Gentechnikgesetz. Ă„nderung
Details
- ID
- 20210049
- Title
- Gentechnikgesetz. Änderung
- Description
- Botschaft vom 30. Juni 2021 zur Änderung des Gentechnikgesetzes (Verlängerung des Moratoriums zum Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen)
- InitialSituation
- <p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 30.06.2021</b></p><p><b>GVO-Anbau: Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Verlängerung des Moratoriums </b></p><p><b>Am 30. Juni 2021 hat der Bundesrat die Botschaft zuhanden des Parlaments über eine Verlängerung des Moratoriums für den Anbau gentechnisch veränderter Organismen (GVO) in der Landwirtschaft um vier Jahre verabschiedet. Das Moratorium betrifft auch Produkte aus neuen gentechnischen Verfahren. </b></p><p>In der Schweiz dürfen gentechnisch veränderte Organismen (GVO) nur zu Forschungszwecken angebaut werden. Seit der Annahme einer entsprechenden Volksinitiative im Jahr 2005 gilt hierzulande ein Moratorium für die Verwendung von GVO in der Landwirtschaft. Das Parlament hat dieses Moratorium dreimal verlängert, letztmals bis Dezember 2021. Der Bundesrat beantragt eine weitere Verlängerung bis Ende 2025. Einerseits besteht weder seitens der Landwirtschaft noch bei den Konsumentinnen und Konsumenten ein Interesse daran, das Moratorium aufzuheben. Andererseits ist es zum jetzigen Zeitpunkt verfrüht, sämtliche Fragen zum Vollzug des Gentechnikgesetzes (GTG) umfassend zu regeln, insbesondere im Hinblick auf die neuen gentechnischen Verfahren. </p><p>Der Bundesrat unterstützt die Forschung und die Entwicklung neuer gentechnischer Verfahren. Einige Akteure orten in diesen Verfahren ein Potenzial für Innovationen in den Bereichen Pharmakologie, Medizin, Industrie und Landwirtschaft. Andere wiederum äussern Bedenken, namentlich im Hinblick auf die Produkte- und Umweltsicherheit. Auf der Grundlage einer vom UVEK und dem WBF durchgeführten Situationsanalyse gelangte der Bundesrat bereits im November 2018 zur Einschätzung, dass diese neuen Methoden als gentechnische Verfahren zu betrachten sind und somit dem GTG unterstehen.</p><p>Die vom Bundesrat beantragte Verlängerung des Moratoriums stösst bei den Kantonen und den weiteren betroffenen Kreisen auf breite Zustimmung (siehe Vernehmlassungsbericht in der Beilage). Die Dauer des Moratoriums soll genutzt werden, um das Wissen über die neuen gentechnischen Verfahren zu vertiefen. Der Bundesrat wird im Rahmen des Berichts in Erfüllung des Postulats 20.4211 von Nationalrätin Isabelle Chevalley (GLP, VD) Antworten auf die noch offenen Fragen liefern. Dabei wird er auch auf die Entwicklungen in der EU eingehen. </p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 30. Juni 2021 zur Änderung des Gentechnikgesetzes (Verlängerung des Moratoriums zum Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen)
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über die Gentechnik im Ausserhumanbereich (Gentechnikgesetz, GTG)
- Resolutions
