Soziale Sicherheit. Abkommen mit Tunesien

Details

ID
20210058
Title
Soziale Sicherheit. Abkommen mit Tunesien
Description
Botschaft vom 18. August 2021 zur Genehmigung des Abkommens zwischen der Schweiz und Tunesien über soziale Sicherheit
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 18.08.2021</b></p><p><b>Botschaft zum Sozialversicherungsabkommen mit Tunesien </b></p><p><b>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 18. August 2021 die Botschaft zur Genehmigung des Abkommens über soziale Sicherheit zwischen der Schweiz und Tunesien ans Parlament überwiesen. Das Abkommen koordiniert die Alters-, Hinterlassenen- und Invaliditätsvorsorge der Vertragsstaaten und regelt die Auszahlung von Renten ins Ausland. Damit werden auch die wirtschaftlichen Beziehungen der Schweiz mit Tunesien unterstützt. </b></p><p>Inhaltlich entspricht das Abkommen den anderen von der Schweiz abgeschlossenen Sozialversicherungsabkommen und richtet sich nach den internationalen Standards zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit. Es koordiniert die Alters-, Hinterlassenen- und Invaliditätsvorsorge, so dass die Angehörigen beider Staaten nicht benachteiligt oder diskriminiert werden können. Entsprechend gewährleistet das Abkommen eine weitgehende Gleichbehandlung der Versicherten, regelt die Auszahlung von Renten ins Ausland und vermeidet Doppelbelastungen. Es enthält zudem eine Grundlage für die Bekämpfung von Missbräuchen.</p><p>Das Abkommen wurde unter den Vertragsstaaten ausgehandelt und am 25. März 2019 unterzeichnet. Damit es in Kraft treten kann, muss es zunächst von den Parlamenten der Vertragsstaaten genehmigt werden. </p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 18. August 2021 zur Genehmigung des Abkommens zwischen der Schweiz und Tunesien über soziale Sicherheit
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    0
    Text
    Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Tunesien über soziale Sicherheit
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über die Genehmigung des Abkommens zwischen der Schweiz und Tunesien über soziale Sicherheit
    Resolutions
    Date Council Text
    06.12.2021 2 Beschluss gemäss Entwurf
    28.02.2022 1 Zustimmung
    18.03.2022 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    18.03.2022 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 06.12.2021</b></p><p>Der Ständerat hat das Sozialversicherungsabkommen mit Tunesien genehmigt. Mit 35 zu 4 Stimmen stellte er sich hinter das Abkommen, das eine weitgehende Gleichbehandlung der Versicherten gewährleistet, die Auszahlung von Renten ins Ausland regelt und Doppelbelastungen vermeidet. Die Vorlage geht an den Nationalrat. Damit das 2019 ausgehandelte Abkommen in Kraft treten kann, muss es von den Parlamenten beider Staaten genehmigt werden.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 28.02.2022</b></p><p><b>Parlament stimmt Sozialversicherungsabkommen mit Tunesien zu</b></p><p><b>Das Schweizer Parlament hat dem Abkommen über soziale Sicherheit mit Tunesien zugestimmt. Der Nationalrat hiess es am Montag als Zweitrat gut, gegen den Willen der SVP-Fraktion.</b></p><p>Die grosse Kammer fällte ihren Entscheid mit 134 zu 54 Stimmen ohne Enthaltung. Das Geschäft ist damit bereit für die Schlussabstimmung.</p><p>Das Abkommen koordiniert die Alters-, Hinterlassenen- und Invaliditätsvorsorge der beiden Staaten und regelt die Auszahlung von Renten ins Ausland. Mit dem Abkommen würden auch die wirtschaftlichen Beziehungen der Schweiz mit Tunesien unterstützt, schrieb der Bundesrat zur Botschaft.</p><p>Die SVP-Fraktion hatte auf das Abkommen nicht eintreten wollen, blieb mit einem entsprechenden Antrag aber ohne Erfolg. SVP-Nationalrat Andreas Glarner (AG) verwies als Sprecher der Minderheit der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-N) insbesondere auf Demokratiedefizite, Korruption oder die Verfolgung von Homosexuellen in Tunesien.</p><p>Glarner warf der Linken vor, diese Probleme durchaus als Einwand anzuführen, wenn es um Rückführungen abgewiesener Asylsuchender aus Tunesien gehe - nicht aber im Zusammenhang mit dem Sozialversicherungsabkommen. Dabei zitierte er Aussagen des Zürcher SP-Nationalrats Angelo Barrile in der Kommission. Barrile und auch Nationalpräsidentin Irène Kälin (Grüne) monierten daraufhin, dass die Beratungen der SGK-N dem Kommissionsgeheimnis unterstünden.</p><p>Namens der Mehrheit der vorberatenden Kommission betonte Philippe Nantermod (FDP/VS), die erwarteten Einsparungen bei anderen Sozialversicherungen und durch Verbesserungen bei der Missbrauchsbekämpfung dürften die erwarteten Mehrausgaben mehr als aufwiegen.</p><p>Yvonne Feri (SP/AG) unterstrich, es handle sich um ein Standardabkommen, wie es die Schweiz bereits mit vielen anderen Ländern abgeschlossen habe. Für Schweizer Unternehmen sei es praktisch, wenn sie bei Arbeiten in Tunesien auf weniger bürokratische Hürden stiessen. Auch Sozialminister Alain Berset sagte, das Abkommen eigne sich nicht für eine Grundsatzdiskussion über die Lage in Tunesien.</p><p>Derzeit leben rund 1500 Schweizerinnen und Schweizer in Tunesien. 8000 Personen mit einer tunesischen Staatsangehörigkeit leben in der Schweiz.</p><p>Die Schweiz hat mit mehreren Staaten solche Abkommen. Ziel ist, zu verhindern, dass Angehörige der jeweiligen Staaten benachteiligt oder diskriminiert werden.</p>
Updated
10.04.2024 15:27

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