Luftfahrtgesetz. Ă„nderung

Details

ID
20210022
Title
Luftfahrtgesetz. Änderung
Description
Botschaft vom 5. März 2021 zur Änderung des Luftfahrtgesetzes
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 05.03.2021</b></p><p><b>Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Teilrevision des Luftfahrtgesetzes </b></p><p><b>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 5. März 2021 vom Ergebnis der Vernehmlassung zur Teilrevision des Luftfahrtgesetzes Kenntnis genommen und die Botschaft sowie den Gesetzesentwurf verabschiedet. Grund für die Anpassung bildet die Übernahme eines EU Erlasses durch die Schweiz und eines parlamentarischen Vorstosses. Die neuen Bestimmungen umfassen präventive Verbesserungen bei der gesundheitlichen Aufsicht des Flugpersonals durch die Einführung eines Melderechts und unangemeldeten Alkoholkontrollen. Weiter kann wieder eine Landessprache im Funkverkehr verwendet werden. </b></p><p>Mit der Annahme der Motion "Für den nichtgewerbsmässigen Sichtflug die Landessprachen nicht verbieten" durch das Parlament wird der Grundsatz für eine einheitliche Flugfunksprache in Englisch um weitere Ausnahmen ergänzt. Pilotinnen und Piloten sollen im nichtgewerbsmässigen Sichtflugverkehr (VFR) nebst Englisch auch wieder eine Landessprache für den Flugfunk verwenden können. </p><p>Initiiert durch europäische Sicherheitsmassnahmen im Nachgang zum Germanwings-Absturz vor rund fünf Jahren, wird mit der Teilrevision des Luftfahrtgesetzes die Früherkennung von psychischen Erkrankungen bei Besatzungsmitgliedern sowie Fluglotsinnen und Fluglotsen verbessert. Zwar wird deren Flugtauglichkeit im Rahmen von regelmässigen Kontrollen beim fliegerärztlichen Dienst periodisch überprüft. Auf Basis eines neuen Melderechts können Ärztinnen und Ärzte sowie Psychologinnen und Psychologen jedoch Diagnosen und Informationen über mögliche akute psychische oder körperliche Erkrankungen künftig ans BAZL weiterleiten. </p><p>Neu kann das BAZL jederzeit stichprobenartige Alkoholkontrollen ohne Anzeichen von Angetrunkenheit bei Mitgliedern der Besatzung vornehmen. Damit wird nicht nur etwaigem Alkoholmissbrauch frühzeitig vorgebeugt, sondern auch sichergestellt, dass die Besatzungsmitglieder über die für die Ausübung ihrer verantwortungsvollen Arbeitstätigkeit notwendige körperliche und psychische Verfassung verfügen. </p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 5. März 2021 zur Änderung des Luftfahrtgesetzes
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Luftfahrt (Luftfahrtgesetz)
    Resolutions
    Date Council Text
    03.06.2021 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
    13.09.2021 2 Abweichung
    30.11.2021 1 Abweichung
    07.12.2021 2 Abweichung
    09.12.2021 1 Zustimmung
    17.12.2021 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    17.12.2021 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 03.06.2021</b></p><p><b>Nationalrat für verschärfte Alkoholkontrollen beim Flugpersonal</b></p><p><b>Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) soll beim Besatzungspersonal künftig jederzeit Alkoholkontrollen durchführen können. Der Nationalrat hat am Donnerstag dieser Änderung des Luftfahrtgesetzes als Erstrat zugestimmt.</b></p><p>Heute sind solche Kontrollen nur auf Verdacht hin möglich. Der Bundesrat schlug eine Revision des Gesetzes vor, weil die Schweiz einen entsprechenden Erlass der EU übernommen hat. Mit den Massnahmen soll die Früherkennung von psychischen und physischen Erkrankungen bei Besatzungsmitgliedern verbessert werden.</p><p>Angestossen wurden die neuen Sicherheitsmassnahmen der EU im Nachgang des Germanwings-Absturzes im Jahr 2015 in Frankreich. Laut den Ermittlungen steuerte der verantwortliche Pilot das Flugzeug mit Absicht in einen Berg. Alle 150 Insassen kamen ums Leben.