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Date Council Text 23.09.2021 1 Beschluss gemäss Entwurf 02.12.2021 2 Abweichung 02.03.2022 1 Abweichung 08.03.2022 2 Zustimmung 18.03.2022 2 Annahme in der Schlussabstimmung 18.03.2022 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 23.09.2021</b></p><p><b>Nationalrat verlängert Gentech-Moratorium bis Ende 2025</b></p><p><b>Der Nationalrat hat das Moratorium für den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen in der Landwirtschaft um weitere vier Jahre bis Ende 2025 verlängert. Er hat die entsprechende Botschaft des Bundesrates mit 144 zu 27 Stimmen bei 19 Enthaltungen gutgeheissen.</b></p><p>Die Enthaltungen stammten aus den Reihen der Grünliberalen. Abgelehnt wurde die Verlängerung des Moratoriums von der Mehrheit der Freisinnigen sowie einzelnen Vertretern der SVP. Für die grosse Mehrheit des Rates stand eine Verlängerung indes ausser Frage. Das Geschäft geht in den Ständerat. Eine Annahme gilt als sicher.</p><p>SP, Grüne, Mitte und SVP liessen auch Anträge der FDP und GLP abblitzen, die wenigstens neue gentechnische Verfahren wie die Genom-Editierung vom Moratorium ausnehmen wollten. Mit der sogenannten Genschere wisse man im Gegensatz zu den herkömmlichen Verfahren mit Bestrahlung und Chemie genau, was man tue, sagte Christian Wasserfallen (FDP/BE). Die Politik mache aber leider weiterhin keine Anstalten, sich in dieser Thematik zu bewegen.</p><p>Keine Chance hatte auch Martin Bäumle (GLP/ZH) mit einem Kompromissantrag, nur Pflanzen, die mit Genom-Editierung ohne Einbau von artfremdem Erbgut gezüchtet werden, vom Moratorium auszunehmen und bis Ende 2022 eine risikobasierte Zulassung anzustreben. Viele Risiken, die man vor Jahren noch befürchtete, seien nicht eingetreten. Das Potenzial der Gentechnik sei gross und die Bevölkerung sei offener geworden für die Technik.</p><p></p><p>Forschung ausgenommen</p><p>Die Befürworter der Verlängerung des Moratoriums betonten unisono, das Moratorium betreffe die Forschung ausdrücklich nicht. Der Grundlagenforschung stehe auch weiterhin nichts im Weg, sagte Sandra Locher Banguerel (SP/GR). Die Gentechnik in der Landwirtschaft werde jedoch weiterhin von einer deutlichen Mehrheit der Bevölkerung abgelehnt.</p><p>Die neuen Methoden seien nicht das Wundermittel, als das es von den Gegnern des Moratoriums verkauft werde, betonte Fabien Fivaz (Grüne/NE). Auch in der Wissenschaft sei die Debatte zu den Risiken längst nicht abgeschlossen. Man dürfe die Genom-Editierung nicht "auf die Komplexität eines Scherenschnittes herunterbrechen", ergänzte Fraktionskollegin Meret Schneider (ZH).</p><p>Mit einer Verlängerung des Moratoriums erhalte man mehr Zeit, um in vier Jahren faktenbasierte Entscheidungen über das weitere Vorgehen in dieser komplexen Thematik fällen zu können. In diesem Sinne hiess der Nationalrat zusammen mit dem Gesetz auch ein Postulat seiner vorberatenden Kommission gut.</p><p></p><p>Entscheidungsgrundlagen in vier Jahren</p><p>Dieses beauftragt den Bundesrat, in den nächsten vier Jahren insbesondere Fragen zur Koexistenz von traditioneller und gentechnikbasierter Landwirtschaft zu klären. Er muss auch eine Risikobewertung vorlegen und Antworten liefern zu den Verantwortlichkeiten bei allfälligen Verunreinigungen durch gentechnisch veränderte Organismen.</p><p>Gerade auch die rasche Weiterentwicklung der neuen Verfahren spreche für eine Verlängerung des Moratorium, sagte Umweltministerin Simonetta Sommaruga. Während der Dauer des Moratoriums gelte es, belastbare Informationen zu sammeln und zu analysieren. Ausnahmen vom Moratorium zu verlangen werde der Komplexität der neuen gentechnischen Verfahren nicht gerecht. Je nach Anwendung gebe es noch wenig Erfahrung.