Sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien. Bundesgesetz

Details

ID
20210047
Title
Sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien. Bundesgesetz
Description
Botschaft vom 18. Juni 2021 zum Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien
InitialSituation
<p><strong>Als Teil der Umsetzung und Weiterentwicklung der Energiestrategie 2050 verabschiedete der Bundesrat im Sommer 2021 eine Botschaft. Deren Hauptziel ist die langfristige Stärkung der Stromversorgungssicherheit mit einheimischer, erneuerbarer Energie. Zur Sicherstellung der Kohärenz der Rechtsetzung wurden die Änderungen von Energie- und Stromversorgungsgesetz in einen einzigen </strong><i><strong>Mantelerlass</strong></i><strong> gefasst.</strong></p><p><strong>Das Parlament debattierte die Vorlage von Oktober 2021 bis September 2023 intensiv. Der Überfall Russlands auf die Ukraine im Februar 2022 und die daraufhin drohende Energiemangellage im Winter 2022/23 beeinflussten die jeweils mehrtägigen Debatten. Die eidgenössischen Räte beschlossen namentlich ambitionierte Zielwerte bei der Stromproduktion und dem Energieverbrauch pro Person. In der Differenzbereinigung wurden verschiedene Kompromisse gefunden, so dass die Vorlage in den Schlussabstimmungen vom Ständerat einstimmig und im Nationalrat mit grosser Mehrheit angenommen wurde.&nbsp;</strong></p><p><strong>Weil das fakultative Referendum ergriffen wurde, kommt die Vorlage am 9. Juni 2024 in die Volksabstimmung.</strong></p><p>&nbsp;</p><p><strong>Ausgangslage</strong></p><p>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 18. Juni 2021 die Botschaft zum Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien verabschiedet. Mit der Vorlage, die eine Revision des Energie- und des Stromversorgungsgesetzes beinhaltet, will er den Ausbau der einheimischen erneuerbaren Energien sowie die Versorgungssicherheit der Schweiz stärken, insbesondere auch für den Winter.</p><p>Um die Ziele der Energiestrategie 2050 und der langfristigen Klimastrategie der Schweiz zu erreichen, braucht es eine umfassende Elektrifizierung im Verkehrs- und Wärmesektor. Dazu muss die inländische Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien rasch und konsequent ausgebaut werden. Die Netz- und Stromversorgungssicherheit muss zudem mit weiteren spezifischen Massnahmen gestärkt werden. Mit dem Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien schlägt der Bundesrat die dafür notwendigen Änderungen im Energiegesetz und im Stromversorgungsgesetz vor. Er schafft damit einen gesetzlichen Rahmen, der Planungssicherheit gibt und Investitionsanreize zum Ausbau der erneuerbaren Stromproduktion und zu deren Integration in den Markt.</p><p>&nbsp;</p><p>Wichtigste Inhalte der Vorlage</p><p>Zielwerte: Das Energiegesetz enthält neu verbindliche Zielwerte für die Jahre 2035 und 2050. Die Zielwerte legen den angestrebten Ausbau der Wasserkraft und der anderen erneuerbaren Energien sowie die Senkung des Energie- und Elektrizitätsverbrauchs pro Kopf fest. Damit wird das Gesetz verbindlicher auf die Ziele der Versorgungssicherheit und der Klimapolitik ausgerichtet und schafft so Planungssicherheit für Investitionen.</p><p>&nbsp;</p><p>Förderinstrumente: Die bisherigen Förderinstrumente für die erneuerbare Stromproduktion sind bis Ende 2022 und 2030 befristet. Neu werden sie bis 2035 verlängert - zeitlich abgestimmt auf den gesetzlichen Zielwert 2035 - und marktnäher ausgestaltet. Beispielsweise sollen grosse Photovoltaikanlagen mittels wettbewerblicher Ausschreibungen gefördert werden. Das Einspeisevergütungssystem läuft wie geplant aus und wird durch Investitionsbeiträge ersetzt. Das sorgt für administrative Entlastung und ermöglicht mehr Zubau pro Förderfranken. Für grosse Wasserkraftanlagen stehen mehr finanzielle Mittel zur Verfügung. Die Finanzierung der Unterstützungsinstrumente erfolgt weiterhin über den Netzzuschlag von 2.3 Rappen pro Kilowattstunde. Der Netzzuschlag wird nicht erhöht, wird jedoch entsprechend länger erhoben.</p><p>&nbsp;</p><p>Längerfristige Stromversorgungssicherheit im Winter: Auch nach dem Ausstieg aus der Kernenergie soll die bisherige Selbstversorgungsfähigkeit der Schweiz erhalten bleiben. Dazu braucht es zusätzlich zum angestrebten Zubau der erneuerbaren Stromproduktion (Zielwert bis 2050: 39 TWh) bereits bis 2040 auch noch den Zubau von 2 TWh klimaneutraler Stromproduktion, die im Winter sicher abrufbar ist. Der Bundesrat will solche Anlagen, prioritär grosse Speicherkraftwerke, mit einem "Winterzuschlag" finanzieren. Dieser ist im Stromversorgungsgesetz bereits heute zur Vorbeugung gegen mögliche Versorgungssicherheitsdefizite enthalten. Bei den Stromkonsumentinnen und -konsumenten werden dafür maximal 0.2 Rappen pro Kilowattstunde erhoben. Zudem wird eine strategische Energiereserve etabliert. Sie sorgt zusätzlich zu den Mechanismen im Strommarkt dafür, dass auch gegen Ende des Winters genügend Energie verfügbar ist. Daneben leistet der rasche Ausbau der erneuerbaren Energien auch im Winter einen zunehmend wichtigen Beitrag zur längerfristigen Versorgungssicherheit.</p><p>&nbsp;</p><p>Strommarktöffnung: Die vollständige Öffnung des Strommarkts stärkt die dezentrale erneuerbare Stromproduktion. Sie ermöglicht innovative Geschäftsmodelle (beispielsweise Energiegemeinschaften), die heute im Monopol nicht erlaubt sind, und integriert so den erneuerbaren Strom besser im Markt. Endverbraucher und Endverbraucher, die selbst Strom produzieren (Prosumenten), Produzenten und Stromlieferanten erhalten so wirtschaftlich wichtige Freiheiten. Um kleine Endverbraucher wie Haushalte vor Preismissbrauch zu schützen, gibt es auch weiterhin eine Grundversorgung. Darin wird ein Elektrizitätsprodukt angeboten, das ausschliesslich aus einheimischer erneuerbarer Energie besteht.</p><p>&nbsp;</p><p>Netzregulierung, Daten und Messwesen: Die Nutzung und der Ausbau der Stromnetze soll kosteneffizienter werden. Dazu schafft der Bundesrat die gesetzlichen Grundlagen, damit Endverbraucher und Speicherbetreiber ihre Flexibilität systemdienlich nutzen können, und er sorgt für ein verursachergerechteres Tarifierungssystem. Weiter schafft er einen regulatorischen Rahmen für den Austausch und den Schutz von Daten sowie die Einrichtung einer nationalen Energiedateninfrastruktur mit einem Datahub. Im Messwesen klärt der Bundesrat zudem die Verantwortlichkeiten und gesetzlichen Wahlfreiheiten. (Quelle: Medienmitteilung des Bundesrates, 18.06.2021)</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 18. Juni 2021 zum Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (Änderung des Energiegesetzes und des Stromversorgungsgesetzes)
    Resolutions
    Date Council Text
    29.09.2022 2 Beschluss abweichend vom Entwurf
    15.03.2023 1 Abweichung
    08.06.2023 2 Abweichung
    11.09.2023 1 Abweichung
    19.09.2023 2 Abweichung
    26.09.2023 1 Zustimmung
