Bundesgesetz über die militärischen Informationssysteme. Änderung

Details

ID
20210069
Title
Bundesgesetz über die militärischen Informationssysteme. Änderung
Description
Botschaft vom 24.11.2021 zur Änderung des Bundesgesetzes über die militärischen Informationssysteme
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 24.11.2021</b></p><p><b>Bundesrat will Grundlagen für die Bearbeitung von Personendaten in Informationssystemen des VBS anpassen</b></p><p><b>Im VBS bestehen insbesondere wegen der erfolgten Weiterentwicklung der Armee (WEA) neue Bedürfnisse an die Bearbeitung von Personendaten in seinen Informationssystemen. Diese erfordern eine Anpassung der Rechtsgrundlagen. An seiner Sitzung vom 24. November 2021 hat der Bundesrat den Entwurf der Gesetzesanpassungen und die Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet.</b></p><p>Mit der Weiterentwicklung der Armee (WEA) haben sich die Strukturen, die Organisation und die Prozesse in der Armee und in der Militärverwaltung grundlegend geändert. Dies führt dazu, dass die Rechtsgrundlagen für die Bearbeitung von Personendaten in militärischen Informationssystemen an die neuen Bedürfnisse angepasst werden müssen. Ausserhalb der Armee und der Militärverwaltung sind ebenfalls neue Bedürfnisse im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Personendaten aufgetreten. Diese erfordern Anpassungen auch an nicht militärischen Informationssystemen des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS).</p><p>Mit der beabsichtigten Teilrevision des Bundesgesetzes über die militärischen Informationssysteme (MIG) will der Bundesrat die datenschutzrechtlich nötigen Rechtsgrundlagen für diverse militärische und nicht militärische Informationssysteme des VBS, in denen Personendaten bearbeitet werden, ändern oder neu schaffen.</p><p>Den Entwurf der Gesetzesanpassungen und die Botschaft hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 24. November 2021 zuhanden des Parlaments verabschiedet.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 24.11.2021 zur Änderung des Bundesgesetzes über die militärischen Informationssysteme
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die militärischen Informationssysteme (MIG)
    Resolutions
    Date Council Text
    01.03.2022 2 Beschluss abweichend vom Entwurf
    09.06.2022 1 Zustimmung
    17.06.2022 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    17.06.2022 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 01.03.2022</b></p><p><b>Ständerat erneuert Rechtsgrundlagen für Informationssysteme</b></p><p><b>Der Ständerat hat als Erstrat die Nachrüstung der Rechtsgrundlagen für militärische Informationssysteme ohne Gegenstimme gutgeheissen. Die aktuellen Grundsätze zur Bearbeitung von Personendaten genügen den heutigen datenschutzrechtlichen Vorgaben nicht mehr. Die Vorlage geht an den Nationalrat.</b></p><p>Die revidierten Rechtsgrundlagen sollen laut Angaben von Verteidigungsministerin Viola Amherd am Dienstag im Ständerat am 1. Februar 2023 in Kraft treten. Die Anpassungen betreffen sowohl militärische als auch nicht-militärische Informationssysteme, die das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) betreibt.</p><p>Dabei geht es um die Bearbeitung von besonders schützenswerten Personendaten und Persönlichkeitsprofilen, aber explizit auch um andere, nicht besonders schützenswerte Personendaten. Mit der Weiterentwicklung der Armee (WEA) haben sich die Strukturen, die Organisation und die Prozesse in der Armee grundlegend geändert.</p><p>Um diese Personendaten entsprechend diesen neuen Bedürfnissen bearbeiten zu dürfen, verlangt das Datenschutzrecht eine gesetzliche Grundlage. Diese ist im Bundesgesetz über die militärischen Informationssysteme (MIG) aktuell noch nicht enthalten.</p><p>Die Änderungen betreffen etwa die Neuregelung der Dauer der Datenaufbewahrung, die erleichterte Datenübermittlung mittels Abrufverfahren, Schnittstellen oder elektronischer Portale oder die Beschaffung oder Bekanntgabe von Personendaten bei weiteren respektive an weitere Stellen.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 09.06.2022</b></p><p><b>Parlament erneuert Rechtsgrundlagen für Informationssysteme</b></p><p><b>Das Parlament hat die Nachrüstung der Rechtsgrundlagen für militärische Informationssysteme verabschiedet. Die aktuellen Grundsätze zur Bearbeitung von Personendaten genügen den heutigen datenschutzrechtlichen Vorgaben nicht mehr.</b></p><p>Die revidierten Rechtsgrundlagen sollen laut Verteidigungsministerin Viola Amherd am 1. Februar 2023 in Kraft treten. Die Anpassungen betreffen militärische und nichtmilitärische Informationssysteme, die das Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) betreibt.</p><p>Der Nationalrat hiess die Vorlage am Donnerstag mit 172 zu 0 Stimmen und bei einer Enthaltung gut. </p>
Updated
10.04.2024 15:33

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