</p><p>Insgesamt besteht gemäss Sommaruga weiterhin ein grosses Interesse in der Bevölkerung und der Branche selber nach einer gentechnikfreien Landwirtschaft. Dies sei auch ein Wettbewerbsvorteil. Auch in der Vernehmlassung sei die Verlängerung des Moratoriums zudem breit akzeptiert worden.</p><p>Vorbehältlich der absehbaren Zustimmung im Ständerat wird das Gentech-Moratorium in der Landwirtschaft bereits zum vierten Mal verlängert. Das Moratorium besteht seit 2005 nach dem Ja zu einer Volksinitiative. Gentechnisch veränderte Organismen dürfen in der Schweiz deshalb nur zu Forschungszwecken angebaut werden.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 02.12.2021</b></p><p><b>Ständerat nimmt Genom-Editierung von Gentech-Moratorium aus</b></p><p><b>Gentechnisch veränderte Organismen, denen kein transgenes Erbmaterial eingefügt wurde, sollen von der Verlängerung des Gentech-Moratoriums bis Ende 2025 ausgenommen werden. Der Ständerat hat am Donnerstag knapp diese Ausnahme im Gentechnikgesetz beschlossen.</b></p><p>Die Zustimmung zum entsprechenden Ausnahmeartikel fiel nach einem Patt von 21 zu 21 Stimmen bei zwei Enthaltungen mit Stichentscheid von Ständeratspräsident Thomas Hefti (FDP/GL), der damit auf Parteilinie votierte. In der Gesamtabstimmung hiess der Rat das abgeänderte Bundesgesetz über die Gentechnik im Ausserhumanbereich mit 42 zu 1 Stimmen bei einer Enthaltung gut.</p><p>Der kleine Paukenschlag hatte sich bereits in der Wissenschaftskommission des Ständerats (WBK-S) angedeutet. Allerdings war er auch dort nur mit dem Stichentscheid des Kommissionspräsidenten Hannes Germann (SVP/SH) zustande gekommen. Demnach sollen gentechnisch veränderte Organismen, denen keine artfremde DNA eingefügt wurde, vom Moratorium ausgenommen werden. Das hatten freisinnige und grünliberale Abgeordnete bereits im Nationalrat erfolglos beantragt.</p><p></p><p>Keine Bewilligungen während Geltungslücke</p><p>Das Geschäft geht nun zurück an den Nationalrat, der der Verlängerung des Gentech-Moratoriums bis Ende 2025 im September ohne Ausnahmen sehr deutlich zugestimmt hatte. Dass auch die grosse Kammer auf die Ausnahme der Genomeditierung umschwenkt, scheint angesichts des klaren Verdikts beim ersten Mal fraglich.</p><p>Wie das Sekretariat der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-N) auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA bekannt gab, erfolgt die Differenzbereinigung in den Räten erst in der Frühlingssession. Die Kommission werde sich Ende Januar damit befassen, sagte Kommissionssekretär Marcello Fontana. Obwohl das geltende Moratorium Ende Jahr ausläuft, sei das kein Problem. Die Verwaltung werde einfach keine Versuchsprojekte bewilligen, solange das Gesetz nicht bereinigt sei.</p><p></p><p>"Hyper-Igelmentalität"</p><p>Es dürfe nicht sein, dass eine mit dem Nobelpreis gewürdigte Technik wie die Genschere Crispr/Cas mit einem Verbot belegt werde, sagte Germann. Diese "Hyper-Igelmentalität" stehe schon etwas quer in der Landschaft. Auch Ruedi Noser (FDP/ZH) warb für die Ausnahme: "Es wäre ein wichtiges Signal an den Forschungsstandort Schweiz, dass das hier die letzte generelle Verlängerung des Moratoriums ist."</p><p>Andrea Gmür-Schönenberger (Mitte/LU) führte aus, nach zwei Jahrzehnten Denkverbot sei es wirklich an der Zeit, dem neusten Stand der Wissenschaft Rechnung zu tragen. Für eine Beurteilung des Risikos sei unterdessen ausreichendes Wissen vorhanden.