Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration. Änderung

Details

ID
20210051
Title
Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration. Änderung
Description
Botschaft vom 11. August 2021 zur Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (Covid-19-Test bei der Ausschaffung)
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 11.08.2021</b></p><p><b>Der Bundesrat verabschiedet die Botschaft zum Covid-19-Test bei der Ausschaffung</b></p><p><b>Personen, welche die Schweiz verlassen müssen, können künftig zu einem Covid-19-Test verpflichtet werden, wenn der Wegweisungsvollzug sonst nicht möglich ist. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 11. August 2021 die entsprechende Botschaft zur Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) verabschiedet.</b></p><p>Die Vernehmlassung zu dieser Vorlage dauerte vom 23. Juni bis zum 7. Juli 2021. Praktisch alle Kantone, die Konferenz der Kantonalen Polizei- und Justizdirektorinnen und -direktoren (KKJPD), die Vereinigung der Kantonalen Migrationsbehörden (VKM) und ein Teil der politischen Parteien begrüssen die Gesetzesänderung und erachten diese als wichtig und notwendig. Das UNHCR begrüsst grundsätzlich, dass mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf für die Durchführung von Covid-19-Tests eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden soll. Ein Teil der politischen Parteien sowie die anderen Vernehmlassungsteilnehmenden - darunter die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter, NGOs und Hilfswerke - lehnen sie ab. Aufgrund der Vernehmlassung ist neu unter anderem vorgesehen, dass die Tests generell durch spezifisch geschultes medizinisches Personal und bei Minderjährigen unter 15 Jahren keine Covid-19-Tests gegen deren Willen durchgeführt werden.</p><p>Der Bundesrat hat dem Parlament beantragt, die Änderung des AIG für dringlich zu erklären und sofort in Kraft zu setzen. Wird die neue Regelung angenommen, bleibt sie bis am 31. Dezember 2022 gültig. Für die Anordnung und Durchführung der Tests sind die Kantone zuständig.</p><p>Zahlreiche Staaten verlangen einen negativen Covid-19-Test für die Rückübernahme der von der Schweiz weggewiesenen Personen. Auch viele Fluggesellschaften akzeptieren nur negativ getestete Passagiere. Es kommt aber immer häufiger vor, dass Ausreisepflichtige den bisher nicht obligatorischen Test verweigern, um den Wegweisungsvollzug zu verhindern. Dadurch entstehen erhebliche Mehrausgaben im Bereich der Nothilfe und der Administrativhaft. Vor diesem Hintergrund ist rasches Handeln angezeigt, um die Glaubwürdigkeit und Akzeptanz der schweizerischen Asylpolitik zu gewährleisten.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 11. August 2021 zur Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (Covid-19-Test bei der Ausschaffung)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (Ausländer- und Integrationsgesetz, AIG) (Covid-19-Test bei der Ausschaffung)
    Resolutions
    Date Council Text
    14.09.2021 1 Beschluss gemäss Entwurf
    15.09.2021 2 Zustimmung
    21.09.2021 1 Annahme der Dringlichkeitsklausel
    22.09.2021 2 Annahme der Dringlichkeitsklausel
    01.10.2021 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    01.10.2021 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 14.09.2021</b></p><p><b>Ausreisepflichtige sollen zum Covid-Test gezwungen werden dürfen</b></p><p><b>Ausreisepflichtige sollen zu einem Covid-Test gezwungen werden können, wenn der Test für die Wegweisung, die Ausweisung oder die Rückführung notwendig ist. Der Nationalrat hat der Einführung solcher Zwangstests deutlich mit 120 zu 65 Stimmen zugestimmt.</b></p><p>Schliesslich war das Resultat klar. SP und Grüne wehrten sich vergeblich gegen die Einführung einer solchen Zwangsmassnahme. Sie wollten nicht auf das Geschäft eintreten. Die zwangsweise Durchführung eines Covid-Tests verstosse gegen das Grundrecht auf körperliche Integrität, das auch für abgewiesene Asylsuchende gelte, sagte Céline Widmer (SP/ZH) für ihre Fraktion.</p><p>Mit einem Minderheitsantrag verlangte die SP-Fraktion denn auch, dass wenigstens auf das Testen mit Hals-Nasen-Abstrichen verzichtet werden sollte. "Einen Nasen-Rachenabstrich gegen den Willen einer Person durchzuführen, ohne dass eine Verletzung entsteht, ist kaum vorstellbar", argumentierte sie.</p><p>Für Balthasar Glättli (Grüne/ZH) sind auch die Voraussetzungen, die für eine dringliche Gesetzesänderung erfüllt sein müssen, nicht gegeben. Gegen diese Dringlichkeitserklärung wehrte sich auch die Grünliberale Fraktion, obwohl sie den Zwangstests zustimmte. Corina Gredig (GLP/ZH) erklärte, dass "die Dringlichkeitsklausel nie Variante A oder B sein darf, sondern immer nur Variante X".