    29.09.2023 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    29.09.2023 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p class="Standard_d">Die zuständige Kommission des <strong>Ständerates</strong>, die UREK-S, befasste sich ab Oktober 2021 mehrfach mit der Vorlage. «Unsere Beratungen wurden laufend überholt und überrollt von den effektiven Marktereignissen.» erklärte Kommissionssprecher Beat Rieder (Mitte/VS) die lange Behandlungszeit. Der Ukraine-Krieg habe die Sicht dafür, was Versorgungssicherheit wirklich bedeute, noch geschärft, sagte Bundesrätin Simonetta Sommaruga in der Eintretensdebatte im Ständerat.</p><p class="Standard_d">Fast zwölf Stunden lang - verteilt über zwei Sitzungstage - diskutierte der Ständerat in der Herbstsession 2022 den Gesetzesentwurf. Die Sicherheit der Stromversorgung müsse mittel- und langfristig erhöht werden, sagte Kommissionssprecher Rieder. Notwendig sei bis 2035 ein Zubau von zwei Terawattstunden pro Jahr. Der Rat folgte der Kommissionsmehrheit und schrieb für 2035 doppelt so hohe Zielwerte für den Ausbau der Produktion für Strom aus erneuerbaren Energien ins Gesetz als vom Bundesrat beantragt (Energiegesetz, Art. 2). Der durchschnittliche Energieverbrauch pro Person und Jahr soll gegenüber dem Stand im Jahr 2000 bis zum Jahr 2035 um 43 Prozent und bis zum Jahr 2050 um 53 Prozent sinken (Art. 3, Abs. 1). In der Abwägung zwischen Stromproduktion und Naturschutz, wollte der Ständerat zwar der Stromproduktion nicht generell Vorrang vor dem Naturschutz geben. Doch er sprach sich mit 24 zu 20 Stimmen dafür aus, den Bau von Stromproduktionsanlagen in Biotopen von nationaler Bedeutung zu ermöglichen (Art. 12). Zur Stärkung der Versorgungssicherheit im Winter soll per 2040 ein Zubau von Kraftwerken zur Erzeugung von erneuerbarer Energie von mindestens sechs Terawattstunden realisiert und unterstützt werden. Für die Umsetzung von 15 von einem Runden Tisch bereits definierten Wasserkraftvorhaben soll das nationale Interesse an der Realisierung dieser Anlagen anderen nationalen Interessen grundsätzlich vorgehen (Stromversorgungsgesetz, Art. 9a und Anhang). Ergänzt wurde diese Liste später noch mit einem 16. Projekt (Art. 9a, Abs. 3).&nbsp;</p><p class="Standard_d">In der Gesamtabstimmung nahm der Ständerat die Vorlage mit 43 gegen null Stimmen bei einer Enthaltung an.</p><p>&nbsp;</p><p class="Standard_d">Der <strong>Nationalrat</strong> folgte in der Frühlingssession 2023 während der dreitägigen Debatte in weiten Teilen seiner vorberatenden Kommission, die einen Kompromiss zwischen Wirtschaft und Naturschutz erarbeitet hatte. Das Eintreten war wie im Ständerat unbestritten. Bei den vom Ständerat erhöhten Produktions- und Verbrauchszielen schloss sich der Nationalrat dem Erstrat an. Diese neuen Ziele wurden auch von Albert Rösti, dem neuen Chef des zuständigen Departementes, namens des Bundesrates unterstützt. Er sagte, die Ziele seien «ambitioniert, aber richtig und wichtig, weil sie die grossen Herausforderungen zum ersten Mal auch konkret in einem Gesetz aufzeigen.» Zu Kontroversen kam es insbesondere bei den Restwassermengen. Mit 95 gegen 94 Stimmen bei einer Enthaltung beschloss der Rat die Restwasservorschriften bei der Neukonzessionierung von Wasserkraftwerken zu sistieren, um den angestrebten Ausbau der Wasserkraft möglich zu machen (Energiegesetz, Art. 2a). Im Gegensatz zum Ständerat wollte die grosse Kammer bei Biotopen von nationaler Bedeutung und Wasser- und Zugvogelreservaten in der Regel keine neuen Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien erlauben (Art. 12). Als Ausnahme sollen jedoch Kraftwerke in neu entstehenden Gletschervorfeldern und alpinen Schwemmebenen jedoch grundsätzlich infrage kommen.</p><p class="Standard_d">Bei der Solarpflicht fand ein Einzelantrag von Nationalrätin Jacqueline de Quattro (R/VD) eine Mehrheit. Demnach sollen auf grösseren bestehenden Bauten nicht obligatorisch Solarpanels installiert werden. Eine solche Pflicht soll es nur für Neubauten und erhebliche Um- und Erneuerungsbauten insbesondere bei Sanierung des Dachs geben (Energiegesetz, Art. 45a). Der Nationalrat beschloss weiter eine Solarpflicht ab 2030 auf geeigneten neuen Fahrzeugabstellplätzen ab einer Fläche von 250 Quadratmetern. Bestehende Abstellplätze ab 500 Quadratmeter sollen bis 2035 mit Solarpanels ausgestattet werden. Den grössten Anteil am Ausbau der einheimischen Energien soll die Wasserkraft haben. Bei den 15 von einem Runden Tisch bereits definierten Wasserkraftvorhaben schloss sich der Nationalrat dem Ständerat an.&nbsp;</p><p class="Standard_d">In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat das Bundesgesetz mit 104 zu 54 Stimmen bei 33 Enthaltungen an. Die SVP war dagegen, die Grünen enthielten sich der Stimme.</p><p>&nbsp;</p><p class="Standard_d">In der Sommer- und Herbstsession 2023 erfolgte die <strong>Differenzbereinigung</strong>. In der vorberatenden Kommission des <strong>Ständerates</strong> wurden 90 neue Anträge diskutiert sowie 14 Abklärungsaufträge an die Verwaltung erteilt, was die Komplexität des Geschäfts zeigt. Bei der umstrittenen Frage der Restwassermengen setzte sich ein Einzelantrag von Stefan Engler (Mitte/GR) mit 22 gegen 22 Stimmen und Stichentscheid der Präsidentin durch. Demnach soll der Bundesrat zur Erreichung der Produktions- und Importziele sowie bei einer drohenden Mangellage die Betreiber von Wasserkraftwerken verpflichten können, ihre Stromproduktion befristet zu erhöhen. Gelten würden nur noch die minimalen Restwassermengen nach aktuellem Gewässerschutzgesetz (Energiegesetz, Art. 2a). Weiter reduzierte der Ständerat die Solarpflicht auf neue Gebäude ab einer Fläche von 300 Quadratmetern (Energiegesetz, Art. 45a). Die Kantone können diese Pflicht auch bei Gebäuden mit einer anrechenbaren Gebäudefläche von 300&nbsp;m<sup>2</sup> oder weniger vorsehen. Der Ständerat wollte auch keine Pflicht von Solaranlagen über Fahrzeugabstellflächen. Bei der Frage von Kraftwerken in Biotopen von nationaler Bedeutung sowie in Wasser- und Zugvogelreservaten schwenkte der Ständerat auf die Linie des Nationalrates ein.</p><p>&nbsp;</p><p class="Standard_d">Im <strong>Nationalrat&nbsp;</strong>wollte in der Herbstsession 2023 die Mehrheit der Kommission an einer umfassenden Solarpflicht für Neubauten festhalten. Die Kommissionsminderheit, welche sich dem Ständerat anschliessen wollte, obsiegte jedoch mit 98 gegen 95 Stimmen. Bei den Solaranlagen auf Parkplätzen folgte der Nationalrat nicht dem Ständerat, sondern entschied sich für einen Kompromiss mit einer Pflicht erst ab einer grösseren Fläche. Bei den Restwasservorschriften gab es noch keine Einigkeit (Energiegesetz, Art. 2a). Der Nationalrat wollte weniger Restwasser bei Wasserkraftwerken nur dann zulassen, wenn eine Strommangellage droht. So hatte es der Bundesrat angesichts des drohenden Strommangels im vergangenen Winter vorübergehend bereits gehandhabt. Der Ständerat dagegen wollte, dass der Bundesrat zur Erreichung der Produktions- und Importziele und bei drohender Mangellage Betreiber von Wasserkraftwerken verpflichten können soll, ihre Stromproduktion befristet zu erhöhen. Gelten würden dann nur noch die minimalen Restwassermengen nach aktuellem Gewässerschutzgesetz.</p><p>&nbsp;</p><p class="Standard_d">Bei der nächsten Beratungsrunde schwenkte der <strong>Ständerat</strong> hier auf die Linie der grossen Kammer ein: das Parlament will weniger Restwasser bei Wasserkraftwerken nur zulassen, wenn ein Strommangel droht. Umgekehrt folgte der <strong>Nationalrat</strong> der kleinen Kammer bei der Solarpflicht auf Parkplätzen, diese wurde fallengelassen.</p><p class="Standard_d">Der Kommissionssprecher, Nationalrat Jauslin (R/AG), bilanzierte am Schluss der Beratungen, dieses Gesetz sei «ein wichtiger Schritt in Richtung Versorgungssicherheit und Rechtssicherheit, vor allem für die Investoren. (…) Die Kommission denkt ausserdem, dass vor allem die Effizienzsteigerung einen wichtigen Beitrag für die Versorgungssicherheit unseres Land leisten wird. Grösstenteils fanden wir in der Kommission Konsens. Die Fraktionen, die Organisationen, die Verwaltung, der Bundesrat - alle mussten Kompromisse eingehen.»</p><p>&nbsp;</p><p class="Standard_d"><strong>In den Schlussabstimmungen wurde das Gesetz deutlich angenommen, im Ständerat mit 44 gegen Null und im Nationalrat mit 177 gegen 19 Stimmen. Die SVP-Fraktion teilte sich in 36 Pro- und 18 Kontra-Stimmen, die anderen Fraktionen stimmten für den Mantelerlass.</strong></p><h4 class="SDA_Meldung_d">&nbsp;</h4><h4 class="SDA_Meldung_d">-------------------------------------------------------------------------------------------------------</h4><h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldungen</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 22.09.2022</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Ständerat will schnellere Energiewende und steckt in einem Dilemma</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Der Ständerat hat ambitioniertere Ziele zum Ausbau von erneuerbaren Energien beschlossen und weitere energiepolitische Pflöcke eingeschlagen. In der achtstündigen Debatte manifestierte sich aber auch das Dilemma zwischen Stromversorgungssicherheit und Umweltschutz.