Bundesgesetz über die Besteuerung von Leibrenten und ähnlichen Vorsorgeformen

Details

ID
20210077
Title
Bundesgesetz über die Besteuerung von Leibrenten und ähnlichen Vorsorgeformen
Description
Botschaft vom 24.11.2021 zum Bundesgesetz über die Besteuerung von Leibrenten und ähnlichen Vorsorgeformen
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 24.11.2021</b></p><p><b>Bundesrat will die Besteuerung von Leibrenten flexibilisieren</b></p><p><b>Leibrenten werden im aktuellen Zinsumfeld zu hoch besteuert. Deshalb hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 24. November 2021 beschlossen, die Besteuerung flexibel den Anlagebedingungen anzupassen. Die Botschaft über die Besteuerung von Leibrenten und ähnlichen Vorsorgeformen geht nun ans Parlament.</b></p><p>Bei Leibrenten wird heute ein Anteil von 40 Prozent als pauschaler Ertragsanteil besteuert. Im derzeitigen Zinsumfeld entsteht daraus eine Überbesteuerung. Der Bundesrat schlägt deshalb vor, den steuerbaren Ertragsanteil der Leibrenten zu flexibilisieren. Künftig soll bei Leibrentenversicherungen der steuerbare Ertragsanteil der garantierten Rentenleistung mit einer Formel in Abhängigkeit des Höchstzinssatzes der FINMA berechnet werden. Allfällige Überschussleistungen sollen zu 70 Prozent steuerbar sein. Bei Leibrenten und Verpfründungen wird der steuerbare Ertragsanteil neu in Abhängigkeit von der Durchschnittsrendite zehnjähriger Bundesobligationen ermittelt.</p><p>Zu dieser Änderung hat der Bundesrat von April bis Juli 2020 eine Vernehmlassung durchgeführt. Alle Vernehmlassungsteilnehmenden anerkennen den Handlungsbedarf. Die grosse Mehrheit stimmt der Vorlage grundsätzlich zu.</p><p></p><p>Finanzielle Auswirkungen</p><p>Die Mehr- oder Mindereinnahmen hängen von den künftigen Anlagebedingungen ab. Für das Jahr 2019 hätten sich Mindereinnahmen von grob geschätzt 45 Millionen ergeben. Davon wären rund 10 Millionen Franken auf den Bund und rund 35 Millionen Franken auf Kantone und Gemeinden entfallen.</p><p>Mit dieser Vorlage setzt der Bundesrat die Motion FDP-Liberale Fraktion (12.3814) "Stopp der Steuerstrafe in der Säule 3b. Bei Kapitalbezug den Ertragsanteil statt die Kapitaleinlage besteuern" um.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 24.11.2021 zum Bundesgesetz über die Besteuerung von Leibrenten und ähnlichen Vorsorgeformen
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Besteuerung von Leibrenten und ähnlichen Vorsorgeformen
    Resolutions
    Date Council Text
    16.03.2022 2 Beschluss abweichend vom Entwurf
    30.05.2022 1 Zustimmung
    17.06.2022 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    17.06.2022 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 16.03.2022</b></p><p><b>Ständerat will Besteuerung von Leibrenten reduzieren und anpassen</b></p><p><b>Der Ständerat will die Leibrenten tiefer besteuern respektive die Besteuerung künftig den Anlagebedingungen anpassen. Als Erstrat hat er der entsprechenden Vorlage ohne Gegenstimme zugestimmt. Das Geschäft geht an den Nationalrat.</b></p><p>Wie der Bundesrat war auch die vorberatende Kommission des Ständerats zum Schluss gekommen, dass Leibrenten und ähnliche Vorsorgeformen der Säule 3b bei der aktuellen Zinslage zu hoch besteuert werden. Die Vorlage hat zum Ziel, den steuerbaren Anteil von Leibrenten flexibel an das Zinsniveau zu binden. Bisher wurden 40 Prozent als pauschaler Ertragsanteil besteuert.</p><p>Der Ständerat folgte am Mittwoch seiner einstimmigen Kommission in der Gesamtabstimmung mit 40 zu 0 Stimmen. Die Flexibilisierung erfolgt aufgrund einer im Jahr 2012 eingereichten FDP-Motion, wie Finanzminister Ueli Maurer erklärte. Die geltende Berechnungsmethode stimme schon länger nicht mehr, weil die Zinsen tief sind. Bund und Kantone hätten dadurch zu viel Geld eingenommen. Die neue Lösung orientiere sich am Kapitalmarkt, was der Realität näher komme.