</p><p><b></b></p><p>Gegen freiwilliges Melderecht</p><p>Im Nationalrat war der Handlungsbedarf grundsätzlich unbestritten. Die grosse Kammer strich aber das vom Bundesrat vorgeschlagene freiwillige Melderecht für medizinisches Fachpersonal aus der Vorlage.</p><p>Die Regierung will, dass Ärztinnen und Psychologen Diagnosen und Informationen über mögliche akute psychische oder körperliche Erkrankungen künftig ans Bazl weiterleiten können. Dies solle helfen, psychische oder körperliche Erkrankungen bei Besatzungsmitgliedern frühzeitig zu erkennen, sagte Verkehrsministerin Simonetta Sommaruga.</p><p>Die grosse Kammer strich diese Bestimmung aber mit 113 zu 75 Stimmen bei 3 Enthaltungen aus dem Gesetz. Ärztinnen und Ärzte könnten sich schon heute vom Berufsgeheimnis entbinden lassen, um entsprechende Meldungen zu machen, argumentierte Kommissionssprecher Kurt Fluri (FDP/SO).</p><p>"Ich habe Schwierigkeiten, nachzuvollziehen, dass Sie die Meldemöglichkeit streichen", sagte Sommaruga. Im Strassenverkehr gelte ein solches Melderecht bereits. "Es geht hier auch um die Sicherheit der Flugpassagiere."</p><p><b></b></p><p>Funken in ortsüblicher Landessprache</p><p>Im revidierten Luftfahrtgesetz umgesetzt wird auch eine vom Parlament überwiesene Motion aus dem Jahr 2019. Demnach sollen Hobbypiloten im Sichtflugverkehr (VFR) nebst Englisch auch wieder in einer ortsüblichen Landessprache kommunizieren können. Seit 1. Januar 2019 müssen diese Piloten ihre Funksprüche grundsätzlich in Englisch absetzen.</p><p>Der Nationalrat präzisierte nun, dass der Grundsatz "English only" nur für den Flughafen Zürich gelten soll. Ansonsten soll für den nicht gewerbsmässigen Sichtflugverkehr neben Englisch auch in der jeweils lokal gesprochenen Schweizer Amtssprache gefunkt werden können.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 13.09.2021</b></p><p><b>Alkoholkontrollen beim Flugpersonal bald unangekündigt möglich</b></p><p><b>Das Parlament will mit unangekündigten Alkoholkontrollen beim Flugzeugpersonal die Sicherheit der Passagiere erhöhen. Nach dem Nationalrat hat am Montag auch der Ständerat dieser Änderung zugestimmt.</b></p><p>Der Ständerat sagte mit 41 zu 0 Stimmen und bei einer Enthaltung Ja zur Änderung des Luftfahrtgesetzes. Dank dieser soll das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) beim Besatzungspersonal künftig jederzeit Alkoholkontrollen durchführen können. Heute sind solche Kontrollen nur auf Verdacht hin möglich. Der Ständerat stimmte dieser Anpassung am Montag oppositionslos zu. Der Nationalrat hatte bereits in der Sommersession Ja gesagt.</p><p>Zudem sollen nach Ansicht des Bundesrats Ärztinnen und Psychologen Diagnosen und Informationen über mögliche akute psychische oder körperliche Erkrankungen künftig ans Bazl weiterleiten können. Dies soll helfen, psychische oder körperliche Erkrankungen bei Besatzungsmitgliedern frühzeitig zu erkennen. Sie sollen ein Melderecht bekommen.</p><p>Das sei in der vorberatenden Kommission umstritten gewesen, sagte deren Sprecher Hansjörg Knecht (SVP/AG). Denn Ärztinnen und Ärzte könnten sich schon heute vom Berufsgeheimnis entbinden lassen, um entsprechende Meldungen zu machen, sagte Knecht im Namen der Kommissionsmehrheit.</p><p>Eine Minderheit gelang es aber, das Ruder herumzureissen. Es gebe zwar regelmässige, aber eben nicht permanente Kontrollen, sagte Minderheitssprecher Mathias Zopfi (Grüne/GL). Der Gesundheitszustand könne sich zwischen Kontrollen ändern, deswegen müsse die Möglichkeit bestehen, dass die Ärzte eine Meldung erstatten können - ohne sich zunächst vom Berufsgeheimnis entbinden lassen zu müssen.</p><p></p><p>Regelung wegen German-Wings-Absturz</p><p>Sie könne kaum verstehen, dass es, anders als etwa bei Carchauffeuren, bei Piloten noch kein Melderecht gebe, sagte Verkehrsministerin Simonetta Sommaruga. Diese Regelung, die der Bundesrat nun einführen will, gehe zurück auf den vom Piloten herbeigeführten Absturz einer Maschine von Germanwings 2015 in Frankreich. Dort sei genau das der Fall gewesen, dass sich der psychischen Zustands des Piloten zwischen den Kontrollen verändert habe.