Bundesgesetz über die Regulierung der Versicherungsvermittlertätigkeit

Details

ID
20210043
Title
Bundesgesetz über die Regulierung der Versicherungsvermittlertätigkeit
Description
Botschaft vom 19. Mai 2021 zum Bundesgesetz über die Regulierung der Versicherungsvermittlertätigkeit
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 19.05.2021</b></p><p><b>Krankenversicherung: strengere Reglementierung der Vermittlertätigkeiten </b></p><p><b>Die Vermittlertätigkeiten in der Krankenversicherung sollen stärker reglementiert werden. An seiner Sitzung vom 19. Mai 2021 hat der Bundesrat die Botschaft zur Regulierung der Versicherungsvermittlertätigkeit verabschiedet. Die Vorlage soll dem Bundesrat die Kompetenz erteilen, bestimmte Punkte der Vereinbarung zur Vermittlertätigkeit zwischen den Versicherern für allgemeinverbindlich zu erklären. Die telefonische Kaltakquise wird damit verboten und die Vergütung der Vermittlerinnen und Vermittler begrenzt. </b></p><p>Gegenwärtig regeln die Versicherer die Tätigkeit ihrer Vermittlerinnen und Vermittler selbst und auf freiwilliger Basis. Während bestimmte der von den Versicherern festgelegten Regeln bis anhin nur für diejenigen Versicherer verbindlich sind, die sie unterzeichnen, erhält der Bundesrat durch die Gesetzesänderungen die Kompetenz, diese Regeln für alle Versicherer sowohl in der obligatorischen Krankenversicherung als auch in der Zusatzversicherung für allgemeinverbindlich zu erklären. Um dies zu ermöglichen, müssen die Versicherer beim Bundesrat ein Gesuch eingeben. Die Versicherer müssen 66 Prozent der OKP-Versicherten repräsentieren sowie 66 Prozent der Prämieneinnahmen im Bereich Zusatzversicherungen generieren. </p><p>Zu den betroffenen Regeln gehören die Begrenzung bei der Vergütung der Vermittlerinnen und Vermittler, ihre Ausbildung, das Verbot der telefonischen Kaltakquise sowie die Erstellung und Unterzeichnung eines Gesprächsprotokolls mit dem Kunden oder der Kundin. Die Versicherten müssen somit keine unerwünschten Anrufe von Versicherern mehr hinnehmen. Bei Nichteinhaltung sind Sanktionen vorgesehen.</p><p>Die Vorlage umfasst sowohl die externen als auch die über einen Arbeitsvertrag an den Versicherer gebundenen Vermittlerinnen und Vermittler. Sie erfordert eine Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) und des Krankenversicherungsaufsichtsgesetzes (KVAG). </p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 19. Mai 2021 zum Bundesgesetz über die Regulierung der Versicherungsvermittlertätigkeit
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Regulierung der Versicherungsvermittlertätigkeit
    Resolutions
    Date Council Text
    07.03.2022 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
    20.09.2022 2 Abweichung
    28.11.2022 1 Abweichung
    01.12.2022 2 Abweichung
    08.12.2022 1 Abweichung
    12.12.2022 2 Abweichung
    14.12.2022 1 Beschluss gemäss Antrag der Einigungskonferenz
    14.12.2022 2 Beschluss gemäss Antrag der Einigungskonferenz
    16.12.2022 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    16.12.2022 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 07.03.2022</b></p><p><b>Nationalrat zieht Schrauben bei Krankenversicherungsvermittlern an</b></p><p><b>Der Nationalrat will unliebsamen Telefonanrufen von Versicherungsvermittlerinnen und -vermittlern endgültig einen Riegel schieben. Er hat einer Vorlage zugestimmt, mit welcher das Verbot der telefonischen Kaltakquise auf eine gesetzliche Grundlage gestellt wird.