Innovationsförderung. Änderung
Details
- ID
- 20210026
- Title
- Innovationsförderung. Änderung
- Description
- Botschaft vom 17. Februar 2021 zur Änderung des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation (Änderungen bei der Innovationsförderung)
- InitialSituation
- <p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 17.02.2021</b></p><p><b>Bundesrat will Flexibilisierung bei der Innovationsförderung </b></p><p><b>Der Bundesrat hat am 17. Februar 2021 die Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation ans Parlament verabschiedet. Im Zentrum der Vorlage steht die Erhöhung des Handlungsspielraums und der Flexibilität von Innosuisse, der Schweizerischen Agentur für Innovationsförderung, unter anderem bei der Förderung von Innovationsprojekten und Start-ups. Weitere Anpassungen betreffen die Reserven der Innosuisse und des Schweizerischen Nationalfonds. </b></p><p>Die Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG) sieht insbesondere Anpassungen bei der Innovationsförderung vor, indem Innosuisse in klar definierten Bereichen mehr Spielraum bei der Erfüllung ihrer Aufgaben im dynamischen Umfeld der Innovationsförderung erhält. So sollen sich Unternehmen als Umsetzungspartner bei der Förderung von Innovationsprojekten durch Innosuisse neu mit 40 Prozent bis 60 Prozent an den Gesamtprojektkosten beteiligen. Bis anhin galt im Regelfall eine hälftige Beteiligung. Im Einzelfall kann Innosuisse künftig eine höhere Beteiligung des Umsetzungspartners als 60 Prozent oder eine tiefere Beteiligung als 40 Prozent festlegen. Letzteres ist bereits unter geltendem Recht möglich.</p><p></p><p>Förderung von Start-ups und Nachwuchs</p><p>Ein besonderes Gewicht kommt neu der Förderung von Innovationsprojekten von Start-ups zu. Innosuisse soll Innovationsprojekte von Jungunternehmen zur Vorbereitung ihres erstmaligen Markteintritts direkt fördern können. Damit soll der Transfer von wissenschaftlichen Erkenntnissen in die Praxis beschleunigt und der Start-up-Ökonomie zusätzlicher Auftrieb verliehen werden. Heute können Start-ups bei Innosuisse lediglich Unterstützung in den Bereichen Weiterbildung, Coaching und Internationalisierung beantragen sowie als Umsetzungspartner bei Innovationsprojekten mitwirken. </p><p>Etwas mehr Spielraum soll Innosuisse auch in der Nachwuchsförderung, bei der Förderung des wissenschaftsbasierten Unternehmertums und dem Wissens- und Technologietransfer sowie bei der Entschädigung für indirekte Forschungskosten (Overhead) bei vom Bund unterstützten Technologiekompetenzzentren erhalten.</p><p></p><p>Weitere Gesetzesanpassungen</p><p>Weiter sieht der Gesetzesentwurf vor, die Bestimmungen über die Reserven von Innosuisse und des Schweizerischen Nationalfonds (SNF) so zu ändern, dass die bis anhin fixe Reserveobergrenze ausnahmsweise und zeitlich limitiert überschritten werden kann. Damit sollen Innosuisse und der SNF ihre Fördertätigkeiten mit der grösstmöglichen Kontinuität durchführen können. </p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 17. Februar 2021 zur Änderung des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation (Änderungen bei der Innovationsförderung)
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG) (Änderungen bei der Innovationsförderung)
- Resolutions
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Date Council Text 17.06.2021 1 Beschluss abweichend vom Entwurf 14.09.2021 2 Abweichung 27.09.2021 1 Abweichung 13.12.2021 2 Abweichung 14.12.2021 1 Zustimmung 17.12.2021 2 Annahme in der Schlussabstimmung 17.12.2021 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Number
- 2
- Text
- Bundesbeschluss über die Finanzierung der Tätigkeiten der Innosuisse in den Jahren 2021–2024
- Resolutions
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Date Council Text 17.06.2021 1 Beschluss gemäss Entwurf 14.09.2021 2 Zustimmung
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- Proceedings