</p><p>Jakob Stark (SVP/TG) hielt im Namen der knapp unterlegenen Kommissionsminderheit dagegen, die Schweiz dürfe im Bereich der Gentechnologie "nicht schneller laufen, als die Musik spielt", aber sie müsse Rhythmus und Lautstärke erhöhen. Es sei zu früh bereits Tatsachen zu schaffen. Er würde lieber den Bericht des Bundesrates mit den Entscheidungsgrundlagen abwarten, der bis Mitte kommenden Jahres vorliegen soll.</p><p></p><p>Erfolgsmodell nicht aufs Spiel setzen</p><p>Maya Graf (Grüne/BL) warnte davor, einen Schnellschuss zu fabrizieren und das Erfolgsmodell der gentechfreien Schweiz aufs Spiel zu setzen. Zudem würden wichtige Daten aus Freisetzungsversuchen von gentechnisch veränderten Organismen fehlen. Weiter seien Patentfragen ungelöst und es drohe schliesslich eine abweichende Gesetzgebung von der EU</p><p>Die Rahmenbedingungen hätten sich nicht verändert seit der letzten Verlängerung des Moratoriums vor vier Jahren, wandte sich Umweltministerin Simonetta Sommaruga gegen eine Ausnahme. Die rasche Entwicklung im Bereich Gentechnik spreche vielmehr für eine erneute Verlängerung. Unbeabsichtigte Folgen und Risiken der Methoden seien noch zu wenig bekannt.</p><p>Weiter erinnerte sie daran, dass heute einzig das Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen verboten sei. Forschung und Versuche seien erlaubt. Im übrigen habe das Parlament im zugehörigen nationalen Forschungsprogramm ausgerechnet die neuen Gentechnik-Verfahren nicht berücksichtigt. "Und jetzt wollen sie Ausnahmen ausgerechnet dort machen, wo am wenigsten Informationen vorhanden sind?", fragte Sommaruga.</p><p>Es gebe nicht "die" neuen Verfahren. Es gebe alles, von sehr einfachen bis sehr komplexen Eingriffen, zum Beispiel für die Trockentoleranz von Pflanzen. Diese Vielfalt spreche auch für genauere Analysen. Es gibt laut Sommaruga insgesamt noch zu viele offene Vollzugsfragen.</p><p></p><p>Auch Viren, Bakterien und Insekten</p><p>Ungeklärt sei weiterhin die Koexistenz mit nicht gentechnisch veränderten Pflanzen in der kleinteiligen schweizerischen Landwirtschaft, warnte Sommaruga weiter. Zudem würden mit der Ausnahme auch gentechnisch veränderte Bakterien, Viren und Insekten nicht mehr unter das Gentechnikgesetz fallen.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 02.03.2022</b></p><p><b>Nationalrat baut Ständerat bei Genom-Editierung eine Brücke</b></p><p><b>Der Nationalrat öffnet die Tür in der umstrittenen Frage der Genom-Editierung einen Spalt breit. Der Bundesrat soll bis Mitte 2024 Zulassungsregeln vorlegen, wie gentechnisch veränderte Organismen ohne transgenes Erbmaterial vom Moratorium ausgenommen werden können.</b></p><p>Der Ständerat hatte in der Wintersession mit Stichentscheid des Präsidenten beschlossen, diese Kategorie vom Gentech-Moratorium auszunehmen. Die kleine Kammer wird sich erneut über diese Frage beugen und entscheiden, ob sie dem Kompromissvorschlag des Nationalrats vom Mittwoch folgen will.</p><p>Dieser schwenkte im Rahmen der Differenzbereinigung zum Bundesgesetz über die Gentechnik im Ausserhumanbereich mit 112 zu 74 Stimmen auf den Entwurf seiner Kommission für Wirtschaft, Bildung und Kultur (WBK-N) ein. Im September hatte die grosse Kammer der Verlängerung des Gentech-Moratoriums bis Ende 2025 ohne Ausnahmen noch sehr deutlich mit 144 zu 35 Stimmen zugestimmt.