Personenbeförderungsgesetz. Änderung

Details

ID
20210039
Title
Personenbeförderungsgesetz. Änderung
Description
Botschaft vom 4. Juni 2021 zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes (Reform des regionalen Personenverkehrs und der Rechnungslegung)
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 04.06.2021</b></p><p><b>Mehr Klarheit, Transparenz und Effizienz im regionalen Personenverkehr (RPV)</b></p><p><b>Die Reform des regionalen Personenverkehrs sowie der Rechnungslegung im subventionierten öffentlichen Verkehr bezweckt klarere Verantwortlichkeiten und effizientere Verfahren. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 4. Juni 2021 dazu die Botschaft zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes verabschiedet und an das Parlament überwiesen. Mit der Vorlage sollen unter anderem auch Massnahmen zur Klärung der Verwendung von Subventionen gesetzlich verankert werden. Diese ergänzen die vom Bundesamt für Verkehr (BAV) im Nachgang zum "Fall Postauto" bereits ergriffenen Massnahmen.</b></p><p>Mit der Änderung des Personenbeförderungsgesetzes werden Regelungen für den öffentlichen Verkehr vereinfacht und an die Entwicklung der letzten Jahre angepasst. Der Bundesrat will mit der Vorlage zudem den Service public im öffentlichen Verkehr weiter stärken. Dazu setzt er auf mehrjährige Zielvereinbarungen der Besteller mit den Transportunternehmen. Das erhöht die Planungssicherheit und Verbindlichkeit. Um die Transparenz sowie die Effizienz zu erhöhen, soll zudem ein nationales Benchmarking eingeführt werden, und eine neue digitale Bestellplattform soll das Bestellverfahren vereinfachen und harmonisieren.</p><p></p><p>Förderung von Innovationen</p><p>Die Vorlage stärkt ausserdem die Finanzierung von Innovationen:</p><p>- Über das angepasste "Förderprogramm für Innovationen im Personenverkehr" sollen Pilotprojekte und Prototypen vom Bund künftig direkt unterstützt werden können, wenn sie dem gesamten öV dienen. Entsprechende Projekte können vom Bund teilweise oder vollständig finanziert werden. Es sind auch Innovationspartnerschaften mit Universitäten oder Privatfirmen möglich. Für dieses Förderprogramm stehen 5 Millionen Franken pro Jahr zur Verfügung.</p><p>- Innovationsprojekte, die weit fortgeschritten sind und grösstenteils dem Regionalen Personenverkehr (RPV) zugute kommen, können wie bisher von Bund und Kantonen über den Bestellprozess mitfinanziert werden. </p><p></p><p>Klarere Vorgaben für den subventionierten Bereich</p><p>Die Aufarbeitung der Subventionsfälle rund um die Postauto AG und die BLS AG hat gezeigt, dass es sinnvoll ist, die entsprechenden Bestimmungen zu verdeutlichen. Verschiedene der dazu beschlossenen Massnahmen konnten bereits umgesetzt werden. Für andere brauchte es ergänzend eine gesetzliche Verankerung. Dies erfolgt mit der RPV-Revision. So wird für Transportunternehmen, die Subventionen erhalten, ein zeitgemässer Rechnungslegungsstandard vorgeschrieben.</p><p>Das Gesetz verdeutlicht zudem, dass im subventionierten Regionalverkehr, der von Bund und Kantonen bestellt wird, keine Gewinne einkalkuliert werden dürfen ("Gewinnverbot"). Weiter wird präzisiert, wie ungeplante Überschüsse zu verwenden sind. Diese ergeben sich zum Beispiel durch höhere Ticketerträge oder eine effizientere Leistungserbringung. Wie bisher sind im RPV mindestens zwei Drittel des Überschusses der Spezialreserve zur Deckung künftiger Fehlbeträge zuzuweisen. Die Möglichkeit, Überschüsse oberhalb gewisser Schwellenwerte frei zu verwenden, entfällt. Neu wird aber unterschieden, ob eine öV-Linie nach einer Ausschreibung oder aufgrund einer Direktvergabe betrieben wird: Betreibt ein Unternehmen eine Linie nach einer Ausschreibung, sind die finanziellen Spielräume grösser.