Doppelbesteuerung. Abkommen mit Nordmazedonien

Details

ID
20210073
Title
Doppelbesteuerung. Abkommen mit Nordmazedonien
Description
Botschaft vom 17. November 2021 zur Genehmigung eines Protokolls zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Nordmazedonien
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 17.11.2021</b></p><p><b>Bundesrat verabschiedet Botschaften zu den Änderungen der DBA mit Japan und Nordmazedonien</b></p><p><b>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 17. November 2021 die Botschaften zu den Änderungsprotokollen der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Japan und Nordmazedonien verabschiedet. Die Protokolle setzen insbesondere die DBA-Mindeststandards um.</b></p><p>Das Protokoll mit Nordmazedonien enthält eine Umsetzung der BEPS-Mindeststandards, eine Missbrauchsklausel sowie die Anpassung der Bestimmung zum Informationsaustausch nach internationalem Standard über den Informationsaustausch auf Ersuchen.</p><p>Das Protokoll mit Japan sieht ebenfalls eine Umsetzung der BEPS-Mindeststandards sowie eine Missbrauchsklausel vor. Es enthält zudem die Revision einiger Bestimmungen (z. B. Dividenden, Zinsen, internationaler Verkehr und Unternehmensgewinne) unter Einbezug der aktuellen Abkommenspolitik der beiden Vertragsparteien.</p><p>Die Kantone und die interessierten Wirtschaftskreise haben den Abschluss der Änderungsprotokolle positiv aufgenommen. Bevor die Protokolle in Kraft treten können, müssen sie von den gesetzgebenden Organen der betreffenden Länder genehmigt werden.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 17. November 2021 zur Genehmigung eines Protokolls zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Nordmazedonien
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    0
    Text
    Protokoll zur Änderung des Abkommens vom 14. April 2000 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Nordmazedonien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über die Genehmigung eines Protokolls zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Nordmazedonien
    Resolutions
    Date Council Text
    01.03.2022 1 Beschluss gemäss Entwurf
    13.06.2022 2 Zustimmung
    17.06.2022 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    17.06.2022 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 01.03.2022</b></p><p><b>Nationalrat stimmt Änderungen zweier Doppelbesteuerungsabkommen zu</b></p><p><b>Der Nationalrat ist einverstanden mit Anpassungen der Doppelbesteuerungsabkommen mit Japan und Nordmazedonien. Er hat am Dienstag den entsprechenden Änderungsprotokollen zugestimmt.</b></p><p>Im Falle des Abkommens mit Japan sagte die grosse Kammer mit 181 zu 0 Stimmen ohne Enthaltungen Ja. Die Änderungen des Vertrags mit Nordmazedonien billigte sie mit 134 zu 41 Stimmen bei 6 Enthaltungen.</p><p>Bei den Anpassungen an den Doppelbesteuerungsabkommen geht es unter anderem um die Umsetzung der OECD-Mindeststandards gegen das Verschieben von Gewinnen durch multinationale Konzerne.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 13.06.2022</b></p><p><b>Parlament billigt Änderungen zweier Doppelbesteuerungsabkommen</b></p><p><b>Das Parlament ist einverstanden mit Anpassungen der Doppelbesteuerungsabkommen mit Japan und Nordmazedonien. Der Ständerat hat am Montag als Zweitrat den entsprechenden Änderungsprotokollen zugestimmt. Das Geschäft ist bereit für die Schlussabstimmung.</b></p><p>Im Falle des Abkommens mit Japan sagte die kleine Kammer mit 31 zu 0 Stimmen ohne Enthaltungen Ja. Die Änderungen des Vertrags mit Nordmazedonien billigte sie mit 27 zu 0 Stimmen.</p><p>Bei den Anpassungen an den Doppelbesteuerungsabkommen geht es unter anderem um die Umsetzung der OECD-Mindeststandards gegen das Verschieben von Gewinnen durch multinationale Konzerne. Damit sollen Abkommensmissbräuche verhindert werden.</p><p>Laut Finanzminister Ueli Maurer geht es bei der Änderung um das Verhindern von ungerechtfertigter Steuervermeidung. Die entsprechenden OECD-Regeln gelten seit 2013. Die Änderungsprotokolle beträfen in der Regel Firmen, die in verschiedenen Staaten tätig sind.</p>
Updated
10.04.2024 15:31

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