Alimentierung Armee und Zivilschutz Teil 1

Details

ID
20210052
Title
Alimentierung Armee und Zivilschutz Teil 1
Description
Bericht des Bundesrates vom 30. Juni 2021; Alimentierung von Armee und Zivilschutz, Teil 1: Analyse und kurz- und mittelfristige Massnahmen
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 30.06.2021</b></p><p><b>Bundesrat genehmigt den ersten Teil des Berichts zur Alimentierung von Armee und Zivilschutz</b></p><p><b>An seiner Sitzung vom 30. Juni 2021 hat der Bundesrat den ersten Teil des Berichts zur Alimentierung von Armee und Zivilschutz genehmigt, der vom VBS in Zusammenarbeit mit dem WBF und den Kantonen erarbeitet wurde. Der Bericht analysiert die Entwicklung der Bestände von Zivilschutz und Armee und zeigt auf, dass der Zivilschutz bereits heute strukturell unteralimentiert ist. Die Armee wird es Ende dieses Jahrzehnts ebenfalls sein. Beim Zivilschutz will der Bundesrat rasch Massnahmen ergreifen und hat das VBS und das WBF beauftragt, die nötigen Gesetzesrevisionen zu erarbeiten. Massnahmen für die Armee sollen 2023 unterbreitet werden, wenn die Armeereform "Weiterentwicklung der Armee" umgesetzt ist.</b></p><p>Der Bericht geht auf einen Auftrag des Bundesrates zurück, die langfristige Entwicklung der Alimentierung von Armee und Zivilschutz mit qualifizierten Dienstpflichtigen näher zu untersuchen. Diese Arbeiten bestehen aus zwei Teilen. Der nun genehmigte erste Teil des Berichtes enthält kurz- und mittelfristige Massnahmen zur Verbesserung schwergewichtig der Zivilschutzbestände. Überlegungen zu einer längerfristigen Weiterentwicklung des Dienstpflichtsystems werden in einem zweiten Teil des Berichtes voraussichtlich bis Ende 2021 vorliegen.</p><p></p><p>Armee: ohne Massnahmen Unterbestände Ende des Jahrzehntes</p><p>Der erste Teil des Berichts zeigt auf, dass die Armee für den Einsatz derzeit genügend Armeeangehörige hat. Ende dieses Jahrzehnts wird ihr Effektivbestand jedoch von 140'000 auf 120'000 Armeeangehörige sinken. Der Grund dafür ist, dass mit dem Ende der Übergangsfrist der Weiterentwicklung der Armee (WEA) die Dienstpflicht von 12 auf 10 Jahre reduziert wird; 2028 und 2029 werden deshalb jeweils zwei Jahrgänge aus der Armee entlassen. Diese Entlassungen waren in der Konzeption der WEA vorgesehen. Weil die vorzeitigen Abgänge aus der Armee aber fast dreimal höher als prognostiziert sind, wird es Ende dieses Jahrzehnts ohne Massnahmen zu erheblichen Unterbeständen kommen.</p><p>Eine weitere Herausforderung ist, dass die Bestände in den Wiederholungskursen zu tief sind, um angemessen trainieren zu können. Grund dafür ist die hohe Zahl an Armeeangehörigen der früheren Jahrgänge, die zwar noch dienstpflichtig sind, ihre Ausbildungsdienstpflicht aber bereits absolviert haben. Sie können nur noch für Einsätze aufgeboten werden. Zudem bedeutet die Änderung des Ausbildungsmodells (sechs Wiederholungskurse in 10 Jahren, kürzere Rekrutenschule, weniger Diensttage), dass die Armeeangehörigen nicht jedes Jahr in die Wiederholungskurse einrücken.</p><p></p><p>Massnahmen für die Armee nach Umsetzung der laufenden Reform</p><p>Die WEA befindet sich noch in Umsetzung, weshalb es nicht sinnvoll wäre, strukturelle Anpassungen einzuleiten. Zudem fehlt es während der Umsetzungsphase an soliden Erfahrungswerten, um solche Anpassungen zu begründen. Es machen zum Beispiel rund ein Fünftel der Stellungspflichtigen von der neuen Möglichkeit Gebrauch, die Rekrutenschule zu verschieben. Heute weiss man noch nicht, zu welchem Zeitpunkt und wie viele davon tatsächlich einrücken werden. 