</strong></p><p class="Standard_d">Indirekte Gegenvorschläge zur Gletscher- und zur Biodiversitätsinitiative, Solaroffensive, Rettungsschirm für die Strombranche, Wasserkraftreserve, Winterreserve, dazu verschiedene Massnahmen zur Gas-Mangellage: Die Energie- und Umweltpolitik dominiert derzeit in Bundesbern. Vor diesem Hintergrund begann der Ständerat am Donnerstag die Beratungen über das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien.</p><p class="Standard_d">Der sogenannte Mantelerlass wird nächste Woche fertig diskutiert. Jedoch fasste die kleine Kammer bereits massgebende Beschlüsse. Sie setzte ein klares Zeichen zugunsten eines schnellen Ausbaus der erneuerbaren Energien im Inland.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Zwei Mal die Grande Dixence</p><p class="Standard_d">Konkret verankerte der Ständerat verbindliche Zielwerte im Energiegesetz. Sie lösen die bisherigen Richtwerte ab. Gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag des Bundesrats wurden die Zielwerte deutlich erhöht. Sie betragen - exklusive Wasserkraft - 35 Terawattstunden bis 2035 und 45 Terawattstunden bis 2050. Für die Wasserkraft gelten die Zielwerte 37,9 Terawattstunden bis 2035 und 39,2 Terawattstunden bis 2050.</p><p class="Standard_d">Der Entscheid entspricht dem Vorschlag der Mehrheit der vorberatenden Kommission. Anträge der SVP, keine verbindlichen Ziele festzulegen respektive auf eine Beschleunigung des Ausbautempos zu verzichten, scheiterten ebenso wie der Vorschlag von Mitte-Vertretern, technologiespezifische Zielwerte für 2050 zu etablieren.</p><p class="Standard_d">Die Sicherheit der Stromversorgung müsse mittel- und langfristig erhöht werden, sagte Kommissionssprecher Beat Rieder (Mitte/VS). Notwendig sei bis 2035 ein Zubau von zwei Terawattstunden pro Jahr. Das entspreche zwei Mal der gesamten Jahresproduktion des Wasserkraftwerks Grande Dixence im Unterwallis.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Bau in Biotopen zulässig</p><p class="Standard_d">Noch ist aber teilweise unklar, wie die ehrgeizigen Ziele zum Ausbau der erneuerbaren Energieproduktion erreicht werden sollen. Wo nötig, sollen die Rahmenbedingungen angepasst werden.</p><p class="Standard_d">Der Ständerat setzte hier verschiedene Signale aus. Einerseits wollte er nichts davon wissen, dass die Erfüllung der Ausbauziele generell Vorrang gegenüber dem Umweltrecht geniessen soll und nicht von dessen Vorschriften erschwert werden darf. Andererseits beschloss er, dass in Biotopen von nationaler Bedeutung neue Anlagen zur Erzeugung von Elektrizität aus erneuerbaren Energien erstellt werden können.</p><p class="Standard_d">Zudem entschied die kleine Kammer, dass das nationale Interesse an der Realisierung solcher Projekte Vorrang vor allfälligen entgegengesetzten kantonalen, regionalen oder lokalen Interessen haben soll.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">"Es fehlt noch die Balance"</p><p class="Standard_d">So kam es zwar nicht zu einem "umweltrechtlichen Putsch", wie von Roberto Zanetti (SP/SO) befürchtet. Dennoch müssen die Umweltschützer einige Abstriche in Kauf nehmen.</p><p class="Standard_d">Energieministerin Simonetta Sommaruga betonte während der Marathondebatte mehrmals, dass die ehrgeizigen Ausbauziele nur erreicht werden könnten, wenn sich alle bewegten. "Es braucht eine gewisse Flexibilität beim Umweltschutz." Gleichzeitig liess sie durchblicken, dass sie bei der Vorlage noch grosses Verbesserungspotenzial sehe. "Es fehlt noch die Balance."</p><p class="Standard_d">Verschiedene bürgerliche Vertreterinnen und Vertreter plädierten indes dafür, weitere Hürden abzubauen, um den Ausbau der erneuerbaren Energien voranzutreiben. "Wir müssen wegkommen vom chronifizierten Stillstand", sagte Benedikt Würth (Mitte/SG).</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Machbares und Wünschbares</p><p class="Standard_d">Konsens herrschte darüber, dass schnell gehandelt werden muss. Jedoch bleiben auch verschiedene finanzielle Vorbehalte. Peter Hegglin (Mitte/ZG) betonte, dass derzeit niemand wisse, wie die geplanten Massnahmen wirkten und was sie kosteten. Er verlangte von der Verwaltung baldige Schätzungen.</p><p class="Standard_d">Auch weitere Punkte des sogenannten Mantelerlasses sind noch offen. Nicht alle wird der Ständerat bis zum Ende der Session klären können. Hansjörg Knecht (SVP/AG) appellierte an das Parlament, das faktisch Machbare vom politisch Wünschbaren zu unterscheiden.</p><p class="Standard_d">Bereits heute ist absehbar, dass dereinst die Stimmbevölkerung das letzte Wort zum Thema haben dürfte. Es müsse bei der Bevölkerung das Vertrauen geschaffen werden, dass die angestossene Reform funktioniere, gab Ruedi Noser (FDP/ZH) zu Protokoll. "Es muss aber auch allen klarwerden, dass auch erneuerbare Energien Ressourcen brauchen."</p><p>&nbsp;</p><h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 29.09.2022</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Ständerat setzt erste Marke beim Ausbau der erneuerbaren Energien</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Schnellerer Zubau von Wasserkraft-, Solar- und Windanlagen sowie höhere Effizienzziele: Der Ständerat hat im sogenannten Mantelerlass wichtige energiepolitische Pflöcke eingeschlagen. Wie die Energiewende genau umgesetzt werden soll, bleibt zumindest teilweise offen.</strong></p><p class="Standard_d">Während viele Entscheide im Bundeshaus in den vergangenen Wochen insbesondere vor dem Hintergrund der drohenden Energie- und Stromknappheit in den kommenden zwei Wintern getroffen wurden, ging es beim Mantelerlass um die mittel- und langfristige Ausrichtung der schweizerischen Energiepolitik. Die Vorlage soll die vom Stimmvolk im Jahr 2017 angenommene Energiestrategie weiterführen.</p><p class="Standard_d">Fast zwölf Stunden lang - verteilt über zwei Sitzungstage - diskutierte der Ständerat über das Bundesgesetz über die sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien. Unter dem Eindruck der aktuellen Krisensituation stellte er mit der Vorlage die Weichen für eine raschere Energiewende.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">"Ziele sollen am Schluss funktionieren"</p><p class="Standard_d">Gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag des Bundesrats erhöhte die kleine Kammer die Zielwerte für den Ausbau der Wasserkraft und der anderen erneuerbaren Energien deutlich. Auch der durchschnittliche Energieverbrauch pro Person und Jahr ist gegenüber dem Stand im Jahr 2000 bis zum Jahr 2035 um 43 Prozent und bis zum Jahr 2050 um 53 Prozent zu senken.</p><p class="Standard_d">Zur Stärkung der Versorgungssicherheit im Winter sollen Massnahmen der Energieeffizienz umgesetzt werden, welche bis spätestens 2035 zu einer Reduktion des Stromverbrauchs um zwei Terawattstunden führen. Zum Vergleich: 2021 wurden in der Schweiz gut 58 Terawattstunden Strom verbraucht. Energieministerin Simonetta Sommaruga bezeichnete die im Gesetz verankerten Marken als "ehrgeizige, gar fantastische Ziele, die am Schluss aber auch funktionieren sollen".</p><p class="Standard_d">Tatsächlich blieb der Ständerat bei der ersten Beratung der richtungsweisenden Vorlage zurückhaltend, wenn es um konkrete Massnahmen ging. So wurde beispielsweise darüber gestritten, ob die Kantone heute genug zu den Energiesparzielen beitragen.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Kein Verbot von Elektroheizungen</p><p class="Standard_d">Ja, befand eine knappe Mehrheit im Ständerat. Deshalb müssen die Kantone künftig keine neuen Regeln im Gebäudebereich durchsetzen. Von der vorberatenden Energiekommission vorgeschlagene Effizienzmassnahmen - etwa die obligatorische Sanierung von Elektroheizungen oder die Installation von intelligenten Heizungssteuerungen - wurden abgelehnt. Die Basismassnahmen im geltenden Recht reichten, sagte Jakob Stark (SVP/TG).