte sich der Nationalrat der Version des Ständerats anschliessen. Es kam nun jedoch anders.</p><p>Eine Mehrheit der vorberatenden Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrats (SIK-N) schlägt einen Kompromiss vor. Mit einer knappen Mehrheit ist sie der Meinung, dass in bestimmten Sonderfällen Ausnahmen möglich sein sollen und der Bundesrat in Eigenregie entscheiden soll. Diese Ausnahmen sollen sich auf Exporte in demokratische Länder beschränken, die über ein Exportkontrollregime verfügen, das mit demjenigen der Schweiz vergleichbar ist.</p><p></p><p>Mehr Handlungsspielraum statt weniger</p><p>Doch mit diesem Vorschlag zeigten sich die Initianten alles andere als zufrieden. Priska Seiler Graf (SP/ZH) vom Initiativkomitee argumentierte, dass mit diesem Kompromiss der Handlungsspielraum für den Bundesrat noch grösser werde, als er dies heute schon sei. "Bleibt diese Klausel so bestehen, werden wir die Initiative nicht zurückziehen können."</p><p>Und laut Marionna Schlatter (Grüne/ZH) "ist die Toleranz für weitere Lockerungen bei den Exporten von Kriegsmaterial in der Bevölkerung nicht vorhanden".</p><p>"Bei diesem Geschäft kommt das Fressen eben vor der Moral", sagte schliesslich Beat Flach. Mit Verweis auf die Streichung der Ausnahmeklausel sagte er: "Der Ständerat hat sehr schlau ein eigenmächtiges Vorhaben des Bundesrats gebremst."</p><p>Bruno Walliser (SVP/ZH) argumentierte hingegen, mit dem Gegenvorschlag des Ständerats könnten die sicherheitspolitischen Interessen des Landes nicht mehr wahrgenommen werden. "Wir brauchen eine Rüstungsindustrie, die den Bedürfnissen der Schweizer Rüstungsindustrie gerecht wird." Deshalb müsse der Gegenvorschlag ohne Ausnahmeklausel vom Tisch.</p><p>Die Streichung der Ausnahmeregelung durch den Ständerat sei nicht akzeptabel, sagte auch Ida Glanzmann (LU) für die Mitte-Fraktion. Und Maja Riniker (FDP/AG) sagte für ihre Fraktion, die FDP werde der Version des Ständerats nicht zustimmen können.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 15.09.2021</b></p><p><b>Initianten ziehen die Waffenexport-Initiative zurück</b></p><p><b>Die Initianten ziehen die Volksinitiative "Gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer (Korrekturinitiative)" zurück. Dies, nachdem am Mittwoch auch der Nationalrat die Ausnahmeklausel für den Bundesrat gestrichen hat.</b></p><p>Heute sei ein grosser Tag für eine glaubwürdige Schweizer Friedenspolitik, teilte die Allianz gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer nach dem Entscheid des Nationalrats mit.</p><p>"Da der Gegenvorschlag ein guter Kompromiss darstellt, sieht die Allianz von einer Volksabstimmung ab und zieht die Korrektur-Initiative zurück".</p><p><b></b></p><p>Zwei überraschende Entscheide</p><p>Der Rückzug der Initiative ist die logische Folge auf zwei überraschende Entscheide im Parlament. In der Sommersession verschärfte der Ständerat den Gegenentwurf des Bundesrats deutlich. Der Bundesrat wollte sich weiterhin das Recht einräumen, unter bestimmten Bedingungen Exporte in Eigenregie bewilligen zu können. Der Ständerat strich diesen Passus - knapp mit 22 zu 20 Stimmen bei 2 Enthaltungen.</p><p>Schon damals kündigten die Initianten an, die Volksinitiative zurückzuziehen, sollte sich der Nationalrat dem Ständerat anschliessen. Am Mittwoch hat sich in der grossen Kammer nun ein Minderheitsantrag durchgesetzt, der genau diese Bedingung erfüllte.</p><p>Der Entscheid im Nationalrat fiel mit 96 zu 91 Stimmen bei 6 Enthaltungen. In der Gesamtabstimmung wurde der Gegenvorschlag in der grossen Kammer mit 110 zu 76 Stimmen bei 6 Enthaltungen gutgeheissen. Das Geschäft ist damit bereit für die Schlussabstimmung.</p><p><b></b></p><p>Parmelin warnt vor dem Schritt</p><p>Dass es eng werden könnte, realisierte wohl auch der Bundesrat. Mit aller Deutlichkeit argumentierte Bundespräsident Guy Parmelin am Mittwoch für die Beibehaltung der Ausnahmeklausel. Der Bundesrat "will diese Möglichkeit" erklärte er - und diese Möglichkeit sei auch eine Notwendigkeit für die Sicherheits- und Aussenpolitik der Schweiz. "Mit der Abweichungskompetenz kann der Bundesrat rasch handeln, wenn es um die Wahrung von übergeordneten Interessen der Schweiz geht", erklärte er. "&lt;fiese Flexibilität brauchen wir - auch für unsere Exportpolitik."</p><p>Werde dem Bundesrat diese Kompetenz genommen, seien zudem Offset-Geschäfte gefährdet, die Rechtssicherheit könne nicht mehr garantiert werden, und Waffenproduzenten könnten die Schweiz verlassen. "Diese Produzenten sind jedoch absolut sakrosankt, wenn es um die Sicherheit der Schweiz geht", erklärte Parmelin.</p><p></p><p>Kehrtwende nach 2019</p><p>Tatsächlich ist der Entscheid des Parlaments eine Kehrtwende. Nachdem der Bundesrat 2018 den Export von Schweizer Waffen in Bürgerkriegsländer wieder erlauben wollte, wurde von mehreren Seiten gefordert, den Handlungsspielraum des Bundesrats bei den Kriegsmaterialexporten einzuschränken. Trotzdem entschied sich das Parlament in der Frühjahrssession 2019 gegen neue Richtlinien. Diesen Beschluss hat das Parlament nun revidiert.</p>
Updated
10.04.2024 15:59

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