Entsendegesetz. Ă„nderung

Details

ID
20210032
Title
Entsendegesetz. Änderung
Description
Botschaft vom 28. April 2021 zur Änderung des Entsendegesetzes
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 28.04.2021</b></p><p><b>Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Änderung des Entsendegesetzes </b></p><p><b>Der Bundesrat hat am 28. April 2021 die Botschaft sowie den Gesetzesentwurf zur Teilrevision des Entsendegesetzes verabschiedet. Die Revision sieht vor, dass die Entsendebetriebe aus EU-Mitgliedstaaten zukünftig zur Einhaltung von kantonalen Mindestlöhnen verpflichtet werden können. </b></p><p>Die Revision setzt die Motion Abate 18.3473 um, die aufgrund der Einführung von kantonalen Mindestlohngesetzen eingereicht wurde. Sie verlangte vom Bundesrat, dass die kantonalen Mindestlöhne auch von Entsendebetrieben aus der EU garantiert werden müssen. Mit der nun geplanten Umsetzung gilt diese Regelung aber nur dann, wenn das kantonale Gesetz den Mindestlohn auch für diejenigen Arbeitnehmenden zur Anwendung bringt, die ihren gewöhnlichen Arbeitsort ausserhalb des entsprechenden Kantons haben. Die Vorlage sieht weiter vor, dass die Kantone die Einhaltung der kantonalen Mindestlohnbestimmungen kontrollieren und den Vollzug gemäss ihren kantonalen Bestimmungen durchführen können.</p><p>Mit der vorgeschlagenen Umsetzung trägt der Bundesrat einerseits der verfassungsrechtlichen Kompetenzordnung von Kanton und Bund Rechnung. Andererseits gewährleistet die Revision auch die Einhaltung des Nichtdiskriminierungsgebots, das im Freizügigkeitsabkommen mit der EU verankert ist: Alle Arbeitgebenden, deren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in einem Kanton mit einem Mindestlohngesetz arbeiten, werden gleichbehandelt. </p><p></p><p>Kürzung von Bundessubventionen explizit geregelt </p><p>Mit der Revision wird eine explizite Grundlage geschaffen, die den Bund zu einer Kürzung oder Rückforderung der Bundessubventionen ermächtigt, wenn die Vollzugsorgane die entsende- oder schwarzarbeitsrechtlichen Aufgaben nicht oder mangelhaft erfüllen. Das Entsendegesetz und das Gesetz gegen die Schwarzarbeit sollen je eine neue Bestimmung dazu enthalten. </p><p>Weiter soll das Entsendegesetz dem Bund ermöglichen, den Vollzugsorganen (Sozialpartner und Kantone) eine Plattform zur elektronischen Übermittlung von Unterlagen und Informationen für den Vollzug des Entsendegesetzes zur Verfügung zu stellen. Der Bund kann die dafür notwendigen Daten aufbewahren und sie im Rahmen der Wartung der Plattform bearbeiten.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 28. April 2021 zur Änderung des Entsendegesetzes
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die flankierenden Massnahmen bei entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und über die Kontrolle der in Normalarbeitsverträgen vorgesehenen Mindestlöhne (Entsendegesetz, EntsG)
    Resolutions
    Date Council Text
    29.09.2021 2 Nichteintreten
    14.12.2021 1 Eintreten
    08.03.2022 1 Beschluss gemäss Entwurf
    14.06.2022 2 Nichteintreten
