Covid-19-Gesetz. Änderung (Verlängerung von einzelnen Bestimmungen)

Details

ID
20210066
Title
Covid-19-Gesetz. Änderung (Verlängerung von einzelnen Bestimmungen)
Description
Botschaft vom 27. Oktober 2021 zur Änderung des Covid-19-Gesetzes (Verlängerung von einzelnen Bestimmungen)
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 27.10.2021</b></p><p><b>Coronavirus: Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Verlängerung einzelner Bestimmung des Covid-19-Gesetzes</b></p><p><b>An seiner Sitzung vom 27. Oktober 2021 hat der Bundesrat die Botschaft zur Verlängerung einzelner Bestimmungen des Covid-19-Gesetzes verabschiedet. Mit der Verlängerung möchte er sicherstellen, dass er im Fall einer anhaltenden Krise auch nächstes Jahr über die nötigen Instrumente verfügt, um die Pandemie und ihre Folgen zu bekämpfen.</b></p><p>Das seit seinem Erlass am 25. September 2020 dreimal geänderte Covid-19-Gesetz enthält die gesetzlichen Grundlagen für verschiedene Massnahmen zur Pandemiebekämpfung. Die meisten Bestimmungen des Covid-19-Gesetzes sind grundsätzlich bis am 31. Dezember 2021 befristet.</p><p>Der Bundesrat möchte sicherstellen, dass er im Fall einer anhaltenden Krise auch nächstes Jahr über die nötigen Instrumente verfügt, um die Pandemie und ihre Folgen insbesondere in den Bereichen Gesundheit, Arbeitnehmerschutz, Sport und Kultur zu bekämpfen. Er hat daher angesichts der unsicheren weiteren Entwicklung der Covid-19-Pandemie beschlossen, dem Parlament die Verlängerung einiger Bestimmungen des Covid-19-Gesetzes zu beantragen. Von der Verlängerung nicht betroffen ist der Artikel 6a, der die rechtliche Grundlage für das Covid-Zertifikat darstellt; er ist bis Ende 2022 in Kraft.</p><p>Nicht verlängert werden sollen die Bestimmungen im Bereich der Härtefallhilfen und der Arbeitslosenversicherung. Hier steht für Bundesrat und Kantone die Rückkehr zum ordentlichen wirtschaftspolitischen Instrumentarium im Vordergrund. Mit der heute verabschiedeten Vorlage soll jedoch die gesetzliche Grundlage geschaffen werden, um den Kantonen mehr Zeit für die Bearbeitung hängiger Härtefallgesuche einzuräumen, insbesondere in Zusammenhang mit offenen Rechtsverfahren. Zudem wird das EFD die Kantonsregierungen Anfang November 2021 erneut zum Bedarf an Abfederungsmassnahmen befragen und dem Bundesrat gegebenenfalls die Zuteilung einer zweiten Tranche aus der Bundesratsreserve beantragen, damit die Kantone gezielt und abgestimmt auf die bereits ergriffenen Massnahmen und Gegebenheiten besondere Härtefälle abfedern könnten.</p><p>Im Rahmen einer Konsultation zum Botschaftsentwurf begrüssten die Kantone und die gesamtschweizerischen Dachverbände grossmehrheitlich die Vorlage.</p><p>Der Bundesrat hat die Botschaft heute verabschiedet, damit das Parlament die Gelegenheit hat, die Vorberatung in den Kommissionen durchzuführen und das Gesetz in der Wintersession zu beraten, zu verabschieden und dringlich in Kraft zu setzen.</p><p>Die Verlängerung einzelner Bestimmungen des Covid-19-Gesetzes haben im Voranschlag 2022 einen finanziellen Mehrbedarf im Umfang von 915 Millionen Franken zur Folge. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung dementsprechend eine Nachmeldung zum Voranschlag 2022 verabschiedet. Die budgetierten Gesamtausgaben des Bundes für das Jahr 2022 liegen unter Berücksichtigung dieser zweiten Nachmeldung bei 80,5 Milliarden Franken und es ergibt sich ein Finanzierungsdefizit von rund 1,9 Milliarden Franken. Im ordentlichen Haushalt wird die Schuldenbremse, welche aufgrund der unterausgelasteten Wirtschaft ein Defizit zulässt, weiterhin eingehalten.</p><p></p><p>Ausgaben zur Bewältigung der Corona-Pandemie im Voranschlag 2022</p><p>In der Botschaft zum Voranschlag (18. August) und der ersten Nachmeldung (24. September) wurden für das Jahr 2022 bereits 2,7 Milliarden zur Bewältigung der Corona-Pandemie budgetiert. Mit dieser zweiten Nachmeldung kommen folgende Ausgaben hinzu:</p><p>Corona-Erwerbsersatz (ausserordentlich): 490 Millionen Bundesfinanzierung Sars-CoV-2-Tests (ausserordentlich): 134 Millionen Unterstützungsmassnahmen für die Kultur: 130 Millionen Unterstützungsmassnahmen für den Sport: 100 Millionen Bundesfinanzierung neue ambulante Therapien: 50 Millionen Funktionsaufwand Bundesamt für Gesundheit: 10,8 Millionen</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 27. Oktober 2021 zur Änderung des Covid-19-Gesetzes (Verlängerung von einzelnen Bestimmungen)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz)