2023 wird die Ausgangslage klarer sein. Der Bundesrat verzichtet deshalb zum gegenwärtigen Zeitpunkt darauf, Massnahmen zu ergreifen, die über bereits laufende Optimierungen der Armee hinausgehen. Er wird strukturelle Anpassungen mit dem Abschlussbericht zur Umsetzung der WEA im Jahr 2023 vorschlagen.</p><p></p><p>Zivilschutz: zu wenig Rekrutierungen</p><p>Die Analyse zu den Beständen beim Zivilschutz zeigt, dass tiefe Rekrutierungszahlen für die Alimentierungslücken verantwortlich sind. Die Ursache liegt teilweise in der Einführung der differenzierten Zuweisung (Tauglichkeit) in der Armee. Dadurch bleiben heute mehr Stellungspflichtige in der Armee, die früher in den Zivilschutz eingeteilt wurden.</p><p>Dazu kommt, dass mit der Revision des Bundesgesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (BZG) die bisherige Reserve durch einen interkantonalen Personalpool ersetzt und die Einteilungsdauer von 20 auf 14 Jahre gesenkt wurde. Als Folge davon wurden per 2021 mehrere Jahrgänge entlassen. Diese Anpassung wurde in der Annahme vorgenommen, dass jährlich neu 6000 Zivilschutzpflichtige rekrutiert werden, um die nationale Zielgrösse von 72'000 Angehörigen des Zivilschutzes zu erreichen. Seit 2012 sinken jedoch die Rekrutierungszahlen; sie erreichten 2017 nur noch 3800 neue Schutzdienstpflichtige. Damit kann die angestrebte Alimentierung bald nicht mehr erreicht werden: Ohne Gegenmassnamen kann der Bestand bis 2030 auf rund 51'000 Angehörige des Zivilschutzes fallen. Während einer Übergangszeit können die Kantone die Dauer der Schutzdienstplicht zwar verlängern, aber das löst das Problem der geringen Rekrutierungszahlen langfristig nicht.</p><p></p><p>Massnahmen, um Potenzial von Schutzdienstpflichten besser auszuschöpfen</p><p>Den Kantonen stehen einige gesetzlichen Möglichkeiten zur Verfügung, um ihre Bestände zumindest vorübergehend leicht zu verbessern. Sie können dank einer Übergangsbestimmung des BZG Schutzdienstpflichtige bis 2025 bis zum 40. Altersjahr einteilen sowie zum neu geschaffenen interkantonalen Personalpool zugreifen, um Bestände auszugleichen. Da diese Massnahmen die Bestände nicht substanziell oder nachhaltig verbessern, hat der Bundesrat weitere Massnahmen beschlossen, um der Tendenz der sinkenden Bestände beim Zivilschutz entgegenzuwirken:</p><p>Damit das Potenzial von Schutzdienstpflichtigen besser ausgeschöpft werden kann, soll eine Zuteilung in Abweichung vom Wohnortsprinzip geprüft werden. Ebenfalls soll eine differenzierte Tauglichkeit von Schutzdienstpflichtigen geprüft werden, um mehr Schutzdiensttaugliche zu gewinnen.</p><p>Zudem sollen künftig Zivildienstleistende verpflichtet werden können, einen Teil ihrer Zivildienstpflicht in einer Zivilschutzorganisation mit dauerndem Unterbestand zu absolvieren. Dadurch wird der Zivildienst dem Zivilschutz angenähert, wie dies auch von der Regierungskonferenz Militär, Zivilschutz und Feuerwehr (RK MZF) gefordert wurde. Auf diese Weise kann das Rekrutierungs- und Alimentierungsproblem des Zivilschutzes stark entschärft werden. Weil Zivildienstpflichtige nur bei Bedarf in Zivilschutzorganisationen mit dauerndem Unterbestand eingeteilt werden sollen, entstehen keine Überbestände.</p><p>Der Bundesrat sieht zudem vor, dass Militärdiensttaugliche, die die Rekrutenschule nach dem 25. Altersjahr noch nicht absolviert haben, künftig schutzdienstpflichtig werden. Zudem sollen Militärdienstpflichtige, die nach vollständig absolvierter Rekrutenschule militärdienstuntauglich werden, für den Zivilschutz verpflichtet werden.</p><p>Der Bundesrat hat das VBS und das WBF mit der Erarbeitung einer entsprechenden Vernehmlassungsvorlage des Bundesgesetzes über die Armee und die Militärverwaltung (MG), des Bundesgesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (BZG) und des Bundesgesetzes über den zivilen Ersatzdienst (ZDG) bis Sommer 2022 beauftragt.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Bericht des Bundesrates vom 30. Juni 2021; Alimentierung von Armee und Zivilschutz, Teil 1: Analyse und kurz- und mittelfristige Massnahmen
