Covid-19-Gesetz. Ă„nderung (Covid- Erwerbsersatz und Massnahmen im Sportbereich)

Details

ID
20210033
Title
Covid-19-Gesetz. Änderung (Covid- Erwerbsersatz und Massnahmen im Sportbereich)
Description
Botschaft vom 12. Mai 2021 zu einer Änderung des Covid-19-Gesetzes betreffend Corona-Erwerbsersatz und Massnahmen im Sportbereich
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 12.05.2021</b></p><p><b>Coronavirus: Anpassungen am Covid-19-Gesetz bei Erwerbsausfallentschädigung und Sport</b></p><p><b>Der Bundesrat hat am 12. Mai 2021 eine weitere Botschaft zur Anpassung des Covid-19-Gesetzes verabschiedet. Er beantragt dem Parlament, die Grundlage für die Erwerbsausfallentschädigung bis Ende 2021 zu verlängern. Zudem soll die gesetzliche Obergrenze für A-Fonds-perdu-Beiträge an Sportklubs der professionellen und semi-professionellen Ligen aufgehoben werden. Mit dem Fortschreiten der Impfkampagne werden voraussichtlich viele gesundheitspolizeiliche Einschränkungen im Sommer aufgehoben werden können. Die Gesetzesänderungen schaffen die Sicherheit, dass die genannten Hilfen nicht abrupt beendet werden müssen, falls sie dennoch weiterhin benötigt würden.</b></p><p>Die meisten Instrumente zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie sind bis Ende 2021 befristet. So ist eine Fortführung der Unterstützung auch im zweiten Halbjahr 2021 möglich, wenn Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie auch ab Juli noch zu deutlichen Einschränkungen der Wirtschaft führen sollten. Es gibt jedoch zwei Ausnahmen: Die Grundlage für die Erwerbsausfallentschädigung ist bis Ende Juni 2021 befristet. Und die gesetzlich festgelegte Obergrenze für Beiträge an professionelle und semi-professionelle Sportklubs wurde mit Blick auf die Saison 2020/21 bis Ende Juni 2021 berechnet. Deshalb beantragt der Bundesrat dem Parlament folgende Änderungen am Covid-19-Gesetz:</p><p><b>- Verlängerung der Erwerbsausfallentschädigung bis Ende 2021:</b> Der Corona-Erwerbsersatz entschädigt den Erwerbsausfall von Personen, die wegen Schutzmassnahmen zur Eindämmung des Coronavirus ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen oder erheblich einschränken müssen. Trotz der vorgesehenen schrittweisen Lockerungen ist davon auszugehen, dass es auch in der zweiten Jahreshälfte 2021 noch zu Erwerbsunterbrüchen aufgrund behördlich angeordneter Massnahmen kommen dürfte, insbesondere zu Quarantäneanordnungen. Daher soll auch die Geltungsdauer der Erwerbsausfallentschädigung vorsichtshalber bis zum 31. Dezember 2021 verlängert werden.</p><p><b>- Aufhebung der Obergrenze für A-Fonds-perdu-Beiträge für den Mannschaftssport:</b> Der dafür vorgesehene Betrag von 115 Millionen Franken für die Klubs der professionellen und semiprofessionellen Ligen in den Sportarten Basketball, Eishockey, Fussball, Handball, Unihockey und Volleyball ist auf die Dauer der Saison 2020/2021 angelegt. Es ist nicht auszuschliessen, dass auch im zweiten Halbjahr 2021 noch epidemiebedingte Zuschauereinschränkungen für Spiele der betroffenen Klubs erlassen werden müssen. In diesem Fall ist es möglich, dass der im Gesetz genannte Höchstbetrag nicht mehr genügt. Die Obergrenze soll daher aufgehoben werden.