</p><p><b></b></p><p>Klare Voten von FDP, Mitte und SVP</p><p>Andri Silberschmidt (FDP/ZH) erklärte für seine Fraktion, dass auch Schweizer, die ein Covid-Zertifikat wollten, sich testen lassen müssten. Die FDP könne ohne Vorbehalte die neue Regelung unterstützen. Könnten die Rückführungen nicht mehr durchgeführt werden, würde das Vertrauen in ein glaubwürdiges Asylsystem verspielt.</p><p>Ähnlich argumentierte Martina Bircher (SVP/AG). Sie warnte davor, dass abgewiesene Asylsuchende der Schweiz "auf der Nase herumtanzen" könnten, sollte das Gesetz nicht durchkommen. Während sich Schweizerinnen und Schweizer für den Zoobesuch testen lassen müssten, könne doch bei Zwangstests für abgewiesene Asylsuchende nicht von einem menschenverachtenden Verhalten gesprochen werden.</p><p>Marianne Streiff-Feller (EVP/BE) erklärte für die Mitte-Fraktion, es würden sich immer mehr Ausreisepflichtige gegen die Tests wehren, um einer Rückführung zu zu umgehen. "Was ist die Alternative? - Wir leben in einem Rechtsstaat, und da geht es auch darum, Recht durchzusetzen. Diese Tests sind zumutbar."</p><p><b></b></p><p>Gesetz gilt bis Ende nächsten Jahres</p><p>Justizministerin Karin Keller-Sutter sagte schliesslich, dass viele Fluggesellschaften und Dublin-Staaten heute einen Test verlangen würden. Zudem seien es Ende April etwas mehr als zwanzig Personen gewesen, die einen Test für eine Ausreise verweigerten, Ende August seien es bereits 126 Personen. Dazu kämen Personen in den Kantonen, die auch ausreisten müssten.</p><p>"Die Zahl der Testverweigerungen ist in den letzten Monaten stark angestiegen", sagte die Justizministerin. Deshalb sei das Gesetz auch als dringlich zu erklären. Das Gesetz werde zeitlich beschränkt bis Ende 2022 gelten.</p><p>Schliesslich wurden alle Minderheitsanträge im Nationalrat deutlich abgelehnt. </p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 15.09.2021</b></p><p><b>Parlament sagt Ja zu Zwangstests bei abgewiesenen Asylsuchenden</b></p><p><b>Abgewiesene Asylsuchende sollen künftig zu einem Covid-Test gezwungen werden können, wenn dieser für die Ausschaffung verlangt wird. Diesem Vorschlag des Bundesrats hat das Parlament zugestimmt.</b></p><p>Trotz Kritik von Hilfswerken und der Schweizerischen Flüchtlingshilfe hielt der Bundesrat an diesem Vorgehen fest. Am Mittwoch folgte der Ständerat dem Nationalrat und stimmte mit 31 zu 10 Stimmen bei einer Enthaltung zu.</p><p>Die Zahl der abgewiesenen Asylsuchenden, die einen Test auf das Coronavirus verweigern, sei stark gestiegen, sagte Kommissionssprecher Andrea Caroni (FD/AR). Ende August seien es 130 Personen gewesen, fast drei mal Mehr als sechs Monate zuvor. Die Staaten und Fluggesellschaften verlangten aber einen solchen Nachweis. Abgewiesene Asylsuchende würden somit mit der Verweigerung ihre Ausschaffung vereiteln, sagte Caroni. Das sei rechtswidrig.</p><p>Aus diesem Grund müsse eine zwangsweise Testung möglich sein. Mit der Anpassung des Ausländer- und Integrationsgesetzes wird die Rechtsgrundlage dafür geschaffen.</p><p></p><p>Politische Hektik fehl am Platz</p><p>Die Ratslinke versuchte, dies noch zu verhindern. Die körperliche Integrität müsse wo immer möglich geschützt werden und eine politische Hektik sei fehl am Platz, sagte Mathias Zopfi (Grüne/GL) im Ständerat. Es gehe um ein paar wenige Fälle.</p><p>Es sei auch für das Gesundheitspersonal nicht einfach. Man stelle sich vor, dieses müsse entscheiden, ob es den Test mache oder nicht - ob er gesundheitsgefährdend sei oder nicht. Wenn der Test nämlich die Gesundheit der betroffenen Personen gefährden könnte, soll gemäss dem Gesetzentwurf darauf verzichtet werden. Das Gesetz sei nicht durchsetzbar, sagte Zopfi.</p><p></p><p>Gesetz gilt bis Ende nächsten Jahres</p><p>Justizministerin Karin Keller-Sutter sagte im Ständerat, dass davon ausgegangen werden müsse, dass sich die Regeln an den Grenzen und der Fluggesellschaften nicht so schnell ändern würden. Die Vorlage sei zudem als dringlich zu erklären, weil die Zahl der Testverweigerungen stark angestiegen sei. "Wir gehen davon aus, dass die Zahl der Verweigerungen in Zukunft weiter steigen wird", sagte Keller-Sutter. Die Massnahme solle aber bis Ende 2022 befristet sein.</p><p>Der Bundesrat hat die Botschaft für eine entsprechende Gesetzesänderung am 11. August verabschiedet. Die Zwangsmassnahme wird im Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) festgeschrieben.</p><p>Als Reaktion auf die Kritik, die auch die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter äusserte, sollen Jugendliche unter 15 Jahren nicht zu einem Test gezwungen werden, und die Tests sollen von spezifisch geschultem medizinischen Personal durchgeführt werden.</p>
Updated
10.04.2024 15:48

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