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 29.09.2021</b></p><p><b>Ständerat lehnt revidiertes Entsendegesetz ab</b></p><p><b>Die Kantone sollen sich selbst um die Durchsetzung ihrer Mindestlöhne für aus dem Ausland entsandte Arbeitnehmer kümmern. Mit diesem Argument ist der Ständerat am Mittwoch nicht auf eine Revision des Entsendegesetzes eingetreten. Sozialpolitik sei Kantonssache, hiess es im Rat.</b></p><p>Kommissionssprecher Hannes Germann (SVP/SH) sagte, die Mindestlohngesetze würden sich in Neuenburg, Genf, Jura und im Tessin, wo der Mindestlohn bereits in Kraft ist, stark unterscheiden. Im Jura etwa gelte der Mindestlohn für alle, die auf Kantonsgebiet arbeiten.</p><p>In Neuenburg, Genf und im Tessin gelte das Minimalsalär für jene, welche gewöhnlich im Kanton arbeiten. Eine Regelung auf Bundesebene sei nicht nötig.</p><p>Paul Rechsteiner (SP/SG) widersetzte sich. In der Vernehmlassung hätten sich 23 Kantone für eine nationale Regelung der Umsetzung kantonaler Mindestlöhne für Entsandte ausgesprochen. Besonders wichtig sei das für das Tessin mit dem starken Lohndruck aus der Lombardei.</p><p></p><p>Kantonaler Mindestlohn soll für alle gelten</p><p>Wenn ein Kanton Mindestlöhne erlasse, hätten diese auch für entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu gelten. Zudem habe der Ständerat selbst die Motion unterstützt, welche den Anstoss zur Gesetzesrevision gab. Ratskollege Christian Levrat (SP/FR) sekundierte ihm mit dem Grundsatz: "gleicher Ort, gleiche Arbeit, gleicher Lohn".</p><p>Ruedi Noser (FDP/ZH) wandte ein, dass die vier Kantone mit geltendem Mindestlohn die Entsandten aus der Regelung ausgeschlossen haben. Wenn das Tessin dermassen unter dem Problem leide, habe es alle Mittel zu einer Lösung.</p><p>Benedikt Würth (Mitte/SG) erinnerte daran, dass die kantonalen Mindestlöhne nicht in einem rechtsfreien Raum stehen. Sie müssten gemäss den flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit in jedem Fall orts- und branchenüblich sein.</p><p>Bundespräsident und Wirtschaftsminister Guy Parmelin brach vergeblich noch eine Lanze für die Revision. Der Bundesrat habe den parlamentarischen Auftrag ausgeführt, dass kantonale Mindestlöhne auch für Entsandte gelten müssten. Zudem regle die Revision die Durchsetzungskompetenzen des Bundes. Und auch eine elektronische Plattform sei Teil der Vorlage.</p><p>Mit 25 zu 17 Stimmen trat der Ständerat nicht auf die Revision ein. Die Vorlage geht an den Nationalrat. Neben den vier Kantonen mit bereits geltendem Mindestlohn hiess die Stimmbevölkerung des Kantons Basel-Stadt im Juni einen Mindestlohn gut.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 14.12.2021</b></p><p><b>Nationalrat für nationale Regeln zur Durchsetzung von Mindestlöhnen</b></p><p><b>In mehreren Grenzkantonen sind seit längerem Gesetze für Mindestlöhne in Kraft. Der Nationalrat spricht sich nun für eine nationale Regelung zur Durchsetzung der Regeln für Entsandte aus - und widersetzt sich damit dem Ständerat.</b></p><p>Die grosse Kammer ist am Dienstag auf eine entsprechende Revision des Entsendegesetzes eingetreten. Der Entscheid fiel mit 104 zu 86 Stimmen bei vier Enthaltungen. SP, Grüne und die grosse Mehrheit der Mitte-Fraktion kippten mit Stimmen aus der SVP und der FDP den Antrag der Kommissionsmehrheit.</p><p>Wenn ein Kanton Mindestlöhne erlasse, hätten diese auch für entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu gelten, argumentierte Greta Gysin (Grüne/TI) für die Vorlage. Gerade in ihrem Herkunftskanton sei es wichtig, dass für einheimische Firmen nicht strengere Regeln gelten als für ausländische.</p><p>"Diese Vorlage schafft Rechtssicherheit", hielt Fabio Regazzi (Mitte/TI) fest. Er sei zwar "kein Fan der kantonalen Mindestlöhne". Dort, wo sie beschlossen worden seien, dürften Schweizer KMU aber nicht darunter leiden.</p><p>Heute sei nicht klar, ob die kantonalen Gesetze reichten, um die Mindestlohnregeln auch gegenüber Entsendebetrieben aus der EU durchzusetzen, kritisierte Cédric Wermuth (SP/AG). Er verstehe nicht, warum dieses Problem von vielen nicht ernst genommen werde - verbleibe doch die Anwendung der Mindestlöhne auch künftig in kantonaler Hoheit.