</p><p></p><p>Finanzielle Auswirkungen</p><p>Die finanziellen Auswirkungen beider Massnahmen hängen stark vom weiteren Verlauf der Pandemie und den damit verbundenen wirtschaftlichen Einschränkungen ab. Allfällige Mittelaufstockungen werden dem Parlament daher im Rahmen von Nachtragskrediten in der Herbstsession unterbreitet. Die Mehrausgaben infolge der Verlängerung der Erwerbsausfallentschädigung dürften durch den bereits beschlossenen Voranschlagskredit 2021 im Umfang von 3,1 Milliarden gedeckt werden können.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 12. Mai 2021 zu einer Änderung des Covid-19-Gesetzes betreffend Corona-Erwerbsersatz und Massnahmen im Sportbereich
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz) (Erwerbsausfallentschädigung und Sport)
    Resolutions
    Date Council Text
    02.06.2021 2 Beschluss abweichend vom Entwurf
    07.06.2021 1 Abweichung
    09.06.2021 2 Abweichung
    14.06.2021 1 Abweichung
    15.06.2021 2 Abweichung
    16.06.2021 1 Abweichung
    17.06.2021 2 Beschluss gemäss Antrag der Einigungskonferenz
    17.06.2021 1 Beschluss gemäss Antrag der Einigungskonferenz
    18.06.2021 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    18.06.2021 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 02.06.2021</b></p><p><b>Ständerat heisst weitere Hilfsmassnahmen in der Pandemie gut</b></p><p><b>Der Ständerat ist einverstanden mit der Verlängerung der Erwerbsausfallentschädigung in der Corona-Pandemie bis Ende 2021 und den ausgebauten Hilfen für den Profi-Mannschaftssport. Er hat neuerliche Anpassungen im Covid-19-Gesetz bewilligt.</b></p><p>Die kleine Kammer hiess die Gesetzesänderungen am Mittwoch mit 45 zu 0 Stimmen gut. Die jüngsten Änderungen betreffen die Entschädigung für jene, die wegen Schutzmassnahmen gegen das Coronavirus ihren Erwerb unterbrechen oder erheblich einschränken mussten. Sie sollen bis Ende Jahr weiterlaufen statt bis Ende Juni.</p><p>"Trotz der Lockerungen und anstehender Erleichterungen ist die Rückkehr zur vollständigen Normalität noch nicht gewährleistet", sagte Kommissionspräsident Hannes Germann (SVP/SH). Gewisse Einschränkungen zeichneten sich auch für die Zeit nach Ende Juni ab. </p><p></p><p>"Erst ein Drittel abgeflossen"</p><p>Aus heutiger Sicht dürften die dafür bewilligten 3,1 Milliarden Franken bis Ende Jahr ausreichen, sagte Germann. "Stand heute ist erst rund ein Drittel der Mittel abgeflossen." </p><p>Auch hinter die Aufhebung der Obergrenze für nicht rückzahlbare Beiträge an Sportklubs von professionellen und semiprofessionellen Ligen stellt sich der Ständerat.</p><p>Die Hilfe von maximal 115 Millionen Franken für Basketball, Eishockey, Fussball, Handball, Unihockey und Volleyball war für die Saison 2020/2021 gedacht und reicht bei möglicherweise andauernden Einschränkungen nicht aus. Sollte es dazu kommen, müsste das Parlament über einen Nachtragskredit entscheiden.</p><p></p><p>Aus für höhere Kurzarbeitsentschädigung</p><p>Mit Stichentscheid von Ratspräsident Alex Kuprecht (SVP/SZ) abgelehnt hat der Ständerat eine erneute Verlängerung der Kurzarbeitsentschädigung für tiefe Einkommen bis Ende Jahr. In den Augen der Mehrheit ist die pandemie-bedingte Regelung bei der Kurzarbeitsentschädigung eine eigentliche Bevorzugung der tiefen Einkommen gegenüber der Arbeitslosenentschädigung.