Für tiefere Prämien – Kostenbremse im Gesundheitswesen (Kostenbremse-Initiative). Volksinitiative und indirekter Gegenvorschlag (Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung)
Details
- ID
- 20210067
- Title
- Für tiefere Prämien – Kostenbremse im Gesundheitswesen (Kostenbremse-Initiative). Volksinitiative und indirekter Gegenvorschlag (Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung)
- Description
- Botschaft vom 10. November 2021 zur Volksinitiative «Für tiefere Prämien – Kostenbremse im Gesundheitswesen (Kostenbremse-Initiative)» und zum indirekten Gegenvorschlag (Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung)
- InitialSituation
- <p class="Standard_d"><strong>In beiden Räten bestand ein Konsens, dass gegen die steigenden Kosten im Gesundheitswesen und die zunehmende Belastung der Bevölkerung durch die Krankenkassenprämien etwas getan werden müsse. Die Volksinitiative, die eine Kostenbremse verlangt und die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen an die Lohn- und Wirtschaftsentwicklung koppeln will, wurde jedoch abgelehnt. Faktoren wie die Alterung der Gesellschaft, der technisch-medizinische Fortschritt sowie die Abhängigkeit der Löhne vom Konjunkturverlauf würden nicht berücksichtigt, meinte eine Mehrheit in beiden Räten. Zudem bestehe die Gefahr, dass diese Ausgabenregel je nach Umsetzung eine Rationierung der Leistungen zur Folge haben könnte. Unterstützung fand die Initiative lediglich bei der Mitte-Partei. </strong></p><p class="Standard_d"><strong>Als Alternative modifizierten die Räte einen vom Bundesrat vorgeschlagenen indirekten Gegenvorschlag auf Gesetzesstufe. Der Gegenvorschlag sieht im Kern die Einführung von Kosten- und Qualitätszielen für das Gesundheitswesen vor. Der Bundesrat soll alle vier Jahre Vorgaben für die Leistungen gemäss der Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung festlegen. Für den Fall, dass Ziele nicht erreicht werden, macht das Gesetz aber keine Vorgaben. Weiter soll der Bundesrat zusätzliche Kompetenzen bei den Tarifen für stationäre Behandlungen erhalten. Nicht mehr Teil der Vorlage ist die zunächst vom Nationalrat vorgeschlagene Einführung einer Vertragsfreiheit bei den Laboratorien. Demnach hätten Laboranalysen nur vergütet werden sollen, wenn die Krankenkasse einen Vertrag mit dem privaten Laboratorium abgeschlossen hätte. </strong></p><p class="Standard_d">Am 10. März 2020 reichte die CVP Schweiz (heute: Die Mitte) die Volksinitiative «Für tiefere Prämien – Kostenbremse im Gesundheitswesen (Kostenbremse-Initiative)» mit rund 119'000 Unterschriften ein. Die Initiative verlangt, dass mit wirksamen Massnahmen die Kostenübernahme durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung so geregelt wird, dass sich diese Kosten entsprechend der schweizerischen Gesamtwirtschaft und den durchschnittlichen Löhnen entwickeln. Zu diesem Zweck soll eine Kostenbremse eingeführt werden.</p><p class="Standard_d">Der Bundesrat befürwortet grundsätzlich das Anliegen der Initiative, das Kostenwachstum in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) und die Belastung der Prämienzahler zu bremsen. Allerdings ist die Koppelung an die Lohnentwicklung zu starr. Faktoren wie die Alterung der Gesellschaft, der technisch-medizinische Fortschritt sowie die Abhängigkeit der Löhne vom Konjunkturverlauf werden nicht berücksichtigt. Es besteht die Gefahr, dass diese Ausgabenregel je nach Umsetzung eine Rationierung der Leistungen zur Folge hat.</p><p class="Standard_d">Der Bundesrat lehnt die Initiative ab und schlägt dem Parlament vor, als indirekten Gegenvorschlag die Vorgabe von Zielen für das maximale Kostenwachstum in der OKP vorzusehen. Bund und Kantone sollen jährlich festlegen, welches Ziel für das maximale Kostenwachstum in den einzelnen Bereichen der OKP angestrebt wird. Sie beziehen dabei die verantwortlichen gesundheitspolitischen Akteure mit ein. Wenn die Ziele überschritten werden, sind die Tarifpartner, die Kantone und der Bund verpflichtet, in den Bereichen in ihrer Verantwortung zu prüfen, ob korrigierende Massnahmen notwendig sind. Solche Massnahmen können beispielsweise die Anpassung von Tarifen oder die Zulassung von Leistungserbringern betreffen.</p><p class="Standard_d">Der indirekte Gegenvorschlag des Bundesrates berücksichtigt die Anliegen der Initiative und zeigt zusätzlich auf, wie und mit welchen Massnahmen die vorgegebenen Ziele erreicht werden können, ohne dass medizinisch-notwendige Leistungen rationiert werden.</p><p class="Standard_d">(Quelle: Botschaft und Medienmitteilung des Bundesrates vom 10.11.2021)</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 10. November 2021 zur Volksinitiative «Für tiefere Prämien – Kostenbremse im Gesundheitswesen (Kostenbremse-Initiative)» und zum indirekten Gegenvorschlag (Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung)