</b></p><p>Der Rat stimmte am Montag mit 162 zu 12 Stimmen bei 22 Enthaltungen dem Gesamtpaket zu, mit dem den Versicherern - namentlich Krankenkassen - strengere Regeln für Vermittler auferlegt werden.</p><p>So sollen nicht mehr nur die Telefonwerbung, der Verzicht der Versicherungen auf Leistungen der Call-Center und die Einschränkung der Provisionen im Gesetz geregelt werden. Neu sollen ebenso das Verbot der Kaltakquise (also Telefonwerbung bei Personen, die nie bei bei der betreffenden Kasse versichert waren oder es seit längerer Zeit nicht mehr sind), die Ausbildung der Vermittlerinnen und Vermittler und eine Pflicht festgelegt werden, das Gespräch zu protokollieren.</p><p>Regeln zu diesen Aspekten kann die Branche in einer Branchenvereinbarung selber festlegen. Der Bundesrat kann dann auf Antrag die Branchenvereinbarung für allgemeingültig erklären, wenn die antragsstellenden Versicherungen zusammen zwei Drittel der Versicherten vertreten.</p><p></p><p>Wut der Bürgerinnen und Bürger</p><p>Dass es Handlungsbedarf gibt, war im Rat fast unbestritten. Ungebetene Anrufe zur Unzeit, die eigentliche Verkaufsgespräche seien, sorgten für Ärger und seien kein Zukunftsmodell, sagte Lorenz Hess (Mitte/BE) im Namen seiner Fraktion - er ist Präsident der Krankenkasse Visana. Dessen sei sich auch die Branche bewusst, weswegen sie bereits eine Branchenvereinbarung ausgearbeitet habe. Mit dem vorliegenden Geschäft würden nun die Kernpunkte der Vereinbarung auf eine Gesetzesgrundlage gestellt.</p><p>Barbara Gysi (SP/SG) sprach der Branchenvereinbarung jedoch die Freiwilligkeit ab. Die Vorlage sei entstanden, weil die Wut der Bürgerinnen und Bürger so gross gewesen sei, sagte Barbara Gysi. Nicht nur ärgerlich sondern sträflich werde es, wenn bewusst falsch informiert werde, sagte Katharina Prelicz-Huber (Grüne/ZH). Etwa wenn neu ankommenden Migrantinnen und Migranten weisgemacht werde, dass man in der Schweiz eine Privatversicherung abschliessen müsse. Entsprechend hoch seien die Provisionen, wenn eine Privatversicherung verkauft werde.</p><p></p><p>"Schwarze Schafe nicht im Griff"</p><p>Mehrere Votanten liessen durchblicken, dass sich nicht alle Krankenkassen an die freiwillige Branchenvereinbarung hielten. Entsprechend war die Kritik der wirtschaftsfreundlichen und liberalen Parteien GLP und FDP. Die GLP gehe eigentlich davon aus, dass die Wirtschaft mit ihren Freiheiten umzugehen wisse, sagte die Melanie Mettler (BE). Aber gerade bei der "aggressiven Telefonwerbung" habe die Branche "die schwarzen Schafe nicht im Griff".</p><p>Auch für die FDP ist es "bedauerlich wenn nicht ärgerlich", dass "wir hier als Gesetzgeber tätig werden müssen", wie Regine Sauter (ZH) sagte. Nötig sei es aber. Einzig die SVP sah keinen Handlungsbedarf für ein Gesetz, wie Thomas De Courten (BS) sagte. Erhalte er einen unliebsamen Telefonanruf, lege er einfach auf. Die Partei unterstütze aber die Gesetzesvorlage, damit die Branche selbst aktiv werde und einen Vorschlag mache.</p><p></p><p>SP und Grüne wollten Pflicht und Druck</p><p>Obwohl sich SP und Grüne froh darüber zeigten, dass Bewegung in den Kampf gegen die unliebsamen Vermittlungsanrufe kommt, ging ihnen der Vorschlag zu wenig weit. Der Gesetzesentwurf sieht nämlich vor, lediglich die "Möglichkeit" einer Vereinbarung festzuhalten. </p><p>SP und Grüne verlangten daher, dass die Regelung zur Verpflichtung werden und diese innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten der Änderung umgesetzt werden muss. Sollte dies nicht der Fall sein, müsse der Bundesrat die Einschränkung der Provisionen sowie das Verbot der Kaltakquise auf dem Verordnungsweg regeln. Der Rat lehnte das aber mit 125 zu 68 Stimmen respektive 124 zu 68 Stimmen ab.