- <p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 17.06.2021</b></p><p><b>Innosuisse erhält mehr Spielraum beim Fördern</b></p><p><b>Die Schweizerische Agentur für Innovationsförderung (Innosuisse) erhält nach dem Willen des Nationalrats mehr Spielraum. Flexibler gehandhabt werden soll namentlich die finanzielle Beteiligung der Unternehmen.</b></p><p>Der Nationalrat hat am Donnerstag mit 187 zu 0 Stimmen und mit einer Enthaltung Gesetzesänderungen dazu genehmigt. Neu geregelt wird unter anderem die Beteiligung von Innosuisse an Projekten.</p><p>Heute müssen die beteiligen Unternehmen zwingend 50 Prozent dieser Kosten tragen. Gemäss dem Antrag des Bundesrates soll die Beteiligung des Umsetzungspartners oder der Umsetzungspartner neu in der Bandbreite zwischen 40 und 60 Prozent liegen.</p><p><b></b></p><p>Mehr Spielraum bei Beitragsanteilen</p><p>Im Nationalrat waren die Beitragsanteile umstritten. Die Mehrheit der Wissenschafts- und Bildungskommission (WBK-N) wollte eine Bandbreite von 30 bis 50 Prozent festsetzen, die Minderheit dem Bundesrat folgen. Der Rat entschied sich für den Weg der Mehrheit.</p><p>In begründeten Einzelfällen soll die Innosuisse aber wie bisher höhere oder tiefere Beiträge von den Umsetzungspartnern festlegen können als die Bandbreite vorgibt.</p><p>Vorgesehen ist zudem, dass die Innosuisse Innovationsprojekte von Start-ups zur Vorbereitung des Markteintritts fördern kann. Das soll den Transfer von wissenschaftlichen Erkenntnissen in die Praxis beschleunigen. Die Start-up-Ökonomie soll dank der Neuerung zusätzlichen Auftrieb erhalten.</p><p>Heute können Start-up-Firmen bei Innosuisse lediglich Unterstützung in den Bereichen Weiterbildung, Coaching und Internationalisierung beantragen sowie als Umsetzungspartner bei Innovationsprojekten mitwirken.</p><p>Mehr Spielraum soll die Innosuisse ausserdem in der Nachwuchsförderung, bei der Förderung des wissenschaftsbasierten Unternehmertums und dem Wissens- und Technologietransfer erhalten.</p><p>Eine Minderheit um Mustafa Atici (SP/BS) hätte es Innosuisse ermöglichen wollen, auch wissenschaftsbasierte Sozialunternehmen mit Beiträgen zu unterstützen. Für sie gebe es heute keine passenden Fördermöglichkeiten, sagte Atici. Der Antrag wurde abgelehnt.</p><p><b></b></p><p>Mehr Spielraum für Reserven</p><p>Weitere Gesetzesanpassungen betreffen die Reserven von Innosuisse und auch des Schweizerischen Nationalfonds (SNF). Beiden will der Nationalrat mehr Reserven ermöglichen als der Bundesrat. Der Bestand der Reserven darf nicht höher sein als 15 Prozent des jährlichen Bundesbeitrages beim SNF und des Jahresbudgets bei Innosuisse. Der Bundesrat wollte 10 Prozent als Obergrenze.</p><p>Als Stipendien ausgerichtete Forschungs- und Förderbeiträge an Nachwuchsforscherinnen und -forscher müssen nach dem Willen des Nationalrates nicht versteuert werden. Er entschied dies auf Antrag der Mehrheit.</p><p>Eine Minderheit um Philipp Kutter (Mitte/ZH) hätte die Steuerpflicht gewollt. Es fehle an einem Konzept, kritisierte er. Denn beispielsweise junge Leute, die ein Stipendium benötigten für ihre Ausbildung, müssten dieses als Einkommen versteuern.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 14.09.2021</b></p><p><b>Innosuisse erhält mehr Spielraum beim Fördern</b></p><p><b>Die Schweizerische Agentur für Innovationsförderung (Innosuisse) erhält nach dem Willen des Parlaments mehr Spielraum. Flexibler gehandhabt werden soll namentlich die finanzielle Beteiligung der Unternehmen. In den Details sind sich die Räte jedoch noch nicht einig.</b></p><p>Neu geregelt werden soll unter anderem die Beteiligung von Innosuisse an Projekten. Heute müssen die beteiligen Unternehmen zwingend die Hälfte dieser Kosten tragen. Geht es nach dem Bundesrat, soll die Beteiligung des Umsetzungspartners oder der Umsetzungspartner neu in der Bandbreite zwischen 40 und 60 Prozent liegen. Der Ständerat stimmte diesem Vorschlag am Dienstag oppositionslos zu.</p><p>Der Nationalrat hatte eine Bandbreite von 30 bis 50 Prozent beschlossen. Im Ständerat bezeichnete Kommissionssprecher Benedikt Würth (Mitte/SG) aber die Lösung des Bundesrats als ausgewogen. Bei einer noch höheren Flexibilisierung seien finanzielle Folgekosten für den Bund zu erwarten, warnte Würth.