</p><p></p><p>Stärkung des Datenschutzes</p><p>Die Vorlage umfasst auch Elemente aus der Vernehmlassung zur multimodalen Mobilität: Diese betreffen die Regeln zur Vertriebsinfrastruktur sowie zu den Datenschutzbestimmungen und bedingen eine Anpassung des Personenbeförderungsgesetzes. Die Bestimmungen zum Datenschutz werden zugunsten der Reisenden gestärkt und mit dem neuen Datenschutzgesetz in Einklang gebracht.</p><p>Der Verpflichtungskredit zur Finanzierung der Abgeltungen des RPV für die kommenden vier Jahre gehört nicht zur Vorlage. Dieser wird dem Parlament separat zur Beratung und Beschlussfassung unterbreitet, ebenso wie allfällige weitere Mittel zur Bewältigung der Corona-Krise. Am 25. September 2020 hat das Parlament dringliche Massnahmen verabschiedet, um u.a. den Regionalen Personenverkehr in den Jahren 2020 und 2021 bei der Bewältigung der Corona-Krise zu unterstützen.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 4. Juni 2021 zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes (Reform des regionalen Personenverkehrs und der Rechnungslegung)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Personenbeförderung (Personenbeförderungsgesetz, PBG) (Reform des regionalen Personenverkehrs und der Rechnungslegung)
    Resolutions
    Date Council Text
    30.11.2021 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
    08.03.2022 2 Abweichung
    02.06.2022 1 Abweichung
    15.09.2022 2 Abweichung
    08.12.2022 1 Abweichung
    12.12.2022 2 Abweichung
    13.12.2022 1 Beschluss gemäss Antrag der Einigungskonferenz
    14.12.2022 2 Beschluss gemäss Antrag der Einigungskonferenz
    16.12.2022 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    16.12.2022 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 08.03.2022</b></p><p><b>Räte setzen Regionalverkehrsunternehmen engere Schranken</b></p><p><b>Das Parlament ist mit Gesetzesanpassungen grundsätzlich einverstanden, die Subventionsaffären wie den "Fall Postauto" verhindern sollen. Unter anderem will es ein Gewinnverbot für subventionierte Regionalverkehrsunternehmen explizit vorschreiben. Details sind aber noch umstritten.</b></p><p>Der Ständerat hiess Änderungen im Personenbeförderungesetz am Dienstag mit 38 zu 0 Stimmen und ohne Enthaltung gut. Die Regelungen und das Bestellverfahren sollen einfacher werden. Neu vorgeschrieben sind mehrjährige Zielvereinbarungen zwischen Bestellern und Anbietern.</p><p></p><p>Rechnungslegungsstandard vorgeschrieben</p><p>Regionale Transportunternehmen, die Subventionen erhalten, müssen sich an einen zeitgemässen Rechnungslegungsstandard halten. Neu ist auch ein Gewinnverbot: Im subventionierten Regionalverkehr, den Bund und Kantone bestellen, dürfen keine Gewinne einkalkuliert werden.</p><p>Die Regelung dazu ist umstritten: Der Ständerat hat beschlossen, dass ein Drittel allfällig doch erzielter Überschüsse in die Spezialreserve geht und ein zweites Drittel vom Besteller an die Abgeltung des Folgejahrs angerechnet werden. Das dritte Drittel soll dem Unternehmen zur freien Verfügung stehen.</p><p>Der Nationalrat und auch der Bundesrat hingegen wollen zwei Drittel des Gewinns einer Spezialreserve zuweisen. Diese Reserve ist zur Deckung von Verlusten der von Bund und Kantonen bestellten Angebote vorgesehen. Eine Minderheit im Ständerat hätte es ebenso halten wollen, unterlag aber klar.</p><p>Einen eigenen Weg beschloss der Ständerat bei der Ermittlung der ungedeckten Kosten. Transportunternehmen, die höchstens zu zu einem Drittel im Besitz öffentlich-rechtlicher Körperschaften sind, dürfen für von Dritten bezogene Leistungen Marktpreise einsetzen.</p><p></p><p>Lehren aus Subventionsfällen ziehen</p><p>Verkehrsministerin Simonetta Sommaruga mahnte den Rat vergeblich, die Lehren aus den Subventionsfällen zu ziehen. Die Bestimmung schaffe neue Spielräume, um das Gewinnverbot zu umgehen. Ausserdem führe die Bestimmung dazu, dass einige Unternehmen Marktpreise verrechnen und damit Gewinne einbeziehen könnten und andere nicht.