</p><p></p><p>Gegner sehen Kantone in der Bringschuld</p><p>Die Mehrheit der Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK-N) hatte im Vorfeld der Debatte knapp beantragt, nicht auf die Vorlage einzutreten. Sie folgte damit dem Ständerat, der in der Herbstsession mit 25 zu 17 Stimmen nichts von einer bundesrechtlichen Lösung des Problems wissen wollte. Sozialpolitik sei Kantonssache, eine nationale Lösung untergrabe die Sozialpartnerschaft, lautete der Tenor.</p><p>Die Kantone sollten sich selbst um die Durchsetzung ihrer Mindestlöhne für aus dem Ausland entsandte Arbeitnehmer kümmern, sagte Kommissionssprecherin Petra Gössi (FDP/SZ) im Nationalrat. Es handle sich im keine genügende Rechtsunsicherheit. "Die Kantone haben die Möglichkeit, das Problem selber zu lösen."</p><p>Thomas Burgherr (SVP/AG) ergänzte, dass die Kantone mit geltendem Mindestlohn die Entsandten aus der Regelung ausgeschlossen hätten. Wenn beispielsweise das Tessin dermassen unter dem Problem leide, habe es alle Mittel zu einer Lösung.</p><p></p><p>Auftrag des Parlaments</p><p>Nun ist wieder die kleine Kammer am Zug. Bleibt sie bei ihrem Entscheid, ist die Vorlage vom Tisch. Tritt sie doch noch auf die Änderung des Entsendegesetzes ein, können die beiden Kammern die Details beraten.</p><p>Bundespräsident und Wirtschaftsminister Guy Parmelin brach im Nationalrat erneut eine Lanze für die Revision. Der Bundesrat habe einen parlamentarischen Auftrag ausgeführt, dass kantonale Mindestlöhne auch für Entsandte gelten müssten. Zudem regle die Revision die Durchsetzungskompetenzen des Bundes.</p><p>Neben Genf, Neuenburg, Jura und Tessin, wo bereits ein kantonaler Mindestlohn gilt, hiess die Stimmbevölkerung des Kantons Basel-Stadt im Juni ebenfalls einen Mindestlohn gut.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 08.03.2022</b></p><p><b>Nationalrat für nationale Regeln zur Durchsetzung von Mindestlöhnen</b></p><p><b>In mehreren Grenzkantonen sind seit längerem Gesetze für Mindestlöhne in Kraft. Der Nationalrat spricht sich nun für eine nationale Regelung zur Durchsetzung der Regeln für Entsandte aus - und widersetzt sich damit dem Ständerat.</b></p><p>Die grosse Kammer hat am Dienstag eine entsprechende Revision des Entsendegesetzes beschlossen. Der Entscheid fiel mit 106 zu 77 Stimmen bei 5 Enthaltungen. Wie beim Eintretensvotum vor drei Monaten setzte sich eine Mehrheit aus SP, Grünen und Mitte-Fraktion durch.</p><p>Wenn ein Kanton Mindestlöhne erlasse, hätten diese auch für entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu gelten, argumentierte Regula Rytz (Grüne/BE) für die Vorlage. Gerade in Grenzkantonen sei es wichtig, dass für einheimische Firmen nicht strengere Regeln gälten als für ausländische. Insgesamt unterstützten 23 Kantone die Vorlage.</p><p>"Diese Vorlage schafft Rechtssicherheit", hielt Fabio Regazzi (Mitte/TI) im Namen der Kommissionsmehrheit fest. Er sei zwar "kein Fan der kantonalen Mindestlöhne". Dort, wo sie beschlossen worden seien, dürften Schweizer KMU aber nicht darunter leiden.</p><p>Heute sei nicht klar, ob die kantonalen Gesetze reichten, um die Mindestlohnregeln auch gegenüber Entsendebetrieben aus der EU durchzusetzen, sagte Samira Marti (SP/BL). Sie verstehe nicht, warum dieses Problem von vielen nicht ernst genommen werde - verbleibe doch die Anwendung der Mindestlöhne auch künftig in kantonaler Hoheit.