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Für tiefere Prämien – Kostenbremse im Gesundheitswesen (Kostenbremse-Initiative)»
- Resolutions
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Date Council Text 01.06.2022 1 Beschluss gemäss Entwurf 01.06.2022 1 Fristverlängerung 01.06.2022 1 Bis zum 21.11.2023. 26.09.2022 2 Fristverlängerung 26.09.2022 2 Bis zum 21.11.2023. 13.09.2023 2 Zustimmung 29.09.2023 2 Annahme in der Schlussabstimmung 29.09.2023 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Number
- 2
- Text
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) (Massnahmen zur Kostendämpfung – Vorgabe von Kostenzielen)
- Resolutions
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Date Council Text 01.06.2022 1 Beschluss abweichend vom Entwurf 14.03.2023 2 Abweichung 31.05.2023 1 Abweichung 13.09.2023 2 Abweichung 14.09.2023 1 Abweichung 21.09.2023 2 Zustimmung 29.09.2023 1 Annahme in der Schlussabstimmung 29.09.2023 2 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p class="Standard_d">In der mehrstündigen Debatte im <strong>Nationalrat</strong> zur Volksinitiative und zum Gegenentwurf bestand ein Konsens, dass gegen die stark steigenden Kosten im Gesundheitswesen und die zunehmende Belastung der Bevölkerung durch die Krankenkassenprämien etwas getan werden müsse. Thomas de Courten (V, BL) vertrat die Haltung der vorberatenden Kommission, welche die Initiative ablehnt. Eine Kostenbremse, die weder den medizinisch-technischen Fortschritt noch die Alterung der Bevölkerung berücksichtige, sei gefährlich, fasste er die Kommissionsmeinung zusammen. Auch zahlreiche andere Sprecher und Sprecherinnen sahen in einer starren Kostenbremse einen untauglichen Weg, um die Problemen im Gesundheitswesen und die Kostensteigerungen in den Griff zu bekommen. Jörg Mäder (GL, ZH) bezeichnete die Initiative als frommen Wunsch und nicht für einen konkreten und guten Plan. Die Volksinitiative wurde einzig von Vertreterinnen und Vertretern der Mitte-Fraktion unterstützt. Ruth Humbel (M-E, AG) nannte ein jährliches Einsparpotential im Gesundheitssystem von 6 Milliarden Franken, etwa durch bessere Koordination der Leistungen und durch die Verhinderung von unnötigen Leistungen und Übermedikation. Gegen die enorme Ressourcenverschwendung im Gesundheitswesen sei die Initiative der richtige Weg. Gerhard Pfister (M-E, ZG) sprach von einem «Gesundheitskartell», das sich im Gesundheits-Milliardenmarkt selber erhalte. Dieses «Perpetuum mobile der falschen Anreize» müsse gestoppt werden, forderte er. Der Nationalrat folgte schliesslich dem Antrag seiner Kommission und empfahl die Volksinitiative mit 156 zu 28 Stimmen zur Ablehnung. </p><p class="Standard_d">Das Eintreten auf den Gegenvorschlag wurde entgegen dem Antrag von Céline Amaudruz (V, GE) mit 119 zu 43 Stimmen bei 15 Enthaltungen beschlossen. Die Kommission schlug im Vergleich zum Antrag des Bundesrates eine modifizierte Variante vor. Kommissionssprecher Thomas de Courten (V, BL) führte aus, dass die Kommissionsmehrheit nichts von einer Zielvorgabe für das maximale Kostenwachstum wissen wollte, wie dies der Bundesrat vorgeschlagen hatte. Auch eine vereinfachte Form eines Kostenziels lehnte die Kommission ab. Die Kommissionsmehrheit befürchtete, dass die Versorgung der Patientinnen und Patienten darunter leiden könnte. Stattdessen beantragte die Kommission eine Reihe von konkreten Massnahmen, und zwar insbesondere bei den Tarifen und den Laboranalysen. Eine Kommissionsminderheit, vertreten durch Lorenz Hess (M-E, BE) und Flavia Wasserfallen (S, BE), verlangte hingegen, dass der Bundesrat nach Anhörung aller Beteiligten Kosten- und Qualitätsziele für die Leistungen für jeweils vier Jahre festlegt. Im Gegensatz zum Bundesratsvorschlag soll jedoch nicht im Gesetz konkretisiert werden, was passieren soll, wenn die Kostenziele überschritten würden. Mit der Ergänzung, so Lorenz Hess, zeige der Rat, dass es ihm ernst