</p><p>Die Vorlage sieht auch ein Benchmarking vor: Das Bundesamt für Verkehr (BAV) muss gemäss den neuen Bestimmungen bei den Transportunternehmen Kennzahlen erheben und die von Bund und Kantonen bestellten Angebote systematisch vergleichen. Der Ständerat will hier Ergänzungen, mit Rücksicht auf Randgebiete.</p><p>Saisonale Schwankungen bei der Nachfrage, die Topografie und das Warten auf verspätete Anschlüsse sollen nach seinem Willen in den Vergleichen berücksichtigt werden.</p><p></p><p>Reisende Schulklassen geben zu reden</p><p>Zu reden gaben im Rat ermässigte Tickets für Kinder und Jugendliche, die in begleiteten Gruppen reisen. Der Ständerat will ermässigte Tarife nur im Rahmen der obligatorischen Schulpflicht - also bis zum Ende des neunten Schuljahres.</p><p>Die Mehrheit der Verkehrskommission (KVF-S) verwies auf Vorstösse, die vergünstigte Tickets für reisende Klassen forderten. Diese könnten nun gleich ins Personenbeförderungsgesetz aufgenommen werden. Der Rat ergänzte, dass neben schulischen und sportlichen auch Ausflüge mit kulturellem Ziel subventioniert werden sollen.</p><p>Eine Minderheit beantragte Ablehnung und sprach von Marktverzerrung. Insbesondere Reisebus-Unternehmen blieben aussen vor, monierte Werner Salzmann (SVP/BE). Und: "Die Finanzierung von Schulreisen ist Sache von Gemeinden und Kantonen." Ruedi Noser (FDP/ZH) warnte vor Abgrenzungsproblemen zwischen Reisen mit Subvention und ohne.</p><p>Alliance Swiss Pass sei mit der Wieder-Einführung einer Spezial-Tageskarte für 15 Franken dem Anliegen bereits entgegengekommen, informierte Bundesrätin Sommaruga den Ständerat.</p><p></p><p>Abgeltungen für historisches Rollmaterial</p><p>Die Bestimmung des Nationalrates, wonach der Bund die Mindereinnahmen der Transportbetriebe durch verbilligte Tickets kompensieren soll, strich der Ständerat allerdings. Die Rede ist von rund 20 Millionen Franken.</p><p>Beide Räte wollen schliesslich, dass Bund und Kantone ungedeckte Kosten für Oldtimer-Rollmaterial abgelten müssen. Der Nationalrat hatte diesen Passus ins Gesetz aufgenommen. Der Ständerat folgte, auf Antrag einer Minderheit und gegen den Willen des Bundesrates.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 02.06.2022</b></p><p><b>Lockerung des Gewinnverbotes bleibt in den Räten umstritten</b></p><p><b>Der Nationalrat ist anders als der Ständerat gegen eine Lockerung des Gewinnverbotes im regionalen Personenverkehr. Er hat es aus der Änderung des Personenbeförderungsgesetzes gestrichen. Bei den Spartickets für Schulklassen hat er sich der kleinen Kammer angeschlossen.</b></p><p>Von den verbliebenen elf Differenzen hat der Nationalrat deren acht bereinigt und ist dabei weitgehend den Vorschlägen des Ständerates gefolgt. Nach den Beratungen vom Donnerstag bleiben nun noch drei Differenzen. Das Geschäft geht zurück in den Nationalrat.</p><p>Die Gesetzesanpassungen sollen künftig Subventionsaffären wie bei Postauto oder der BLS verhindern oder zumindest erschweren. Die Regelung des Gewinnverbotes bleibt indes umstritten. Der Nationalrat hat am Donnerstag auf seiner Version beharrt, und das vom Ständerat gelockerte Verbot wieder gestrichen.</p><p>Zwei Drittel des Gewinns sollen demnach einer Spezialreserve zugewiesen werden. Diese Reserve ist zur Deckung von Verlusten der von Bund und Kantonen bestellten Angebote vorgesehen.</p><p>Der Ständerat hatte beschlossen, dass nur ein Drittel allfällig doch erzielter Überschüsse in die Spezialreserve geht und ein zweites Drittel vom Besteller an die Abgeltung des Folgejahrs angerechnet werden. Das dritte Drittel soll dem Unternehmen zur freien Verfügung stehen.</p><p>Auch bei der Ermittlung der ungedeckten Kosten verbleibt eine Differenz zwischen den Räten. Gemäss Ständerat sollen Transportunternehmen, die höchstens zu einem Drittel im Besitz öffentlich-rechtlicher Körperschaften sind, für von Dritten bezogene Leistungen Marktpreise einsetzen dürfen. Der Nationalrat will das nicht.