</p><p>Stattdessen beschloss der Nationalrat auf Antrag seiner vorberatenden Gesundheitskommission, dass die Regelung über die Ausbildungsverpflichtung und die Provisionsbegrenzung auf Vermittlerinnen und Vermittler beschränkt wird, die nicht mit einem Arbeitsvertrag an einen Versicherer gebunden sind. Damit soll verhindert werden, dass die internen Verkaufsabteilungen gegenüber externen Vermittlerinnen und Vermittlern benachteiligt werden.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 20.09.2022</b></p><p><b>Parlament will strengere Regeln für Krankenkassenvermittler</b></p><p><b>Das Parlament will ungebetenen Telefonanrufen von Versicherungsvermittlerinnen und -vermittlern einen Riegel schieben. Als Zweitrat hat am Dienstag der Ständerat einer entsprechenden Vorlage zugestimmt. Diese schafft eine gesetzliche Grundlage für das Verbot der telefonischen Kaltakquise.</b></p><p>Mit 32 zu 11 Stimmen bei einer Enthaltung sagte die kleine Kammer in der Gesamtabstimmung Ja dazu, den Versicherern - namentlich den Krankenkassen - strengere Regeln für die Vermittlertätigkeit aufzuerlegen. Das Geschäft geht zurück an den Nationalrat.</p><p></p><p>Regeln für Telefonwerbung</p><p>Im neuen Bundesgesetz sollen etwa die Telefonwerbung, der Verzicht der Versicherungen auf Leistungen der Call-Center und die Einschränkung der Provisionen im Gesetz geregelt werden.</p><p>Vorgesehen ist, dass die Branche Regeln in mehreren weiteren Punkten in einer Branchenvereinbarung selber festlegen kann. Dies betrifft das Verbot der Kaltakquise (also Telefonwerbung bei Personen, die nie bei bei der betreffenden Kasse versichert waren oder es seit längerer Zeit nicht mehr sind), die Ausbildung der Vermittlerinnen und Vermittler und eine Pflicht, Beratungsgespräche zu protokollieren.</p><p>Der Bundesrat kann auf Antrag die Branchenvereinbarung für allgemeingültig erklären, wenn die antragsstellenden Versicherungen zusammen zwei Drittel der Versicherten vertreten. Ermöglicht werden auch Sanktionen bei Verstössen. Der Bundesrat schlägt dazu die Schaffung einer Aufsichtsbehörde vor.</p><p>Unerwünschte Werbeanrufe seien für die Menschen eine Quelle von Ärger, sagte Sozialminister Alain Berset in der Debatte. Und die Bemühungen der Branche um Selbstregulierung hätten nicht den erhofften Erfolg gebracht. Die Gesetzesrevision angestossen hatte die zuständige Ständeratskommission mit einer Motion.</p><p></p><p>Auch Angestellte betroffen</p><p>Umstritten war im Rat die Frage, ob die Ausbildungsverpflichtung und die Vergütungsbegrenzung auf Vermittlerinnen und Vermittler beschränkt werden soll, die nicht bei der entsprechenden Versicherung angestellt sind.</p><p>Der Ständerat votierte mit 21 zu 19 Stimmen bei drei Enthaltungen gegen diese Einschränkung - anders, als dies der Nationalrat in der Sommersession getan hatte. Der Bundesrat und eine Minderheit der ständerätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-S) setzten sich damit durch.</p><p>Man habe ein Schlupfloch gesucht und gefunden, kritisierte Hans Stöckli (SP/BE) als Sprecher der Minderheit erfolgreich. Es sei kein Zufall, dass mehrere grosse Versicherer in letzter Zeit bis anhin externe Vermittlungsunternehmen übernommen hätten.</p><p>Auf diese "Schlaumeierei" solle der Rat nicht eintreten, so Stöckli. Für die Kunden spiele es keine Rolle, wo jemand angestellt sei.</p><p>Damian Müller (FDP/LU) dagegen plädierte dafür, die Definitionen der bestehenden Branchenvereinbarung zu übernehmen. Denn Anlass der Gesetzesrevision sei die mangelnde Qualität bei Vermittlungstätigkeiten. Dies betreffe die externen Vermittler. Der interne Vertrieb von Versicherungen sei nicht der Ursprung der kritisierten Auswüchse.