</p><p></p><p>Nur bei Mehrwert für Landwirtschaft und Umwelt</p><p>Die knappe Mehrheit der WBK-N schlug nun als Kompromiss vor, dass der Bundesrat bis Mitte 2024 eine risikobasierte Zulassungsregelung vorlegen soll, wie gentechnisch veränderte Organismen ohne transgenes Erbmaterial vom Moratorium ausgenommen werden können. Dies allerdings nur, sofern sie einen Mehrwert hätten für Landwirtschaft, Umwelt und Konsumierende gegenüber herkömmlichen Züchtungsmethoden. Die Mehrheit möchte so "die Tür für diese Technologien nicht geschlossen halten", wie sie es formulierte.</p><p>Eine erste Minderheit wollte sicherstellen, dass eine solche Zulassungsregelung die Koexistenz sicherstelle, die Fragen der Verantwortlichkeiten regle und die Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten garantiere. Der Nationalrat lehnte dies jedoch deutlich ab und verzichtete auf den Einbau dieses Zusatzes.</p><p>Eine andere Minderheit wollte beim Entscheid des Nationalrates vom vergangenen Herbst bleiben und damit dem Bundesrat folgen. Umweltministerin Simonetta Sommaruga warnte eindringlich aber vergeblich davor, das Moratorium aufzuweichen, bevor die Resultate der insgesamt drei von den Räten bestellten Prüfaufträge in dieser Sache vorlägen. "Der Bundesrat möchte zuerst solide Grundlagen".</p><p></p><p>Vergeblicher Widerstand von links</p><p>Sprecherinnen und Sprecher der Ratslinken stemmten sich ebenfalls vergeblich gegen den sich abzeichnenden Paradigmenwechsel. Der radikale Umschwung sei "unseriös und fahrlässig", kritisierte Meret Schneider (Grüne/ZH). Erlaubt wären ab sofort auch hochgradig umstrittene Methoden.</p><p>Es gebe noch zu wenig verlässliche Studien zur Interaktion der gentechnisch veränderten Pflanzen mit den existierenden Kulturen, sagte Valentine Phyton (Grüne/VD). Ebenso wenig gebe es den von den bürgerlichen Befürwortern behaupteten wissenschaftlichen Konsens. "Eine Pflanze ist mehr als die Summe ihrer Bestandteile."</p><p>"Schweizerinnen und Schweizer wollen keine Gentechnik auf dem Teller", betonte Emmanuel Amoos (SP/VS). Dies zeigten Umfragen, wonach vier von fünf Befragten sich für eine bedingungslose Verlängerung des Moratoriums aussprechen. Zudem setze man mit der Aufweichung die gute Marktposition der Landwirtschaft aufs Spiel.</p><p></p><p>"Endlich bewegt sich etwas"</p><p>Diese hat unterdessen aber eine Kehrtwende vollzogen, wie Alois Huber (SVP/AG) zu bedenken gab. Mit der Abkehr von den alten, ungenauen Züchtungsmethoden würden Mutationen möglich, die sich letztlich nicht von natürlichen Mutationen unterschieden. Das erhöhe die Erfolgsgarantie. Auch namhafte Forscher in der Biolandwirtschaft hätten das Potenzial des Genom-Editing erkannt.</p><p>"Endlich bewegt sich etwas", freute sich Christian Wasserfallen (FDP/BE). Dem Kompromiss der vorberatenden Kommission sei ein hartes Ringen vorausgegangen. Es sei nicht einsichtig, weshalb man die viel unpräzisere traditionelle Mutagenese schon lange bedenkenlos anwende in der Pflanzenzucht, sich aber gleichzeitig gegen die viel gezieltere Genom-Editierung sträube.</p><p>Das geltende Gen-Moratorium ist Ende 2021 ausgelaufen. Dies stellt jedoch gemäss dem Kommissionssekretariat kein Problem dar. Die Verwaltung werde einfach keine Versuchsprojekte bewilligen, solange das Gesetz nicht bereinigt sei, hiess es seinerzeit auf Anfrage.</p><p></p><p>Vierte Verlängerung</p><p>Generell würde das Gentech-Moratorium in der Landwirtschaft nach der grundsätzlichen Zustimmung im Stände- und im Nationalrat bereits zum vierten Mal verlängert. Das Moratorium besteht seit 2005 nach dem Ja zu einer Volksinitiative. Gentechnisch veränderte Organismen dürfen in der Schweiz deshalb im Moment nur zu Forschungszwecken angebaut werden.