</p><p>Die unterlegene Minderheit hielt dagegen, dass Personen mit tiefen Einkommen noch immer überdurchschnittlich von der Krise betroffen seien. Ihnen gegenüber sei Solidarität gefordert, sagte Elisabeth Baume-Schneider (SP/JU). In der Gastronomie, der Kultur und im Sport gebe es nach wie vor Beschränkungen, ergänzte Marianne Maret (Mitte/VS). Dort arbeiteten viele Menschen mit tiefen Löhnen.</p><p>Finanzminister Ueli Maurer erinnerte daran, dass die Aufstockung der Kurzarbeitsentschädigung ursprünglich für die Wintersaison gedacht gewesen sei. Eine erneute Verlängerung bedeutete eine Verlängerung einer Ungerechtigkeit. Im Nationalrat beantragt die vorberatende Kommission eine Verlängerung der höheren Entschädigung bis Ende 2021.</p><p>Weiterhin erleichtern will der Ständerat hingegen die elektronische Durchführung von Generalversammlungen. Die Bestimmung dazu im Covid-19-Gesetz soll bis zum Inkrafttreten des revidierten Aktienrechtes verlängert werden.</p><p></p><p>Ausstiegsszenario im Gesetz</p><p>Ein weiteres Mal debattiert hat der Rat über Gesetzesbestimmungen zum Ausstieg aus der Pandemie - und schliesslich entschieden, ins Gesetz zu schreiben, dass Kapazitätsbeschränkungen für öffentlich zugängliche Einrichtungen und Veranstaltungen aufgehoben werden sollen, sobald alle Erwachsenen, die das wollen, geimpft sind.</p><p>Die Bestimmung solle so mehr Verbindlichkeit haben, sagte Germann. "Wir können keine Null-Risiko-Strategie fahren", doppelte Benedikt Würth (Mitte/CVP) nach. Dank Geimpften und Genesenen sei ein Schutzniveau erreicht, das die Lockerungen erlaube.</p><p>Paul Rechsteiner (SP/SG) dagegen wollte die Bestimmungen von "gesundheitspolizeilicher Natur" streichen. Sollte sich die Lage verschlechtern, stünden die im Gesetz aufgeführten milderen Massnahmen nicht mehr zur Verfügung und man müsste zu härteren Massnahmen greifen.</p><p>Auch Maurer plädierte dafür, auf den ungenau formulierten Artikel zu verzichten, um die nötige Flexibilität zu haben. Der Bundesrat habe die gleichen Ziele und wolle bei Entscheiden auch die Kantone einbeziehen, versicherte er. Der Ständerat hielt mit 31 zu 14 Stimmen am von der WBK-S eingefügten Artikel fest.</p><p></p><p>Ausnahme für Geimpfte</p><p>Zudem will der Ständerat Personen, die einen Beleg für eine Impfung, ein negatives Testresultat oder eine durchlittene Infektion mit dem Coronavirus vorweisen können, künftig von allgemeinen Zugangsbeschränkungen ausnehmen. Die Mehrheit sah keinen Grund, die Grundrechte dieser Menschen weiter einzuschränken.</p><p>Auch gegen diesen Artikel wehrte sich Maurer. Der Bundesrat werde am Freitag die Verordnung für das Impfzertifikat verabschieden, eine Festschreibung im Gesetz sei nicht nötig, sagte er. Der Ständerat stellte sich aber mit 28 zu 14 Stimmen hinter die Bestimmung.</p><p>Die Änderungen im Covid-19-Gesetz sollen in der Sommersession bereinigt und für dringlich erklärt werden. Das Gesetz ist bis Ende 2021 gültig, wenn es am 13. Juni an der Urne angenommen wird. Scheitert es, ist es bis zum 25. September gültig.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 07.06.2021</b></p><p><b>Parlament stimmt weiterer Hilfe in Zeiten der Pandemie zu</b></p><p><b>Das Parlament hat den Massnahmen zugestimmt, die der Bundesrat in der Pandemie für Erwerbsmassnahmen und professionelle und halbprofessionelle Sportclubs gewähren will. Im Nationalrat gaben indes vor allem Öffnungsanträge der SVP zu reden.