    Resolutions
    Date Council Text
    01.12.2021 2 Beschluss abweichend vom Entwurf
    02.12.2021 1 Abweichung
    06.12.2021 2 Abweichung
    08.12.2021 1 Abweichung
    09.12.2021 2 Abweichung
    13.12.2021 1 Abweichung
    15.12.2021 2 Beschluss gemäss Antrag der Einigungskonferenz
    15.12.2021 1 Beschluss gemäss Antrag der Einigungskonferenz
    15.12.2021 2 Annahme der Dringlichkeitsklausel
    16.12.2021 1 Annahme der Dringlichkeitsklausel
    17.12.2021 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    17.12.2021 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 01.12.2021</b></p><p><b>Ständerat stimmt Verlängerung von Covid-Gesetz zu</b></p><p><b>Der Ständerat hat am Mittwoch aufgrund des unklaren Fortgangs der Pandemie der Verlängerung des Covid-Gesetzes zugestimmt. Zu reden gab die Frage, wie lange das Gesetz verlängert werden soll. Die meisten Bestimmungen laufen Ende dieses Jahres aus.</b></p><p>Es sei ein spezieller Zeitpunkt für die Beratung des Gesetzes, sagte Paul Rechsteiner (SP/SG) im Namen der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-S). Die Zahlen in der fünften Welle würden in einem Ausmass steigen, "das wir uns bis vor kurzem noch nicht hätten vorstellen können", sagte Rechsteiner.</p><p>Die Ständerätinnen und Ständeräte waren sich daher einig, dass eine Verlängerung gewisser Massnahmen notwendig sei. Der Pandemie-Verlauf habe sich wieder verschlechtert und es sei unklar, wie es weiter gehe, sagte etwa Maya Graf (Grüne/GL). Das zeige: "Eine Pandemie kennt keine Fristen."</p><p>Das Covid-19-Gesetz wurde seit September 2020 bereits drei Mal geändert. Weil die meisten Bestimmungen Ende Jahr auslaufen, sollen sie angesichts der epidemiologischen Situation bis Ende 2022 verlängert werden. Der Bundesrat beantragte dies bereits Ende September.</p><p></p><p>Keine "Carte Blanche" für Regierung</p><p>Die Verlängerung war im Rat grundsätzlich unbestritten. Vertreter der SVP sperrten sich jedoch gegen die Frist von Ende 2022. Hannes Germann (SVP/SH) stört sich etwa am "Ermächtigungscharakter" des Gesetzes. Es habe sehr viele Delegationsnormen drin, die dem Bundesrat Rechte gebe, die sehr weit in die Kompetenzen der Individuen eingriffen. "Wir sind gut beraten, wenn wir bei einem Ermächtigungsgesetz nicht Carte Blanche geben bis in alle Ewigkeit."</p><p>Zusammen mit einem Einzelantrag von Jakob Stark (SVP/TG) beantragte er, die Bestimmungen nur bis Ende Juni 2022 zu verlängern. Das Covid-Gesetz sei Dringlichkeitsrecht, es sei Sondergesetzgebung, sagte Stark. "Wir müssen uns überlegen, wie lange wir das jetzt schon verlängern." Der Rat lehnte diese Frist jedoch mit 28 zu 10 Stimmen vier Stimmen ab.</p><p></p><p>Unterstützung für Festivals und Messen</p><p>In der Beratung beschloss der Ständerat, den Schutzschirm für überregionale Events wie Festivals oder Messen zu verlängern. Ohne diese Rückversicherung würden Anlässe, die eine grosse Vorlaufzeit brauchen, gar nicht erst durchgeführt, glaubt der Ständerat. In diesem Punkt ging er weiter als der Bundesrat, der hier keine Verlängerung wollte.</p><p>Verlängert werden soll auch die Bezahlung von Erwerbsersatz, wenn wegen Corona-Massnahmen die Arbeit nicht ausgeführt werden kann - und zwar sowohl lediglich bei einer Einschränkung der Arbeit als auch bei einem kompletten Unterbruch. Vor allem die Gastro-Branche, die Fitness- und Gesundheitszentren sowie die Kultur- und Live-Veranstalter würden mit Nachdruck um diese Massnahme bitten, sagte Rechsteiner. Der Bundesrat wollte auch hier weniger weit gehen und den Erwerbsersatz nur noch bei einem Unterbruch ermöglichen.