</p><p class="Standard_d">Gemäss Zahlen des Bundes könnten mit dem Ersatz aller Elektroheizungen zwei Terawattstunden Strom eingespart werden. Die Kosten für Wohnungseigentümer amortisierten sich innerhalb weniger Jahre, gab die Energieministerin zu bedenken. "Es gibt hier ein bedeutendes Sparpotenzial ohne jegliche Komforteinbusse."</p><p class="Standard_d">Der Beschluss gegen zusätzliche Pflichten für die Kantone fiel mit 23 zu 19 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Ruedi Noser (FDP/ZH) zeigte sich im Anschluss enttäuscht: "Ich weiss nicht, ob der Rat weiss, was wir hier eigentlich entscheiden." So könne diese Energiekrise nicht gemeistert werden.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">"Es fehlt noch die Balance"</p><p class="Standard_d">Das vom Ständerat in der Gesamtabstimmung am Donnerstag deutlich gutgeheissene Energie- und Stromversorgungsgesetz geht in vielen Punkten zwar weiter, als es der Bundesrat ursprünglich geplant hatte. In der Debatte manifestierte sich aber mehrmals das Dilemma zwischen Stromversorgungssicherheit und Umweltschutz.</p><p class="Standard_d">Einerseits wollte die kleine Kammer nichts davon wissen, dass die Erfüllung der Ausbauziele generell Vorrang gegenüber dem Umweltrecht geniessen soll. Andererseits beschloss sie, dass in Biotopen von nationaler Bedeutung neue Anlagen zur Erzeugung von Elektrizität aus erneuerbaren Energien erstellt werden können.</p><p class="Standard_d">Energieministerin Simonetta Sommaruga betonte während der Marathondebatte mehrmals, dass die ehrgeizigen Ausbauziele nur erreicht werden könnten, wenn sich alle bewegten. "Es braucht eine gewisse Flexibilität beim Umweltschutz." Gleichzeitig liess sie durchblicken, dass sie bei der Vorlage noch grosses Verbesserungspotenzial sehe. "Es fehlt noch die Balance."</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">15 Wasserkraftprojekte priorisieren</p><p class="Standard_d">Durchgesetzt hat sich Sommarugas Umweltdepartement bei der sogenannten Winterreserve. Zur Stärkung der Versorgungssicherheit im Winter soll per 2040 ein Zubau von Kraftwerken zur Erzeugung von erneuerbarer Energie von mindestens sechs Terawattstunden realisiert und unterstützt werden. Für die Umsetzung von 15 von einem Runden Tisch bereits definierten Wasserkraftvorhaben soll das nationale Interesse an der Realisierung dieser Anlagen anderen nationalen Interessen grundsätzlich vorgehen.</p><p class="Standard_d">Kritiker warfen ein, dass es noch lange dauern dürfte, bis ein Grossteil dieser Projekte tatsächlich realisiert sei. Zudem genüge die Produktionsmenge dieser Projekte nicht, um die drohende Energielücke zu stopfen. Die Liste schliesse weitere Projekte nicht aus, gab Energieministerin Sommaruga zu bedenken.</p><p>&nbsp;</p><h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 13.03.2023</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Nationalrat ist bei Energiedebatte pro und kontra Umweltschutz</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Am ersten Tag der Marathondebatte über die Zukunft der Schweizer Energiepolitik versuchte der Nationalrat einen Kompromiss zwischen Schutz- und Nutzungsinteressen. Doch nicht überall gelang dies. Für die Ratslinke ist mit der Sistierung der Restwasservorschriften eine rote Linie überschritten.</strong></p><p class="Standard_d">Die grosse Kammer folgte am Montag während der Beratung des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien in weiten Teilen ihrer vorberatenden Kommission, die einen Kompromiss zwischen Wirtschaft und Umweltschützern erarbeitet hatte. Nur drei Mal setzte sich eine Kommissionsminderheit durch. Ein Entscheid davon löste aber kritische Reaktionen aus.</p><p class="Standard_d">Der Nationalrat will nämlich die Restwasservorschriften bei der Neukonzessionierung von Wasserkraftwerken sistieren, um den angestrebten Ausbau der Wasserkraft möglich zu machen. Mit 95 zu 94 Stimmen bei einer Enthaltung stimmte er einem entsprechenden Antrag zu.</p><p class="Standard_d">"Die Restwassermengen werden nicht kleiner als heute, aber erst später grösser", stellte Nicolo Paganini (Mitte/SG) für die obsiegende Minderheit klar. Mit den geltenden Restwasservorschriften seien die definierten Ziele nicht erreichbar.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">"Nicht akzeptabler Entscheid"</p><p class="Standard_d">Für Linke und Umweltschützer ist mit dem Entscheid des Nationalrats eine erste rote Linie überschritten. Nadine Masshardt (SP/BE) sprach von einem "unnötigen Angriff auf den Gewässerschutz und die Biodiversität". Angemessene Restwassermengen seien an der Urne mehrmals bestätigt worden.</p><p class="Standard_d">Laut Christophe Clivaz (Grüne/VS) riskiert der Nationalrat mit diesem "nicht akzeptablen Entscheid" das Referendum der Umweltschützer. Martin Bäume (GLP/ZH) gab zu bedenken, dass damit der von der Kommission ausgearbeitete Kompromiss mit Umwelt- und Fischereiverbänden gebrochen werde.</p><p class="Standard_d">Auch Energieminister Albert Rösti warnte vergeblich vor einem Angriff auf die Restwassermengen. Der Bundesrat habe ein Postulat zu diesem Thema entgegengenommen. Er werde dieses so schnell wie möglich beantworten. Der Ständerat muss über die umstrittene Sistierung noch befinden.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Kein Zubau in Biotopen</p><p class="Standard_d">Der Nationalrat fällte aber auch Entscheide im Sinne des Umweltschutzes. So sollen etwa Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien in Biotopen von nationaler Bedeutung sowie in Wasser- und Zugvogelreservaten weiterhin ausgeschlossen sein. Neu entstehende Gletschervorfelder und alpine Schwemmebenen sollen hier eine Ausnahme bilden und somit grundsätzlich für eine Nutzung infrage kommen.</p><p class="Standard_d">Der Ständerat hatte im vergangenen Herbst den Schutz von Biotopen und von Wasser- und Zugvogelreservaten aufweichen wollen - dies, bis die im Gesetz verankerten Ziele erreicht sind. Die kleine Kammer ist auch in diesem Punkt nun erneut am Zug. Heute sind neue Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien in Biotopen ausgeschlossen.</p><p class="Standard_d">Gemäss weiteren Entscheiden des Nationalrats sollen die Kantone den Auftrag erhalten, neu nicht nur für Wasser- und Windkraft, sondern auch für Solaranlagen im nationalen Interesse geeignete Gebiete in ihrem Richtplan festzulegen. Dabei kann auf die Leistung von Schutz-, Ersatz- und Wiederherstellungsmassnahmen verzichtet werden.</p><p class="Standard_d">Dem Nationalrat zufolge sollen zudem auch Fotovoltaikanlagen, Windkraftwerke und Laufwasserkraftwerke ab einer bestimmten Grösse von nationalem Interesse sein. Falls die Ausbauziele nicht erreicht werden, soll der Bundesrat zusätzlich kleinen und weniger bedeutenden Anlagen ein nationales Interesse zuerkennen.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">"Ambitionierte Ziele"</p><p class="Standard_d">Einig sind sich die Räte darin, im Energiegesetz neue verbindliche Zielwerte und nicht mehr nur Richtwerte für die Jahre 2035 und 2050 zu verankern. Gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag des Bundesrats werden die Zielwerte deutlich erhöht.</p><p class="Standard_d">Schliesslich legte das Parlament neue Verbrauchsziele fest. Der durchschnittliche Energieverbrauch pro Person und Jahr ist gegenüber dem Stand im Jahr 2000 bis zum Jahr 2035 um 43 Prozent und bis zum Jahr 2050 um 53 Prozent zu senken. Der durchschnittliche Elektrizitätsverbrauch pro Person und Jahr ist gegenüber dem Stand im Jahr 2000 bis zum Jahr 2035 um 13 Prozent und bis zum Jahr 2050 um 5 Prozent zu senken.</p><p class="Standard_d">Bundesrat Rösti sprach von "richtigen und wichtigen Zielen", die sehr ambitioniert seien. Der Nationalrat setzt seine Beratung zum Energie-Mantelerlass am Dienstag fort.