sei mit Kostensenkungsmassnahmen. Dabei handle es sich bei den Kosten- und Qualitätszielen nicht um Globalbudgets, aber ohne diesen Zusatz sei der Gegenvorschlag zur Initiative ein zahnloser Papiertiger. Die Fraktionen der SVP, der FDP und der GLP lehnten eine entsprechende gesetzliche Bestimmung ab. Regine Sauter (RL, ZH) befürchtete, dass man mit Zielvorgaben letztlich Mengen beschränken und Plafonds einführen will. Zudem würde damit dem Bund eine zusätzliche Kompetenz eingeräumt und damit die Hoheit der Kantone beschnitten sowie die Tarifpartnerschaft unterlaufen. Der Nationalrat unterstützte die Kommissionsminderheit mit 94 zu 91 Stimmen und verankerte die Kosten- und Qualitätsziele im Gesetz. Weiter beschloss der Nationalrat auf Antrag der Kommission, dass das Kostenwachstum in der obligatorischen Krankenversicherung mit verschiedenen konkreten Massnahmen bei den Tarifen und den Laboranalysen gebremst werden soll. Beispielsweise soll der Bundesrat unverzüglich überhöhte sowie nicht sachgerechte und nicht betriebswirtschaftliche Vergütungen in der Tarifstruktur Tarmed für ambulante ärztliche Behandlungen senken. Die Tarifgenehmigungsbehörde soll künftig auch für gewisse Spezialisten die Tarife senken oder die Grundversorger in bestimmten Regionen besserstellen können.</p><p class="Standard_d">In der Gesamtabstimmung stimmte der Nationalrat dem Gegenvorschlag mit 104 zu 74 Stimmen bei 5 Enthaltungen zu.</p><p class="Standard_d">Der <strong>Ständerat </strong>behandelte vorerst den Gegenvorschlag zur Volksinitiative. Eine Kommissionsminderheit aus SVP- und FDP-Mitgliedern wollte nicht auf die Vorlage eintreten. Nach Hannes Germann (V, SH) übersteuert der indirekte Gegenvorschlag das bestehende KVG-System mit «noch mehr planwirtschaftlichen Eingriffen sowie einer überkomplizierten und bürokratischen Kostensteuerung». Zudem stehe die Vorlage im Widerspruch zu schon verabschiedeten Paketen zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen. Der Ständerat trat mit 23 zu 19 Stimmen auf den Gegenvorschlag ein. Bei der Frage der Kosten- und Qualitätsziele folgte der Ständerat auf Antrag seiner Kommission mit 24 zu 16 dem Vorschlag des Nationalrates. Kommissionssprecher Erich Ettlin (M-E, OW) stellte fest, dass derzeit systematische Überlegungen dazu fehlen, welches Kostenwachstum in den einzelnen Bereichen der obligatorischen Krankenversicherung angemessen sei. Entsprechende Zielsetzungen erhöhten die Transparenz und stärkten die Tarifpartnerschaft, meinte Erich Ettlin. Eine Minderheit aus FDP und SVP-Vertretern argumentierte erfolglos, Patientinnen und Patienten könnten unter den Kostenvorgaben leiden, weil diese die Versorgung gefährden könnten. Die Befürworterseite im Rat (SP, Grüne, Mitte) und Gesundheitsminister Alain Berset bestritten dies. Es sei kein Automatismus vorgesehen, wonach Behandlungen nicht mehr durchgeführt werden dürften, sobald ein Kostenziel überschritten sei. </p><p class="Standard_d">Differenzen zum Nationalrat ergaben sich in den Fragen, welche Behörden genau welche Kompetenzen bei der Anpassung veralteter Tarife haben sollen - im ambulanten Bereich und bei den Spitälern. So strich der Ständerat entsprechende neue Kompetenzen für den Bundesrat und die Kantone, die der Nationalrat in die Vorlage eingebaut hatte. Bei den Laboratorien lehnte der Rat auf Antrag seiner Kommission den vom Nationalrat vorgeschlagenen Systemwechsel zur Vertragsfreiheit diskussionslos ab. Die Versorgung würde gefährdet, wenn die Krankenkasse die Kosten für die Analyse nur noch übernähme, sofern sie mit den ausführenden Privatlaboratorien einen Vertrag abgeschlossen hätte, sagte Kommissionssprecher Erich Ettlin (M-E, OW). Eine weitere Differenz ergab sich beim Thema der bereits bestehenden Überprüfung <span style="color:#221E1F;">der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit von Versicherungsleistungen. Diese Überprüfung will der Ständerat im Gegensatz zum Nationalrat nicht verwaltungsunabhängigen Dritten übertragen. In der Gesamtabstimmung stimmte der Ständerat dem Gegenvorschlag mit 23 zu 17 Stimmen zu. </span></p><p class="Standard_d">In der Differenzbereinigung hielt der <strong>Nationalrat</strong> auf Antrag seiner Kommission stillschweigend daran fest, dem Bundesrat bei der Anpassung von Tarifen zusätzliche subsidiäre Kompetenzen im stationären Bereich zu ermöglichen. Mit 99 zu 90 Stimmen bei 2 Enthaltungen