</p><p>Der Ständerat beschloss zudem entgegen des Wunsches des Bundesrats, dass auch die Massnahmen im Bereich der Arbeitslosenentschädigung und der Kurzarbeit verlängert werden. Der Bundesrat wolle hier in eine normale Situation kommen, sagte Gesundheitsminister Alain Berset, weswegen er diese Verlängerung ablehne.</p><p>Auf Antrag von Thomas Minder (parteilos/SH) verlängerte die kleine Kammer zudem den Artikel zu den politischen Rechten, die eine einfachere Ausübung ebendieser ermöglicht. "Es ist ein schlechtes Zeichen, wenn wir ausgerechnet in diesem sensiblen Bereich der Volksrechte sagen würden, es sei 'courant normal', während in allen anderen Bereichen Ausnahmezustand herrscht", sagte Minder.</p><p></p><p>Sport- und Kulturhilfe läuft weiter</p><p>Allen anderen Anträgen des Bundesrats stimmte die kleine Kammer zu. So sollen etwa die Massnahmen für Sportunternehmen bis zum Ende der Saison 2021/2022 - also zum 30. Juni 2022 - verlängert werden. Auch die Massnahmen im Kulturbereich werden bis Ende 2022 verlängert.</p><p>Daneben werden die Artikel, die dem Bundesrat das Recht einräumen, Massnahmen zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung zu ergreifen, bis Ende 2022 verlängert. Darunter fallen die Möglichkeiten diverser Einschränkungen, Gesundheitsmassnahmen, Grenzschliessungen, Versorgung mit medizinischen Gütern, Test- und Kontakt-Tracing-System.</p><p>Nicht verlängert werden sollen etwa die Härtefallmassnahmen. Andere Bestimmungen - wie etwa der Artikel über das Covid-Zertifikat - sind bereits bis Ende 2022 in Kraft. Diese Frist soll laut Bundesrat beibehalten werden.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 02.12.2021</b></p><p><b>National- und Ständerat diskutieren erneut über Änderungen im Covid-19-Gesetz. Dieses Mal geht es um die Verlängerung bestehender Massnahmen. Allerdings hat der Nationalrat am Donnerstag auch materielle Anpassungen beschlossen. So sollen Tests wieder kostenlos sein.</b></p><p>Das Covid-19-Gesetz trat im September 2020 in Kraft. Die meisten Bestimmungen laufen Ende dieses Jahres aus. Angesichts der epidemiologischen Situation beantragt der Bundesrat dem Parlament, verschiedene Massnahmen bis ins Jahr 2022 zu verlängern.</p><p>Darüber, dass die Verlängerung des Gesetzes nötig ist, waren sich im Nationalrat alle Fraktionen einig. Sogar die SVP, die sich der Verlängerung zunächst entgegenstellte, schwenkte aufgrund der Abstimmung vom Sonntag um.</p><p>Das Volk stehe hinter dem Gesetz, sagte Céline Amaudruz (SVP/GE). Die SVP erwarte nun aber, dass möglichst versucht werde, wieder in den "normalen Trott" zurückzukommen, sagte Fraktionschef Thomas Aeschi (SVP/ZG).</p><p></p><p>Gratistests werden wieder Thema</p><p>So beriet der Nationalrat am Donnerstag das Gesetz, nachdem dies der Ständerat am Mittwoch getan hatte. Die geplanten Änderungen seien dieses Mal nicht so spektakulär wie bei früheren Anpassungen, hielt der Zürcher GLP-Sprecher Jörg Mäder fest. Es gehe primär darum, Massnahmen zu verlängern.</p><p>Der Nationalrat diskutierte jedoch nicht nur über Verlängerungen. Er beschloss auch materielle Anpassungen, nämlich, dass der Bund die Kosten für Corona-Tests wieder übernehmen soll und dass die Kantone Personen, die bei regelmässig durchgeführten Tests in Betrieben, Schulen oder Pflegeeinrichtungen negativ getestet werden, ein Zertifikat ausstellen müssen.</p><p>Die FDP wehrte sich vergeblich gegen diese Kostenübernahme. Es sei zumutbar, dass die Testkosten für private Veranstaltungen selbst übernommen würden, sagte Marcel Dobler (FDP/SG). Auch gegen andere Anträge wehrte sich Dobler im Namen der FDP. "Auf Vorrat verlängern wollen wir nicht", sagte er etwa, und es stelle sich die Frage, ab wann etwa Firmen sich an die Situation anpassen müssten. Die "Pandemie-Versicherung" könne nicht ewig weitergeführt werden.