</p><p>&nbsp;</p><h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 14.03.2023</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Nationalrat für Ausbau der Wasserkraft und gegen Solarpflicht</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Der Nationalrat setzt beim raschen Ausbau der einheimischen Energiequellen prioritär auf 15 Wasserkraftprojekte. Bei den weiteren Beratungen zum sogenannten Energie-Mantelerlass hat er sich zudem gegen eine umfassende Solarpflicht auf Gebäuden ausgesprochen.</strong></p><p class="Standard_d">Die grosse Kammer setzte am Dienstag die Beratungen zum Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien fort. Auch am zweiten Tag der Marathondebatte folgte sie fast überall den Anträgen der Mehrheit der vorberatenden Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (Urek-N).</p><p class="Standard_d">So müssen die Kantone beispielsweise keine neuen Massnahmen im Gebäudebereich umsetzen. Zahlreiche von SP, Grünen und GLP befürwortete Effizienzmassnahmen - etwa die obligatorische Sanierung von Elektroheizungen oder das Verbot von Elektroboilern - wurden wie im Ständerat abgelehnt.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Markige Worte gegen Solarpflicht</p><p class="Standard_d">Anders bei der Solarpflicht. Hier fand ein Einzelantrag von Nationalrätin Jacqueline de Quattro (FDP/VD) eine Mehrheit. Demnach sollen auf grösseren bestehenden Bauten nicht obligatorisch Solarpanels installiert werden. Eine solche Pflicht soll es nur für Neubauten und erhebliche Um- und Erneuerungsbauten insbesondere bei Sanierung des Dachs geben. Darüber muss der Ständerat noch befinden.</p><p class="Standard_d">Nur die Ratslinke setzte sich für eine Solarpflicht für alle Neu- und Bestandsbauten ein. Gabriela Suter (SP/AG) warb für den Ausbau der Solarenergie. Es sei die Technologie mit dem grössten Ausbaupotenzial. "Wir sollten dieses Potenzial ausschöpfen."</p><p class="Standard_d">Christian Imark (SVP/SO) bezeichnete die Solarpflicht dagegen als "unnötige und kontraproduktive Nötigung". Niemand habe die Folgen einer solchen Regelung abgeklärt. Mike Egger (SVP/SG) drohte unmissverständlich mit dem Referendum gegen die Vorlage, sollte der Rat "diesem Mist" zustimmen.</p><p class="Standard_d">Der Nationalrat beschloss weiter eine Solarpflicht ab 2030 auf geeigneten neuen Fahrzeugabstellplätzen ab einer Fläche von 250 Quadratmetern. Bestehende Abstellplätze ab 500 Quadratmeter sollen bis 2035 mit Solarpanels ausgestattet werden. Auch an den Infrastrukturen der Bundesverwaltung und der bundesnahen Betriebe ist auf geeigneten Flächen eine Solaranlage zu installieren.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">15 Wasserkraftprojekte im Fokus</p><p class="Standard_d">Den grössten Anteil am Ausbau der einheimischen Energien soll gemäss Beschluss des Parlaments die Wasserkraft haben. Wie der Ständerat stellt auch der Nationalrat die Umsetzung der 15 vom Runden Tisch priorisierten Wasserkraftprojekte ins Zentrum. Das Ziel ist es, die Versorgungssicherheit im Winter zu erhöhen.</p><p class="Standard_d">Damit die Projekte so schnell wie möglich umgesetzt werden können, sollen die Verfahren beschleunigt werden. Eine Planungspflicht soll nur für Vorhaben an einem neuen Standort gelten, und auch dann beschränkt sich diese Pflicht auf den Richtplan. Das Interesse an einer Realisierung geht anderen Interessen von nationaler Bedeutung grundsätzlich vor.</p><p class="Standard_d">Die Umweltverbände sind auch deshalb damit einverstanden, weil eine Interessenabwägung möglich bleibt. Auch sollen zusätzliche Ausgleichsmassnahmen zum Schutz von Landschaft und Biodiversität vorgesehen werden.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Keine vollständige Marktöffnung</p><p class="Standard_d">Der Nationalrat lehnte es ab, dass auch bei Solar- und Windenergieanlagen im nationalen Interesse Bedarf, Standortgebundenheit und überwiegendes Interesse bejaht werden sollen. Dieser Vorschlag würde aus Sicht von Kurt Fluri (FDP/SO) die Gemeindeautonomie einschränken, und er wäre verfassungsmässig heikel. Sein Antrag auf Streichen dieses Artikels fand mit 97 zu 89 Stimmen bei 7 Enthaltungen eine Mehrheit.</p><p class="Standard_d">Wie schon der Ständerat hat auch der Nationalrat einstimmig beschlossen, eine gesetzliche Grundlage für die Energiereserve zu schaffen. Neu sollen die Betreiber von grösseren Speicherwasserkraftwerken jedoch verpflichtet sein, sich an der Energiereserve zu beteiligen.</p><p class="Standard_d">Ein weiteres Thema bei den Beratungen zum sogenannten Energie-Mantelerlass war die vollständige Strommarktöffnung. Wie im Ständerat ist dies auch im Nationalrat kein Thema mehr. Somit haben weiterhin einzig Endverbraucher mit Bezügen von mehr als hundert Megawattstunden im Jahr Zugang zum freien Markt.</p><p>&nbsp;</p><h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 15.03.2023</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Nationalrat will Moratorium für Bau neuer AKWs nicht aufweichen</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Der Nationalrat will das absolute Moratorium für den Bau neuer Atomkraftwerke nicht aufweichen. Er hat im Rahmen der Debatte zum Energie-Mantelerlass mehrere entsprechende Anträge aus den Reihen der SVP und FDP abgelehnt. Das AKW-Bauverbot bleibt damit bestehen.</strong></p><p class="Standard_d">Der Nationalrat hatte am Mittwoch über insgesamt sieben Anträge zur Änderung des Kernenergiegesetzes zu befinden. Die von der SVP-Fraktion vorgebrachten Anträge waren vielseitig: So wurde etwa eine vereinfachte Bewilligung neuer AKWs an bereits bestehenden Standorten vorgeschlagen. Weiter stand die Forderung im Raum, den Bau von AKWs der dritten Generation zu ermöglichen.</p><p class="Standard_d">Christian Wasserfallen (FDP/BE) verlangte zudem mit einem Einzelantrag die Aufhebung des heute absolut geltenden Verbots für den Bau neuer AKWs. Er stellte in seiner schriftlichen Begründung klar, dass die Streichung des Technologieverbots kein Freipass für künftige Atomkraftwerke sei. Am Ende müsse sowieso das Volk über neue Atomkraftwerke befinden.</p><p class="Standard_d">Alle Anträge scheiterten im Nationalrat deutlich. SP, Grüne, GLP stimmten jeweils geschlossen gegen die Aufweichung oder Streichung des AKW-Bauverbots. Auch die Mitte und die FDP stimmten grossmehrheitlich Nein. In der entscheidenden Abstimmung lautete das Stimmenverhältnis 131 Nein zu 59 Ja bei 2 Enthaltungen</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">"Weder nachhaltig noch umweltschonend"</p><p class="Standard_d">"AKWs sind weder nachhaltig noch umweltschonend", sagte Kurt Egger (Grüne/TG). Deshalb wolle auch niemand investieren. Susanne Vincenz-Stauffacher (FDP/SG) hielt es für den "falschen Zeitpunkt", über das AKW-Moratorium zu diskutieren. Es gelte, die Energiewende durch den Zubau erneuerbarer Energiequellen zu schaffen, lautete der Tenor von Mitte-Links.</p><p class="Standard_d">Die SVP bezeichnete es dagegen als unrealistisch, die Energielücke CO2-neutral ohne den Bau von neuen AKWs zu stopfen. "Wir müssen uns von der Märchenpolitik verabschieden", sagte Mike Egger (SVP/SG). Michael Graber (SVP/VS) verwies auf eine kürzlich publizierte repräsentative Umfrage, wonach die Forderung für den Bau neuer AKWs im Volk mehrheitsfähig sei.</p><p class="Standard_d">Mit den Beschlüssen des Nationalrats bleibt es jedoch beim Status quo. Auch die Forderung der Ratslinken, die AKWs Beznau I und II im Jahr 2027, Gösgen im Jahr 2032 und Leibstadt im Jahr 2037 ausser Betrieb zu nehmen, wird nicht ins Kernenergiegesetz aufgenommen. Ein entsprechender Antrag scheiterte deutlich.