folgte die grosse Kammer dagegen dem Ständerat und lehnte es ab, Eingriffe vom Bundesrat in den Tarif Tarmed im ambulanten Bereich zu fordern. Vom Tisch ist auch die Einführung einer Vertragsfreiheit bei den Laboratorien. Der Nationalrat kippte diesen Artikel entgegen dem Antrag seiner Kommission mit 107 zu 78 Stimmen bei 4 Enthaltungen aus dem Gesetz und folgte damit dem Ständerat. Ohne Gegenantrag hielt der Nationalrat daran fest, dass unabhängige Dritte die Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit einer Leistung evaluieren sollen. </p><p class="Standard_d">Bei der Diskussion der verbleibenden Differenzen unterstützte der <strong>Ständerat</strong> mit 27 zu 13 Stimmen einen Einzelantrag von Peter Hegglin (M-E, ZG) in der Tariffrage und folgte damit dem Nationalrat. Damit kann der Bundesrat unter bestimmten Voraussetzungen Anpassungen an Tarifstrukturen im stationären Bereich vornehmen. Eine Differenz bleibt bei der Überprüfung der Leistungen. Zwar waren sich National- und Ständerat im Grundsatz einig, dass Leistungen nicht mehr von der obligatorischen Krankenversicherung vergütet werden, wenn ein evidenzbasiertes Verfahren ergeben hat, dass sie nicht oder nicht mehr wirksam, zweckmässig oder wirtschaftlich sind. Ohne Gegenantrag hielt der Ständerat jedoch daran fest, dass nicht verwaltungsunabhängige Dritte dieses Verfahren durchführen sollen.</p><p class="Standard_d">Die Volksinitiative zur Einführung einer Kostenbremse im Gesundheitswesen unterstützten im Ständerat nur die Vertreter und Vertreterinnen der Mitte-Partei. Die Mehrheit des Rates betrachtete die starre Koppelung der Gesundheitskostenentwicklung an das Wirtschafts- und Lohnwachstum als nicht sinnvoll. Zudem schlage die Initiative keine konkreten Steuerungsmassnahmen vor. Für Josef Dittli (RL, UR) führt die Initiative zu nichts. Er verwies auf den erarbeiteten Gegenvorschlag, das sei der richtige Weg. Peter Hegglin (M-E, ZG) erinnerte an die hohe Prämienbelastung für Familien. Die Initiative sei ein Mittel, das den Druck für das Ergreifen tatsächlicher Massnahmen für Kosteneinsparungen im Gesundheitswesen erhöhe, darum solle sie zur Annahme empfohlen werden. Der Rat folgte dem Antrag seiner Kommission und empfahl die Volksinitiative mit 29 zu 14 Stimmen zur Ablehnung.</p><p class="Standard_d">Bei der verbleibenden Differenz beim Gegenvorschlag schloss sich der <strong>Nationalrat</strong> dem Ständerat an, wonach nicht vorgeschrieben wird, dass Überprüfung der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit von Leistungen durch verwaltungsunabhängige Dritte zu geschehen habe. </p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d"><strong>In der Schlussabstimmung wurde der Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Für tiefere Prämien – Kostenbremse im Gesundheitswesen (Kostenbremse-Initiative)», der diese zur Ablehnung empfiehlt, vom Nationalrat mit 110 zu 31 Stimmen bei 55 Enthaltungen und vom Ständerat mit 20 zu 14 Stimmen bei 10 Enthaltung angenommen. Für die Ablehnungsempfehlung stimmten im Nationalrat die Fraktionen der SVP, der FDP und der GLP. SP und Grüne enthielten sich mehrheitlich der Stimme. Auch im Ständerat kamen die Enthaltungen vor allem aus den Reihen der SP und der Grünen.</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Der Gegenvorschlag «Bundesgesetz über die Krankenversicherung (Massnahmen zur Kostendämpfung - Vorgabe von Kosten- und Qualitätszielen)» wurde vom Nationalrat mit 163 zu null Stimmen bei 33 Enthaltung (insbesondere der Grünen Fraktion) und vom Ständerat mit 39 zu einer Stimme bei 4 Enthaltungen angenommen.</strong></p><p> </p><p><strong>Die Volksinitiative wurde in der Volksabstimmung vom 9. Juni 2024 mit 62.8 % Nein-Stimmen sowie 15 ganzen und 6 halben Standesstimmen abgelehnt.</strong></p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d"><strong>siehe auch Geschäft 21.063: </strong>«Maximal 10% des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)» Volksinitiative und zum indirekten Gegenvorschlag (Änderung des Krankenversicherungsgesetzes)</p><p>________________________________________________________________________________________</p><p> </p><p>SDA-Meldung</p><p><strong>Debatte im Nationalrat, 01.06.2022</strong></p><p><strong>Gesundheitskosten - Nationalrat will Prämienanstieg mit Kostenzielen bremsen</strong></p><p><strong>Eine knappe Mitte-Links-Mehrheit im Nationalrat hat gesetzlich festgelegten Kosten- und Qualitätszielen im Gesundheitswesen knapp zugestimmt. Damit soll das Prämienwachstum eingedämmt werden.