</p><p>Die lange schroffe Ablehnung weicht sich indes zunehmend auf. So hat etwa der neu gegründete Verein "Sorten für morgen" eine weitere Verlängerung des Moratoriums um vier Jahre als "keine Zukunftsstrategie" bezeichnet. Dem Verein gehören unter anderen die Grossverteiler Migros und Coop, die Agrargenossenschaft Fenaco oder die Obst-, Gemüse- und Kartoffelproduzenten an.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 08.03.2022</b></p><p><b>Bundesrat muss Ausnahme für Gentech-Moratorium ausarbeiten</b></p><p><b>Das Parlament öffnet die Tür in der umstrittenen Frage der Genom-Editierung einen Spalt breit. Der Bundesrat soll bis Mitte 2024 Zulassungsregeln vorlegen, wie gentechnisch veränderte Organismen ohne artfremdes Erbmaterial vom Moratorium ausgenommen werden können.</b></p><p>Der Ständerat hat am Dienstag das Kompromissangebot des Nationalrats von vergangener Woche akzeptiert. Das Moratorium wird aber grundsätzlich noch einmal verlängert bis Ende 2025. Das Geschäft ist damit bereit für die Schlussabstimmungen.</p><p>In der Wintersession hatte die kleine Kammer mit Stichentscheid des Präsidenten beschlossen, die Genom-Editierung ab sofort vom Gentech-Moratorium auszunehmen. Dies ging dem Nationalrat jedoch zu weit. Er baute dem "Stöckli" eine Brücke mit erwähntem Kompromissvorschlag.</p><p></p><p>Nur mit Mehrwert für alle</p><p>Demnach muss der Bundesrat bis Mitte 2024 eine risikobasierte Zulassungsregelung vorlegen, wie gentechnisch veränderte Organismen ohne transgenes Erbmaterial vom Moratorium ausgenommen werden können. Dies allerdings nur, sofern sie einen Mehrwert hätten für Landwirtschaft, Umwelt und Konsumierende gegenüber herkömmlichen Züchtungsmethoden.</p><p>"Der Nationalrat kommt unserer Lösung einen grossen Schritt entgegen", würdigte Kommissionssprecher Hannes Germann (SVP/SH) den Kompromissvorschlag. Es sei ein pragmatischer Mittelweg, mit dem die Forschung und der Ständerat leben könnten. Es sei höchste Zeit, diesen neuen Methoden eine Chance zu geben, sagte Andrea Gmür-Schönenberger (Mitte/LU).</p><p>Auch Umweltministerin Simonetta Sommaruga konnte sich schliesslich dem Kompromissvorschlag anschliessen. Nun bleibe genügend Zeit, um Grundlagen für gute Entscheide zu erarbeiten.</p><p></p><p>Umstrittene neue Züchtungsmethoden</p><p>Die links-grüne Parlamentsminderheit und der Bundesrat wollten - nebst ihren grundsätzlichen Vorbehalten - die von der Landesregierung für das laufende Jahr in Aussicht gestellten Berichte zum Thema sowie die von der EU geplante Neuregelung im Umgang mit den neuen Züchtungstechnologien abwarten, bevor sie sich zu einer allfälligen Öffnung äussern.</p><p>Noch 2018 hatte der EU-Gerichtshof entschieden, dass Pflanzen, die mit Genom-Editierung entstanden sind, unter die geltenden Gentechnik-Gesetze fallen. Die Befürworter einer Öffnung in der Schweiz in diesem Bereich möchten sie ausserhalb des Gentechnik-Gesetzes regeln. Es ist nun am Bundesrat, auch dazu entsprechende Vorschläge zu machen.</p><p>Die Befürworter einer Öffnung sehen in der zielgerichteten Veränderung von arteigenem Erbgut grosse Chancen und kaum Risiken. Im Fokus ist dabei insbesondere die Crispr/Cas-Methode (Crispr-Genschere). Damit lassen sich Gene präzise und relativ einfach schneiden und verändern.</p>
- Updated
- 23.07.2024 19:17