</b></p><p>Der Nationalrat sagte am Montag mit 149 zu 39 Stimmen und zwei Enthaltungen Ja zum aktualisierten Covid-19-Gesetz. Erwerbstätige, die wegen der Schutzmassnahmen gegen die Pandemie nicht arbeiten oder ihre Arbeit erheblich einschränken müssen, sollen statt bis Ende Juni bis Ende Dezember Erwerbsersatz erhalten können.</p><p>Eingewilligt hat das Parlament auch, bei den A-fonds-perdu-Beiträgen für den professionellen und halbprofessionellen Mannschaftssport die Obergrenze von 115 Millionen Franken aufzuheben. Der Nationalrat brachte eine Ergänzung an: Klubs, die ihre Lohnsumme nicht wie vorgeschrieben reduzieren, sollen jene Beiträge zurückzahlen müssen, die 50 Prozent der entsprechenden Ticketeinnahmen übersteigen.</p><p><b></b></p><p>Länger Hilfe für Kultur</p><p>Es ist nicht die einzige Differenz zum Ständerat. Menschen mit tiefen Löhnen, die in Kurzarbeit sind, will der Nationalrat noch bis Ende Jahr statt bis noch Ende Juni mit einer höheren Entschädigung unterstützen. Der Ständerat hatte dies mit Stichentscheid seines Ratspräsidenten abgelehnt und muss nun nochmals entscheiden.</p><p>Wer seine Arbeit verliert, hätte nach dem Willen von SP, Grünen und GLP noch länger auf zusätzliche Taggelder der Arbeitslosenversicherung Anspruch erhalten sollen. Die auf März, April und Mai 2021 beschränkte Unterstützung wollte diese Minderheit bis Ende Jahr verlängern, unterlag aber mit 82 gegen 108 Stimmen.</p><p>Die von der Mehrheit der Wissenschaftskommission (WBK-N) beantragte Unterstützung für die Kultur bis Ende April 2022 beschloss der Rat mit knappem Mehr, nämlich mit 96 zu 91 Stimmen bei 3 Enthaltungen gut. Auch hier muss der Ständerat noch entscheiden.</p><p>Mehr zu reden als die Hilfen gaben Anträge, um Öffnungsschritte im Covid-19-Gesetz zu verankern - fast alle kamen aus der SVP. Diese erhielt aus den anderen Fraktionen allerdings kaum Unterstützung. Die Mehrheit des Rates wollte solche Schritte in der Kompetenz des Bundesrates belassen.</p><p><b></b></p><p>"Öffnungsschritte gehen zu wenig weit"</p><p>Die SVP argumentierte mit sinkenden Fallzahlen und dem Vorankommen des Impfens für Lockerungen, unter anderem der Maskenpflicht und den Vorgaben zum Homeoffice. "Die bisherigen Öffnungsschritte des Bundesrates gehen zu wenig weit", sagte Diana Gutjahr (SVP/TG). "Es wäre angezeigt, schneller zu reagieren."</p><p>Sandra Locher Benguerel (SP/GR) mahnte zur Vorsicht auf dem den Weg der Öffnungen. "Trotz der positiven Entwicklung gibt es noch Ungewissheiten." Das Drei-Phasen-Modell des Bundesrates reiche aus als Grundlage für Öffnungen. Auch Meret Schneider (Grüne/ZH) warnte davor, Daten und Lockerungsschritte ins Gesetz zu schreiben.</p><p>Thomas Brunner (GLP/SG) forderte, sich beim Öffnen an der Leitlinie der Vernunft und nicht an jener des politischen Schaulaufens zu orientieren.</p><p><b></b></p><p>"Gewisse Unsicherheiten"</p><p>Mit dem Festschreiben von Öffnungen würde das Parlament "ins Mikromanagement abgleiten", warnte auch Philipp Kutter (ZH). Christian Wasserfallen (FDP/BE) erbat sich von Finanzminister Ueli Maurer eine Road Map zur Aufhebung der Homeoffice-Empfehlung und der Maskenpflicht im Freien.</p><p>Die Einzelanträge lägen auf der Linie des Bundesrates, sagte der Angesprochene denn auch. "Allerdings haben wir immer noch eine gewisse Unsicherheit und müssen möglicherweise flexibel reagieren." Auch müssten die Schritte mit den Kantonen abgesprochen werden.