Gegen die Verbauung unserer Landschaft (Landschaftsinitiative). Volksinitiative
Details
- ID
- 20210065
- Title
- Gegen die Verbauung unserer Landschaft (Landschaftsinitiative). Volksinitiative
- Description
- Botschaft vom 1. September 2021 zur Volksinitiative «Gegen die Verbauung unserer Landschaft (Landschaftsinitiative)»
- InitialSituation
- <h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 01.09.2021</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Landschaftsinitiative</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 1. September 2021 die Botschaft zur Volksinitiative "Gegen die Verbauung unserer Landschaft (Landschaftsinitiative)" verabschiedet. Darin beantragt er dem Parlament, Volk und Ständen die Vorlage zur Ablehnung zu empfehlen. Hingegen unterstützt der Bundesrat einen indirekten Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative, den die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats (UREK-S) in die Vernehmlassung gegeben hat. Bereits am 12. Mai 2021 beschloss der Bundesrat daher, auf einen eigenen indirekten Gegenvorschlag zu verzichten.</strong></p><p class="Standard_d">Die Landschaftsinitiative will den Grundsatz der Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet stärken sowie die Anzahl der Gebäude und die von ihnen beanspruchte Fläche im Nichtbaugebiet plafonieren. Ergänzend dazu sieht die Initiative Grundsätze vor, mit denen im Nichtbaugebiet die Neuerstellung von Bauten und Anlagen sowie die Änderung bestehender Bauten und Anlagen beschränkt werden sollen. Über den Vollzug des Verfassungsartikels sollen die Kantone Bericht erstatten. Die Details dieser Berichterstattungspflicht sind durch den Gesetzgeber festzulegen.</p><p class="Standard_d">Der Bundesrat begrüsst die Stossrichtung der Landschaftsinitiative. Die vorgeschlagene Stärkung des Trennungsgrundsatzes und die angestrebte Plafonierung der Anzahl der Gebäude sowie der von diesen beanspruchten Flächen im Nichtbaugebiet stellen ein geeignetes Vorgehen dar, um den anhaltenden Kulturlandverlust zu bremsen. Zentrale Umsetzungsfragen lässt die Initiative aber nach Ansicht des Bundesrats offen. So wird nicht präzisiert, wie das angestrebte Plafonierungsziel konkret erreicht werden soll. Zentrale Punkte müssten daher noch im Gesetz geklärt werden, ohne dass dem Initiativtext hierzu klare Vorgaben entnommen werden könnten. Mit einer Annahme der Initiative wäre deshalb im Hinblick auf ein anschliessendes Gesetzgebungsverfahren nicht viel gewonnen. Ausserdem ist teilweise unklar, inwiefern geltende rechtliche Bestimmungen mit dem vorgeschlagenen Verfassungsartikel vereinbar sind. Betroffen ist hier vor allem die bodenunabhängige Landwirtschaft. Bei einer Annahme der Initiative dürfte die Rechtslage beim Bauen ausserhalb der Bauzonen daher während einer längeren Übergangszeit ungeklärt sein. Den Grundsatzentscheid zur Ablehnung der Landschaftsinitiative hat der Bundesrat bereits am 18. Dezember 2020 gefällt.</p><p class="Standard_d">Gemäss der Ansicht des Bundesrates hat die Gesetzesvorlage der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats (UREK-S) die wichtigen Anliegen der Landschaftsinitiative aufgegriffen und konkretisiert. Er verzichtet daher auf die Ausarbeitung eines eigenen indirekten Gegenvorschlags. Die Vernehmlassung zur Vorlage der UREK-S wurde am 21. Mai 2021 eröffnet und dauert bis am 13. September 2021.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 1. September 2021 zur Volksinitiative «Gegen die Verbauung unserer Landschaft (Landschaftsinitiative)»
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Gegen die Verbauung unserer Landschaft (Landschaftsinitiative)»
- Resolutions
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Date Council Text 16.06.2022 2 Beschluss gemäss Entwurf 20.09.2022 1 Fristverlängerung 20.09.2022 1 Bis zum 8. März 2024. 28.11.2022 2 Fristverlängerung 28.11.2022 2 Bis zum 8. März 2024. 05.12.2023 1 Zustimmung 22.12.2023 1 Annahme in der Schlussabstimmung 22.12.2023 2 Ablehnung in der Schlussabstimmung 16.02.2024 1 Eintritt der Bedingung für den Rückzug (16.02.2024) (BBl 2024 360)
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- Proceedings
- <h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 16.06.2022</strong></h3><p class="Standard_d">Zur Landschaftsinitiative beschloss der Ständerat eine Nein-Empfehlung, mit 28 zu 6 Stimmen bei 5 Enthaltungen. Eine rot-grüne Minderheit hatte die Initiative unterstützt. Auch der Bundesrat hatte die Initiative zur Ablehnung empfohlen.</p><p class="Standard_d">Die Volksinitiative will die Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet in der Verfassung verankern. Bund und Kantone sollen dafür sorgen, dass ausserhalb von Bauzonen die Zahl der Gebäude und die von diesen beanspruchte Fläche nicht zunehmen.