</p><p></p><p>Schutzschirm für Open Airs bleibt offen</p><p>Wenig erfreut dürfte die FDP also darüber sein, dass der Schutzschirm für überregionale Publikumsveranstaltungen bis Ende 2022 weiterlaufen soll. Der Bundesrat wollte das Sicherheitsnetz Ende April 2022 auslaufen lassen. Auch die gesetzliche Grundlage für die Kurzarbeits- und Arbeitslosenentschädigung sowie die Möglichkeit, dass der Bund die Kantone bei Härtefallmassnahmen unterstützen kann, sollen um ein Jahr verlängert werden.</p><p>Auch den gewünschten Verlängerungen des Bundesrats stimmte der Nationalrat zu. Dazu gehört etwa, dass die Corona-Hilfen für Sport und Kultur bis zum Ende der Saison 2021/2022 - also Ende Juni 2022 - verlängert werden. In diesen Punkten sind sich National- und Ständerat einig. Anders als Bundesrat und Ständerat will der Nationalrat aber, dass Schausteller weiterhin A-fonds-perdu-Beiträge bekommen können.</p><p></p><p>Neuer Datenschutz im Covid-19-Gesetz</p><p>National- und Ständerat wollen zudem die Erwerbsausfallentschädigung verlängern. Diese soll weiterhin auch bei einer Einschränkung der Erwerbstätigkeit ausgerichtet werden. Der Bundesrat beantragte, dies nur noch bei Unterbruch der Erwerbstätigkeit zu ermöglichen.</p><p>Anders als die vorberatende Kommission vorgeschlagen hatte, beschloss der Nationalrat aber auf Antrag von Flavia Wasserfallen (SP/BE), die Hilfe nicht nur bis Mitte 2022, sondern bis Ende 2022 zu ermöglichen. So will es auch der Ständerat.</p><p>Des Weiteren fügte der Rat eine Datenschutzklausel ein, die im Gesetz bislang fehlte. Bei der Kontaktverfolgung sollen die erfassten Daten nach Abschluss der Datenauswertung, spätestens aber zwei Jahre nach der Erhebung, anonymisiert oder gelöscht werden.</p><p></p><p>SVP wollte Wirkungskreis einschränken</p><p>Ans Rednerpult stellten sich einige Vertreterinnen und Vertreter der SVP. Sie beantragten, dass das Gesetz grundsätzlich nur bis Ende Juni und nicht bis Ende Jahr verlängert wird - in der Hoffnung, dass bis dahin eine Ausstiegsstrategie stehe, wie Albert Rösti (SVP/BE) sagte. Das Parlament sei mittlerweile in der Lage, in jeder Session pragmatisch entscheiden zu können. Hilfe auf Vorrat brauche es nicht. Der Rat stimmte aber mit 112 zu 74 Stimmen gegen den Antrag.</p><p>Zudem stellte die SVP zahlreiche Anträge, mit denen der Wirkungskreis des Gesetzes eingeschränkt werden sollte. Auch sie wurden allesamt abgelehnt. Darunter war etwa der Vorschlag, ins Gesetz zu schreiben, dass Ausgangssperren für Ungeimpfte ausgeschlossen seien oder dass das Zertifikat darauf zurückgeführt wird, "wofür es vorgesehen war". Es sei nie geplant gewesen, dass das Zertifikat auch an einer Weihnachtsfeier gezeigt werden müsse, sagte Andreas Glarner (SVP/AG).</p><p>In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat die Vorlage mit 126 zu 38 Stimmen bei 25 Enthaltungen an. Das Geschäft geht zurück an den Ständerat.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 06.12.2021</b></p><p><b>Ständerat mit Übernahme von Covid-Tests nur teilweise einverstanden</b></p><p><b>Der Ständerat ist nur teilweise damit einverstanden, dass der Bund die Kosten für die Corona-Tests wieder übernehmen soll. Er hat den Vorschlag des Nationalrats am Montag eingeschränkt. In anderen Punkten ist die kleine Kammer dem Nationalrat gefolgt.</b></p><p>Das Parlament hatte sich erneut mit dem Covid-19-Gesetz zu befassen, weil zahlreiche Bestimmungen Ende Jahr auslaufen. Angesichts der epidemiologischen Lage hat der Bundesrat dem Parlament beantragt, gewisse Artikel zu verlängern. In der Wintersession war das Gesetz schon in beiden Räten, nun geht es um die Differenzbereinigung.</p><p>Am Montag im Ständerat sagte Kommissionssprecher Paul Rechsteiner (SP/SG) zu Beginn der Debatte, dass es noch vierzehn Differenzen gebe - "und das in der ersten Runde der Differenzbereinigung". Es sei ein ambitioniertes Ziel, diese in der laufenden Session zu bereinigen. Es riet dem Ständerat daher dort, wo es möglich sei, die Differenzen zu eliminieren.