</p><p></p><p>Gegner sehen Kantone in der Bringschuld</p><p>SVP und FDP hatten bereits in der Wintersession beantragt, nicht auf die Vorlage einzutreten. Nun lehnten sie das Gesetzesprojekt konsequenterweise auch in der Gesamtabstimmung ab. Sie folgten damit dem Ständerat, der in der Herbstsession mit 25 zu 17 Stimmen nichts von einer bundesrechtlichen Lösung des Problems wissen wollte.</p><p>Sozialpolitik sei Kantonssache, eine nationale Lösung untergrabe die Sozialpartnerschaft, sagte Thomas Burgherr (SVP/AG). Wenn Kantone mit geltendem Mindestlohn die Entsandten aus der Regelung ausgeschlossen hätten, sei das nicht Sache des Bundes. Wenn beispielsweise das Tessin dermassen unter dem Problem leide, habe es alle Mittel zu einer Lösung selber in der Hand.</p><p>Die Kantone sollten sich selbst um die Durchsetzung ihrer Mindestlöhne für aus dem Ausland entsandte Arbeitnehmer kümmern, sagte auch FDP-Sprecherin Daniela Schneeberger (BL). Auch wenn die Vorlage telquel verabschiedet würde, verblieben offene Zuständigkeitsfragen, die wohl nur ein Gericht rechtsgültig klären könne.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 14.06.2022</b></p><p><b>Nationale Regelung zur Durchsetzung von Mindestlöhnen vom Tisch</b></p><p><b>In der Schweiz wird es keine nationale Regelung zur Durchsetzung der Regeln für Entsandte aus EU-Staaten geben. Die Kantone sollen sich selbst um die Durchsetzung ihrer Mindestlöhne für aus dem Ausland entsandte Arbeitnehmer kümmern.</b></p><p>Der Ständerat trat am Dienstag im Gegensatz zum Nationalrat mit 26 zu 19 Stimmen zum zweiten Mal nicht auf die Vorlage ein. Damit ist das Geschäft erledigt.</p><p>Unverständlich sei dieser Entscheid, kritisierte Paul Rechsteiner (SP/SG) namens der Minderheit der vorberatenden Kommission. Fast alle Kantone hätten sich in Vernehmlassung für die Revision ausgesprochen. Ausgerechnet die Kammer der Kantone, welche die Arbeit seinerzeit in Auftrag gegeben habe, verweigere diese nun.</p><p></p><p>Einladung zum Lohndumping</p><p>Das Nichteintreten sei eine Einladung zum Lohndumping auf Kosten der einheimischen Beschäftigten und des Gewerbes. "Das ist vollkommen ungerecht gegenüber der einheimischen Wirtschaft und eine Privilegierung von Entsendefirmen."</p><p>Die Anwendung der im Gesetz vorgesehenen Sanktionsbestimmungen führe zu einer Ungleichbehandlung von Entsandten und damit zu diskriminierenden Zuständen im Sanktionenregime, rechtfertigte Hannes Germann (SVP/SH) im Namen der Kommissionsmehrheit den Entscheid auf Nichteintreten. Das Gesetz sei einfach nicht nötig und würde einer gerichtlichen Anfechtung wohl kaum standhalten.</p><p>Ruedi Noser (FDP/ZH) wies darauf hin, dass es jedem Kanton freigestellt und möglich sei, sein Gesetz so machen, dass die Mindestlöhne gelten. "Wieso macht das der Kanton Tessin nicht selber?" Kein anderer Grenzkanton habe das gleiche Problem.</p><p>Charles Juillard (Mitte/JU) ergänzte, es gehe nicht darum, mit dieser Vorlage den Mindestlohn auf nationaler Ebene einzuführen. "Aber wir müssen das einheimische Gewerbe schützen."</p><p></p><p>Fünf Kantone mit Mindestlöhnen</p><p>Wirtschaftsminister Guy Parmelin erinnerte daran, dass auch mit dem revidierten Gesetz weiterhin das kantonale Recht bestimmend bleibe, also die dort festgelegten oder eben nicht festgelegten Mindestlöhne.</p><p>Der Bundesrat habe einen parlamentarischen Auftrag ausgeführt, dass kantonale Mindestlöhne auch für Entsandte gelten müssten. Zudem regle die Revision die Durchsetzungskompetenzen des Bundes und schaffe eine legale Basis für die Einführung einer digitalen Plattform für den Informationsaustausch.</p>
Updated
10.04.2024 15:48

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