</strong></p><p>Nach einer fast sechsstündigen Debatte - über zwei Tage verteilt - beschloss die grosse Kammer am Mittwoch einen indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Für tiefere Prämien - Kostenbremse im Gesundheitswesen (Kostenbremse-Initiative)". In der Gesamtabstimmung wurden die verschiedenen Änderungen im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) mit 104 zu 74 Stimmen bei 5 Enthaltungen angenommen.</p><p>Die Mitte-Partei, welche die Initiative lanciert hatte, erzielte damit einen Teilerfolg. Das Volksbegehren selbst war im Nationalrat indes chancenlos. Mit 156 zu 28 Stimmen empfiehlt die grosse Kammer die Kostenbremse-Initiative Volk und Ständen zur Ablehnung.</p><p> </p><p>Neue Kosten- und Qualitätsziele</p><p>Dass auch der Bundesrat und namentlich Gesundheitsminister Alain Berset zufrieden sein kann, hat vor allem einen Grund. Anders als von der vorberatenden Nationalratskommission vorgeschlagen, verankerte das Plenum Kosten- und Qualitätsziele im Gesetz.</p><p>Dieser Entscheid fiel am Dienstag mit 94 zu 91 Stimmen bei einer Enthaltung sehr knapp aus - und kam auch dadurch zustande, dass insbesondere mehrere SVP-Mitglieder während der Abstimmung abwesend waren. Für die Kostenzielvorgaben stimmten Mitte, SP und Grüne. Auf der Verliererseite waren SVP, FDP und GLP.</p><p>Gemäss dem vom Nationalrat beschlossenen Gegenvorschlag soll der Bundesrat künftig nach Anhörung aller Akteure im Gesundheitswesen Kosten- und Qualitätsziele für die Leistungen für die darauffolgenden vier Jahre festlegen. Jeder Kanton kann sich daran orientieren und ebenfalls Kosten- und Qualitätsziele für die darauffolgenden vier Jahre festlegen.</p><p> </p><p>Druck auf Tarmed-Reform</p><p>Die unterlegenen Fraktionen argumentierten erfolglos, dass die Versorgung der Patientinnen und Patienten unter gesetzlichen Kostenvorgaben leiden könnte. Bundesrat und Mitte-Links konterten: Die Lösung sehe keinen Automatismus vor, wonach Behandlungen nicht mehr gemacht werden dürften, sobald das Kostenziel überschritten wäre.</p><p>Im Gegensatz zum Bundesrat verzichtete der Nationalrat darauf, im Gesetz zu konkretisieren, was passieren soll, falls die Kostenziele überschritten würden. Geht es nach der Regierung, würden in einem solchen Fall Massnahmen geprüft - etwa die Anpassung von Tarifverträgen.</p><p>Dafür beschloss der Nationalrat, dass das Kostenwachstum in der obligatorischen Krankenversicherung mit weiteren konkreten Massnahmen bei den Tarifen und den Laboranalysen gebremst werden soll. Beispielsweise soll der Bundesrat unverzüglich überhöhte sowie nicht sachgerechte und nicht betriebswirtschaftliche Vergütungen inder Tarifstruktur Tarmed für ambulante ärztliche Behandlungen senken. Die Tarifgenehmigungsbehörde soll künftig auch für gewisse Spezialisten die Tarife senken oder die Grundversorger in bestimmten Regionen besserstellen können.</p><p> </p><p>Initiative deutlich abgelehnt</p><p>Initiative und Gegenvorschlag gehen nun an den Ständerat. Insbesondere die gesetzlichen Kostenzielvorgaben dürften auch dort zu reden geben. Bleiben Mitte-, SP- und Grünen-Vertreterinnen und -Vertreter in der kleinen Kammer geschlossen auf der Linie des Nationalrats, hätten sie eine Mehrheit und könnten den Gegenvorschlag so durchsetzen.</p><p>Die Kostenbremse-Initiative dagegen dürfte auch im Ständerat chancenlos sein. Sie verlangt, dass Bundesrat, Bundesversammlung und Kantone eingreifen müssen, wenn die Gesundheitskosten im Vergleich zur Lohnentwicklung zu stark steigen. Zu stark hiesse gemäss Initiativtext, wenn das Kostenwachstum pro versicherter Person um einen Fünftel über der Nominallohnentwicklung läge.</p><p>Nur die Mitte befürwortete im Nationalrat das Volksbegehren. Eine starre Kostenbremse, die weder den medizinisch-technischen Fortschritt noch die Alterung der Bevölkerung berücksichtige, sei gefährlich, lautete der Tenor in den übrigen Fraktionen.</p><p>Pfister kritisiert "Gesundheitskartell"</p><p>Dass etwas gegen die Kostenexplosion im Gesundheitswesen getan werden soll, ist im Parlament dagegen Konsens. "Hohe Prämien werden zu Schuldenfallen", sagte Mitte-Sprecher Christian Lohr (TG). Noch deutlicher wurde Mitte-Präsident Gerhard Pfister (ZG). Er sprach von einem "Gesundheitskartell", das sich in "diesem Milliardenmarkt" selber erhalte.