</p><p></p><p>Keine Übernahme bei Selbsttests</p><p>In einem der wichtigsten Punkte sind sich die Räte jedoch noch nicht einig. Der Nationalrat hatte in seiner Beratung vom Donnerstag beschlossen, dass der Bund die Kosten für Corona-Tests wieder übernehmen soll.</p><p>Der Ständerat will aber keine generelle Übernahme. So sollen die Kosten dort nicht übernommen werden, "wo jetzt Selbsttests mit ungenügender Zuverlässigkeit abgegeben werden", wie Rechsteiner erläuterte. Auch bei Tests, bei denen es keine Symptome gebe, solle der Bund die Kosten nicht übernehmen.</p><p>Es gehe um eine sehr hohe Summe, wenn der Bundesrat die Kosten übernehmen solle, sagte Rechsteiner. Mit der Version des Ständerats könnten die Kosten, die durch die Version des Nationalrats ausgelöst würden, um die Hälfte reduziert werden.</p><p>Eine Minderheit um Damian Müller (FDP/LU) lehnte aber auch eine teilweise Übernahme der Kosten ab. Sich nicht impfen zu lassen, sei eine persönliche Entscheidung - jeder und jede müsse dann die Verantwortung übernehmen. Der Rat stimmte mit 33 zu 12 Stimmen für die teilweise Übernahme der Kosten.</p><p></p><p>Offenlegung von Verträge mit Impfherstellern</p><p>Offen ist auch noch eine Bestimmung betreffend der Verträge mit Covid-19-Impfstoffherstellern. Der Nationalrat will, dass diese nach der Verhandlung jeweils veröffentlicht werden müssen. Das sei aber ein sehr sensibler Punkt, warnte Rechsteiner. Es wäre seiner Ansicht nach eine Spezialbestimmung unabhängig von allen Öffentlichkeitsgesetzen des Bundes. Der Rat strich diese Bestimmung wieder.</p><p>Ohne Gegenstimme einverstanden war der Ständerat mit der Bestimmung, dass Kantone Personen, die bei regelmässig durchgeführten Tests in Betrieben, Schulen oder Pflegeeinrichtungen negativ getestet werden, ein Zertifikat ausstellen müssen.</p><p>Auch einverstanden ist der Ständerat mit der Datenschutzklausel, die im Gesetz bislang fehlte und die der Nationalrat einfügte. So sollen bei der Kontaktverfolgung die erfassten Daten nach Abschluss der Datenauswertung, spätestens aber zwei Jahre nach der Erhebung, anonymisiert oder gelöscht werden.</p><p>Zugestimmt hat der Ständerat auch dem Antrag des Nationalrats, dass Schausteller auch im kommenden Jahr mit A-Fonds-perdu-Beiträgen unterstützt werden sollen. Es handle sich um eine kleine, aber sehr stark betroffene Gruppe von Menschen, sagte Rechsteiner. Der Nationalrat hatte zudem neu eingebracht, dass die Möglichkeit, dass der Bund die Kantone bei Härtefallmassnahmen unterstützen kann, um ein Jahr verlängert werden soll. Auch dem stimmte der Ständerat zu.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 08.12.2021</b></p><p><b>Corona-Tests für Personen ohne Symptome künftig kostenlos</b></p><p><b>Wenn Personen ohne Symptome einen Corona-Test machen, um ein Zertifikat zu erlangen, muss der Bund künftig die Kosten dafür übernehmen. PCR-Tests hingegen müssen selber berappt werden. Der Nationalrat ist am Mittwoch diesem Vorschlag des Ständerats gefolgt.</b></p><p>Der Nationalrat wollte eigentlich, dass der Bundesrat die Kosten für alle Corona-Tests übernehmen muss. Dem Ständerat ging dies aber zu weit, weswegen er Einschränkungen beschloss. Demnach sind die Tests grundsätzlich kostenlos, aber der Bundesrat hat die Möglichkeit, Ausnahmen zu bestimmen - namentlich für PCR-Tests, die nötig sind, etwa um ins Ausland zu gelangen; für Antikörpertests, die nicht vom Kanton verordnet wurden oder für Selbsttests.</p><p>Das Parlament diskutiert derzeit über das Covid-19-Gesetz, weil einige Bestimmungen Ende Jahr auslaufen. Angesichts der epidemiologischen Lage beantragte der Bundesrat dem Parlament, die Bestimmungen zu verlängern. Sowohl National- als auch Ständerat waren sich einig, dass dies angezeigt sei.</p><p></p><p>Transparenz bei Impfstoff-Verträgen</p><p>Doch die Räte diskutierten nicht nur über Verlängerungen. Neben der Änderung zu den Tests brachte der Nationalrat weitere materielle Anpassungen ins Spiel. So will er einen Artikel hinzufügen, der bestimmt, dass der Bund die Verträge mit Covid-19-Impfstoffherstellern nach Abschluss der Verhandlungen veröffentlichen muss.