</p><p><b></b></p><p>Vorgaben zu Öffnungen</p><p>Ganz ohne Vorgaben für Öffnungen macht es das Parlament aber nicht. Auf Antrag von SVP, Mitte und FDP übernahm der Nationalrat eine Bestimmung des Ständerates, wonach Kapazitätsbegrenzungen für Anlässe und öffentliche Einrichtungen aufgehoben werden sollen, sobald alle impfwilligen Erwachsenen ihre Spitze erhalten haben.</p><p>Noch eine zweite Bestimmung übernahm der Nationalrat von der kleinen Kammer, auch hier auf Antrag einer bürgerlichen Minderheit: Wer eine Impfung, einen negativen Test oder eine Genesung von Covid-19 belegen kann, soll von Zugangsbeschränkungen ausgenommen sein.</p><p><b></b></p><p>Kein Aus für Taskforce</p><p>Unterlegen ist die SVP schliesslich auch mit dem Antrag, das Mandat der wissenschaftlichen Taskforce des Bundes per Ende Juni aufzuheben. Peter Keller (SVP/NW) kritisierte "Fehlprognosen" der Taskforce. Trotz des kältesten Monats April seit Jahren seien die Fallzahlen entgegen der Voraussagen der Taskforce gesunken.</p><p>Auch gesetzliche Vorgaben zur Nutzung des Covid-Zertifikats wollte der Nationalrat nicht machen. Er lehnte Anträge ab, die verlangten, dass das Zertifikat nur für Grossanlässe in Innenräumen, für Auslandreisen und in Discos und an Tanzanlässen genutzt werden dürfe.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 09.06.2021</b></p><p><b>Ständerat will auch Covid-Hilfen für die Kultur Ende Jahr beenden</b></p><p><b>Wie im Covid-19-Gesetz vorgesehen, sollen auch die Unterstützungsmassnahmen für die Kultur Ende des Jahres eingestellt werden. Der Ständerat hat am Mittwoch entschieden, für die Kultur keine Ausnahme zu machen.</b></p><p>Mitte Mai beantragte der Bundesrat dem Parlament, die gesetzliche Grundlage für die Erwerbsausfallentschädigung bis Ende 2021 zu verlängern. Zudem soll die gesetzliche Obergrenze von 115 Millionen Franken für A-fonds-perdu-Beiträge an Sportklubs der professionellen und semi-professionellen Ligen aufgehoben werden.</p><p>Der Ständerat stimmte bei der ersten Beratung beiden Vorschlägen zu. Der Nationalrat brachte dann jedoch eine Änderung am Gesetz an, mit der sich der Ständerat bei der zweiten Beratung nicht einverstanden zeigte.</p><p>Der Nationalrat wollte die Massnahmen im Kulturbereich bis zum 30. April 2022 statt bis Ende Jahr verlängern. Das sei nicht sinnvoll, sagte Hannes Germann (SVP/SH) für die vorberatende Kommission. "Die Verlängerung bis April 2022 einzig für die Kultur ist nicht verständlich - auch anderen Branchen dürfte es dann noch schlecht gehen", ergänzte er. Bei der Kultur seien auch die Kantone in der Pflicht.</p><p>Alle Massnahmen sollten Ende des Jahres beendet werden, sagte auch Finanzminister Ueli Maurer. "Die Ausnahme für die Kultur wäre ein Präjudiz für viele andere." Der Ständerat schloss sich stillschweigend der Kommission und dem Bundesrat an. Bei allen anderen Differenzen folgte er dem Nationalrat.</p><p>Bei der Unterstützung der Sportclubs sollen Profiklubs, die ihre Lohnsumme nicht wie vorgeschrieben reduzieren, jene Beiträge zurückzahlen müssen, die 50 Prozent der Ticketeinnahmen übersteigen.</p><p>Personen mit tiefen Löhnen, die in Kurzarbeit sind, sollen bis Ende Jahr statt bis Ende Juni mit einer höheren Entschädigung unterstützt werden.