Mobilität von Dienstleistungserbringern. Abkommen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich
Details
- ID
- 20210053
- Title
- Mobilität von Dienstleistungserbringern. Abkommen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich
- Description
- Botschaft vom 30. Juni 2021 zur Genehmigung des Befristeten Abkommens zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich über die Mobilität von Dienstleistungserbringer
- InitialSituation
- <p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 30.06.2021</b></p><p><b>Schweiz - UK: Bundesrat verabschiedet Botschaft zum Abkommen über die Mobilität von Dienstleistungserbringern </b></p><p><b>Der Bundesrat hat am 30. Juni 2021 die Botschaft zum Abkommen zwischen der Schweiz und dem UK über die Mobilität von Dienstleistungserbringern (Services Mobility Agreement, SMA) verabschiedet. Mit dem Abkommen wird der gegenseitige erleichterte Zugang für Dienstleistungserbringer nach dem Wegfall des Freizügigkeitsabkommens zwischen der Schweiz und dem UK sichergestellt. </b></p><p>Das Abkommen über die Mobilität von Dienstleistungserbringern zwischen der Schweiz und dem UK (SMA) wurde am 14. Dezember 2020 unterzeichnet und wird seit 1. Januar 2021 vorläufig angewendet. Das SMA regelt den gegenseitigen Marktzugang und befristeten Aufenthalt von Dienstleistungserbringern wie beispielsweise von Unternehmensberatern, IT-Experten oder Ingenieuren. Es sichert der Schweiz und dem UK den gegenseitigen erleichterten Marktzugang für Dienstleistungserbringer, nachdem das Abkommen Schweiz-EU über die Personenfreizügigkeit (FZA) seit 1. Januar 2021 keine Anwendung mehr auf das UK findet. Das SMA enthält ausserdem Bestimmungen zur Anerkennung beruflicher Qualifikationen. </p><p>Das Abkommen sieht vor, dass die Schweiz das bereits bislang praktizierte und in der Wirtschaft bekannte Meldeverfahren für Dienstleistungserbringer aus dem UK bis 90 Tage pro Jahr fortführen wird. Es erlaubt damit der Schweizer Wirtschaft, weiterhin kurzfristige Dienstleistungen von Unternehmen aus dem UK zeitnah in Anspruch zu nehmen. Auch werden unter dem SMA die flankierenden Massnahmen für Dienstleistungserbringer aus dem UK vollumfänglich weitergeführt. Im Jahr 2019 wurden in der Schweiz rund 3'800 meldepflichtige Dienstleistungserbringer bis 90 Tage aus dem UK registriert.</p><p>Auf Seiten des UK liegt mit dem SMA eine Marktöffnung gegenüber der Schweiz durch Marktzugangsverpflichtungen in über 30 Dienstleistungssektoren vor. Ausserdem gewährt das UK Schweizer Dienstleistungserbringern im SMA weitere Vorzugsbedingungen. Beispielsweise unterstehen Schweizer Dienstleistungserbringer keiner wirtschaftlichen Bedarfsprüfung für den Zugang in diesen Sektoren im UK. Dienstleistungserbringer aus der Schweiz erhalten einen Zugang im UK für 12 Monate innerhalb einer Periode von 24 Monaten. Mit diesen Bedingungen ermöglicht das SMA Schweizer Unternehmen auch in Zukunft einen weitgehenden Marktzugang im UK für vertragsbasierte Dienstleistungserbringungen durch natürliche Personen.</p><p>Das SMA ist zunächst auf zwei Jahre befristet. Die Vertragsparteien können gemeinsam eine Verlängerung beschliessen.</p><p>Die Vernehmlassung zum SMA dauerte vom 17. Februar 2021 bis zum 30. April 2021. Im Rahmen der Vernehmlassung gingen insgesamt 35 Stellungnahmen ein. Alle Vernehmlassungsteilnehmenden sprachen sich für das SMA aus. In einigen Stellungnahmen wurden einzelne Aspekte des SMA kritisch beurteilt oder Nachbesserungen im Falle einer Verlängerung des Abkommens gefordert. </p><p>Mit der Verabschiedung der Botschaft übermittelt der Bundesrat das Abkommen zur Genehmigung an die Eidgenössischen Räte.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 30. Juni 2021 zur Genehmigung des Befristeten Abkommens zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich über die Mobilität von Dienstleistungserbringer
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 0
- Text
- Befristetes Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland über die Mobilität von Dienstleistungserbringern
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesbeschluss über die Genehmigung des Befristeten Abkommens zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich über die Mobilität von Dienstleistungserbringern
- Resolutions