    Resolutions
    Date Council Text
    21.09.2022 2 Kenntnisnahme
    15.06.2023 1 Kenntnisnahme
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 21.09.2022</b></p><p><b>Ständerat diskutiert über die Dienstpflicht der Zukunft</b></p><p><b>Für die Armee und den Zivilschutz sollen in der Zukunft genügend Personen rekrutiert werden können. Der Ständerat hat am Mittwoch zwei vor dem Ukraine-Krieg verfasste Berichte des Bundesrates zur Kenntnis genommen. Auch der Bürgerdienst kam aufs Tapet.</b></p><p>Die Regierung prüft zurzeit zwei Varianten für die künftige Dienstpflicht vertieft. Bei der einen würden der Zivildienst und der Zivilschutz zusammengelegt, bei der anderen die Dienstpflicht auf Frauen ausgeweitet.</p><p></p><p>Zwei Varianten in Prüfung</p><p>Die Variante "Sicherheitsdienstpflicht" sieht eine Zusammenlegung des Zivildienstes und des Zivilschutzes in eine neue Organisation vor. Das soll sicherstellen, dass der Zivilschutz genügend Personal rekrutieren kann. Da die Armee bei der Rekrutierung Vorrang habe, würde diese Variante auch der Armee ausreichend Personal bringen.</p><p>Bei der zweiten Variante handelt es sich um die "bedarfsorientierte Dienstpflicht", bei welcher die Dienstpflicht auf Frauen ausgeweitet würde. Laut dem Bundesrat würden aber nur so viele Personen rekrutiert, wie Armee und Zivilschutz benötigen.</p><p>Das wären rund die Hälfte aller stellungspflichtigen Frauen und Männer. Weil aber der Rekrutierungspool gegenüber heute verdoppelt würde, kann laut Bundesrat sichergestellt werden, dass für Armee und Zivilschutz genügend Personal zur Verfügung stünde.</p><p></p><p>Sicherheitsdienstpflicht bevorzugt</p><p>Die Mehrheit der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerats (SIK-S) unterstützt zurzeit das Modell "Sicherheitsdienstpflicht". Doch auch die Ausdehnung der Dienstpflicht auf die Frauen will die Kommissionsmehrheit nicht fallen lassen.</p><p>Die SIK-S will zudem Frauen möglichst rasch verpflichten, am Informationstag der Armee teilzunehmen. Sie hofft, dass sich damit mehr Frauen motivieren lassen, freiwillig Militärdienst zu leisten. Die Arbeiten für eine Ausweitung des Obligatoriums für Frauen seien in Vorbereitung, sagte Verteidigungsministerin Viola Amherd.</p><p>Andrea Gmür-Schönenberger (Mitte/LU) plädierte für Wehrgerechtigkeit: "Es kann nicht sein, dass es einfacher ist, ein Zivildienstgesuch zu stellen, als die Steuererklärung auszufüllen."</p><p>Die hohen Abgänge in den Zivildienst sind auch in den Augen von Josef Dittli (FDP/UR) ein Problem. Er plädierte für einen "Bürgerinnen- und Bürgerdienst", um neben der Sicherheit auch andere Aufgaben in der Gesellschaft wahrnehmen zu können.</p><p>In die gleiche Kerbe hieb Charles Juillard (Mitte/JU) - er ist Mitglied des Komitees der im vergangenen Frühling lancierten Service-citoyen-Initiative. Ein solcher Dienst im Zeichen der Solidarität könne die jungen Menschen im Land näher zusammenbringen.