Internationale Währungshilfe. Weiterführung

Details

ID
20210078
Title
Internationale Währungshilfe. Weiterführung
Description
Botschaft vom 17. November 2021 über die Gewährung eines Verpflichtungskredits zur Weiterführung der internationalen Währungshilfe (Währungshilfebeschluss, WHB)
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 17.11.2021</b></p><p><b>Bundesrat beantragt Erneuerung des Währungshilfebeschlusses und genehmigt Beiträge an den IWF</b></p><p><b>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 17. November 2021 die Botschaft zur Erneuerung des Währungshilfebeschlusses verabschiedet. Damit soll sichergestellt werden, dass die Schweiz im Bedarfsfall auch weiterhin Massnahmen der internationalen Währungshilfe ergreifen kann. Zudem bewilligte der Bundesrat Beiträge an den Internationalen Währungsfonds (IWF) für die Zinsverbilligung seines Treuhandfonds für ärmere Länder sowie die Entschuldung von Sudan.</b></p><p>Mit dem Währungshilfegesetz von 2004 und dem darin verankerten Währungshilfebeschluss verfügt die Schweiz über geeignete Instrumente für ihr Engagement in der internationalen Währungszusammenarbeit. Der bestehende Währungshilfebeschluss, der internationale Währungshilfen von insgesamt bis zu 10 Milliarden Franken durch den Bund ermöglicht, ist bis April 2023 befristet. Seine Weiterführung in der gleichen Höhe bis April 2028 soll sicherstellen, dass sich die Schweiz im Bedarfsfall auch weiterhin rasch an Massnahmen zur Stabilisierung des globalen Finanzsystems beteiligen kann. Mit der Verabschiedung der Botschaft zuhanden der Eidgenössischen Räte kann der parlamentarische Prozess eröffnet werden.</p><p>Zudem beschloss der Bundesrat einen weiteren Beitrag der Schweiz von 50 Millionen Franken an die Zinsverbilligung des IWF-Treuhandfonds zugunsten der ärmeren Länder sowie einen Bundesbeitrag von 7,5 Millionen Franken an die IWF-Entschuldung von Sudan zu leisten.</p><p>Für die Schweiz als international stark verflochtene und dynamische Volkswirtschaft mit eigener Währung und einem bedeutenden Finanzplatz ist die internationale Finanzstabilität von besonderer Bedeutung. Sie beteiligt sich deshalb seit Jahren an der internationalen Währungszusammenarbeit, insbesondere durch ihre Mitwirkung im IWF.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 17. November 2021 über die Gewährung eines Verpflichtungskredits zur Weiterführung der internationalen Währungshilfe (Währungshilfebeschluss, WHB)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über die Gewährung eines Verpflichtungskredits zur Weiterführung der internationalen Währungshilfe (Währungshilfebeschluss, WHB)
    Resolutions
    Date Council Text
    16.03.2022 2 Beschluss gemäss Entwurf
    08.06.2022 1 Zustimmung
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 16.03.2022</b></p><p><b>Ständerat verlängert Währungshilfebeschluss um fünf Jahre</b></p><p><b>Die Schweiz soll sich auch weiterhin rasch an Massnahmen zur Stabilisierung des globalen Finanzsystems und der Wechselkurse beteiligen können. Der Ständerat hat dem entsprechenden Verpflichtungskredit von 10 Milliarden Franken zugestimmt.</b></p><p>Gleichzeitig hat er den Währungshilfebeschluss um weitere fünf Jahre bis 2028 verlängert. Grundlage des Währungshilfebeschlusses ist das Währungshilfegesetz von 2004. Der Währungshilfebeschluss war das bisher letzte Mal 2017 mit 10 Milliarden Franken verlängert worden, bis ins Jahr 2023.</p><p>Der Ständerat stimmte der Verlängerung des Währungshilfebeschlusses am Mittwoch mit 38 zu 0 Stimmen und ohne Enthaltung zu. Die Vorlage geht nun an den Nationalrat. Der Verpflichtungskredit kann für Schweizer Hilfen bei Störungen internationalen Währungssystems oder aber für Währungshilfen an einzelne Länder eingesetzt werden.</p><p>Die Schweiz sei an einem stabilen Währungssystem interessiert, sagte Finanzminister Ueli Maurer. Kredite der Schweiz seien bisher immer zurückbezahlt worden. Anfang März etwa habe die Ukraine trotz Kriegsbeginn ausstehende 100 Millionen Franken zurückbezahlt.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 08.06.2022</b></p><p><b>Nationalrat verlängert Währungshilfe bis 2028</b></p><p><b>Die Schweiz soll sich auch weiterhin rasch an Massnahmen zur Stabilisierung des globalen Finanzsystems und der Wechselkurse beteiligen können. Der Nationalrat hat dem entsprechenden Verpflichtungskredit von 10 Milliarden Franken zugestimmt.</b></p><p>Kommissionssprecherin Christine Bulliard-Marbach (Mitte/FR) sagte am Mittwoch im Rat, das Geld erlaube es dem Bundesrat, über den Internationalen Währungsfonds (IWF) oder direkt beim betroffenen Staat schnell auf Störungen der Währungssysteme zu reagieren. Der Rahmenkredit decke die Jahre 2023 bis 2028 ab. Für die Schweiz seien stabile Währungssysteme von höchster Wichtigkeit. Die Wirkung der Währungshilfe übersteige bei weitem ihre Risiken.</p><p>Finanzminister Ueli Maurer erinnerte daran, dass es bei der Vorlage lediglich um die Verlängerung eines bestens bewährten Systems gehe. Gerade im Ukraine-Krieg und im Gefolge der Covid-19-Pandemie sei zu erwarten, dass sich viele Länder weiter verschuldeten.</p><p>Der IWF habe der Ukraine gerade einen Kredit von 1,4 Milliarden Dollar gewährt. Beim Wiederaufbau des kriegsversehrten Landes dürfte der IWF erneut gefragt sein.</p><p>Aktuell stelle sich die Frage nach der Anwendung der Währungshilfe zugunsten der Ukraine-Flüchtlinge in der Schweiz. Diese sollten ihr Bargeld gegen Schweizer Franken tauschen können. Dabei sei ein Wechselkurs von 350 Franken für 10'000 Hrywnja (auch Griwna) angedacht. Auch die EU suche nach einer Lösung.</p><p>Der Nationalrat hiess die Vorlage mit 161 zu 17 Stimmen gut. Da der Ständerat bereits in der Frühlingssession zugestimmt hat und das Gesetz nicht dem Referendum untersteht, ist es so beschlossen.</p>
Updated
10.04.2024 15:30

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