</p><p>Bei den Massnahmen Bereich von Versammlungen von Gesellschaften hatte der Nationalrat eine formale Anpassung vorgenommen. Dabei geht es um Aktionärsversammlungen und eine Vereinfachung der technischen Durchführungen.</p><p>Mit der einen Differenz geht das Geschäft zurück an den Nationalrat. Dieser hatte die Verlängerung für die Kultur bis im April 2022 mit 96 zu 91 Stimmen bei 3 Enthaltungen zugestimmt.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 14.06.2021</b></p><p><b>Keine Ausnahme von Zugangsbeschränkungen für Zertifikat-Inhaber</b></p><p><b>Zugangsbeschränkungen an Veranstaltungen und in öffentlich zugänglichen Einrichtungen sollen auch für Personen mit Covid-19-Zertifikat gelten. Der Nationalrat hat entschieden, dass es für diese Personen keine Ausnahmen geben soll.</b></p><p>Er folgte am Montag mit 135 zu 52 Stimmen bei 2 Enthaltungen der Mehrheit seiner Wissenschaftskommission (WBK-N) und strich eine entsprechende Bestimmung wieder aus dem Covid-19-Gesetz, das die Räte zurzeit revidieren. Nun muss noch der Ständerat darüber entscheiden.</p><p>Die Ausnahme von Zugangsbeschränkungen für Personen mit Zertifikat für Geimpfte, Getestete und Genesene hatten beide Kammern bereits beschlossen. Die WBK-N beantragte nun aber mit der Einwilligung der Schwesterkommission des Ständerats (WBK-S) Rückkommen.</p><p><b></b></p><p>Warnung vor Zweiklassengesellschaft</p><p>Die Mehrheit im Nationalrat wollte den geplanten Öffnungen keine Hürden in den Weg stellen. Ausserdem wurden Fragen zur Umsetzung der Bestimmung aufgeworfen. Mit der Mehrheit halten wollte es auch Finanzminister Ueli Maurer. Er bat den Rat, dem Bundesrat bei den nächsten Öffnungsschritten genügend Flexibilität einzuräumen.</p><p>Sandra Locher Benguerel (SP/GR) wollte nichts davon wissen, den Bundesrat mit dem Gesetz zu übersteuern. Stefania Prezioso Batou (Ensemble à gauche/GE) warnte vor einer Zweiklassengesellschaft. Solche Fragen zum Umgang mit Geimpften und Ungeimpften sollten Gastgebern nicht zugemutet werden, meinte Thomas Brunner (GLP/SG).</p><p>Die unterlegene Minderheit hätte für Veranstaltungen eine Ausnahme von Zugangsbeschränkungen für Zertifikat-Inhaber ins Gesetz schreiben wollen. "Wir müssen nur schützen, wer nicht bereits geschützt ist", sagte Philipp Kutter (Mitte/ZH) dazu. Wo Schutz nicht mehr nötig sei, solle Freiheit zurückgegeben werden.</p><p><b></b></p><p>Zertifikat-Regelung ab Ende Juni</p><p>Am Freitag hatte der Bundesrat Vorschläge zur Nutzung des Zertifikats in Konsultation gegeben. Vorgeschrieben würde dieses in Discos und an Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern. In Kultur- und Freizeiteinrichtungen und in der Gastronomie könnte das Zertifikat freiwillig genutzt werden.</p><p>Nicht erlaubt wäre es dagegen, das Zertifikat im öffentlichen Verkehr und auch in Läden zu verlangen. Auch an privaten Veranstaltungen soll es nicht eingesetzt werden dürfen. Am 23. Juni wird über die Regelung entschieden, die ab 28. Juni gelten soll.</p><p>Eine zweite Differenz haben die Räte bei der Unterstützung der Kultur in der Pandemie. Der Nationalrat will diese bis Ende April 2022 gewähren und hat in der zweiten Beratungsrunde mit 102 zu 88 Stimmen daran festgehalten.