</p><p> </p><h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><span style="color:#221E1F;"><strong>Debatte im Nationalrat, 05.12.2023</strong></span></h3><p class="Standard_d"><strong>Parlament sagt Nein zu zurückgezogener Landschaftsinitiative</strong><br><strong>Das Parlament sagt Nein zur bedingt zurückgezogenen Landschaftsinitiative. Einen indirekten Gegenvorschlag zu dem Volksbegehren haben die Räte mit dem zweiten Teil der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes schon im Herbst verabschiedet. Ein Referendum ist bisher nicht in Sicht.</strong></p><p class="Standard_d">Der Ständerat beschloss schon 2022 ein Nein zur Initiative. Der Nationalrat zog am Dienstag mit 122 zu 59 Stimmen und mit einer Enthaltung nach für den Fall, dass die Initiative doch noch an die Urne kommen sollte. Für SVP, Mitte, FDP und GLP war die Initiative nicht mehr nötig, für einige Gegner auch zu extrem.</p><p> </p><p class="Standard_d">"Echter Meilenstein"</p><p class="Standard_d">Das revidierte Raumplanungsgesetz sei ein "echter Meilenstein". Es nehme Anliegen der Initiative auf und lasse doch gewisse Freiheiten, sagte Mike Egger (SVP/SG) für die Kommissionsmehrheit. Vor allem Mitglieder der SVP argumentierten im Rat gegen die Initiative.</p><p class="Standard_d">Ausgangslagen und Siedlungsstrukturen seien nicht im ganzen Land gleich und die Raumplanung Sache der Kantone, sagte etwa Thomas de Courten (SVP/BL). Roman Hug (SVP/GR) sprach von einer "Zentralisierungsinitiative", Andreas Gafner (EDU/BE) von "sturer Umnutzungsverhinderung".</p><p class="Standard_d">Die Bevölkerung ärgere sich über den Extremismus gewisser Kreise, stellte auch Benjamin Roduit (Mitte/VS) fest. Er selber ärgerte sich über die Debatte zur Initiative, obwohl sich kein Referendum zum Raumplanungsgesetz abzeichne. "Unnötig, unklar, anti-föderalistisch" nannte Thomas Rechsteiner (Mitte/AI) die Initiative.</p><p class="Standard_d">Das Begehren verhindere Entwicklungsmöglichkeiten für die Wirtschaft und sei nicht mehr nötig, meinte Susanne Vincenz-Stauffacher (FDP/SG). Es lohne sich, Erfahrungen mit den neuen Gesetzesbestimmungen zu machen, fand auch Nicolò Paganini (Mitte/SG).</p><p> </p><p class="Standard_d">Initiativkomitee setzt auf Gesetz</p><p class="Standard_d">Die Initiantinnen und Initianten selbst setzen auf das revidierte Raumplanungsgesetz und haben ihr Begehren deshalb bedingt zurückgezogen. Es könnte aus der Schublade geholt werden, sollte das Gesetz nicht in Kraft treten. SP und Grüne plädierten für ein Ja zur Initiative für den Fall, dass diese doch noch an die Urne kommt.</p><p class="Standard_d">Wesentlich war auch der Faktor Zeit. Die neuen Bestimmungen im Raumplanungsgesetz könnten deutlich schneller umgesetzt werden als dies mit einem Verfassungsartikel und dessen Umsetzung im Gesetz möglich wäre, schrieb das Komitee zum Rückzug.</p><p class="Standard_d">Eine rot-grüne Minderheit wollte ein Ja zur Initiative. Christophe Clivaz (Grüne/VS) beklagte Unsicherheiten rund um das neue Raumplanungsgesetz. Es gebe viele Ausnahmen bei der Stabilisierung der versiegelten Flächen, zum Beispiel für Landwirtschaft, Tourismus und Anlagen zur Energiegewinnung.</p><p class="Standard_d">Martina Munz (SP/SH) kritisierte die Sonderzonen ausserhalb von Baugebieten, die das Gesetz unter strengen Auflagen zulässt, als "Blackboxes". Die Ausführungsbestimmungen des Bundesrates würden entscheiden, ob diese Zonen "ein weiteres Schlupfloch für weitere Bautätigkeiten ausserhalb des Baugebietes werden".</p><p> </p><p class="Standard_d">"Bauernland in Bauernhand"</p><p class="Standard_d">Der mit der Gesetzesrevision gelungene Kompromiss müsse sich noch beweisen, fügte Bastien Girod (Grüne/ZH) hinzu. Die Initiative habe eine laufende Diskussion verändern wollen und Wirkung gezeigt, sagte Michael Töngi (Grüne/LU), Mitglied des Initiativkomitees. Laut Beat Flach (GLP/AG) - auch er ist Mitglied des Initiativkomitees - war die Initiative eine Antwort auf die lange verschleppte Revision des Raumplanungsrechts.</p><p class="Standard_d">Die zweite Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes hatte die Räte jahrelang beschäftigt. Das Parlament entschied, diese Vorlage zum indirekten Gegenvorschlag zu der Initiative zu machen. Kernelement der Gesetzesrevision ist ein Stabilisierungsziel für das Bauen ausserhalb von Bauzonen.</p><p> </p><p class="Standard_d">Neue Abbruchprämie</p><p class="Standard_d">Die Kantone müssen in ihren Richtplänen festlegen, wie sie ausserhalb der Bauzone die Zahl der Gebäude und das Ausmass der Versiegelung stabil halten wollen. Sie müssen dem Bund regelmässig Bericht erstatten und falls nötig Anpassungen vornehmen.</p><p class="Standard_d">Dass nicht mehr genutzte Bauten aus der Landschaft verschwinden, wollen die Räte mit Anreizen erreichen. Neu sollen die Kantone unter Bedingungen Abbruchprämien für solche Gebäude bezahlen.</p><p> </p><h2 class="Titel_d"><strong>Siehe auch</strong></h2><p class="Standard_d"><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20180077">18.077 Raumplanungsgesetz. Teilrevision. 2. Etappe</a></p>
- Updated
- 23.07.2024 19:17