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Date Council Text 15.12.2021 2 Beschluss gemäss Entwurf 08.03.2022 1 Zustimmung 18.03.2022 2 Annahme in der Schlussabstimmung 18.03.2022 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 15.12.2021</b></p><p><b>Ständerat will Abkommen mit Grossbritannien verlängern</b></p><p><b>Schweizer Dienstleistungserbringer sollen nach dem Willen des Ständerats auch weiter vom erleichterten Zugang zum britischen Markt profitieren. Die kleine Kammer hat sich am Mittwoch dafür ausgesprochen, ein entsprechendes Abkommen definitiv zu genehmigen.</b></p><p>Der Ständerat folgte mit 40 zu 0 Stimmen ohne Enthaltungen der Empfehlung seiner Aussenpolitischen Kommission (APK-S).</p><p>Dieses Abkommen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland wurde nötig, da ab Januar 2021 wegen des Brexit das Freizügigkeitsabkommen Schweiz-EU keine Anwendung mehr auf das Vereinigte Königreich findet. Der Vertrag mit Grossbritannien wurde Ende 2020 unterzeichnet und wird bereits seit dem 1. Januar 2021 vorläufig angewendet.</p><p>Der Vertrag ist zunächst auf zwei Jahre befristet. Er regelt etwa den Marktzugang Unternehmensberatern, IT-Experten oder Ingenieuren. Konkret behält die Schweiz gegenüber Grossbritannien das bereits bislang praktizierte Meldeverfahren für Dienstleistungserbringer bis neunzig Tage pro Jahr bei.</p><p>Aufseiten Grossbritanniens erfolgt die Marktöffnung gegenüber der Schweiz in über dreissig Dienstleistungssektoren: Damit erhalten Dienstleistungserbringer aus der Schweiz den Zugang für zwölf Monate innerhalb einer Periode von 24 Monaten. Profitieren können Personen mit Hochschulabschluss oder gleichwertiger Qualifikation.</p><p>Grossbritannien hat sich zudem in einem Brief bereit erklärt, die Anerkennung von Schweizer Berufsabschlüssen zu prüfen. Ausserdem gewährt London Vorzugsbedingungen: Schweizer Dienstleistungserbringer unterliegen keiner wirtschaftlichen Bedarfsprüfung und brauchen keinen Nachweis von Englischkenntnissen.</p><p>Wirtschaftsminister Guy Parmelin betonte in der Debatte, es gehe um begrenzte Einsätze, nicht um Migration. Der Zugang zum britischen Markt sei für die Schweizer Wirtschaft sehr wichtig. Die gefundene Lösung sei nahe an dem, was das Vereinigte Königreich und die Europäische Union vereinbart hätten. Damit werde eine Diskriminierung von Schweizer Unternehmen vermieden.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 08.03.2022</b></p><p><b>Parlament will Abkommen mit Grossbritannien weiterführen</b></p><p><b>Schweizer Dienstleistungserbringer sollen nach dem Willen des Bundesparlaments weiterhin vom erleichterten Zugang zum britischen Markt profitieren. Als Zweitrat hat der Nationalrat am Dienstag ein entsprechendes Abkommen definitiv genehmigt.</b></p><p>Die grosse Kammer fällte ihren Entschied mit 174 zu 0 Stimmen ohne Enthaltungen. Sie folgte damit dem Antrag ihrer Aussenpolitischen Kommission (APK-N).</p><p>Das Geschäft ist damit bereit für die Schlussabstimmung. Der Ständerat hatte sich bereits in der Wintersession für das Dienstleistungsabkommen ausgesprochen.</p><p>Der Vertrag mit Grossbritannien wurde Ende 2020 unterzeichnet und wird bereits seit dem 1. Januar 2021 vorläufig angewendet. Er wurde nötig, da wegen des Brexit das Freizügigkeitsabkommen Schweiz-EU keine Anwendung mehr auf das Vereinigte Königreich findet.</p><p>Das Abkommen gilt zunächst für zwei Jahre. Es regelt etwa den Marktzugang Unternehmensberatern, IT-Experten oder Ingenieuren. Konkret behält die Schweiz gegenüber Grossbritannien das bereits bislang praktizierte Meldeverfahren für Dienstleistungserbringer bis neunzig Tage pro Jahr bei.</p><p>Aufseiten Grossbritanniens erfolgt die Marktöffnung gegenüber der Schweiz in mehr als 30 Dienstleistungssektoren: Damit erhalten Dienstleistungserbringer aus der Schweiz den Zugang für zwölf Monate innerhalb einer Periode von 24 Monaten. Profitieren können Personen mit Universitätsabschluss oder gleichwertiger Qualifikation.</p><p>In der vorberatenden Kommission sei die Vorlage unbestritten gewesen, sagte Elisabeth Schneider-Schneiter (Mitte/BL). Es gebe jedoch auch Wermutstropfen, etwa, was die fehlende Anerkennung von Schweizer Berufsabschlüssen angehe. Letztlich bringe der Brexit administrativen Mehraufwand.</p><p>Grossbritannien habe zugesagt, die Anerkennung von Schweizer Berufsabschlüssen zu prüfen, sagte Wirtschaftsminister Guy Parmelin. Erste Fortschritte seien bereits erzielt worden.</p>
- Updated
- 10.04.2024 15:19