</p><p><b></b></p><p>Umstrittene Hilfe für Kultur</p><p>Die unterlegene Minderheit wollte die Hilfe nur bis Ende Jahr gewähren. Die Massnahme solle nicht "à gogo" verlängert werden, sagte Christian Wasserfallen (FDP/BE). Derzeit sei eine Verlängerung nicht angezeigt, erinnerte Diana Gutjahr (SVP/TG) an die vom Bundesrat geplanten Öffnungsschritte.</p><p>Die Kultur sei vom Normalbetrieb trotz Lockerungen der Schutzbestimmungen noch weit entfernt, entgegnete Locher Benguerel, gerade in länderübergreifenden Bereichen. Auch die Verordnung zu Publikumsanlässen und Schutzschirmen für abgesagte Anlässe laufe bis Ende April 2022. "Planungssicherheit ist ein hohes Gut", warb auch Thomas Brunner für die Verlängerung.</p><p>Für eine Ausnahmebestimmung für die Kultur sei es noch zu früh, wandte Ueli Maurer ein. </p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 15.06.2021</b></p><p><b>Ausnahme für Covid-Zertifikat bei Zugangsbeschränkungen umstritten</b></p><p><b>Im Parlament ist umstritten, ob für Inhaberinnen und Inhaber eines Covid-Zertifikats Ausnahmen von Zugangsbeschränkungen gelten sollen. Während der Nationalrat auf solche Ausnahmen verzichten will, hält der Ständerat daran fest.</b></p><p>Das Parlament hatte die Ausnahmen bei der Beratung des aktualisierten Covid-19-Gesetzes bereits beschlossen, war dann aber auf den Entscheid zurückgekommen.</p><p>Der Ständerat möchte die Ausnahmen für Getestete, Geimpfte und Genesene nun aufrecht erhalten, für öffentliche Veranstaltungen und Messen. Er entschied dies am Dienstag mit 25 zu 16 Stimmen bei einer Enthaltung.</p><p>In der Kommission sei dieser Vermittlungsantrag eingebracht worden, sagte Präsident Hannes Germann (SVP/SH) namens der Mehrheit der Wissenschaftskommission (WBK-S). Gerade Messen hätten eine hohe Planungsunsicherheit, fügte Benedikt Würth (Mitte/SG) hinzu.</p><p>Bedenken über den Vollzug der Ausnahmebestimmung in der Gastronomie bestünden mit dem neu formulierten Artikel nicht mehr, sagte Germann. Der Nationalrat hatte am Dienstag entschieden, dass es für Menschen mit dem Zertifikat für Geimpfte, Genesene und negativ Getestete keine Ausnahmen von Zugangsbeschränkungen geben soll.</p><p>Eine Minderheit im Ständerat hätte folgen und ebenfalls auf die Ausnahme verzichten wollen. Es seien mehr Fragen zur Umsetzung des Artikels aufgekommen als schlüssig beantwortet hätten werden können, sagte Maya Graf (Grüne/BL). Der Artikel sei nicht nötig, da im August die Normalisierung geplant sei.</p><p>Nicht einig sind sich die Räte auch in der Frage, wie lange die Kultur wegen der Pandemie Unterstützung erhalten soll. Der Ständerat und der Bundesrat möchten die Hilfe Ende 2021 auslaufen lassen. Mit 25 zu 16 Stimmen hielt er am Dienstag an diesem Entscheid fest. Der Nationalrat möchte sie bis Ende April 2022 ermöglichen.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 16.06.2021</b></p><p><b>Ausnahme für Covid-Zertifikat bei Zugangsbeschränkungen umstritten</b></p><p><b>Im Parlament ist umstritten, ob Personen mit einem Covid-Zertifikat von den Zugangsbeschränkungen ausgenommen werden sollen. Während der Ständerat solche Ausnahmen für Geimpfte, Getestete und Genesene befürwortet, lehnt sie der Nationalrat ab.</b></p><p>Die grosse Kammer ist am Mittwoch einem entsprechenden Antrag der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) gefolgt.</p><p>Die Kommission sah zu viele ungelöste Fragen, etwa die Trennung von Personen mit und ohne Zertifikat, wie Matthias Aebischer (SP/BE) sagte. Nun muss sich die Einigungskonferenz mit der Frage der Privilegien für Menschen mit Covid-Zertifikat befassen.