</p><p>Laut den Ermittlungen steuerte der verantwortliche Pilot das Flugzeug mit Absicht in einen Berg. Alle 150 Insassen kamen ums Leben.</p><p>Der Ständerat stimmte schliesslich mit 31 zu 11 Stimmen für das Melderecht. Weil der Nationalrat es in der Sommersession aus der Vorlage gestrichen hat, muss er nun noch einmal darüber befinden.</p><p></p><p>Kein Widerstand bei Funken in Ortssprache</p><p>Im revidierten Luftfahrtgesetz umgesetzt wird auch eine vom Parlament überwiesene Motion aus dem Jahr 2019. Demnach sollen Hobbypiloten im Sichtflugverkehr (VFR) nebst Englisch auch wieder in einer ortsüblichen Landessprache kommunizieren können. Seit 1. Januar 2019 müssen diese Piloten ihre Funksprüche grundsätzlich in Englisch absetzen.</p><p>Der Nationalrat präzisierte nun, dass der Grundsatz "English only" nur für den Flughafen Zürich gelten soll. Ansonsten soll für den nicht gewerbsmässigen Sichtflugverkehr neben Englisch auch in der jeweils lokal gesprochenen Schweizer Amtssprache gefunkt werden können. Der Ständerat zeigte sich damit am Montag oppositionslos einverstanden.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 30.11.2021</b></p><p><b>Umstrittenes Melderecht bei Zweifeln an Arbeitstauglichkeit</b></p><p><b>Das zusätzliche Melderecht für Ärzte bei medizinischen Zweifeln an der Arbeitstauglichkeit von Flugpersonal bleibt umstritten. Der Nationalrat hat sich am Dienstag erneut knapp dagegen ausgesprochen. Damit bleibt die Differenz zwischen den Kammern im Luftfahrtgesetz bestehen.</b></p><p>Arztpersonen sollen bei medizinischen Zweifeln an der Arbeitstauglichkeit von Flugpersonal das Recht erhalten, eine Meldung ans Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) zu machen. Dies soll helfen, psychische oder körperliche Erkrankungen bei Besatzungsmitgliedern frühzeitig zu erkennen. Bundesrat und Ständerat möchten dieses Instrument einführen, um die Sicherheit der Passagiere zu erhöhen.</p><p></p><p>Es geht zurück auf den vom Piloten herbeigeführten Absturz einer Maschine von Germanwings im Jahr 2015 in Frankreich. Dort sei genau das der Fall gewesen, dass sich der psychischen Zustands des Piloten zwischen den ordentlichen Kontrollen verändert habe, sagte Verkehrsministerin Simonetta Sommaruga am Dienstag im Rat.</p><p>Die knappe Mehrheit des Nationalrats hält die Lösung indes weiterhin für unnötig und hat sie mit 88 zu 82 Stimmen abgelehnt. Das Geschäft geht damit erneut in den Ständerat. Dieser hatte sich im September für das Melderecht entschieden.</p><p></p><p>Vertrauensverhältnis auf Prüfstand</p><p>Auch die vorberatende Kommission des Nationalrats hatte sehr knapp entschieden, dass es bereits ausreichende Massnahmen zur Gewährleistung der Flugsicherheit gebe. Ein neues Melderecht würde zudem das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient beeinträchtigen, erklärte Philippe Matthias Bregy (Mitte/VS) im Namen der Kommissionsmehrheit.</p><p></p><p>Bei einem Melderecht gebe es eine moralische Verpflichtung zu melden. "Das würde dazu führen, dass ich aus Angst vor einer Meldung auf eine Konsultation des Hausarztes verzichte", so Bregy. Die regelmässigen Kontrollen von Fluglotsen und Flugpersonal alle sechs oder zwölf Monate sei ausreichend. Ein vereinfachtes Melderecht laufe dem in langen Jahren aufgebauten Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Hausarzt zuwider, steht auch für Thomas Hurter (SVP/SH) fest.</p><p>Das Melderecht ans Bazl erhöhe die Sicherheit der Passagiere, warb Jon Pult (SP/GR) im Namen der Kommissionsminderheit für das zusätzliche Instrument. Sechs oder zwölf Monate seien eine lange Zeit. Das Befinden eines Menschen könne sich in kürzerer Zeit verschlechtern. Ein betroffener Pilot könnte aber trotzdem weiterfliegen. Das erhöhe das Potenzial für Tragödien im Flugverkehr deutlich.