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Raumplanerische Rahmenbedingungen</p><p class="Standard_d">Schliesslich beschloss der Nationalrat im letzten Diskussionsblock zum Energie-Mantelerlass, im Raumplanungsgesetz die Voraussetzungen für den Bau von Solaranlagen auf freien Flächen ausserhalb der Bauzone zu regeln. Ausserhalb der Landwirtschaftszone sollen solche Anlagen in vorbelasteten oder wenig empfindlichen Gebieten als standortgebunden gelten, wenn sie mit verhältnismässigem Aufwand ans Stromnetz angeschlossen werden können.</p><p class="Standard_d">Innerhalb der Landwirtschaftszone dürfen sie zudem die landwirtschaftlichen Interessen nicht oder nur geringfügig beeinträchtigen oder müssen landwirtschaftlichen Versuchs- und Forschungszwecken dienen. Windenergieanlagen von nationalem Interesse im Wald sollen als standortgebunden gelten, wenn bereits eine strassenmässige Groberschliessung besteht. Zudem soll es ermöglicht werden, grössere Parkplätzen (über 15 Plätze) in Bauzonen mit Solaranlagen zu überdachen.</p><p class="Standard_d">In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien mit 104 zu 54 Stimmen bei 33 Enthaltungen an. Die SVP war dagegen, die Grünen enthielten sich der Stimme.</p><p>&nbsp;</p><h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 01.06.2023</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Räte ringen weiterhin um Lösung zur Umsetzung der Energiewende</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Das Parlament sucht auf dem Weg zu einer erneuerbaren Stromversorgung einen mehrheitsfähigen Kompromiss. Der Ständerat hat bei der zweiten Beratung des Energie-Mantelerlasses den Spagat zwischen Nutzungs- und Schutzinteressen versucht. Viele Punkte bleiben strittig.</strong></p><p class="Standard_d">Viereinhalb Stunden dauerte die erste Runde der Differenzbereinigung am Donnerstag in der kleinen Kammer - und das Geschäft konnte nicht einmal wie geplant zu Ende beraten werden. In der vorberatenden Kommission waren neunzig neue Anträge diskutiert sowie 14 Abklärungsaufträge an die Verwaltung erteilt worden, was auf die Komplexität des Geschäfts schliessen lässt.</p><p class="Standard_d">Kommissionssprecher Beat Rieder (Mitte/VS) machte bereits zu Beginn der Debatte klar, dass am Ende kaum ein perfektes Gesetz resultieren werde, mit dem alle zufrieden seien. Dennoch sei das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien - Energie-Mantelerlass genannt - dringlich.</p><p class="Standard_d">Insbesondere im Winter ist der Strom in der Schweiz knapp. Um eine Strommangellage zu vermeiden, lockerte der Bundesrat im vergangenen Jahr die Restwasservorschriften für Wasserkraftwerke, forcierte ein Gaskraftwerk im aargauischen Birr, richtete Sparappelle an die Bevölkerung und schuf eine Energiereserve.</p><p class="Standard_d">Für Energieminister Albert Rösti ist es oberstes Ziel, die Gefahr einer Mangellage möglichst rasch zu beseitigen, wie er im Ständerat sagte. Der Energie-Mantelerlass solle deshalb möglichst im Herbst von den Räten verabschiedet werden.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Ökonomie versus Ökologie</p><p class="Standard_d">Ob dies realistisch ist, scheint zumindest fraglich. Wie die Wasser-, Wind- und Solarkraft konkret gefördert werden soll, ist umstritten. Alleine die Diskussion über die sogenannten Restwasserbestimmungen dauerte in der kleinen Kammer fast zwei Stunden.</p><p class="Standard_d">Schliesslich setzte sich ein Einzelantrag von Stefan Engler (Mitte/GR) hauchdünn durch. Demnach soll der Bundesrat zur Erreichung der Produktions- und Importziele sowie bei einer drohenden Mangellage die Betreiber von Wasserkraftwerken verpflichten können, ihre Stromproduktion befristet zu erhöhen. Gelten würden nur noch die minimalen Restwassermengen nach aktuellem Gewässerschutzgesetz.</p><p class="Standard_d">Der Nationalrat hatte im Frühling beschlossen, die Restwasservorschriften für bestehende Wasserkraftwerke zu sistieren, bis genügend Winterstrom vorhanden ist. Dies sorgte bei Umweltschützern für Empörung.</p><p class="Standard_d">Die zuständige Ständeratskommission beantragte deshalb, dass die Restwasserbestimmungen weiter uneingeschränkt gelten sollen. Der Antrag unterlag jedoch dem Vorschlag von Engler, der auch im Nationalrat zu reden geben dürfte. Roberto Zanetti (SP/SO) bezeichnete jegliche Lockerungen bei den Restwasserbestimmungen als "ökologischen Nonsens".</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Keine umfassende Solarpanel-Pflicht</p><p class="Standard_d">Weiter kippte der Ständerat die insbesondere von den Bürgerlichen kritisierte Solarpflicht für sämtliche Neubauten aus dem Gesetz. Es handle sich dabei um einen zu starken Eingriff ins Privateigentum und die Hoheit der Kantone, so der Tenor. Stattdessen beschloss die kleine Kammer, die verpflichtende Nutzung von Solarenergie auf Gebäuden ab einer Fläche von 300 Quadratmetern unbefristet ins geltende Recht zu überführen.</p><p class="Standard_d">Anders als der Nationalrat ist der Ständerat gegen eine Pflicht, Fahrzeugabstellflächen ab einer bestimmten Grösse mit Solarelementen zu überdachen. Die Mehrheit warnte vor einem Eingriff in kantonale Kompetenzen.</p><p class="Standard_d">Die Ratslinke wollte eine umfassende Solarpflicht wie der Nationalrat durchsetzen, scheiterte aber mangels Unterstützung aus der Mitte des Rates. Für Lisa Mazzone (Grüne/GE) rückt damit eine Solar-Volksinitiative näher. Ansonsten drohe man auf dem halbem Weg der Energiewende stehenzubleiben.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Rösti appelliert an die Vernunft</p><p class="Standard_d">In einem anderen Punkt entschied der Ständerat dagegen im Sinne der Umweltschützer. Wie auch vom Nationalrat beschlossen, sollen Kraftwerke in Biotopen von nationaler Bedeutung sowie in Wasser- und Zugvogelreservaten weiterhin ausgeschlossen sein. In neu entstehenden Gletschervorfeldern und alpinen Schwemmebenen sollen solche jedoch grundsätzlich infrage kommen.</p><p class="Standard_d">In zahlreichen weiteren Punkten gibt es Differenzen zwischen den Räten. Die Vorlage geht nach Abschluss der Debatte dann zurück an den Nationalrat. Energieminister Rösti zeigte sich überzeugt, dass am Ende ein guter Kompromiss gefunden werde. Im März hätte Rösti davor gewarnt, die Vorlage zu überladen: "Es gibt keinen Plan B, wenn dieses Gesetz scheitern sollte."</p><p>&nbsp;</p><h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 08.06.2023</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Ständerat schliesst zweite Beratung zum Energie-Mantelerlass ab</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Das Parlament sucht auf dem Weg zu einer erneuerbaren Stromversorgung einen mehrheitsfähigen Kompromiss. Der Ständerat hat bei der zweiten Beratung des Energie-Mantelerlasses den Spagat zwischen Nutzungs- und Schutzinteressen versucht. Viele Punkte bleiben strittig.</strong></p><p class="Standard_d">Insgesamt sechs Stunden dauerte die erste Runde der Differenzbereinigung in der kleinen Kammer. Vor einer Woche hatte das Geschäft nicht wie geplant zu Ende beraten werden können. Das holte der Ständerat am Donnerstag nun nach.</p><p class="Standard_d">Er sprach sich dabei erneut gegen eine Liberalisierung des Messwesens aus, die der Nationalrat und der Bundesrat befürworten. Die kleine Kammer war einstimmig der Ansicht, dass das Messwesen im Monopolbereich der Netzbetreiber verbleiben sollte, da es eng mit dem Netzbetrieb zusammenhänge und entscheidend für die Sicherheit und Stabilität des Netzes sei.</p><p class="Standard_d">Der Ständerat sprach sich auch dafür aus, dass Gebiete, die sich für die Nutzung von Solar- und Windenergie eignen, in den kantonalen Richtplänen ausgeschieden werden sollen. Die Anlagen müssen aber standortgebunden und deren Bedarf muss ausgewiesen sein. In diesen Fällen soll die Nutzung der Solar- und Windenergie Vorrang haben gegenüber anderen nationalen Interessen.