</p><p>Der Ständerat stellte sich dem entgegen, weil es ein sehr sensibler Punkt sei und zu einer Spezialbestimmung unabhängig von allen Öffentlichkeitsgesetzen des Bundes führen würde. Am Mittwoch betonte auch Gesundheitsminister Alain Berset im Nationalrat, dass ein problematisches Präjudiz geschaffen werde, wenn in das Gesetz geschrieben werde, dass Verträge veröffentlicht werden müssen. Das Öffentlichkeitsgesetz müsse hier seine Wirkung entfalten - und das System mit den Aufsichtskommissionen des Parlaments funktionierten.</p><p>Die Mehrheit der vorberatenden Gesundheitskommission wollte diesen Argumenten folgen. Einer Minderheit um Flavia Wasserfallen (SP/BE) gelang es aber, den Rat umzustimmen. Sie formulierte den Artikel neu so, dass er mit dem Öffentlichkeitsgesetz konform ist und den Schutz von Berufs-, Geschäfts- und Fabrikationsgeheimnissen und den Schutz der internationalen Beziehungen berücksichtigt. Der Rat folgte ihr schliesslich mit 105 zu 87 Stimmen bei zwei Enthaltungen.</p><p></p><p>Bund soll Spitalkapazitäten planen</p><p>Noch nicht einig sind sich die Räte schliesslich bei einem Artikel, der den Bundesrat zwingt, direkt in die kantonale Planung der Spitäler einzugreifen. Der Nationalrat will, dass der Bund mit den Kantonen die erforderlichen Kapazitäten für die Behandlung der Patientinnen und Patienten definiert und dass er mit ihnen die entsprechenden Reserven für Zeiten mit hoher Belastung plant.</p><p>Gesundheitsminister Berset stellte sich dem entgegen. Mitten in der Pandemie die Regeln zu ändern, verursache eine chaotische Situation, sagte er. Auch eine Minderheit um Benjamin Roduit (Mitte/VS) versuchte, den Rat dafür zu überzeugen, dass dieser Artikel nicht angebracht sei. Allerdings vergeblich - der Nationalrat hielt mit 136 zu 57 Stimmen bei zwei Enthaltungen fest.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 09.12.2021</b></p><p><b>Räte bei zwei Bestimmungen im Covid-19-Gesetz noch nicht einig</b></p><p><b>National- und Ständerat debattieren derzeit über Anpassungen und Verlängerungen im Covid-19-Gesetz. In zwei Punkten sind sie sich noch nicht einig. Dabei geht es um die Veröffentlichung von Verträgen mit Impfstoff-Herstellern und um die Frage, ob der Bund sich in die Spitalplanung der Kantone einmischen soll.</b></p><p>Der Nationalrat will, dass der Bund mit den Kantonen die erforderlichen Kapazitäten in den Spitälern für die Behandlung der Patientinnen und Patienten definiert und dass er mit ihnen die entsprechenden Reserven für Zeiten mit hoher Belastung plant.</p><p>Gesundheitsminister Alain Berset insistierte im am Donnerstag im Ständerat, dass der Bund bereits seit Beginn der Pandemie mit den Kantonen betreffend der Spitäler in Kontakt stehe und tue, was er könne. Jetzt aber ins Gesetz zu schreiben, wie das geregelt werden solle, sei keine Lösung, sagte Berset.</p><p>Auch die Mehrheit des Rats stellte sich dem Artikel entgegen. Es würde ein Regime aufgezogen werden, das für zwölf Monate gelte, sagte Berichterstatter Erich Ettlin (FDP/OW). Danach laufe das Gesetz aus. Zudem könnte es sein, dass sich die Kantone zurückzögen und die Arbeit dem Bund überliessen. Die Probleme in den Spitälern mit dem fehlenden Personal sei bekannt, aber dieser Artikel sei nicht die Lösung, sagte Ettlin.</p><p>Der Tessiner SVP-Präsident Marco Chiesa setzte sich vergeblich für diesen Artikel ein. Die Situation in den Spitälern erfordere es, dass der Bund mit den Kantonen koordiniere. Der Ständerat lehnte die Bestimmung schliesslich mit 34 zu 6 Stimmen ab.</p><p></p><p>Öffentliche Verträge mit Impfherstellern</p><p>Daneben sind sich die Räte weiterhin nicht einig darin, ob der Bund Verträge mit Covid-19-Impfstoff-Herstellern nach Beschaffung der Impfstoffe veröffentlichen muss. Der Nationalrat stimmte am Mittwoch für einen Artikel, der diese Transparenz vorsieht und dabei gleichzeitig den Schutz von Berufs-, Geschäfts- und Fabrikationsgeheimnissen und den Schutz der internationalen Beziehungen berücksichtigen will.