</p><p>Schüler-Tageskarte für 15 Franken</p><p>Unter Dach und Fach sind dafür die vergünstigten Tageskarten für Schülerinnen und Schüler. Hier hat sich der Nationalrat dem Ständerat angeschlossen. Die entsprechende Tageskarte für reisende Schulklassen soll bis Ende der obligatorischen Schulzeit angeboten werden. Auf eine Ausdehnung der Gültigkeit bis 25 Jahre wird verzichtet.</p><p>Die Alliance Swisspass hat bereits auf den politischen Druck reagiert und gibt eine Tageskarte für 15 Franken heraus. Mit der Einführung wird die Forderung verschiedener parlamentarischer Initiativen erfüllt. Deshalb wollte eine Minderheit diesen Artikel aus dem Gesetz entfernen, weil er nun ja erfüllt sei. Die Mehrheit des Rates lehnte dies jedoch mit 106 zu 70 Stimmen ab.</p><p>Mit der Änderung des Personenbeförderungsgesetzes werden Massnahmen zur Klärung der Verwendung von Subventionen gesetzlich verankert. Kernelemente sind mehrjährige Zielvereinbarungen der Besteller mit den Transportunternehmen. Dies soll die Planungssicherheit und Verbindlichkeit erhöhen. Zudem wird ein nationales Benchmarking eingeführt und eine digitale Bestellplattform soll das Bestellverfahren vereinfachen und harmonisieren.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 15.09.2022</b></p><p><b>Räte weiter uneins über Lockerung des Gewinnverbots</b></p><p><b>Der Ständerat kommt dem Nationalrat bei der Lockerung des Gewinnverbots im regionalen Personenverkehr entgegen. Er hiess am Donnerstag einen Kompromissvorschlag seiner Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF-S) gut. Nun ist wieder die grosse Kammer am Zug.</b></p><p>Mit 34 zu 8 Stimmen ohne Enthaltungen sprach sich der Ständerat dafür aus, dass die Hälfte des Gewinnes aus den von Bund und Kantonen gemeinsam bestellten Angeboten einer Spezialreserve zugewiesen werden muss. Diese darf nur zur Deckung von Verlusten in diesem Bereich verwendet werden.</p><p>Der Nationalrat will diesen Anteil wie bis anhin bei zwei Dritteln festsetzen. Der Ständerat hatte ursprünglich eine weitergehende Lockerung beschlossen: Demnach wäre nur ein Drittel allfällig doch erzielter Überschüsse in die Spezialreserve gegangen und ein zweites Drittel vom Besteller an die Abgeltung des Folgejahrs angerechnet worden. Das dritte Drittel sollte dem Unternehmen zur freien Verfügung stehen.</p><p>Verkehrsministerin Simonetta Sommaruga trat ohne Erfolg für den Beschuss des Nationalrats ein. Es sei den Menschen schwierig zu vermitteln, dass der Staat bei Verlusten einspringen müsse, über Gewinne aber frei verfügt werden könne. Dies habe sich in der Corona-Pandemie gezeigt. Sommaruga betonte auch, der Entscheid im Nationalrat sei einstimmig gefallen.</p><p>Einen Kompromissvorschlag beschloss der Ständerat auch bei der Ermittlung der ungedeckten Kosten. Ursprünglich sollten nach seinem Willen Transportunternehmen, die höchstens zu einem Drittel im Besitz öffentlich-rechtlicher Körperschaften sind, für von Dritten bezogene Leistungen Marktpreise einsetzen dürfen. Der Nationalrat lehnte dies allerdings in der Sommersession ab.</p><p>Neu schlägt die kleine Kammer eine Ausnahmeregelung bei Leistungen ausserhalb der konzessionierten Personenbeförderung vor, um Unternehmen in gewissen Fällen eine Verrechnung von Marktpreisen zu ermöglichen.</p><p>Die Regelung behalte den Grundgedanken des Ständerats bei, nehme aber Bedenken aus dem Nationalrat auf, da nun nicht mehr auf die Eigentümerstruktur abgestellt werde, sagte Hans Wicki (FDP/NW) namens der Kommission.</p><p>Sommaruga warnte im Rat vergeblich, der Vorschlag laufe dem Ziel der Vorlage zuwider, den Interpretationsspielraum bei der Gewinnorientierung klein zu halten. Mit 39 zu 2 Stimmen ohne Enthaltungen folgte der Rat der Kommission.</p><p>Die Gesetzesrevision soll künftig Subventionsaffären wie jene bei Postauto oder der BLS verhindern. Zu diesem Zweck werden Massnahmen zur Klärung der Verwendung von Subventionen gesetzlich verankert. Kernelemente sind mehrjährige Zielvereinbarungen der Besteller mit den Transportunternehmen.