Gaststaatgesetz. Ă„nderung

Details

ID
20210076
Title
Gaststaatgesetz. Änderung
Description
Botschaft vom 24.11.2021 zur Änderung des Gaststaatgesetzes
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 24.11.2021</b></p><p>D<b>er Bundesrat verabschiedet die Botschaft zur Änderung des Gaststaatgesetzes</b></p><p><b>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 24. November 2021 die Botschaft zur Änderung des Gaststaatgesetzes verabschiedet. Mit der geplanten Änderung soll der besonderen Situation des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz im Bereich der beruflichen Vorsorge Rechnung getragen werden. Die Regelung ist Teil der vom Bundesrat verfolgten Gaststaatpolitik der Schweiz.</b></p><p>An seiner Sitzung vom 24. November 2021 hat der Bundesrat die Botschaft zur Änderung des Gaststaatgesetzes (GSG) vom 22. Juni 2007 verabschiedet. Der dem Parlament vorgelegte Änderungsentwurf sieht Regelungen für die berufliche Vorsorge vor, die der Situation und den Bedürfnissen des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) angepasst sind. Diese erlauben es, Angestellte des IKRK, die nicht bei der eidgenössischen Alters- und Hinterlassenenversicherung versichert sind, der Gesetzgebung über die berufliche Vorsorge zu unterstellen. Die Ausnahmeregelungen sind durch die Rolle und die Besonderheit dieser Organisation gerechtfertigt, die seit jeher sehr eng mit der Schweiz verbunden ist. Das IKRK ist der wichtigste Partner des Bundes im humanitären Bereich. Es spielt eine Schlüsselrolle beim Schutz der Opfer von bewaffneten Konflikten und bei der Umsetzung der Genfer Konventionen.</p><p>Die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens, das zwischen dem 31. März und dem 7. Juli 2021 stattfand, bestätigen die breite Unterstützung des Änderungsentwurfs. Zahlreiche Teilnehmende begrüssten die Gaststaatpolitik der Schweiz und die Berücksichtigung der spezifischen Bedürfnisse des IKRK.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 24.11.2021 zur Änderung des Gaststaatgesetzes
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die von der Schweiz als Gaststaat gewährten Vorrechte, Immunitäten und Erleichterungen sowie finanziellen Beiträge (Gaststaatgesetz, GSG)
    Resolutions
    Date Council Text
    10.03.2022 1 Beschluss gemäss Entwurf
    16.06.2022 2 Zustimmung
    17.06.2022 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    17.06.2022 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 10.03.2022</b></p><p><b>Nationalrat passt Gaststaatgesetz an Bedürfnisse des IKRK an</b></p><p><b>Angestellte des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) sollen eine auf sie zugeschnittene Ausgestaltung der beruflichen Vorsorge erhalten. Der Nationalrat hat dafür das Gaststaatgesetz angepasst.</b></p><p>Der Nationalrat hiess die Anpassung am Donnerstag mit 179 zu 0 Stimmen und ohne Enthaltung gut. Nun ist der Ständerat am Zug.</p><p>Die Gesetzesänderungen sollen es erlauben, Angestellte des IKRK, die nicht bei der eidgenössischen Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) versichert sind, der Gesetzgebung über die berufliche Vorsorge zu unterstellen und bei der Pensionskasse des IKRK zu versichern.</p><p>Diese Ausnahmeregelungen sei durch die Rolle und die Besonderheit dieser Organisation gerechtfertigt, schrieb der Bundesrat zu den Vorschlägen. In der Vernehmlassung sei die entsprechende Änderung des seit 2008 geltenden Gaststaatgesetzes auf breite Unterstützung gestossen. Das IKRK ist seit 1863 in Genf ansässig.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 16.06.2022</b></p><p><b>Parlament passt Gaststaatgesetz an Bedürfnisse des IKRK an</b></p><p>Angestellte des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) sollen eine auf sie zugeschnittene Ausgestaltung der beruflichen Vorsorge erhalten. Das Parlament hat dafür das Gaststaatgesetz angepasst.</p><p>Nach dem Nationalrat hat am Donnerstag auch der Ständerat die Anpassung mit 34 zu 0 Stimmen gutgeheissen. </p>
Updated
10.04.2024 15:32

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