</p><p>Der Ständerat lehnte dies am Donnerstag einstimmig ab. Man sei sich zwar bewusst, dass es in der Bevölkerung ein gewisses Bedürfnis nach Transparenz gebe, sagte Ettlin. Aber die Aufsichtskommissionen des Parlaments könnten diesen Einblick haben und auch mit dem Öffentlichkeitsgesetz könnten die Verträge eingesehen werden. Es bringe keinen Mehrwert, das ins Gesetz zu schreiben.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 13.12.2021</b></p><p><b>Covid-19-Gesetz muss in die Einigungskonferenz</b></p><p><b>Das Anpassungen im Covid-19-Gesetz müssen in die Einigungskonferenz. Der Nationalrat zeigte sich am Montag unnachgiebig. Offen sind noch zwei Differenzen.</b></p><p>In einem Punkt geht es um die Frage, ob der Bund sich in die Spitalplanung der Kantone einmischen soll. Der Nationalrat will, dass der Bund mit den Kantonen die erforderlichen Kapazitäten in den Spitälern für die Behandlung der Patientinnen und Patienten definiert und dass er mit ihnen die entsprechenden Reserven für Zeiten mit hoher Belastung plant. Mit 134 zu 54 Stimmen bei einer Enthaltung hielt der Nationalrat am Montag daran fest.</p><p>Benjamin Roduit (Mitte/VS) setzte sich vergeblich dafür ein, dass dieser Artikel gestrichen wird. Es sei unmöglich, strukturelle Probleme im Gesundheitswesen zwischen Bund und den Kantonen innert einigen Monaten zu lösen, sagte Roduit. Das Gesetz läuft voraussichtlich Ende 2022 aus.</p><p></p><p>Öffentliche Verträge mit Impfherstellern</p><p>Offen ist zudem weiterhin die Frage, ob der Bund die Verträge mit Covid-19-Impfstoff-Herstellern nach Beschaffung der Impfstoffe veröffentlichen muss oder nicht. Der Nationalrat hatte einen Artikel im Gesetz eingefügt, der diese Transparenz vorsah und dabei gleichzeitig den Schutz von Berufs-, Geschäfts- und Fabrikationsgeheimnissen und den Schutz der internationalen Beziehungen berücksichtigen wollte.</p><p>Der Ständerat stellte sich dem jedoch vehement entgegen. Man sei sich zwar bewusst, dass es in der Bevölkerung ein gewisses Bedürfnis nach Transparenz gebe, hiess es im Ständerat. Aber die Aufsichtskommissionen des Parlaments könnten diesen Einblick haben und auch mit dem Öffentlichkeitsgesetz könnten die Verträge eingesehen werden. Es bringe keinen Mehrwert, das ins Gesetz zu schreiben.</p><p>Auch die Mehrheit der vorberatenden Gesundheitskommission sei in der Zwischenzeit zum Schluss gekommen, dass die Offenlegung nicht zielführend sei und für weitere Verhandlungen eher hemmend sein könnte, sagte Lorenz Hess (Mitte/BE) im Namen der Kommission.</p><p>Der Rat folgte aber schliesslich einer Minderheit um Flavia Wasserfallen (SP/BE), die sich dafür einsetzte, dass der Artikel im Gesetz stehen bleibt. Der Rat stimmte mit 109 zu 77 Stimmen bei einer Enthaltung für die Offenlegungspflicht.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Stände- und Nationalrat, 15.12.2021</b></p><p><b>Parlament hat Covid-19-Gesetz bis Ende 2022 verlängert</b></p><p><b>Das Parlament hat die Beratung über Änderungen und Verlängerungen im Covid-19-Gesetz abgeschlossen. Es hat zahlreiche Artikel bis Ende 2022 verlängert und materielle Änderungen eingeführt. So muss der Bund künftig die Kosten für einen Teil der Tests wieder übernehmen.</b></p><p>Grund für die erneute Beratung des Covid-19-Gesetzes war, dass die meisten Bestimmungen Ende des Jahres auslaufen. Angesichts der epidemiologischen Lage beantragte der Bundesrat daher, die Bestimmungen zu verlängern.</p><p>Darüber, dass dies nötig ist, waren sich im Parlament alle einig. Im Nationalrat schwenkte sogar die SVP um, die sich der Verlängerung zunächst entgegengestellt hatte. Dies, weil die Abstimmung über das Covid-19-Gesetz am 28. November gezeigt habe, dass das Volk hinter dem Gesetz stehe, wie die Fraktion begründete.