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Die Zeit drängt</p><p class="Standard_d">Es verbleiben zahlreiche weitere Differenzen zwischen den Räten. Kommissionssprecher Beat Rieder (Mitte/VS) machte bereits zu Beginn der Debatte klar, dass am Ende kaum ein perfektes Gesetz resultieren werde, mit dem alle zufrieden seien. Dennoch sei das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien - Energie-Mantelerlass genannt - dringlich.</p><p class="Standard_d">Insbesondere im Winter ist der Strom in der Schweiz knapp. Um eine Strommangellage zu vermeiden, lockerte der Bundesrat im vergangenen Jahr die Restwasservorschriften für Wasserkraftwerke, forcierte ein Gaskraftwerk im aargauischen Birr, richtete Sparappelle an die Bevölkerung und schuf eine Energiereserve.</p><p class="Standard_d">Für Energieminister Albert Rösti ist es oberstes Ziel, die Gefahr einer Mangellage möglichst rasch zu beseitigen, wie er im Ständerat sagte. Der Energie-Mantelerlass solle deshalb möglichst im Herbst von den Räten verabschiedet werden.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Ökonomie versus Ökologie</p><p class="Standard_d">Ob dies realistisch ist, scheint zumindest fraglich. Wie die Wasser-, Wind- und Solarkraft konkret gefördert werden soll, ist umstritten. Alleine die Diskussion über die sogenannten Restwasserbestimmungen dauerte in der kleinen Kammer fast zwei Stunden.</p><p class="Standard_d">Schliesslich setzte sich ein Einzelantrag von Stefan Engler (Mitte/GR) hauchdünn durch. Demnach soll der Bundesrat zur Erreichung der Produktions- und Importziele sowie bei einer drohenden Mangellage die Betreiber von Wasserkraftwerken verpflichten können, ihre Stromproduktion befristet zu erhöhen. Gelten würden nur noch die minimalen Restwassermengen nach aktuellem Gewässerschutzgesetz.</p><p class="Standard_d">Der Nationalrat hatte im Frühling beschlossen, die Restwasservorschriften für bestehende Wasserkraftwerke zu sistieren, bis genügend Winterstrom vorhanden ist. Dies sorgte bei Umweltschützern für Empörung.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Keine umfassende Solarpanel-Pflicht</p><p class="Standard_d">Der Ständerat kippte die insbesondere von den Bürgerlichen kritisierte Solarpflicht für sämtliche Neubauten aus dem Gesetz. Es handle sich dabei um einen zu starken Eingriff ins Privateigentum und die Hoheit der Kantone, so der Tenor. Stattdessen beschloss die kleine Kammer, die verpflichtende Nutzung von Solarenergie auf Gebäuden ab einer Fläche von 300 Quadratmetern unbefristet ins geltende Recht zu überführen.</p><p class="Standard_d">Anders als der Nationalrat ist der Ständerat auch gegen eine Pflicht, Fahrzeugabstellflächen ab einer bestimmten Grösse mit Solarelementen zu überdachen. Die Mehrheit warnte vor einem Eingriff in kantonale Kompetenzen.</p><p class="Standard_d">Die Ratslinke wollte eine umfassende Solarpflicht wie der Nationalrat durchsetzen, scheiterte aber mangels Unterstützung aus der Mitte des Rates. Für Lisa Mazzone (Grüne/GE) rückt damit eine Solar-Volksinitiative näher. Ansonsten drohe man auf dem halben Weg der Energiewende stehenzubleiben.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Rösti appelliert an die Vernunft</p><p class="Standard_d">In einem anderen Punkt entschied der Ständerat dagegen im Sinne der Umweltschützer. Wie auch vom Nationalrat beschlossen, sollen Kraftwerke in Biotopen von nationaler Bedeutung sowie in Wasser- und Zugvogelreservaten weiterhin ausgeschlossen sein. In neu entstehenden Gletschervorfeldern und alpinen Schwemmebenen sollen solche jedoch grundsätzlich infrage kommen.</p><p class="Standard_d">In zahlreichen weiteren Punkten gibt es Differenzen zwischen den Räten. Die Vorlage geht zurück an den Nationalrat. Energieminister Rösti zeigte sich überzeugt, dass am Ende ein guter Kompromiss gefunden werde. Im März hätte Rösti davor gewarnt, die Vorlage zu überladen: "Es gibt keinen Plan B, wenn dieses Gesetz scheitern sollte."</p><p>&nbsp;</p><h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 11.09.2023</strong></h3><p><strong>Parlament einigt sich auf eine Solarpflicht für Gebäude</strong></p><p><strong>Auf grossen Dächern und Fassaden müssen künftig Solarpanels angebracht werden. So will es das Parlament. Diese Solarpflicht gilt für Neubauten mit mehr als 300 Quadratmetern anrechenbarer Fläche.</strong></p><p>Auf grossen Dächern und Fassaden müssen künftig Solarpanels angebracht werden. So will es das Parlament.</p><p>Der Nationalrat entschied am Montag wie der Ständerat, auf Antrag einer Minderheit bei der Bereinigung des Energie-Mantelerlasses. Die Mehrheit der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (Urek-N) hatte auf der generellen Solarpflicht für Dächer und Fassaden bestanden und auch grosse Umbauten erfassen wollen, unterlag aber.</p><p>Denn mit 98 zu 95 Stimmen folgte der Nationalrat am Montag einer Minderheit um Susanne Vincenz-Stauffacher (FDP/SG) und ging weniger weit als in der ersten Beratung. Demnach gilt die Solarpflicht für Dächer oder Fassaden von neuen Gebäuden mit mindestens 300 Quadratmetern anrechenbarer Fläche. Bei kleineren Flächen können die Kantone zusätzliche Vorschriften erlassen.</p><p>&nbsp;</p><p>Noch nicht einig bei Parkplätzen</p><p>Bisher hatte der Nationalrat für eine generelle Solarpflicht für geeignete Flächen an Neubauten und bei grossen Umbauten gestimmt. Energieminister Albert Rösti und Vincenz-Stauffacher warnten davor und mahnten, die Vorlage mehrheitsfähig zu halten. Einen Antrag auf einen gänzlichen Verzicht auf die Solarpflicht lehnte der Rat ab.</p><p>Noch nicht einig sind sich die Räte hingegen bei der Solarpflicht für Parkplätze. Auto-Abstellflächen im Freien will der Nationalrat im Gegensatz zum Ständerat mit Solarmodulen bedeckt haben, allerdings erst ab einer bestimmten Grösse.</p><p>An diesem Entscheid hielt er mit 108 zu 82 Stimmen fest. Allerdings setzte er die Mindestgrösse nun höher an als zuvor. Michael Graber (SVP/VS) warnte allerdings vor Eingriffen ins Privateigentum. Autos könnten auf jeder befahrbaren Fläche abgestellt werden und eine Fläche als Parkplatz genutzt werden, ohne Bauten.</p><p>&nbsp;</p><p>Streitpunkt Restwassermengen</p><p>Auch bei den Restwasservorschriften gibt es noch keine Einigkeit. Der Nationalrat will weniger Restwasser bei Wasserkraftwerken nur dann zulassen, wenn eine Strommangellage droht. So hatte es der Bundesrat angesichts des drohenden Strommangels im vergangenen Winter vorübergehend bereits gehandhabt.</p><p>Der Ständerat dagegen wollte, dass der Bundesrat zur Erreichung der Produktions- und Importziele und bei drohender Mangellage Betreiber von Wasserkraftwerken verpflichten können soll, ihre Stromproduktion befristet zu erhöhen. Gelten würden dann nur noch die minimalen Restwassermengen nach aktuellem Gewässerschutzgesetz.</p><p>Eine Minderheit um Nicolò Paganini (Mitte/SG) hätte es gleich halten wollen, unterlag aber mit 67 gegen 122 Stimmen. Ein Strommangel solle verhindert werden bevor er entstehe, sagte Paganini.</p><p>&nbsp;</p><p>Kein Ausschluss von vorneherein</p><p>Beide Räte wollen neue Wasserkraftanlagen zudem nicht von vorneherein ausschliessen, wenn die entstehende Restwasserstrecke durch ein Schutzgebiet von nationaler Bedeutung verlaufen würde.</p><p>Eine rot-grüne Minderheit um Delphine Klopfenstein Broggini (Grüne/GE) wehrte sich vergebens dagegen. Biotope von nationaler Bedeutung seien wesentlich für den Erhalt der Biodiversität in der Schweiz. Sie müssten vollständig geschützt werden.</p><p>Bundesrat Rösti widersprach: Ohne diese Bestimmung könnten Projekte nicht einmal angeschaut werden. Anschauen heisse nicht "bereits bewilligt". Eine Abwägung der Interessen solle möglich sein und nicht ein Projekt von vorneherein ausgeschlossen werden.</p><p>&nbsp;</p><p>Kerngeschäft der Energiewende</p><p>Das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien - Energie-Mantelerlass genannt - ist ein Kerngeschäft bei der Umsetzung der Energiewende.</p><p>Für Energieminister Albert Rösti ist es oberstes Ziel, die Gefahr einer Mangellage möglichst rasch zu beseitigen. Der Energie-Mantelerlass solle deshalb möglichst im laufenden Herbst von den Räten verabschiedet werden.