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 07.12.2021</b></p><p><b>Umstrittenes Melderecht bei Zweifeln an Arbeitstauglichkeit</b></p><p><b>Das zusätzliche Melderecht für Ärzte bei medizinischen Zweifeln an der Arbeitstauglichkeit von Flugpersonal bleibt umstritten. Der Ständerat hat sich am Dienstag erneut dafür ausgesprochen. Damit bleibt diese Differenz zwischen den Kammern im Luftfahrtgesetz bestehen.</b></p><p>Arztpersonen sollen bei medizinischen Zweifeln an der Arbeitstauglichkeit von Flugpersonal das Recht erhalten, eine Meldung ans Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) zu machen. Dies soll helfen, psychische oder körperliche Erkrankungen bei Besatzungsmitgliedern frühzeitig zu erkennen. Bundesrat und Ständerat möchten dieses Instrument einführen, um die Sicherheit der Passagiere zu erhöhen.</p><p>Es geht zurück auf den vom Piloten herbeigeführten Absturz einer Maschine von Germanwings im Jahr 2015 in Frankreich. In diesem Fall hatte sich der psychische Zustand des Piloten zwischen den ordentlichen Kontrollen verändert. Das Melderecht ans Bazl erhöhe die Sicherheit der Passagiere, sagte Ständerat Mathias Zopfi (Grüne/GL) im Namen der Verkehrskommission.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 09.12.2021</b></p><p><b>Parlament einigt sich auf neue Sicherheitsregeln in der Luftfahrt</b></p><p><b>Unangekündigte Alkoholkontrollen, Melderecht bei akuten psychischen Krankheiten, Funksprüche in einer Landessprache: In der Luftfahrt gibt es bald neue Regeln. Das Parlament hat verschiedene Änderungen im Luftfahrtgesetz beschlossen.</b></p><p>Grund für die Anpassungen im Luftfahrtgesetz ist die Übernahme eines EU-Erlasses durch die Schweiz und die Umsetzung eines parlamentarischen Vorstosses. Der Nationalrat bereinigte am Donnerstag die letzte Differenz in der Vorlage. Damit ist das Geschäft bereit für die Schlussabstimmung.</p><p>Unbestritten im Parlament waren die verschärften Alkoholkontrollen beim Flugpersonal. So kann das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) künftig beim Besatzungspersonal jederzeit Alkoholkontrollen durchführen. Heute sind solche Kontrollen nur auf Verdacht hin möglich.</p><p></p><p>Umstrittenes Melderecht</p><p>Differenzen zwischen National- und Ständerat gab es einzig beim freiwilligen Melderecht für medizinisches Fachpersonal. Die grosse Kammer wollte diesen Punkt ursprünglich aus der Vorlage streichen, schwenkte in der dritten Beratungsrunde aber schliesslich auf die Linie von Bundesrat und Ständerat ein.</p><p>Arztpersonen erhalten nun bei medizinischen Zweifeln an der Arbeitstauglichkeit von Flugpersonal das Recht, eine Meldung ans Bazl zu machen. Dies soll helfen, psychische oder körperliche Erkrankungen bei Besatzungsmitgliedern frühzeitig zu erkennen und die notwendigen Massnahmen zu ergreifen. Das Instrument soll die Sicherheit der Passagiere erhöhen. Im Strassenverkehr beispielsweise bei Carchauffeuren gilt ein solches Melderecht bereits.</p><p>Angestossen wurden die neuen Sicherheitsmassnahmen der EU im Nachgang des Germanwings-Absturzes im Jahr 2015 in Frankreich. In diesem Fall hatte sich der psychische Zustand des Piloten zwischen den ordentlichen Kontrollen verschlechtert. Laut den Ermittlern steuerte der verantwortliche Pilot das Flugzeug mit Absicht in einen Berg. Alle 150 Insassen kamen ums Leben.</p><p></p><p>Ende von "English only"</p><p>Bereits früher einigen konnten sich die Räte darauf, dass Hobbypiloten im Sichtflugverkehr (VFR) nebst Englisch künftig auch wieder in einer ortsüblichen Landessprache kommunizieren können. Seit dem 1. Januar 2019 müssen diese Piloten ihre Funksprüche grundsätzlich in Englisch absetzen.</p><p>Der Grundsatz "English only" soll indes nur für den Flughafen Zürich gelten. Ansonsten soll für den nicht gewerbsmässigen Sichtflugverkehr neben Englisch auch in der jeweils lokal gesprochenen Schweizer Amtssprache gefunkt werden können.</p>
Updated
10.04.2024 16:00

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