</p><p><b></b></p><p>Übernahme von Testkosten wohl ab Samstag</p><p>Im Rahmen der Beratung hat das Parlament auch materielle Änderungen angebracht. So hat es entschieden, dass der Bund die Kosten für Corona-Tests wieder weitgehend übernehmen muss. Der Bundesrat will diese Kostenübernahme möglichst rasch umsetzen und hat die entsprechende Verordnungsänderung in Konsultation gegeben, wie er am Freitag mitgeteilt hatte. </p><p>Sofern die Räte am Mittwochnachmittag und am Donnerstag der Dringlichkeitsklausel zustimmen und das angepasste Covid-19-Gesetz am Freitag in der Schlussabstimmung annehmen, soll das neue Testkostensystem am Folgetag in Kraft gesetzt werden. Diese Abstimmungen dürften Formsache sein.</p><p>Der Bund muss dann die Kosten für Tests übernehmen, die zu einem Covid-Zertifikat führen. Bezahlt werden Antigen-Schnelltests und Speichel-PCR-Pooltests. Nicht bezahlt werden Einzel-PCR-Tests bei Personen, die keine Symptome haben. Dies, weil die Nachfrage durch die Übernahme der Kosten steigen und dies die Labors überlasten würde.</p><p>Einzel-PCR-Tests sollen daher weiterhin für symptomatische Personen, Kontaktpersonen und die Bestätigung von anderen Test priorisiert werden. Auch Selbsttests und Antikörpertests sollen nicht übernommen werden, da diese für die Bekämpfung der Pandemie nicht ausschlaggebend seien.</p><p><b></b></p><p>Keine Veröffentlichung von Impfverträgen</p><p>Offen war in der Beratung zuletzt zum einen die Frage, ob der Bund Verträge mit Impfstoffherstellern veröffentlichen soll oder nicht. Darauf verzichtet das Parlament nun auf Antrag der Einigungskonferenz - so hatte es auch der Ständerat gewünscht. Zum anderen waren sich die Räte nicht einig, ob der Bund bei der Planung von Ressourcen in Spitälern in die Hoheit der Kantone eingreifen soll.</p><p>Die Einigungskonferenz fand einen Kompromiss, mit welchem nicht in die verfassungsrechtliche Kompetenz der Kantone eingegriffen wird, sich der Bund aber trotzdem engagieren muss. So erhalten die Kantone neu die Aufgabe sicherzustellen, dass ihre Spitäler die nötigen Intensivkapazitäten haben. </p><p>Der Bund soll dabei aber mit den Kantonen die nötigen Kapazitäten definieren. Die Zustimmung zu den Anträgen der Einigungskonferenz fiel in der kleinen Kammer einstimmig und in der grossen Kammer mit 138 zu 49 Stimmen bei einer Enthaltung.</p><p><b></b></p><p>Verlängerung zahlreicher Bestimmungen</p><p>Daneben hat das Parlament zahlreiche Bestimmungen im Gesetz verlängert. Bis Ende 2022 verlängert hat es die Hilfen für die Kultur, den Schutzschirm für überregionale Publikumsveranstaltungen, die gesetzliche Grundlage für die Kurzarbeits- und Arbeitslosenentschädigung sowie die Möglichkeit, dass der Bund die Kantone bei Härtefallmassnahmen unterstützen kann.</p><p>Gleiches gilt für die Erwerbsausfallentschädigung. Diese soll weiterhin auch bei einer Einschränkung - und nicht nur bei einem Unterbruch - der Erwerbstätigkeit ausgerichtet werden. Zudem werden die Corona-Hilfen für den Sport verlängert - allerdings nur bis zum Ende der laufenden Saison, also bis Ende Juni 2022.</p><p>Daneben werden die Artikel verlängert, die dem Bundesrat das Recht einräumen, Massnahmen zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung zu ergreifen. Dazu gehören verschiedene Einschränkungsmassnahmen Gesundheitsmassnahmen, Grenzschliessungen, die Versorgung mit medizinischen Gütern oder das Test- und Contact-Tracing-System. Andere Bestimmungen, wie etwa der Artikel über das Covid-Zertifikat, sind bereits bis Ende 2022 in Kraft. Diese Frist wird beibehalten.</p><p></p><p>Diskussion über Dauer der Verlängerung</p><p>Zu reden gab in den Räten vor allem die Frage, wie lange die Bestimmungen überhaupt verlängert werden sollen. Vertreter der SVP und FDP beantragten eine Verlängerung nur bis Ende Juni 2022, sie wollten keine "Verlängerung auf Vorrat". Sie kamen mit ihren Anträgen aber nicht durch.</p>
Updated
10.04.2024 15:19

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