</p><p>&nbsp;</p><h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 19.09.2023</strong></h3><p><strong>Räte einigen sich im Energie-Mantelerlass auf Restwasserregeln</strong><br><strong>Das Parlament will weniger Restwasser bei Wasserkraftwerken nur dann zulassen, wenn ein Strommangel droht. Der Ständerat ist am Dienstag auf die Linie des Nationalrats eingeschwenkt. Es verbleiben nur noch wenige Differenzen beim sogenannten Energie-Mantelerlass.</strong></p><p>Das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien - Energie-Mantelerlass genannt und ein Kerngeschäft bei der Umsetzung der Energiewende - kommt langsam auf die parlamentarische Zielgerade. Beim Streitpunkt der Restwassermengen haben sich die Räte geeinigt.</p><p>Nur im Ausnahmefall handeln</p><p>Ursprünglich wollte der Ständerat, dass der Bundesrat auch zur Erreichung der Produktions- und Importziele die Betreiber von Wasserkraftwerken verpflichten können soll, ihre Stromproduktion befristet zu erhöhen. Gelten würden dann nur noch die minimalen Restwassermengen nach aktuellem Gewässerschutzgesetz.</p><p>Der Nationalrat will weniger Restwasser bei Wasserkraftwerken jedoch nur dann zulassen, wenn ein Strommangel droht. So hatte es der Bundesrat angesichts des drohenden Strommangels im vergangenen Winter vorübergehend bereits gehandhabt. Der Ständerat ist nun damit einverstanden. Der Entscheid fiel mit 30 zu 14 Stimmen.</p><p>Bereits früher geeinigt hatten sich die Räte darauf, dass neue Wasserkraftanlagen nicht von vorneherein ausgeschlossen werden sollen, wenn die entstehende Restwasserstrecke durch ein Schutzgebiet von nationaler Bedeutung verlaufen würde. Eine rot-grüne Minderheit wehrte sich vergebens dagegen.</p><p>Umstrittene Solarpflicht auf Parkplätzen</p><p>Noch nicht einig sind sich die Räte bei der Solarpflicht für Parkplätze. Auto-Abstellflächen im Freien will der Nationalrat im Gegensatz zum Ständerat mit Solarmodulen bedeckt haben, allerdings erst ab einer bestimmten Grösse.</p><p>Der Ständerat warnt dagegen vor Eingriffen ins Privateigentum und lehnte die Solarpflicht auf Parkplätzen stillschweigend ab. Energieminister Albert Rösti hielt fest, dass er sich im Nationalrat im Sinne einer ausgewogenen Vorlage für die Lösung des Ständerats einsetzen werde.</p><p>Der Energie-Mantelerlass soll noch in der laufenden Session von den Räten verabschiedet werden. Differenzen gibt es beispielsweise noch beim Thema Effizienzsteigerungen durch Elektrizitätslieferanten.</p><p>&nbsp;</p><h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><span style="color:#221E1F;"><strong>Debatte im Nationalrat, 26.09.2023</strong></span></h3><p class="Standard_d"><strong>Parlament bereinigt Mantelerlass auf dem Weg der Energiewende</strong><br><strong>Das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien - Energie-Mantelerlass genannt und ein Kerngeschäft bei der Umsetzung der Energiewende - ist bereinigt. Der Nationalrat hat am Dienstag die letzte Differenz zum Ständerat ausgeräumt. Die Vorlage ist bereit für die Schlussabstimmungen.</strong></p><p class="Standard_d">Der Mantelerlass will den Weg ebnen für eine höhere Stromproduktion mit Solar-, Wind- und Wasserkraftanlagen im Inland. Damit soll ein Strommangel im Winter möglichst verhindert werden. In allen Stromproduktionsbereichen soll es künftig einen Vorrang gegenüber dem Naturschutz geben. Im Fokus stehen 16 Wasserkraftprojekte.</p><p class="Standard_d">Am Schluss resultierte ein Kompromiss. Das Parlament versuchte zu verhindern, dass ein Referendum aus mehreren politischen Ecken zustande kommt, welches die Vorlage als Ganzes gefährden würde. Die Räte stellten sich im Sinne der Bürgerlichen gegen eine breite Solarpflicht und zeigten dafür Verständnis für etwas strengere Restwasserregeln im Sinne des Umweltschutzes.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Interessenabwägung bleibt möglich</p><p class="Standard_d">Konkret will das Parlament weniger Restwasser bei Wasserkraftwerken nur dann zulassen, wenn ein Strommangel droht. So hatte es der Bundesrat angesichts des drohenden Strommangels im vergangenen Winter vorübergehend bereits gehandhabt.</p><p class="Standard_d">Die Räte einigten sich zudem darauf, dass neue Wasserkraftanlagen nicht von vorneherein ausgeschlossen werden sollen, wenn die entstehende Restwasserstrecke durch ein Schutzgebiet von nationaler Bedeutung verlaufen würde. Eine rot-grüne Minderheit wehrte sich vergebens dagegen.</p><p class="Standard_d">Energieminister Albert Rösti sagte, dass ohne diese Bestimmung Projekte nicht einmal angeschaut werden könnten. Anschauen heisse nicht "bereits bewilligt". Eine Abwägung der Interessen solle möglich sein.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Keine umfassende Solarpflicht</p><p class="Standard_d">Auch punkto Solarpflicht fanden sich die Räte in der Mitte. Auf grossen Dächern und Fassaden müssen künftig Solarpanels angebracht werden. Diese Solarpflicht gilt für Neubauten mit mehr als 300 Quadratmetern anrechenbarer Fläche. Diese Regel gilt schon heute befristet.</p><p class="Standard_d">Rot-Grün hatte auf der generellen Solarpflicht für Dächer und Fassaden bestanden und auch grosse Umbauten erfassen wollen, unterlag aber. Auch für Parkplätze soll es keine Solarpflicht geben. Die Bürgerlichen warnten erfolgreich vor Eingriffen ins Privateigentum.</p><p class="Standard_d">Energieminister Rösti bezeichnete den Energie-Mantelerlass als "austarierte Vorlage". Auch Kommissionssprecher Matthias Samuel Jauslin (FDP/AG) sprach von einem "wichtigen Schritt in Richtung Versorgungssicherheit".</p><p class="Standard_d">Schnelle Umsetzung von Wasserkraftprojekten</p><p class="Standard_d">Um die an der Urne beschlossene Energiewende zu schaffen, sollen im Energie-, im Stromversorgungs- und im Raumplanungsgesetz zahlreiche Massnahmen verankert werden. Per 2040 ist ein Zubau von Kraftwerken zur Erzeugung von erneuerbarer Energie von mindestens sechs Terawattstunden vorgesehen.</p><p class="Standard_d">Gebiete, die sich für die Nutzung von Solar- und Windenergie eignen, sollen künftig in den kantonalen Richtplänen ausgeschieden werden. In diesen Fällen soll die Nutzung der Solar- und Windenergie Vorrang haben gegenüber anderen nationalen Interessen. Kraftwerke in Biotopen von nationaler Bedeutung sowie in Wasser- und Zugvogelreservaten sollen dagegen weiterhin ausgeschlossen sein.</p><p class="Standard_d">Den grössten Anteil am Ausbau der einheimischen Energien soll gemäss Beschluss des Parlaments die Wasserkraft haben. Die Umsetzung von 16 Wasserkraftprojekten steht im Zentrum. Damit die Projekte so schnell wie möglich umgesetzt werden können, sollen die Verfahren beschleunigt werden. Das Interesse an einer Realisierung geht anderen Interessen von nationaler Bedeutung grundsätzlich vor.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">"Mittlere Zufriedenheit"</p><p class="Standard_d">In der letzten Differenzbereinigungsrunde im Nationalrat waren viele pragmatische Voten zu hören. Trotz Mängeln in der Vorlage, die vor allem die Wortführer der Grünen und der SVP betonten, wurde von keiner Seite mit dem Referendum gedroht. Es scheint, als habe jede Seite auch zahlreiche positive Punkte im Energie-Mantelerlass gefunden.</p><p class="Standard_d">"Wir dürfen zufrieden sein mit dem, was hier gelungen ist", sagte die Luzerner Mitte-Nationalrätin Priska Wismer-Felder. Diesem "Meilenstein in der Energiewende" müssten jedoch weitere folgen. Auch SP-Sprecherin Nadine Masshardt (BE) zeigte sich erfreut, dass nun eine Vorlage stehe, die sowohl Nutz- als auch Schutzinteressen berücksichtige.</p><p class="Standard_d">"Ich hoffe, es sei jetzt die mittlere Zufriedenheit", fasste Energieminister Rösti zusammen. Dies bedeute meist, dass in verschiedenen Bereichen Kompromisse gefunden worden seien.</p>
Updated
29.04.2024 17:24

Back to List