</p><p></p><p>Diskussion um Zusatzversicherungen</p><p>Wie zuvor schon der Nationalrat lehnte es der Ständerat ab, die neue Regulierung nur im Bereich der obligatorischen Krankenversicherung anzuwenden, nicht aber bei den Zusatzversicherungen. Mit 25 zu 19 Stimmen ohne Enthaltungen folgte er der Mehrheit der vorberatenden Kommission.</p><p>Gerade, was unliebsame Anrufe angehe, drohe das Gesetz seine Wirkung zu verlieren, wenn man die Zusatzversicherungen ausnehme, sagte Erich Ettlin (Mitte/OW) namens der Kommissionsmehrheit. Die Menschen würden noch immer unerwünschte Anrufe erhalten. Dies würde in der Bevölkerung nicht verstanden.</p><p>Grund- und Zusatzversicherung seien schon heute ganz unterschiedlich geregelt, sagte dagegen Hannes Germann (SVP/SH). Bei den Zusatzversicherungen könnten sich die Anbieter noch unterscheiden, und dies sei politisch gewollt. Es drohe eine Ausschaltung des Wettbewerbs.</p><p></p><p>Mehrheit für Anhörungspflicht</p><p>Eine Differenz schuf der Ständerat in einem anderen Punkt: Er fügte eine Bestimmung ins Gesetz ein, wonach die Versicherer vor der Allgemeinverbindlichkeitserklärung einer Branchenvereinbarung angehört werden müssen.</p><p>Die Frage sei bereits im Vernehmlassungsgesetz geregelt und eine Anhörung ohnehin vorgeschrieben, sagte Berset. Es sei unnötig, eine Doppelspurigkeit zu schaffen. Der Sozialminister setze sich mit dieser Argumentation allerdings nicht durch.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 28.11.2022</b></p><p><b>Räte uneinig bei Geltungsbereich von neuen Regeln für Vermittler</b></p><p><b>Das Parlament will Versicherungsvermittlerinnen und -vermittlern strengere Regeln auferlegen. Uneinig sind sich die Räte jedoch bei der Frage, ob diese Regeln für alle Vermittlerinnen und Vermittler gelten sollen oder nur für jene, die nicht bei einer Versicherung angestellt sind.</b></p><p>Während Bundesrat und Ständerat wollen, dass die Regeln für alle Vermittlerinnen und Vermittler gelten sollen, will der Nationalrat die strengeren Regeln auf externe Vermittlerinnen und Vermittler beschränken - also auf jene, die nicht bei einer Versicherung angestellt sind oder für ein Vermittlungsunternehmen ("Broker") arbeiten. Der Nationalrat hielt am Montag an seiner Haltung fest. Das Geschäft geht daher nochmals zurück an den Ständerat.</p><p>Konkret geht es um die Frage, für wen eine neue Ausbildungspflicht und neue Provisionseinschränkungen gelten sollen. Daneben haben die Räte bereits in früheren Sessionen beschlossen, dass neu auch das Verbot der Kaltakquise (also Telefonwerbung bei Personen, die nie bei der betreffenden Kasse versichert waren oder es seit längerer Zeit nicht mehr sind) und eine Pflicht zum Protokollieren des Gesprächs festgelegt werden sollen.</p><p>Regeln zu diesen und weiteren Aspekten kann die Branche in einer Branchenvereinbarung selber festlegen. Der Bundesrat kann diese für allgemeingültig erklären, wenn die antragsstellenden Versicherungen zusammen zwei Drittel der Versicherten vertreten. Gegen den Willen des Bundesrats beschloss das Parlament, dass der Bundesrat die Versicherer vor der Allgemeinverbindlichkeitserklärung anhören muss. Der Nationalrat folgte diesem Zusatz aus dem Ständerat am Montag stillschweigend.</p><p></p><p><b>Debatte im Ständerat, 01.12.2022</b></p><p>Der Ständerat beschloss mit 28 gegen 14 Stimmen an seinem Beschluss festzuhalten.