</p><p></p><p>Ausbau der Start-up-Förderung</p><p>In begründeten Einzelfällen soll die Innosuisse wie bisher höhere oder tiefere Beiträge von den Umsetzungspartnern festlegen können als es die Bandbreite vorgibt. Mehr Spielraum soll die Innosuisse ausserdem in der Nachwuchsförderung, bei der Förderung des wissenschaftsbasierten Unternehmertums und dem Wissens- und Technologietransfer erhalten.</p><p>Vorgesehen ist zudem, dass die Innosuisse Innovationsprojekte von Start-ups zur Vorbereitung des Markteintritts fördern kann. Das soll den Transfer von wissenschaftlichen Erkenntnissen in die Praxis beschleunigen. Die Start-up-Ökonomie soll dank der Neuerung zusätzlichen Auftrieb erhalten.</p><p>Heute können Start-up-Firmen bei Innosuisse lediglich Unterstützung in den Bereichen Weiterbildung, Coaching und Internationalisierung beantragen sowie als Umsetzungspartner bei Innovationsprojekten mitwirken.</p><p></p><p>Offene Frage der Besteuerung</p><p>Weitere Gesetzesanpassungen betreffen die Reserven von Innosuisse und auch des Schweizerischen Nationalfonds (SNF). Beiden will das Parlament mehr Reserven ermöglichen als der Bundesrat. Der Bestand der Reserven darf demnach nicht höher sein als 15 Prozent des jährlichen Bundesbeitrages beim SNF und des Jahresbudgets bei Innosuisse. Der Bundesrat wollte 10 Prozent als Obergrenze.</p><p>Noch nicht einig sind sich die Räte bei der Besteuerung von ausgerichteten Forschungs- und Förderbeiträgen an Nachwuchsforscherinnen und -forscher. Der Nationalrat lehnt eine Besteuerung der Stipendien ab, der Ständerat ist anderer Meinung.</p><p>Kommissionssprecher Würth erwähnte das Gleichbehandlungsgebot. Es gehe immerhin um Beträge zwischen 40'000 und 60'000 Franken. Der Ständerat folgte stillschweigend der einstimmigen Mehrheit seiner vorberatenden Kommission.</p><p></p><p>Horizon-Klausel eingebaut</p><p>Ferner beschloss der Ständerat, eine Bestimmung in die Vorlage aufzunehmen, die mehr Spielraum zulässt, sollte keine langfristige Assoziierung an Horizon erfolgen. </p><p>Konkret soll Innosuisse Innovationsprojekte mit bedeutendem Innovationspotenzial von Jungunternehmen sowie von kleinen und mittleren Unternehmen mit dem Ziel einer raschen und effizienten Vermarktung und einem entsprechenden Wachstum fördern können, wenn Schweizer Unternehmen der Zugang zu Förderangeboten für Einzelprojekte der Europäischen Kommission verwehrt ist.</p><p>In der Gesamtabstimmung nahm der Ständerat die Vorlage mit 42 zu 0 Stimmen an.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 27.09.2021</b></p><p><b>Unterstützung bei Innovationsprojekten wird flexibler</b></p><p><b>Die Schweizerische Agentur für Innovationsförderung (Innosuisse) hat künftig bei der Unterstützung von Forschungsunternehmen mehr Spielraum. So wird sie die finanzielle Unterstützung flexibler ausgestalten können. Allerdings sind sich die Räte nicht einig, wo die Bandbreite angelegt werden soll.</b></p><p>Heute müssen Unternehmen zwingend die Hälfte der Kosten selber tragen. Geht es nach dem Bundesrat, soll die Beteiligung künftig zwischen 40 und 60 Prozent festgesetzt werden.</p><p>Der Nationalrat ist damit aber nicht einverstanden. Schon in seiner ersten Beratungsrunde hatte er eine Bandbreite von 30 bis 50 Prozent beschlossen. Der Ständerat lehnte dies vergangene Woche jedoch ab. Die Lösung des Bundesrats sei ausgewogen, hiess in der kleinen Kammer. Bei einer noch höheren Flexibilisierung seien finanzielle Folgekosten für den Bund zu erwarten.</p><p>Damit argumentierte am Montag bei der zweiten Beratung im Nationalrat auch eine Minderheit, die dem Ständerat und dem Bundesrat folgen wollte. Es müssten 150 Millionen Franken zusätzlich bereit gestellt werden, sagte Peter Keller (SVP/NW). Es stelle sich zudem die Frage, wie erfolgreich ein Forschungsprojekt sein könne, das zu 70 Prozent auf Unterstützung angewiesen sei.