</p><p>Der Ständerat möchte, dass Inhaberinnen und Inhaber des Covid-Zertifikats von Zugangsbeschränkungen für öffentliche Veranstaltungen und Messen ausgenommen werden. Dies entschied er mit 25 zu 16 Stimmen und bei einer Enthaltung.</p><p>Geeinigt haben sich die Räte darauf, dass die Kultursparte wegen der Pandemie bis Ende Jahr unterstützt werden soll. Auf Antrag einer Minderheit um Diana Gutjahr (SVP/TG) folgte der Rat mit 96 zu 88 Stimmen dem Ständerat. Bisher hatte der Nationalrat die Hilfen bis Ende April 2022 gewähren wollen.</p><p>Finanzminister Ueli Maurer hatte den Rat vor der Abstimmung darüber informiert, dass das Innendepartement (EDI) bis Anfang September Bericht erstatten werde, wie es der Kultursparte in der Pandemie gehe. Bei Bedarf würden dann weitere Massnahmen beschlossen.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte in Stände- und Nationalrat, 17.06.2021</b></p><p><b>Keine Ausnahmen für Covid-Zertifizierte bei Zugang zu Anlässen</b></p><p><b>Personen mit einem Covid-Zertifikat, so genannte "3G"-Zertifizierte, sollen nicht von Zugangsbeschränkungen ausgenommen werden. Das hat das Parlament auf Antrag der Einigungskonferenz beschlossen.</b></p><p>Ausnahmen für Geimpfte, Getestete und Genesene soll es also nicht geben. Der Ständerat hätte solche Privilegien für Genesene, Geimpfte und negativ Getestete gerne ins Covid-19-Gesetz geschrieben, fügte sich am Schluss aber dem Nationalrat. Es gebe zu viele ungelöste Fragen, etwa die Trennung von Personen mit und ohne Zertifikat, war dessen Hauptargument.</p><p>Der Ständerat könne damit leben, sagte Kommissionssprecher Hannes Germann (SVP/SH) am Donnerstag im Rat. Die Kommission habe sich mit 15 zu 10 Stimmen der Streichung dieses Artikels angeschlossen, die Einigungskonferenz mit 26 zu 0 Stimmen. Am Nachmittag hiess dann auch der Nationalrat den Einigungsantrag mit 148 zu 9 Stimmen und 6 Enthaltungen gut. </p><p></p><p>Aufhebung der Obergrenze für Sportclubs</p><p>Die Aktualisierungen des Covid-19-Gesetzes, die der Bundesrat dem Parlament beantragt hatte, waren nicht umstritten. Das Parlament beschloss in der zu Ende gehenden Sommersession, die gesetzliche Grundlage für die Erwerbsausfallentschädigung bis Ende 2021 zu verlängern.</p><p>Zudem soll die gesetzliche Obergrenze von 115 Millionen Franken für A-fonds-perdu-Beiträge an Sportklubs der professionellen und semi-professionellen Ligen aufgehoben werden. Profiklubs, die ihre Lohnsumme nicht wie vorgeschrieben reduzieren, sollen Beiträge zurückzahlen müssen, die 50 Prozent der Ticketeinnahmen übersteigen.</p><p>Weitere Beschlüsse fügte das Parlament ein. Angestellte mit tiefen Löhnen, die in Kurzarbeit sind, werden statt bis Ende Juni noch bis Ende Jahr mit mehr Geld entschädigt. Die elektronische Durchführung von Generalversammlungen von Gesellschaften wird weiterhin erleichtert, so lange, bis das revidierte Aktienrecht in Kraft tritt.</p><p>Erst fast zuletzt einigten sich die Räte bei der Hilfe für die Kultursparte. Sie soll nun bis Ende Jahr laufen. Der Nationalrat, der zunächst bis Ende April 2022 hatte verlängern wollen, schwenkte dann aber auf die Linie des Ständerats ein.</p>
Updated
10.04.2024 15:54

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