</p><p>Regine Sauter (FDP/ZH) plädierte für eine bessere Koordination zwischen den Leistungserbringern. Ziel müsse es sein, das Geld intelligenter einzusetzen, hielt SP-Sprecherin Barbara Gysi (SG) fest.</p><p> </p><p>SDA-Meldung</p><p><strong>Debatte im Ständerat, 14.03.2023</strong></p><p><strong>Parlament will Prämienanstieg mit Kostenzielen bremsen</strong></p><p><strong>Das Bundesparlament stellt der Kostenbremse-Initiative der Mitte-Partei einen indirekten Gegenvorschlag entgegen. Es will Kosten- und Qualitätsziele im Gesundheitswesen gesetzlich festschreiben - als Massnahme gegen den Prämienanstieg. Als Zweitrat hat sich am Dienstag der Ständerat für eine entsprechende Vorlage ausgesprochen.</strong></p><p>Die kleine Kammer votierte mit 23 zu 17 Stimmen ohne Enthaltungen für eine Reihe von Änderungen im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG). Der Nationalrat hatte schon im Juni 2022 für den indirekten Gegenvorschlag gestimmt. Weil der Ständerat mehrere Differenzen schuf, geht das Geschäft zurück an die grosse Kammer.</p><p> </p><p>Konkrete Folgen unklar</p><p>Gemäss dem Entwurf soll der Bundesrat künftig nach Anhörung aller Akteure im Gesundheitswesen Kosten- und Qualitätsziele für die Leistungen für die darauffolgenden vier Jahre festlegen. Jeder Kanton kann sich daran orientieren und ebenfalls Kosten- und Qualitätsziele für die darauffolgenden vier Jahre festlegen.</p><p>Vorgaben, was passieren soll, wenn Ziele nicht erreicht werden, enthält die Vorlage nicht. Der Nationalrat hatte im Sommer entsprechende Bestimmungen gestrichen.</p><p>Mit dem Entscheid vom Dienstag setzten sich auch im Ständerat Mitte, SP und Grüne durch. FDP und SVP wandten erfolglos ein, Patientinnen und Patienten könnten unter den Kostenvorgaben leiden, denn diese gefährdeten die Versorgung.</p><p>Die Befürworterseite im Rat und Gesundheitsminister Alain Berset bestritten dies. Es sei kein Automatismus vorgesehen, wonach Behandlungen nicht mehr durchgeführt werden dürften, sobald ein Kostenziel überschritten sei.</p><p>Anträge einer Minderheit der vorberatenden Kommission, auf die Kostenziele zu verzichten, scheiterten ebenso wie ein Nichteintretensantrag.</p><p>Heute fehle eine Gesamtschau, in welchen Bereichen wie viel Wachstum angemessen sei, sagte Erich Ettlin (Mitte/OW) namens der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-S). Letztlich gehe es darum, bei der Kostenentwicklung etwas mehr Transparenz zu schaffen, sagte Berset.</p><p> </p><p>Gegnerseite warnt vor "Planwirtschaft"</p><p>Der Gegenvorschlag sei überladen, kritisierte dagegen Hannes Germann (SVP/SH) namens der Kommissionsminderheit. Er ortete eine "geradezu planwirtschaftlich anmutendende Kostensteuerung", die dem bestehenden System übergestülpt werde.</p><p>Germann sagte zudem, die Vorlage stehe im Widerspruch zu den schon verabschiedeten Paketen zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen. Zudem möchte er es nicht rechtfertigen müssen, wenn der Zugang zu medizinischen Leistungen für bestimmte Gruppen eingeschränkt würde.</p><p>Damian Mülller (FDP/LU) war der Ansicht, die Kostenziele hätten nur deklaratorischen Charakter.</p><p>Das Thema brenne der Bevölkerung unter den Nägeln, wandte dagegen Peter Hegglin (Mitte/ZG) ein. Dennoch würden griffige Massnahmen zur Kostendämpfung häufig bis zur Unkenntlichkeit verwässert. Man müsse davon ausgehen, dass die Krankenkassenprämien weiter anstiegen. Diese Entwicklung belaste gerade Familien stark.</p><p> </p><p>Differenz bei Laboratorien</p><p>Umstritten ist zwischen den Räten unter anderem noch, welche Behörden genau welche Kompetenzen bei der Anpassung veralteter Tarife haben sollen - im ambulanten Bereich und bei den Spitälern.</p><p>Zudem will der Ständerat keinen Systemwechsel, was die Finanzierung von Leistungen von Laboratorien angeht. Die Versorgung würde gefährdet, wenn die Krankenkassen Kosten für Analysen nur noch übernähmen, sofern sie mit dem ausführenden Privatlaboratorium einen Vertrag abgeschlossen hätten, hatte eine klare Mehrheit der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit argumentiert.</p><p>Über die Volksinitiative "Für tiefere Prämien - Kostenbremse im Gesundheitswesen" selbst entschied der Rat noch nicht.