</p><p></p><p><b>Debatte im Nationalrat, 08.12.2022</b></p><p>Abweichung</p><p></p><p><b>Debatte im Ständerat, 12.12.2022</b></p><p>Abweichung</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 13.12.2022</b></p><p><b>Parlament gegen absolutes Gewinnverbot nach Subventionsmissbrauch</b></p><p><b>Subventionsaffären wie jene bei Postauto, der BLS oder den Luzerner Verkehrsbetrieben soll es künftig möglichst nicht mehr geben. Das Parlament hat die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen verschärft und vereinfacht. Kleine "Schlupflöcher" bleiben aber offen.</b></p><p>Der Nationalrat ist am Dienstag bei der Revision des Personenbeförderungsgesetzes bei den drei offenen Punkten auf Antrag der Einigungskonferenz auf die Version des Ständerats eingeschwenkt. Gemäss dieser sollen Gewinne auch künftig partiell möglich sein, namentlich im Ortsverkehr ausserhalb der konzessionierten Personenbeförderung.</p><p>Die grosse Kammer hat dem entsprechenden Einigungsantrag mit 147 zu 28 Stimmen bei 2 Enthaltungen zugestimmt. Auch der Ständerat muss dies formal noch tun, seine Zustimmung gilt aber sicher. Praktisch ist die Vorlage damit bereit für die Schlussabstimmung.</p><p>Bis zuletzt umstritten blieben in den beiden Räten die Gewinnorientierung, die Verwendung ungeplanter Überschüsse sowie die Bestimmungen zu den Reserven im Ortsverkehr.</p><p><b></b></p><p>Gewisser Spielraum für Gewinne bleibt</p><p>Der Nationalrat beharrte wie der Bundesrat auf klaren und einfachen Regeln nach den aufgeflogenen Betrugsfällen beim subventionierten Regionalverkehr. Auch Verkehrsministerin Simonetta Sommaruga bat die Räte immer wieder darum, den Interpretationsspielraum bei der Gewinnorientierung klein zu halten, so dass das Gewinnverbot nicht umgangen werden könne. Mit der nun gewählten Lösung des Ständerates bleibt indes ein gewisser Spielraum bestehen.</p><p>Weiter müssen die Unternehmen künftig nur die Hälfte ihrer allfälligen Gewinne auf den von Bund und Kantonen gemeinsam bestellten Angeboten einer Spezialreserve zuweisen, um damit mögliche spätere Verluste in diesem Bereich zu decken. Bundesrat und Nationalrat wollten ursprünglich zwei Drittel der Gewinne in die Reserven stecken.</p><p>Der Ständerat hatte ursprünglich sogar noch eine weitergehende Lockerung beschlossen: Demnach wäre nur ein Drittel allfällig doch erzielter Überschüsse in die Spezialreserve gegangen und ein zweites Drittel vom Besteller an die Abgeltung des Folgejahrs angerechnet worden. Das dritte Drittel sollte dem Unternehmen zur freien Verfügung stehen.</p><p>Das Parlament will auch besagte Ausnahmeregel bei Leistungen ausserhalb der konzessionierten Personenbeförderung, also im Ortsverkehr. Es will Unternehmen hier in gewissen Fällen eine Verrechnung der Leistungen zu Marktpreisen ermöglichen. Auf expliziten Wunsch der Kantone wird zudem die Möglichkeit geschaffen, dass Unternehmen über die Spezialreserve hinaus eine weitere Reserve für den Ortsverkehr schaffen können sollen.</p><p><b></b></p><p>Mehrjährige Zielvereinbarungen</p><p>Die Gesetzesrevision soll Subventionsaffären wie jene bei Postauto oder der BLS möglichst verhindern. Zu diesem Zweck werden Massnahmen zur Klärung der Verwendung von Subventionen gesetzlich verankert. Kernelemente sind mehrjährige Zielvereinbarungen der Besteller mit den Transportunternehmen. Zudem wird neu unterschieden, ob eine öV-Linie nach einer Ausschreibung oder aufgrund einer Direktvergabe betrieben wird.</p><p>Eine neue digitale Bestellplattform soll zudem das Bestellverfahren vereinfachen und harmonisieren. Ein neues nationales Benchmarking soll zu mehr Transparenz und Effizienz führen.</p><p></p><p><b>Debatte im Ständerat, 14.12.2022</b></p><p>Beschluss gemäss Antrag der Einigungskonferenz</p>
Updated
10.04.2024 16:03

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