</p><p>Innovation beginne oft mit wenig Geld, sagte Philipp Kutter (Mitte/ZH) für die Mitte, die die Mehrheit stützte. Dem müsse Rechnung getragen werden. Mit den 30 bis 50 Prozent könne das Ziel erreicht werden, dass der Beitrag des Umsetzungspartners, also der Firma, spürbar reduziert werde. Er bezweifle, ob dies mit dem Vorschlag des Bundesrats möglich sei.</p><p>Der Nationalrat blieb schliesslich bei seiner Meinung und hielt mit 133 zu 50 Stimmen an der Bandbreite von 30 bis 50 Prozent fest. Damit bleibt bei der Anpassung des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation eine Differenz zum Ständerat. Das Geschäft geht daher an die kleine Kammer zurück.</p><p>Einverstanden war der Nationalrat mit dem Vorschlag des Ständerats, eine Bestimmung aufzunehmen, die mehr Spielraum zulässt, sollte keine langfristige Assoziierung an Horizon erfolgen.</p><p>Konkret soll Innosuisse Innovationsprojekte mit bedeutendem Innovationspotenzial von Jungunternehmen sowie von kleinen und mittleren Unternehmen mit dem Ziel einer raschen und effizienten Vermarktung und einem entsprechenden Wachstum fördern können, wenn Schweizer Unternehmen der Zugang zu Förderangeboten für Einzelprojekte der Europäischen Kommission verwehrt ist.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 13.12.2021</b></p><p>Die eidgenössischen Räte sind sich weiterhin nicht einig, wie stark sich Unternehmen an einer Förderung durch die Schweizerische Agentur für Innovationsförderung (Innosuisse) beteiligen sollen. Heute müssen Firmen zwingend die Hälfte der Kosten für ihre Projekte selber tragen, wenn sie von Innosuisse unterstützt werden. Geht es nach dem Bundesrat, soll die Beteiligung künftig zwischen 40 und 60 Prozent festgesetzt werden. Bundespräsident Guy Parmelin, Vorsteher des Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), appellierte an die kleine Kammer, an seinem Vorschlag festzuhalten. Bei einer Reduktion der Beteiligung auf 30 bis 50 Prozent, wie vom Nationalrat gefordert, könnte Innosuisse von 2023 bis 2024 rund 30 Projekte weniger finanzieren. Der Ständerat bekräftigte stillschweigend, dass er mit dem Vorschlag des Bundesrates einverstanden ist. </p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 14.12.2021</b></p><p><b>Finanzielle Unterstützung an Forschungsunternehmen wird flexibler</b></p><p><b>Die Schweizerische Agentur für Innovationsförderung (Innosuisse) erhält mehr Spielraum bei der Unterstützung von Start-ups und innovativen Unternehmen. Ihr steht für die finanzielle Unterstützung künftig eine Bandbreite von 40 bis 60 Prozent zur Verfügung. Das Parlament hat am Dienstag die entsprechende Gesetzesanpassung abgeschlossen.</b></p><p>Das Parlament ist damit dem Bundesrat gefolgt. Der Ständerat unterstützte diese Bandbreite von Beginn an, der Nationalrat wollte eigentlich eine Beteiligung von 30 bis 50 Prozent. Heute müssen sich Unternehmen mit 50 Prozent selber beteiligen.</p><p>Mit der Bandbreite von 40 bis 60 Prozent könnten mehr Projekte finanziert werden, sagte Forschungsminister Guy Parmelin im Nationalrat. Zudem werde die gewünschte Flexibilität von Innosuisse bei einer Beteiligung von 30 bis 50 Prozent wieder eingeschränkt. In begründeten Einzelfällen kann Innosuisse wie bisher höhere oder tiefere Beiträge von den Umsetzungspartnern festlegen als es die Bandbreite vorgibt.</p><p>Der Nationalrat folgte ihm schliesslich mit 124 zu 61 Stimmen. Damit ist die Gesetzesvorlage bereit für die Schlussabstimmung.</p><p></p><p>Ziel ist zusätzlicher Auftrieb für Start-ups</p><p>Innosuisse kann Innovationsprojekte von Start-ups zur Vorbereitung des Markteintritts fördern. Das soll den Transfer von wissenschaftlichen Erkenntnissen in die Praxis beschleunigen. Die Start-up-Ökonomie soll dank der Neuerung zusätzlichen Auftrieb erhalten.</p><p>Heute können Start-up-Firmen bei Innosuisse lediglich Unterstützung in den Bereichen Weiterbildung, Coaching und Internationalisierung beantragen sowie als Umsetzungspartner bei Innovationsprojekten mitwirken.</p><p>Mehr Spielraum erhält die Innosuisse ausserdem in der Nachwuchsförderung, bei der Förderung des wissenschaftsbasierten Unternehmertums und dem Wissens- und Technologietransfer.</p>
- Updated
- 23.07.2024 19:21