</p><p></p><p><b>Debatte im Nationalrat, 08.12.2022</b></p><p>Abweichung</p><p></p><p><b>Debatte im Ständerat, 12.12.2022</b></p><p>Abweichung</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatten am 14.12.2022</b></p><p><b>Parlament schiebt lästigen Vermittleranrufen einen Riegel</b></p><p><b>Für alle Vermittlerinnen und Vermittler von Krankenversicherungen gelten künftig strengere Regeln. Unter anderem ist ihnen die sogenannte Kaltakquise untersagt. Darauf haben sich die Räte nach langem Hin- und Her geeinigt.</b></p><p>Der Nationalrat hat am Mittwoch das Resultat der Einigungskonferenz mit 114 zu 57 Stimmen bei 10 Enthaltungen gutgeheissen, der Ständerat folgte ihm am Nachmittag mit 33 zu 1 Stimme bei 7 Enthaltungen.</p><p>Uneinig waren sich die Räte bis am Schluss bei der Frage, ob die verschärften Regeln für alle Vermittlerinnen und Vermittler gelten sollen oder nur für jene, die nicht bei einer Versicherung angestellt sind, also nur für externe Broker, die schnell möglichst viele Versicherungen verkaufen wollen.</p><p>Das Geschäft ist damit bereit für die Schlussabstimmung. Dort ist es allerdings stark absturzgefährdet. In der Gesamtabstimmung der Kommission zur ganzen Vorlage gab es nebst 11 befürwortenden Stimmen zwar keine Nein-Stimmen, aber 15 Enthaltungen. Zudem liegt nun nur die Maximalvariante vor, was vor allem der bürgerlichen Seite als Ablehnungsgrund zupass kommen könnte.</p><p></p><p>Ausbildungspflicht und Deckel bei Provisionen</p><p>Eine Ausbildungspflicht und ein Deckel bei den Provisionen für die Verkäufer sollen gemäss den vorliegenden Beschlüssen neu für alle Verkäufer von Krankenversicherungen gelten. So sollen Schlupflöcher gestopft werden. Versicherer kaufen oft bisher nicht regulierte externe Vermittleragenturen auf, um die Branchenvereinbarungen zu umgehen.</p><p>Angerufene könnten ohnehin nicht unterscheiden, ob sie von einem internen oder externen Verkäufer kontaktiert würden, sagte Jörg Mäder (GLP/ZH) am Mittwochmorgen im Nationalrat. Mit der neuen Regelung würde die "lästige Kaltakquise" unterbunden.</p><p>Während Bundesrat und Ständerat von Anfang an wollten, dass die Regeln bezüglich Ausbildung und Entlöhnung für alle Vermittlerinnen und Vermittler gelten sollen, wollte der Nationalrat die strengeren Regeln auf externe Vermittlerinnen und Vermittler beschränken - also auf jene, die nicht bei einer Versicherung angestellt sind oder für ein Vermittlungsunternehmen (Broker) arbeiten.</p><p></p><p>Berset: "Endlich klare Regeln"</p><p>Daneben haben die Räte bereits in früheren Sessionen beschlossen, dass neu auch das Verbot der Kaltakquise (also Telefonwerbung bei Personen, die nie bei der betreffenden Kasse versichert waren oder es seit längerer Zeit nicht mehr sind) und eine Pflicht zum Protokollieren des Gesprächs festgelegt werden sollen.</p><p>Regeln zu diesen und weiteren Aspekten kann die Branche in einer Branchenvereinbarung selber festlegen. Der Bundesrat kann diese für allgemeingültig erklären, wenn die antragsstellenden Versicherungen zusammen zwei Drittel der Versicherten vertreten. Gegen den Willen des Bundesrats beschloss das Parlament, dass der Bundesrat die Versicherer vor der Allgemeinverbindlichkeitserklärung anhören muss.</p><p>Es sei Zeit, die Vermittlertätigkeit endlich klar zu regeln, sagte Gesundheitsminister Alain Berset am Mittwoch im Nationalrat. Sonst geschehe wieder über Jahre nichts in diesem Bereich. Auch Barbara Gysi (SP/SG) bat die Räte, das Geschäft nicht zu versenken, auch wenn es sicher nicht in allen Punkten optimal ausgefallen sei.</p>
Updated
10.04.2024 16:04

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