</p><p> </p><h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 31.05.2023</strong></h3><p><strong>Räte ringen um Lösung bei Kostenbremse-Vorlage im Gesundheitswesen</strong></p><p><strong>Das Parlament will die Kosten im Gesundheitswesen mit verschiedenen Massnahmen bremsen. Uneinig sind sich die Räte nur noch in wenigen Details des indirekten Gegenvorschlags zur Kostenbremse-Initiative der Mitte-Partei.</strong></p><p>Der Nationalrat hat bei der zweiten Beratung der Vorlage am Mittwoch an kleineren Differenzen zum Ständerat festgehalten. Umstritten bleibt etwa, welche Behörden genau welche Kompetenzen bei der Anpassung veralteter Tarife haben sollen - im ambulanten Bereich und bei den Spitälern.</p><p>Der Nationalrat hielt einstimmig daran fest, dem Bundesrat zusätzliche subsidiäre Kompetenzen im stationären Bereich zu ermöglichen. Der Ständerat will diesen Passus streichen. Mit 99 zu 90 Stimmen bei 2 Enthaltungen folgte die grosse Kammer dagegen dem Ständerat und lehnte es ab, Eingriffe vom Bundesrat in den Tarif Tarmed zu fordern.</p><p> </p><p>Keine Vertragsfreiheit bei Laboren</p><p>Vom Tisch ist die Einführung einer Vertragsfreiheit bei den Laboratorien. Der Nationalrat kippte diesen Artikel mit 107 zu 78 Stimmen bei 4 Enthaltungen aus dem Gesetz und folgte damit dem Ständerat.</p><p>In der ersten Beratungsrunde hatte die grosse Kammer noch beschlossen, dass Laboranalysen nur vergütet werden sollen, wenn die Krankenkasse des Patienten oder der Patientin einen Vertrag mit dem privaten Laboratorium abgeschlossen hat, das die Analyse durchführt. Ein Bericht kam in der Zwischenzeit aber zum Schluss, dass dies zu einem sehr hohen zusätzlichen administrativen Aufwand und zu Mehrkosten führen würde.</p><p>Schliesslich hielt der Nationalrat daran fest, dass unabhängige Dritte die Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit einer Leistung evaluieren sollen. Wie der Ständerat will er in einem Absatz verankern, dass Leistungen nicht mehr vergütet werden, wenn die Evaluationen aufzeigen, dass diese Kriterien nicht mehr erfüllt sind.</p><p> </p><p>Kern der Vorlage steht</p><p>Bereits früher einigen konnten sich die Räte auf die Einführung von Kosten- und Qualitätszielen für das Gesundheitswesen. Dies gilt als Kern des indirekten Gegenvorschlags zur Initiative. Vorgaben, was passieren soll, wenn Ziele nicht erreicht werden, enthält die Vorlage nicht.</p><p> </p><h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 13.09.2023</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Räte streiten sich um letztes Detail bei der Kostenbremse-Vorlage</strong><br><strong>Das Parlament will das Kostenwachstum im Gesundheitswesen mit mehreren Massnahmen dämpfen. Uneinig sind sich die Räte nur noch in einem Detail des indirekten Gegenvorschlags zur Kostenbremse-Initiative der Mitte-Partei. Die restlichen Punkte sind geklärt.</strong></p><p class="Standard_d">Der Ständerat ist am Mittwoch in mehreren Punkten dem Nationalrat gefolgt. So soll der Bundesrat beispielsweise zusätzliche subsidiäre Kompetenzen bei den Tarifen für stationäre Behandlungen erhalten. Das entschied die kleine Kammer mit 27 zu 13 Stimmen bei einer Enthaltung.</p><p class="Standard_d">Konkret wird gesetzlich verankert, dass der Bundesrat Anpassungen an den Tarifstrukturen vornehmen kann, wenn sie sich als nicht mehr sachgerecht erweisen und sich die Parteien nicht auf eine Revision einigen können. Der Ständerat hatte sich ursprünglich gegen zusätzliche Kompetenzen der Landesregierung ausgesprochen.</p><p class="Standard_d">Es verbleibt eine letzte kleine Differenz in der Vorlage. Zwar sind sich National- und Ständerat bereits im Grundsatz einig, dass Leistungen nicht mehr von der obligatorischen Krankenversicherung vergütet werden, wenn ein evidenzbasiertes Verfahren ergeben hat, dass sie nicht oder nicht mehr wirksam, zweckmässig oder wirtschaftlich sind. Der Nationalrat will jedoch im Gegensatz zum Ständerat, dass unabhängige Dritte mit einem solchen Verfahren beauftragt werden müssen.</p><p class="Standard_d">Der Nationalrat wird sich am (morgigen) Donnerstag mit der letzten Differenz befassen. Die Vorlage soll am Ende der Session vom Parlament verabschiedet werden.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Klare Nein-Empfehlung zur Initiative</p><p class="Standard_d">Mit der Kostenbremse-Initiative will die Mitte-Partei das Wachstum der Gesundheitskosten bekämpfen. Gemäss Begehren müssen Bundesrat, Parlament und Kantone eingreifen, wenn die Gesundheitskosten im Vergleich zur Lohnentwicklung zu stark steigen. Der Fall wäre dies, wenn das Kostenwachstum pro versicherter Person ein Fünftel über der Nominallohnentwicklung läge.