</p><p></p><p>Zahl der vorzeitigen Abgänge senken</p><p>Amherd, sagte, die Zahl der vorzeitigen Abgänge aus der Armee müsse reduziert werden, um den Effektivbestand der Armee über die nächsten Jahre hinaus halten zu können. Massnahmen, um den Dienst in der Armee mit dem zivilen Leben besser vereinbar machen zu können, gebe es bereits. Zu weiteren Massnahmen wolle der Bundesrat bis im kommenden Sommer einen Bericht vorlegen.</p><p>Mit einer Gesetzesrevision will der Bundesrat erreichen, dass Zivilschutz von Zivildienstleistenden unterstützt werden kann, indem diese verpflichtet werden können, einen Teil ihrer Dienstzeit im Zivilschutz zu absolvieren. Die Vernehmlassung werde Ende 2022 beginnen, das Gesetz ab 2024 in Kraft treten, sagte Amherd im Rat.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 15.06.2023</b></p><p><b>Nationalrat gegen sofortige Fusion von Zivilschutz und Zivildienst</b></p><p><b>Der Nationalrat macht dem Bundesrat keine Vorgaben bei der Organisation von Zivilschutz und Zivildienst. Er hat eine Motion seiner Sicherheitspolitischen Kommission (SIK-N) abgelehnt, welche die schnellstmögliche Zusammenlegung forderte.</b></p><p>Die grosse Kammer fällte ihren Entscheid am Donnerstag mit 96 zu 83 Stimmen bei 4 Enthaltungen. Der Vorstoss ist damit vom Tisch.</p><p>Die SIK-N begründete ihre Motion damit, dass vielerorts die Bestände beim Zivilschutz schrumpften. Mehrere Kantone bekundeten Schwierigkeiten und seien beunruhigt. Es gebe zu viele Abgänge aus der Armee in den Zivildienst, was dem Zivilschutz schade.</p><p>Der Bundesrat bestritt das Problem nicht, wollte aber zunächst die laufenden Abklärungen zur Zukunft der Dienstpflicht abschliessen. Auch in diesem Kontext werde eine Zusammenlegung geprüft. Beispielsweise bei der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen und zu den Kosten gebe es noch viele offene Fragen. Die Vorstellungen gingen stark auseinander.</p><p>Der Kommission war das von der Landesregierung vorgeschlagene Tempo zu langsam. Mehrere Kantone bekundeten Schwierigkeiten und seien beunruhigt. Zugleich steige die Gefahr von Naturkatastrophen, Pandemien, Cyberangriffen oder Stromausfällen. Tendenziell müsse die Schweiz beim Bevölkerungsschutz künftig noch besser vorbereitet sein als heute. Es sei notwendig, rasch zu handeln.</p><p></p><p>Warnung vor Schnellschuss</p><p>Eine Minderheit der SIK-N war gegen die Motion. Sie warnte vor Schnellschüssen, die ein schnelles Vorgehen vorgaukelten. Eine Zusammenlegung von Zivildienst und Zivilschutz sei komplex und hätte grosse Auswirkungen, namentlich auch auf die Kantone. Zudem stellten sich Fragen der Machbarkeit, der Kosten und der Gleichbehandlung.</p><p>Angeschlossen hatten sich der Minderheit nebst Nationalrätinnen und Nationalräten von SP und Grünen auch der Walliser SVP-Nationalrat Jean-Luc Addor. Der Rest der SVP-Fraktion unterstützte den Vorstoss - ebenso wie die FDP. Die Linke lehnte ihn dagegen als Angriff auf den Zivildienst ab. Die Mitte wollte zuerst offene Fragen geklärt haben.</p><p>Die Grünliberalen stimmten für die Motion. Sie sahen in der Zusammenlegung einen Schritt in Richtung eines von ihnen befürworteten Bürgerdienstes mit freier Wahl zwischen Militärdienst, Zivildienst und Zivildienst.</p><p>Bereits im Januar hatte der Bundesrat eine Vorlage in die Vernehmlassung gegeben, die dem Zivilschutz zu mehr Personal verhelfen soll. Vorgesehen ist unter anderem, dass Zivilschutzorganisationen, die auf Dauer zu wenig Personal haben, als Einsatzbetriebe für Zivis anerkannt werden. Voraussetzung ist dabei, dass der Zivilschutz alle anderen Mittel ausgeschöpft hat, um den Unterbestand zu beheben.</p>
Updated
10.04.2024 15:30

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