</p><p>Mit der Vorlage setzt der Bundesrat die abgeänderte FDP-Motion "Stopp der Steuerstrafe in der Säule 3b" um. Diese verlangte die Abschaffung der 40-Prozent-Regel. In der Vernehmlassung anerkannten die Teilnehmenden den Handlungsbedarf, und die Vorlage stiess grundsätzlich auf Zustimmung. </p><p>Der Bundesrat rechnet durch den Systemwechsel zunächst mit weniger Geld in der Kasse. Die Höhe der Ausfälle kann nur geschätzt werden, weil das heutige Steueraufkommen aus Leibrentenversicherungen sowie Leibrenten- und Verpfründungsverträgen nicht bekannt ist.</p><p>Im Jahr 2019 hätten sich laut neusten Schätzungen des Bundes Mindereinnahmen von 45 Millionen Franken ergeben; 35 Millionen bei Kantonen und Gemeinden sowie rund 10 Millionen beim Bund. Die künftigen Mehr- oder Mindereinnahmen würden von den weiteren Anlagebedingungen abhängen.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 30.05.2022</b></p><p><b>Parlament will Leibrenten tiefer besteuern und anpassen</b></p><p><b>Das Parlament will die Leibrenten tiefer besteuern respektive die Besteuerung künftig den Anlagebedingungen anpassen. Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat der Vorlage deutlich zugestimmt. Das Geschäft ist damit bereit für die Schlussabstimmung.</b></p><p>Die grosse Kammer hat die Vorlage am Montag mit 148 zu 37 Stimmen gutgeheissen. Die Nein-Stimmen kamen von der SP. Sie lehnte die Vorlage als nicht verhältnismässig ab. Der entsprechende Rückweisungsantrag hatte indes keine Chance und scheiterte mit 131 zu 37 Stimmen.</p><p>Cédric Wermuth (SP/ZH) sagte, die Vorlage sie im derzeitigen politischen Kontext nicht zu rechtfertigen. Zudem sei der Zeitpunkt wegen der sich anbahnenden Zinswende ungünstig. Und es würden wieder einmal nur die Gutbetuchten zu Lasten des Staates profitieren.</p><p>Beat Walti (FDP/ZH) warf dem Co-Parteipräsidenten der SP "ideologischen Starrsinn" und falsche Annahmen vor. Es sei eben gerade nicht ein Problem der "reichen Geldsäcke". Wer sehr viele Mittel habe, sei nicht auf eine Leibrente angewiesen. Es handle sich vielmehr um ein Mittelstandsproblem, das gelöst werden müsse.</p><p><b></b></p><p>Zuviel Geld eingenommen</p><p>Die grosse Mehrheit war wie schon der Bundesrat und der Ständerat der Meinung, dass Leibrenten und ähnliche Vorsorgeformen der Säule 3b bei der aktuellen Zinslage zu hoch besteuert werden. Die Vorlage hat zum Ziel, den steuerbaren Anteil von Leibrenten flexibel an das Zinsniveau zu binden. Bisher wurden 40 Prozent als pauschaler Ertragsanteil besteuert.</p><p>Die geltende Berechnungsmethode stimme schon länger nicht mehr, so die Befürworter, weil die Zinsen tief sind. Bund und Kantone hätten dadurch zu viel Geld eingenommen. Die neue Lösung orientiere sich am Kapitalmarkt, was der Realität näher komme.</p><p>Mit der Vorlage setzt der Bundesrat die abgeänderte FDP-Motion "Stopp der Steuerstrafe in der Säule 3b" um. Diese verlangte die Abschaffung der 40-Prozent-Regel. In der Vernehmlassung anerkannten die Teilnehmenden den Handlungsbedarf, und die Vorlage stiess grundsätzlich auf Zustimmung.</p><p></p><p>Jährlich rund 1,2 Milliarden</p><p>Wie Finanzminister Ueli Maurer im Rat ausführte, werden derzeit jährlich rund 1,2 Milliarden Franken an Leibrenten ausbezahlt. Der Bundesrat rechnet durch den Systemwechsel zunächst mit weniger Geld in der Kasse. Die Höhe der Ausfälle kann nur geschätzt werden, weil das heutige Steueraufkommen aus Leibrentenversicherungen sowie Leibrenten- und Verpfründungsverträgen nicht bekannt ist.</p>
Updated
10.04.2024 15:30

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