</p><p class="Standard_d">Der Gegenvorschlag sieht im Kern die Einführung von Kosten- und Qualitätszielen für das Gesundheitswesen vor. Der Bundesrat soll alle vier Jahre Vorgaben für die Leistungen gemäss dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung festlegen. Für den Fall, dass Ziele nicht erreicht werden, macht er aber keine Vorgaben.</p><p class="Standard_d">Für das Initiativkomitee geht der Gegenvorschlag zu wenig weit. Im Ständerat weibelten mehrere Mitte-Vertreterinnen und -Vertreter für die Annahme der Initiative, fanden aber keine Mehrheit. Schliesslich empfahl die kleine Kammer das Volksbegehren mit 29 zu 14 Stimmen zur Ablehnung. Bundesrat und Nationalrat hatten früher bereits gleich entschieden. </p><p> </p><h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 14.09.2023</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Vorlage zu neuen Kostenzielen im Gesundheitswesen steht</strong><br><strong>Das Parlament will das Kostenwachstum im Gesundheitswesen mit der Einführung von Kosten- und Qualitätszielen dämpfen. Die Räte haben die letzte Differenz im indirekten Gegenvorschlag zur Kostenbremse-Initiative der Mitte-Partei bereinigt. Das Volksbegehren selbst empfehlen die Räte zur Ablehnung.</strong></p><p class="Standard_d">Mit der Kostenbremse-Initiative will die Mitte-Partei das Wachstum der Gesundheitskosten bekämpfen. Gemäss Begehren müssen Bundesrat, Parlament und Kantone eingreifen, wenn die Gesundheitskosten im Vergleich zur Lohnentwicklung zu stark steigen. Der Fall wäre dies, wenn das Kostenwachstum pro versicherter Person ein Fünftel über der Nominallohnentwicklung läge.</p><p class="Standard_d">Der Gegenvorschlag sieht im Kern die Einführung von Kosten- und Qualitätszielen für das Gesundheitswesen vor. Der Bundesrat soll alle vier Jahre Vorgaben für die Leistungen gemäss dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung festlegen. Für den Fall, dass Ziele nicht erreicht werden, macht er aber keine Vorgaben.</p><p class="Standard_d">Weiter soll der Bundesrat zusätzliche subsidiäre Kompetenzen bei den Tarifen für stationäre Behandlungen erhalten. Konkret wird gesetzlich verankert, dass der Bundesrat Anpassungen an den Tarifstrukturen vornehmen kann, wenn sie sich als nicht mehr sachgerecht erweisen und sich die Parteien nicht auf eine Revision einigen können.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Initiative hat im Parlament keine Chance</p><p class="Standard_d">Umstritten war am Schluss ein Detail in der Vorlage. National- und Ständerat waren sich seit längerem im Grundsatz einig, dass Leistungen nicht mehr von der obligatorischen Krankenversicherung vergütet werden, wenn ein evidenzbasiertes Verfahren ergeben hat, dass sie nicht oder nicht mehr wirksam, zweckmässig oder wirtschaftlich sind. Jedoch wollte der Nationalrat ursprünglich jedoch im Gegensatz zum Ständerat, dass unabhängige Dritte mit einem solchen Verfahren beauftragt werden müssen.</p><p class="Standard_d">Am Donnerstag hat der Nationalrat nun auf diesen Passus im Gesetz verzichtet und ist dem Ständerat gefolgt. Damit wurde die letzte Differenz im geänderten Bundesgesetz über die Krankenversicherung ausgeräumt. Die Vorlage mit mehreren Massnahmen zur Kostendämpfung ist damit bereit für die Schlussabstimmungen.</p><p class="Standard_d">Nicht mehr Teil der Vorlage ist die Einführung einer Vertragsfreiheit bei den Laboratorien. Ursprünglich war der Nationalrat dafür, dass Laboranalysen nur vergütet werden sollen, wenn die Krankenkasse des Patienten oder der Patientin einen Vertrag mit dem privaten Laboratorium abgeschlossen hat, das die Analyse durchführt. Ein Bericht kam dann aber zum Schluss, dass dies zu einem sehr hohen zusätzlichen administrativen Aufwand und zu Mehrkosten führen würde.</p><p class="Standard_d">Für das Initiativkomitee geht der Gegenvorschlag zu wenig weit. In beiden Räten weibelten mehrere Mitte-Vertreterinnen und -Vertreter für die Annahme der Initiative, fanden aber keine Mehrheit. Auch der Bundesrat empfiehlt das Volksbegehren Volk und Ständen zur Ablehnung. </p><p> </p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 21.09.2023</strong></h3><p class="Standard_d">Zustimmung</p>
- Updated
- 22.10.2024 15:07